Stadt Gera Fachdienst Gesundheit Der Erreger Die Hepatitis B wird

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Stadt Gera
Fachdienst Gesundheit
Der Erreger
Die Hepatitis B wird durch ein umhülltes Virus hervorgerufen, das weltweit vorkommt. Es
weist eine hohe Stabilität gegenüber Umwelteinflüssen auf.
Wie wird die Krankheit übertragen?
In Deutschland wird die Hepatitis B hauptsächlich über den Geschlechtsverkehr übertragen.
Weitere Infektionsquellen sind unzureichend desinfizierte Akupunktur- Tätowier- und
Piercingnadeln. Die Wiederverwendung benutzter Kanülen durch Drogenabhängige ist
ebenfalls mit einem hohen Ansteckungsrisiko verbunden, da kleinste Virusmengen für eine
Infektion ausreichen.
Zudem ist eine Übertragung von der Mutter auf das ungeborene Kind möglich. Das Kind
kann sich während der Schwangerschaft, unter der Geburt oder beim Stillen mit dem
Hepatitis B-Virus infizieren. Seit der Testung von Spenderblut auf das Virus spielt die
Infektion durch Blut und Blutprodukte nur noch eine ganz untergeordnete Rolle.
Wie äußert sich die Erkrankung?
Etwa ein bis sechs Monate nach der Ansteckung beginnt bei einem Drittel der Patienten die
Erkrankung mit Übelkeit, Erbrechen, Gelenkschmerzen, Kopfschmerzen und Fieber, gefolgt
von einer Gelbfärbung der Augen und der Haut. Der Stuhl wird lehmfarben, der Urin
dunkelbraun. Die Gelbfärbung der Haut und Augen wird bei einem Drittel der Patienten
vermisst. Bei einem weiteren Drittel verläuft die Erkrankung ohne Symptome.
Zu über 90% heilt die Hepatitis B aus. In 5-10% der Fälle verläuft sie chronisch und kann
dann zu einer Leberzirrhose und einem sich daraus entwickelnden bösartigen Tumor der
Leber führen. Eine chronische Verlaufsform wird insbesondere bei frühem Erwerb der
Erkrankung unter der Geburt oder im Kleinkindalter beobachtet.
Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung?
Benutzen Sie beim Geschlechtsverkehr mit unbekannten oder ansteckenden Partnern ein
Kondom.
Verwenden Sie bei der Wundversorgung (erste Hilfe, etc.) immer Einmalhandschuhe.
Schützen Sie sich vor direktem Kontakt mit Blut und anderen Körperflüssigkeiten,
insbesondere bei Verletzungen der eigenen Haut oder Schleimhaut, wenn bekannt oder zu
befürchten ist, dass die andere Person an Hepatitis B erkrankt ist.
Verwenden Sie für Ihre persönliche Körperpflege eigene Zahnbürsten, Rasierer,
Nagelscheren (etc.).
Achten Sie darauf, dass beim Tätowieren und Piercen ausschließlich keimfreie Instrumente
verwendet werden.
Sind Sie an Hepatitis B erkrankt, informieren Sie bei jeder ärztlichen bzw. zahnärztlichen
Untersuchung Ihre Ärztin / Ihren Arzt darüber.
Bei beruflich erhöhtem Übertragungsrisiko, wie bei bestimmten chirurgischen Eingriffen,
kann das Gesundheitsamt dem Erkrankten eine Tätigkeitseinschränkung auferlegen.
Personen, die sich mit Hepatitis B infiziert haben, können schon vor Krankheitsbeginn
andere Menschen anstecken. Anhand von Blutuntersuchungen lässt sich die Dauer der
Infektiosität feststellen.
Wie wird die Krankheit behandelt?
In der Regel ist in der Akutphase keine Therapie erforderlich. Ein ausgeprägter Juckreiz in
Folge der Erhöhung des gelben Blutfarbstoffs kann durch Medikamente gelindert werden.
Leberschädigende Substanzen wie Alkohol und gewisse Medikamente sollten während der
akuten Phase vermieden werden. Im Falle einer chronischen Verlaufsform kann eine
spezielle medikamentöse Behandlung sinnvoll sein.
Ist eine Impfung möglich?
Es steht eine wirksame, gut verträgliche Impfung gegen das Hepatitis B-Virus zur Verfügung.
Sie bietet in der Regel einen Schutz für ca. 10 Jahre und sollte dann aufgefrischt werden.
Wer sollte sich gegen Hepatitis B impfen lassen?
Die Impfung wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts für
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren empfohlen, ebenso wie für:
Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen sowie andere Personen mit Infektionsrisiko
durch Blutkontakte, z.B. Dialysepatienten
enge Kontaktpersonen zu an Hepatitis B-Erkrankten
besondere Risikogruppen wie homosexuell aktive Männer, Drogenabhängige,
Prostituierte
Reisende in Regionen mit großer Hepatitis B-Häufigkeit bei längerfristigem Aufenthalt oder
bei zu erwartenden engen Kontakten zur einheimischen Bevölkerung
Auszug aus den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert
Koch-Institut.
Bei Neugeborenen Müttern mit Hepatitis B kann durch eine gleichzeitige passive und aktive
Impfung unmittelbar nach der Geburt eine Erkrankung des Kindes verhindert werden.
Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen?
An Hepatitis B erkrankte Kinder oder Betreuungspersonal dürfen, soweit es das
Allgemeinbefinden zulässt, Gemeinschaftseinrichtungen wieder besuchen, da kein spezielles
Ansteckungsrisiko besteht.
Eine Ausnahme von dieser Regel stellen Kinder mit ungewöhnlich aggressivem Verhalten
(Beißen), mit Blutungsneigung oder mit schweren Hauterkrankungen dar. Hier muss die
Entscheidung individuell in Absprache mit dem Gesundheitsamt getroffen werden
Es besteht keine Verpflichtung der Eltern, die Leitung der Einrichtung über die Erkrankung
des Kindes zu informieren, soweit vertraglich keine anderen Vereinbarungen getroffen
wurden. Eine Mitteilung ist jedoch empfehlenswert, damit erforderliche Hygienemaßnahmen
wie das Tragen von Einmalhandschuhen bei Verletzungen umso entschiedener eingehalten
werden können.
Dies ist entspricht den Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen
Gemeinschaftseinrichtungen. Herausgegeben vom Robert Koch-Institut und dem
Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin.
Ist die Erkrankung meldepflichtig?
Meldepflichtig ist nach § 6 des Infektionsschutzgesetzes der Verdacht auf eine Erkrankung,
die Erkrankung und der Tod an der Erkrankung durch den behandelnden Arzt sowie nach §
7 des Infektionsschutzgesetzes der direkte Nachweis des Erregers durch den Laborarzt.
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