11.11.2009 Newsletter zur neuen Grippe In den letzten Wochen hat sich die Impfbereitschaft gegen die Neue Grippe deutlich erhöht. Darüber hinaus liegen die derzeit vom Impfstoffhersteller GlaxoSmithKline lieferbaren Impfdosen unter den ursprünglichen Planungsmengen zurück, so dass es im ganzen Land zu Wartezeiten bei Impfterminen kommt. Die Gründe für die verzögerte Auslieferung sind laut Hersteller unter anderem der Produktionsprozess mit einen schlecht wachsenden Saatvirus, Nachtestungen einzelner Impfstoffchargen und zusätzliche Vorgaben der Europäischen Zulassungsbehörde. Erst Ende November ist mit höheren Liefermengen zu rechnen. Wir empfehlen, die Impftermine für Patienten nach der Verfügbarkeit des Impfstoffes auszurichten und primär die bekannten Risikogruppen zu impfen. Fakten zur Impfstofflieferung Einmal in der Woche wird jedes Bundesland entsprechend proportional der Zahl der Bevölkerung mit Impfstoff beliefert. Danach erfolgt die Verteilung über die angeschlossenen Apotheken an die teilnehmenden Praxen. Der Apothekerverband berichtet, dass sich der Verteilungsprozess zu den Ärzten eingespielt hat. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Apothekerkammer keine Auskünfte zur ausgegebenen Impfstoffmenge durch GlaxoSmithKline bzw. zu den in den Apotheken vor Ort vorhandenen Impfstoffmengen geben kann und bitten von evtl. Nachfragen abzusehen. Labordiagnostik PCR Die aktuelle epidemiologische Lage mit ansteigenden Fallzahlen in Schleswig-Holstein hat zu einer sehr starken Nachfrage bei der Diagnostik geführt. Die in Schleswig-Holstein vorhandenen Laborkapazitäten sind inzwischen erschöpft, eine Diagnostik kann nicht mehr für jede Anforderung durchgeführt werden. Der KVSH-Newsletter vom 19.08.2009 (siehe www.kvsh.de) hat weiter seine Gültigkeit und ist unbedingt zu beachten. Somit sollte man nur in wenigen medizinischen Fällen auf die PCR-Diagnostik zurückgreifen, insbesondere bei Patienten, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Erkrankungsverlauf haben. Die Diagnose kann in der derzeitigen Situation auch klinisch gestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei vorliegender Influenza-Symptomatik zurzeit um die neue Influenza handelt, da diese in der Bevölkerung zirkuliert. Für die Veranlassung von Maßnahmen ist eine Diagnostik nicht zwingend erforderlich. PCR-Tests auf Wunsch des Patienten sind auch weiterhin vom Patienten zu bezahlen. Wir können uns gut vorstellen, dass Sie zur Zeit in Ihren Praxen durch ratsuchende Patienten sehr stark gefordert sind. Umso mehr unterstreicht Ihr Einsatz, dass die niedergelassenen Haus- und Fachärzte das unverzichtbare Rückgrat der ambulanten Versorgung sind. 2 Für alle Impfärzte Kennzeichnung der kurativen Leistungen im Zusammenhang mit der neuen Grippe A/H1N1 Aus abrechnungs- und honorartechnischer Sicht ist es notwendig, die Leistungen, die im Zusammenhang mit der neuen Grippe abgerechnet werden, zu kennzeichnen. Wir hatten ursprünglich die Kennzeichnung 88200 (einmal pro Quartal) als Fallkennzeichnung genannt. Die Kennzeichnung des kompletten Behandlungsfalles ist jedoch zu ungenau, da im Quartal auch andere Leistungen, die nicht im Zusammenhang mit der Schweinegrippe notwendig werden, abzurechnen sind. Aus diesem Grunde dürfen wir Sie bitten, wenn möglich rückwirkend ab dem 01.10.2009 alle Leistungen, die im Zusammenhang mit der Diagnostik und Behandlung von Verdachtsfällen und bestätigten Erkrankungen stehen, mit der Kennziffer 88200 am Behandlungstag zu versehen. ICD-Kodierung für die Abrechnungsdiagnose Im Rahmen der Grippeschutzimpfung H1N1 (Schweinegrippe) ist zukünftig der ICD-10 Z25.1 (Notwendigkeit der Impfung gegen Grippe [Influenza]) zu dokumentieren. Eine Änderung oder Nachbearbeitung bereits dokumentierter Fälle mit dem ICD-10-Schlüssel J09 ist nicht erforderlich. Impfung bei Patienten, die Blutverdünnungsmittel einnehmen Nach Auskunft des Paul-Ehrlich-Instituts gibt es bisher keine Daten zur subkutanen Verabreichung von Pandemrix®. Daher muss der Arzt entscheiden, ob die Anwendung des Impfstoffes bei Personen mit Thrombozytopenie oder einer Blutgerinnungsstörung, bei denen eine intramuskuläre Injektion kontraindiziert ist, gerechtfertigt ist und ob der mögliche Nutzen der Impfung das Risiko von Blutungen überwiegt. Impfung von Schwangeren Bis ein zugelassener nicht adjuvantierter pandemischer H1N1-Impfstoff in Deutschland oder den EUMitgliedsstaaten zur Verfügung steht, weisen PEI und RKI darauf hin, dass im Rahmen einer sorgfältigen individuellen Nutzen-Risiko-Analyse die Anwendung von einer Erwachsenendosis Pandemrix® auch bei Schwangeren sinnvoll sein kann. Die Anwendung des Impfstoffes bei Schwangeren ist dennoch abhängig von der individuellen Gefährdungslage. Die am besten geeigneten Impfstoffe für Schwangere sind nicht adjuvantierte inaktivierte Spalt- und Untereinheiten-Impfstoffe. Diese können bei Schwangeren angewendet werden, da sie prinzipiell mit saisonalen Grippeimpfstoffen vergleichbar sind. Dieser Impfstoff wird von der Firma Sanofi entwickelt, wird aber voraussichtlich nicht vor Dezember 2009 zur Verfügung stehen; ein Liefertermin für Deutschland ist bisher nicht bekannt. Impfung von Kindern/ Mehrbedarf Spritzen und Kanülen Wir haben seitens des MASG veranlasst, dass Kinder- und Jugendärzte sowie Hausärzte, die Kinder impfen, bei den Apotheken entsprechenden Mehrbedarf (da hier nur 0,25ml je Dosis verimpft werden) nach Spritzen/Kanülen angeben können. Dieser Mehrbedarf kann durch entsprechend mehr Sets bedient werden. Das setzt voraus, dass dieser Mehrbedarf mit dem Hinweis auf Impfungen für Kinder den Apotheken bei der Anforderungen des Impfstoffs auch angezeigt wird. 3 Entsorgung von Medikamenten/Pandemrix® Medikamente und Medikamentenreste mit abgelaufenem Gebrauchsdatum gehören weder in den Hausmüll noch in die Toilette oder das Abwasser. Nach Angaben des Bund für Umweltschutz und Naturschutz Deutschland (BUND) sind verschiedene Arzneimittel, hochwirksam und teils toxisch, wasserlöslich und schwer biologisch abbaubar. Werden Medikamente mit dem normalen Müll auf die Deponie entsorgt, kann sie der Regen ausschwemmen und in den Wasserkreislauf einschleusen. Vielerorts ist das Grundwasser bereits mit Blutfettsenkern, Schmerzmitteln, Antirheumatika und diversen Analgetika belastet. In geringen Konzentrationen sind die Wirkstoffe bereits im Trinkwasser zu finden. Alte Medikamente werden von Apotheken oder von städtischen Sondermüllsammelstellen fachgerecht entsorgt. Haftung bei evtl. auftretenden Impfschäden Im Rahmen des Erwerbs ist die Haftung für den Impfstoff vom Hersteller auf das Land SchleswigHolstein übergegangen. Die individuelle Haftung des Arztes für unsachgemäße Anwendung bzw. bei Fahrlässigkeit ist davon nicht berührt. In Schleswig-Holstein ist die Impfung gegen Influenza ohne Einschränkung öffentlich empfohlen. Damit können evtl. Impfschadensfälle wie bei anderen Impfungen auch beim Land geltend gemacht werden. Einverständniserklärung / Erfassungsbogen Aufgrund vermehrter Nachfragen finden Sie jetzt auf www.kvsh.de eine neue Version der von Patienten vor der Impfung auszufüllenden und zu unterschreibenden Erfassungsbögen (Einverständniserklärung) zum Downloaden, die ein automatisches Bedrucken mit den Patientendaten ermöglicht. Der Teil B des Erfassungsbogens wird von Ihnen nach der Impfung ausgefüllt. Alle Bögen gehören zur ärztlichen Dokumentation und verbleiben in Ihrer Arztpraxis. Wichtige Info Im Laufe der Impfaktion hat sich herausgestellt, dass vielfach aus einer fertiggestellten 10er Impfstoffflasche 11 oder sogar 12 Impfdosen trotz genauer Einzeldosierung entnommen werden können. Diese können mit verimpft und natürlich auch abgerechnet werden. Die Impfvergütung im Rahmen der Impfung gegen neue Grippe ist eine extrabudgetäre Leistung, die nicht der Konvergenzregelung unterliegt. Für Rückfragen erreichen Sie unser Service-Team unter der Rufnummer 04551 - 883 883.