n e w s Haben Sie Kompetenz in Kleintiermedizin Ausgabe 4 / Juni 2013 gewusst? Jungvögel: Beobachten statt mitnehmen Achtung Leptospirose-Saison Findet man im Wald oder auf einem Weg einen Jungvogel, so ist er ungeschützt und man sollte ihn mitnehmen und füttern, so eine weitverbreitete Meinung. Gut gemeint – aber in den meisten Die Leptospirose eine ist zu Recht gefürchtete Fällen falsch. Buchfink Männchen füttert einen noch nicht ganz flüggen Jungvogel. Foto: Beni Herzog Es wird Frühling, die Natur erwacht aus ihrem Winterschlaf. Für die Vögel be­ deutet die erste Hälfte des Sommer­ halbjahrs Brutzeit. Nester werden ge­ baut, Eier gelegt und ausgebrütet und die Jungvögel schlüpfen. Dabei werden Nestflüchter und Nesthocker unter­ schieden. Erstere schlüpfen mit einem vollständigen Daunenkleid und können sich am Boden oder im Wasser bald auch selbstständig fortbewegen. Die Nahrungsaufnahme erfolgt schon früh eigenständig. Nestflüchter sind zum Beispiel Enten oder Hühnervögel. Übermütige Nesthocker Nesthocker wie Segler, Sing- und Greif­ vögel, Spechte oder Eulen schlüpfen als nackte und blinde Jungvögel. Die erste Zeit bleiben sie im Nest und wer­ den von den Altvögeln gefüttert und umsorgt. Junge Nesthocker verlassen ihr Nest häufig bevor sie richtig fliegen können. Sie werden aber von den El­ tern immer noch gefüttert. So kommt es vor, dass ein scheinbar verlassenes Vögelchen orientierungslos irgendwo herumflattert. Schnell erweckt ein sol­ ches Vögelchen den Eindruck, es sei verletzt und auf Hilfe angewiesen. Erst beobachten, dann handeln Gut gemeinte Hilfsbereitschaft kann für Jungvögel aber gefährlich sein. Oft hal­ ten sie sich in Nestnähe auf und wer­ den von den Altvögeln gefüttert. Die Überlebenschancen in fremder Pflege sinken drastisch, auch ist es schwierig, ein solches Vögelchen später auszuwil­ dern. Deshalb ist den jungen Vögeln in den meisten Fällen am besten gehol­ fen, wenn man sie am Fundort lässt. Findet man einen ungeschützten Vogel in einer gefährlichen Lage – etwa in der Nähe einer Katze oder bei starkem Regen – kann man ihn in einer nahe gelegenen Hecke absetzen. Kundige Hilfe ist gefragt Kann man aus Distanz innerhalb einer Stunde keine Futterversorgung der Eltern feststellen, darf man den Jung­ vogel in Obhut nehmen Die Aufzucht und Pflege ist aber sehr anspruchsvoll. Zudem ist eine vom Kanton erteilte Haltergenehmigung nötig. Deshalb sucht man mit einem schutzbedürf­ tigen Jungvogel am besten einen Spe­ zialisten auf: in einer offiziellen Pflege­ station, im Tierspital, im Zoo oder in der Vogelwarte. Solche Einrichtungen verfügen über die nötige Kenntnis und Infrastruktur, um den Jungvögeln die spätere Auswilderung zu erleichtern. Von Ezra In-Albon Infektionskrankheit bei Mensch und Tier mit weltweit jährlich vielen Millionen Erkrankungen und oft tödlichem Ausgang. Es existieren verschiedene Untergruppen des Leptospiren-Bakteriums, die verschiedene Tierarten befallen. Leptospiren lieben es feucht und warm, hierzulande treten sie deshalb gehäuft von April bis November auf. Hunde infizieren sich über die Schleimhäute, wenn sie in Kontakt mit dem Urin leptospirosekranker Tiere oder gesunder Dauerausscheider kommen. Kontakt mit Nagern, Trinken aus Pfützen und Schwimmen in Seen bergen ein ernstzunehmendes Ansteckungsrisiko für Hunde. Katzen erkranken nicht an der Infektion. Die Leptospiroseimpfung schützt Hunde für rund sechs Monate, allerdings nur vor einigen Leptospiren-Subtypen. Hierzulande kommen aber auch einige jener Pflegestationen unterstützen Wildvögel Viele der Pflegestationen für Wildvögel werden ehrenamtlich von engagierten Vogelliebhabern aus lokalen Natur- und Vogelschutzvereinen geführt. Sie stehen nicht alleine da, sondern sind gesamtschweizerisch vernetzt. Der Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz hat 63 000 Mitglieder und ist der Dachverband von 20 Kantonalverbänden und 450 lokalen Natur- und Vogelschutzvereinen. Er setzt sich als vielseitiger Naturschutzverband für die Erhaltung und Förderung der Natur im Wald, Kulturland und Siedlungsraum ein, insbesondere auch für die Vögel und ihre Lebensräume. Er führt Projekte zum Schutz gefährdeter Arten und Lebensräume in der Schweiz und weltweit durch. Ebenso engagiert er sich in der Ausbildung und – mit seiner Zeitschrift Ornis und den beiden Naturschutzzentren in La Sauge am Neue­nburgersee und im Neeracherried im Kanton Zürich – in der Moti­v­ation einer breiten Bevölkerung für den Naturschutz. Mehr erfahren Sie unter www.birdlife.ch Typen häufig vor, vor denen die Impfung keinen Schutz bietet. In Kürze kommt ein neuer Impfstoff auf den Markt, der die Hunde wenigstens gegen vier Leptospirentypen schützen wird. Die Leptospirose tritt immer wieder anders in Erscheinung und ist deshalb schwierig zu erkennen. Vorsichthalber sollte jeder «mudrige» Hund von April bis November auf Leptospirose untersucht werden, besonders, wenn er folgende Anzeichen aufweist: Fieber oder Untertemperatur, Erbrechen, Durchfall, akutes Nierenversagen, Lebererkrankung mit oder ohne Gelbsucht, Lungenblutungen, Multiorganversagen mit Schock und Gerinnungsstörungen. Ihr Broker für Versicherungsanalysen in Personen-, Sach- und Vermögensversicherungen Die Erkrankung kann sehr schnell verlaufen – scheinbar gesund und kurz darauf tot. Andererseits gibt es auch klinisch ­u nauffällige Verlaufsformen, bei denen nicht erkannte infizierte Tiere als Dauerausscheider eine Gefahr für Mensch und Tier darstellen. Stellen Sie kranke Hunde möglichst frühzeitig Ihrem VETtrust-Team vor. Wir erkennen eine Leptospirose mit grosser Zuverlässigkeit innert ­weniger Minuten per Schnelltest. Das ist besonders wichtig im Hinblick auf die Mitbehandlung noch gesunder Kontakthunde und wegen der Vorsichtsmass­nahmen für Tierhalter und Praxisteam. Von Dr. Esther Rothenanger Ihr Ansprechpartner für eine ganzheitliche Lösung: ARGUSCH AG Finanzplanungen, Steueroptimierungen, Pensionsplanungen, Vermögensverwaltungen Registriert bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA Finanzplanungen und Versicherungsanalysen Inhaber der Fondsvertriebsbewilligung der eidg. Bankenkommission EBK Bertram Som Zentralstrasse 47 CH-5610 Wohlen AG Tel. 056 621 33 85 Fax 056 621 33 86 [email protected] www.argusch.ch