Stadt Herbolzheim FNP-Fortschreibung GVV Kenzingen-Herbolzheim Standortalternativenprüfung Golfhotel bei Tutschfelden FNP-Fortschreibung GVV Kenzingen-Herbolzheim Standortalternativenprüfung Golfhotel bei Tutschfelden 1. Anlass Im Zusammenhang mit dem bestehenden Golfplatz „Europa-Park Golfclub Breisgau“ ist die Errichtung eines Golfhotels geplant. Im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans des GVV Kenzingen-Herbolzheim wurde hierzu die Fläche H14 „Golfhotel“ als geplante Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Golfhotel untersucht und in die Darstellung des Flächennutzungsplans aufgenommen (siehe Abbildung unten). Die Fläche umfasst eine Größe von 0,44 ha, sie befindet sich nordöstlich des Siedlungsbereichs von Tutschfelden auf zwei Hangterrassen mit Blick auf den Golfplatz. Sie wurde sowohl aus stadtplanerischer Sicht als auch aus landschaftsplanerischer Sicht als „wenig geeignet“ bewertet. Für weitere Details wird an dieser Stelle auf den entsprechenden Steckbrief aus der Frühzeitigen Beteiligung verwiesen. Entwurf Flächennutzungsplan (Stand: Frühzeitige Beteiligung), ohne Maßstab Im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung äußerten die Behörden erhebliche Bedenken zum ursprünglich geplanten Standort (siehe Abbildung oben). Verschiedene Behörden, insbesondere das Regierungspräsidium Abteilung Raumordnung, der Regionalverband und das Landratsamt Abteilungen Bauleitplanung bemängelten die abgesetzte Lage sowohl zum Ortsteil Tutschfelden als auch zum Golfplatz. Sie verweisen auf das Planziel 3.1.9 des Landesentwicklungsplans, wonach die Siedlungsentwicklung vorrangig am Bestand auszurichten ist. Ein Teil der Fläche liegt im Regionalen Grünzug, wie er im Regionalplan vorgesehen ist (Stand: 2. Offenlage). Dieser Bereich ist in der obigen Abbildung violett gestreift dargestellt. Ferner wurde wegen der exponierten Lage ein großer Eingriff in das Landschaftsbild konstatiert (Landratsamt Bauleit- FNP-Fortschreibung GVV Kenzingen-Herbolzheim Standortalternativenprüfung Golfhotel bei Tutschfelden planung und Untere Naturschutzbehörde). Das Landwirtschaftsamt gab die Bebauung von hochwertigen Böden (Vorrangflur I), sowie die unmittelbare Nähe zu landwirtschaftlicher Nutzfläche und damit verbundene mögliche Konflikte durch Emissionen und sowie Verkehr zu Bedenken. Verschiedene Behörden wiesen darauf hin, dass es geeignetere Standorte für diese Nutzung gäbe und forderten eine Prüfung von Alternativen. Den vorgebrachten Bedenken wird Rechnung getragen und eine umfangreiche Standortalternativenprüfung durchgeführt. 2. Standortanforderungen Wichtigste Anforderung an den Standort für ein Golfhotel sind die Nähe und nach Möglichkeit eine Sichtbeziehung zum Golfplatz. Ferner sind Ruhe und eine attraktive Lage für erholungsuchende Hotelgäste von großer Bedeutung. Der Standort sollte zudem eine ausreichende Größe sowie eine ökonomische Erschließung aufweisen. Der Ortskern und die Wohngebiete im Ortsteil Tutschfelden sollten möglichst wenig durch zusätzlichen Verkehr belastet werden. Ferner sind die oben genannten Aspekte (Ausrichtung der Siedlungsentwicklung am Bestand, regionalplanerische Vorgaben, Orts- und Landschaftsbild sowie Konflikte mit der Landwirtschaft) zu berücksichtigen. 3. Alternativstandorte Die Gäste des Golfplatzes nutzen die Anfahrt aus Westen über die K 5118 (von Herbolzheim) kommend und werden vor dem Ortseingang Tutschfelden in Richtung Norden zum Langentalweg und von dort weiter über den Wäscheweg geleitet. Damit wird der Ortsteil Tutschfelden nicht durch zusätzlichen Verkehr belastet. Ein Standort für das Golfhotel sollte idealerweise entlang dieser Zufahrt liegen, um eine zusätzliche Verkehrsbelastung für den Ortsteil zu vermeiden. Grundsätzlich wäre daher ein Standort im Westen oder Nordwesten des Ortsteils zu bevorzugen. Ferner ist eine Siedlungsentwicklung in Richtung Süden und Südwesten (südlich der K 5119) aufgrund angrenzender Regionaler Grünzüge nicht möglich (in der obigen Abbildung grün gestreifte Flächen). Daher wurden entlang der bestehenden Anfahrtstrecke zum Golfplatz, d.h. im Westen und Nordwesten des Ortsteils Tutschfelden, mögliche Standorte untersucht. Im Flächennutzungsplan ist zwischen K 5118 und Bürgerhaus eine noch unbebaute gemischte Baufläche enthalten (siehe obige Abbildung Entwurf Flächennutzungsplan). Hier wird sich ein Gewerbebetrieb ansiedeln (Fläche bereits verkauft), womit diese Fläche nicht mehr zur Verfügung steht. Es wurden vier mögliche Alternativstandorte ausgemacht, hierbei handelt es sich um die Standorte „Frohmatten 1“ (F1) und „Frohmatten 2“ (F2) am westlichen Ortsrand nahe des Bürgerhauses und die Standorte „Leimatten 1“ (L1) und „Leimatten“ 2 (L2) im Nordwesten von Tutschfelden nahe bzw. unmittelbar am Golfplatz. Diese vier Standorte werden im Rahmen der Standortalternativenprüfung näher untersucht, hierbei werden sowohl landschaftsplanerische als auch städtebauliche Aspekte berücksichtigt. Diese sind im Folgenden in tabellarischer Form aufgeführt. Das Fazit enthält eine zusammenfassende Empfehlung. Die Standorte sind in der untenstehenden Abbildung dargestellt. FNP-Fortschreibung GVV Kenzingen-Herbolzheim Standortalternativenprüfung Golfhotel bei Tutschfelden Übersicht Alternativstandorte FNP-Fortschreibung GVV Kenzingen-Herbolzheim Standortalternativenprüfung für einen Golfhotel bei Tutschfelden – landschaftsplanerische Bewertung – Schutzgut Ortsrand West (Frohmatten 1) Ortsrand West (Frohmatten 2) Ortsrand NW (Leimatten 1) am Golfgelände (Leimatten 2) Lage in mittelbarer Benachbarung zu Bürgerhaus (80 m südlich); Lage direkt a. d. Kreisstraße. Dadurch Lärmemittenten auf zwei Seiten z Lärmimmissionsrisiko hoch Nur punktuelle Anbindung an Ortslage, sehr exponierte Lage, mit vierseitiger Einsehbarkeit. Dadurch indifferenter Lagebezug, weder als Solitär i.d. Landschaft noch ortsangebunden wahrnehmbar z hohes Risiko Orts-/ Landschaftsbild Lage in direkter Benachbarung zu Bürgerhaus (regelmäßige Veranstalt.) Lage in direkter Benachbarung zu Wohnbauflächen. Lage am wenig frequentierten "Wascheweg" Geringe Lärmimmissionen, da keine Lärmemittenten im Umfeld (außer Golfplatz) z - } Lärmimmissionsrisiko hoch } Lärmimmissionsrisiko mittel { Lärmimmissionsrisiko gering Siedlungsanbindung nur an der Ostkante, dadurch exponierte, dreiseitig einsehbare Siedlungs-Ausstülpung in die Landschaft. Kleinteilig strukturreiche und kulturlandschaftsraumtypische Ortsrandausbildung mit Streuobst. Bei Sichtachse von Norden und Westen idealtypische Staffelung Streuobst / Wohnhäuser / thronende Kirche z hohes Risiko Orts-/ Landschaftsbild Lage: vom Ortsrand 300 m abgerückt. Fläche ist aber wenig einsehbar, weil: 1. Talgrund; 2. zwischen gehölzbestandener Böschung (Osten) u. Graben-Galeriewald (Westen) abgeschirmt. {-} aufgrund geringer Einsehbarkeit { ca. 170 m Streuobstfläche mit mehreren Altbäumen und Verbund zu anderen Gehölzen; - Biotope ca. 30 m entfernt. { ca. 120 m Fettwiese Acker u. Grabeland; Bachgalerie-wald am Westrand. - Biotope 100 m entfernt. Bei Einhaltung e. Gewässer-randstreifens: } mittleres Risiko Arten-/Biotopschutz Lage-Übersicht Kartenausschnitte aus http://udo.lubw.badenwürttemberg.de/public Mensch / Lärm Landschaftsbild Reg.plan: Distanz zu Reg. Grünzug (2013) } ca. 30 m Arten / Biotope Streuobstfläche überwiegend aus Halbstammbäumen, Ackerfläche, - Biotope ca. 200 m entfernt. Wasser / Boden z hohes Risiko Orts-/ Landschaftsbild z0m Ackerfläche, Graben mit Gehölzen s.u; - Biotope ca. 200 m entfernt. Bei Einhaltung Gewässerrandstreifen: } mittleres Risiko Arten-/Biotopschutz { geringes Risiko Arten-/Biotopschutz Am Ostrand d. Fläche Längentalgraben (deutlich verändert, mit lückigem Obstbaumgehölzstreifen) } 5 m Gewässerrandstreifen einhalten Am Ostrand d. Fläche Längentalgraben (deutlich verändert, mit lückigem Gehölzstreifen, großer Laubbäume) } 5 m Gewässerrandstreifen einhalten z hohes Risiko f. Arten-/Biotopschutz Am Westrand d. Fläche: Längentalgraben (deutlich verändert, mit lückigem Gehölzstreifen, z 5 m Gewässerrandstreifen beidseits einhalten: im Westen schwierig, da Lage nur 13 m vom Rand der Fläche Am Westrand d. Fläche Längentalgraben (mäßig verändert, mit Baumgehölzstreifen) } 5 m Gewässerrandstreifen einhalten 3. 2. 4. 1. Rangfolge d. Eignung Legende Risikobeurteilung: z hoch } mittel { gering FNP-Fortschreibung GVV Kenzingen-Herbolzheim Standortalternativenprüfung für einen Golfhotel bei Tutschfelden – städtebauliche Bewertung – Schutzgut Ortsrand West (Frohmatten 1) Ortsrand West (Frohmatten 2) Ortsrand NW (Leimatten 1) am Golfgelände (Leimatten 2) Anbindung Sehr gut; Standort grenzt unmittelbar an K 5118 (Hauptzufahrt für Gäste); geringe Entfernung zu Langentalweg Mäßig; Zufahrt über K 5118 / Weinstraße / Weg nördlich vom Bürgerhaus; oder neue Zufahrt von K 5118 (derzeit Acker / Wiese) Gut; entspricht bis Wäscheweg der Anfahrt zum Golfplatz; von dort führt ein schmaler Weg in Richtung Osten (quert Längentalgraben); der Standort kann nach wenigen Metern über diesen Weg angebunden werden Gut; entspricht bis Wäscheweg der Anfahrt zum Golfplatz; vom Wäscheweg führt ein Weg Richtung Osten (quert Längentalgraben); der Standort kann nach wenigen Metern über diesen Weg angebunden werden Erschließung / Ökonomie Verkehrliche Anbindung gegeben; Fläche weitgehend eben; mittlerer Aufwand für Ver- und Entsorgungsinfrastruktur (Anschluss Weinstraße), ggf. Synergien mit geplanter, gewerblicher Bebauung möglich Nutzungskonflikte Lärmimmissionen durch unmittelbar angrenzende Kreisstraße im Norden und Bürgerhaus im Süden; östlich angrenzend gewerbliche Bebauung geplant; kleinerer Teil der Fläche wird intensivlandwirtschaftlich genutzt / Flächenverlust für die Landwirtschaft Verkehrliche Anbindung mäßig (s.o.); Fläche weitgehend eben; mittlerer Aufwand für Ver- und Entsorgungsinfrastruktur (Anschluss Weinstraße); südwestlicher Teil der Fläche liegt im regionalen Grünzug Æ reduziert nutzbare Fläche Südwestlicher Teil der Fläche liegt im regionalen Grünzug; Lärmimmissionen durch Kreisstraße im Norden und Bürgerhaus im Osten; zusätzliche Verkehrsbelastung der Weinstraße, damit zusätzlicher Lärm für Wohnbebauung östlich Weinstraße; Blick vom Bürgerhaus in die freie Landschaft würde verbaut; Verlust von z.T. intensivlandwirtschaftlich genutzter Fläche Verkehrliche Anbindung möglich; bestehender Weg müsste ggf. über geringe Entfernung ertüchtigt werden; Fläche weitgehend eben; mittlerer Aufwand für Ver- und Entsorgungsinfrastruktur (Anschluss südlicher Bereich Wäscheweg) Lärm durch An- und Abfahrtverkehr für südlich angrenzende Wohnnutzung Verkehrliche Anbindung möglich; bestehender Weg müsste ggf. über geringe Entfernung ertüchtigt werden; Fläche weitgehend eben; mittlerer bis hoher Aufwand für Ver- und Entsorgungsinfrastruktur (ca. 300 m bis Ortsrand) Verlust von z.T. intensivlandwirtschaftlich genutzter Fläche Lage-Übersicht Kartenausschnitte aus http://udo.lubw.badenwürttemberg.de/public FNP-Fortschreibung GVV Kenzingen-Herbolzheim Standortalternativenprüfung für einen Golfhotel bei Tutschfelden – städtebauliche Bewertung – Schutzgut Ortsrand West (Frohmatten 1) Ortsrand West (Frohmatten 2) Ortsrand NW (Leimatten 1) am Golfgelände (Leimatten 2) Ortsbild Exponierte Lage an Ortseingang (Hauptzufahrt); schließt im Osten an geplante Bebauung an, im Südosten an das bestehende Bürgerhaus und im Norden an die K 5118, im Westen und Süden freie Landschaft Æ Siedlungszusammenhang gegeben, dennoch spornartige Entwicklung, zukünftige stärkere Einbindung der Bebauung ist unwahrscheinlich Exponierte Lage an Ortseingang (Hauptzufahrt); im Osten grenzt Bürgerhaus an; im Nordosten geplante gewerbliche Bebauung; an drei Seiten von Grünflächen (Acker und Wiesen im Norden, Süden und Westen) umgeben Æ Siedlungszusammenhang gegeben, dennoch spornartige Entwicklung, zukünftige weitere Einbindung der Bebauung ist unwahrscheinlich (Regionale Grünzüge im Süden und Westen) Direkte Anbindung an Siedlungsbestand, aber starke Beeinträchtigung des sehr schön ausgeprägten, dörflichen Ortsrandes; im Nordosten angrenzender Golfplatz ist durch Böschung abgesetzt, Hotel ist daher nicht gestalterisch direkt in den Golfplatz einbeziehbar Golfplatz grenzt an zwei Seiten an die Fläche, im Westen durch Lägentalgraben begrenzt, südlich angrenzend Acker; Hotel ist somit gestalterisch in Golfplatz einbindbar, keine Wahrnehmung als Solitär; zudem geringe Einsehbarkeit des Standortes durch Topographie (Tallage und Begrenzung durch Längengraben mit Gehölzen im Westen und Hangkante im Osten); Standortgunst Fehlende Nähe zum Golfplatz; direkte Umgebung (Kreisstraße, geplante gewerbliche Nutzung, Bürgerhaus) passt nicht zum Erholungswunsch Fehlende Nähe zum Golfplatz; direkte Umgebung (Bürgerhaus) und weitere Umgebung (Kreisstraße, geplante gewerbliche Nutzung) passen nicht zum Erholungswunsch Nähe zum Golfplatz allerdings durch Böschung abgesetzt Unmittelbare Nähe zum Golfplatz mit Blickbeziehung gegeben; direkte Umgebung zeichnet sich durch eine attraktive landschaftliche Lage und Ruhe aus Lage-Übersicht Kartenausschnitte aus http://udo.lubw.badenwürttemberg.de/public Rangfolge der Eignung 3. 4. 2. 1. FNP-Fortschreibung GVV Kenzingen-Herbolzheim Standortalternativenprüfung für einen Golfhotel bei Tutschfelden Fazit Auch wenn die Standorte „Frohmatten 1“ und „Frohmatten 2“ (F1 und F2) an den bestehenden Siedlungskörper angrenzen, sind sie bezüglich der Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild kritisch zu bewerten. Negativ zu werten sind ferner die Lärmimmissionen durch die Kreisstraße und das Bürgerhaus. Es ist kein direkter Bezug zum Golfplatz vorhanden. Damit eignen sich diese beiden Standorte nur in geringem Maße als Standort für ein Golfhotel. Positiv zu werten sind der vergleichsweise geringe Erschließungsaufwand und das geringe (F2) bzw. mittlere (F1) Konfliktpotenzial mit Arten / Biotopen. Der Standort „Leimatten 1“ (L1) schließt zwar unmittelbar an den bestehenden Siedlungskörper an. Dennoch sind die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild hier als besonders hoch zu bewerten. Es handelt sich derzeit um eine kleinteilige, strukturreiche und kulturlandschaftsraumtypische Ortsrandausbildung mit Streuobst, diese würde durch eine Bebauung verloren gehen. Weiter besteht hier ein hohes Risiko für Arten / Biotope. Auch die Nähe und die gestalterische Möglichkeit der Einbindung zum bzw. in den Golfplatz ist hier deutlich schlechter gegeben als beim Standort „Leimatten 2“ (L2). Der Standort „Leimatten 2“ (L2) weist gute Voraussetzungen als Hotelstandort auf, er befindet sich unmittelbar am Golfplatz (an zwei Seiten angrenzend) und weist eine ruhige und attraktive Umgebung auf. Gleichzeitig werden keine bestehenden Wohnnutzungen durch Anund Abfahrtlärm beeinträchtigt. Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild sind wegen der möglichen gestalterischen Einbindung in den bestehenden Golfplatz und der topographischen Situation gering. Das Risiko für die Schutzgüter Arten, Biotope, Wasser und Boden wird als mittelmäßig eingestuft. Lediglich der Erschließungsaufwand wird aufgrund der größeren Entfernung zum Siedlungskörper (ca. 300 m) höher sein als an den anderen Standorten. Vor diesem Hintergrund wird der Standort „Leimatten 2“ (L2) als bester Standort für ein Golfhotel empfohlen.