Priv.-Doz. Dr. Lutz Eidam, LL.M. Wintersemester 2015/2016 HAUSARBEIT STRAFRECHT I GOETHE UNIVERSITÄT FRANKFURT AM MAIN Sachverhalt: Dieter (D) lebt seit einigen Monaten in einer festen Beziehung mit seiner Freundin Olivia (O). Bevor er diese Beziehung eingegangen ist, wurde er durch einen Laborunfall mit dem HI-Virus infiziert. Dies ist kurz nach der Infektion festgestellt worden, und er wurde hierüber, über das Ansteckungsrisiko und über die Ansteckungswege durch seinen behandelnden Arzt aufgeklärt. D wurde auch darauf hingewiesen, dass der Krankheitsverlauf nach Ausbruch immer tödlich ist. Bisher zeigt D keine Anzeichen einer Erkrankung an AIDS. Seiner Freundin O hat er seine Infektion aus Scham nie gestanden und hat ungeschützten Geschlechtsverkehr mit ihr. Sie hat sich mittlerweile mit dem HI-Virus infiziert. Auch bei ihr ist die Krankheit bisher nicht ausgebrochen. An einem Sommerabend lernt D auf einem Konzert die Bikerbraut Beate (B) kennen. B weiß nichts von der Infizierung des D, lässt sich auf ungeschützten Geschlechtsverkehr mit ihm ein und infiziert sich so mit dem HI-Virus. Einige Wochen später erkrankt B, die nichts von ihrer Infektion weiß. Ihr Hausarzt kann sich ihre Symptome, die vom Ausbruch der AIDS-Erkrankung herrühren, nicht erklären und ordnet eine routinemäßige Blutuntersuchung an, bei der regelmäßig jedoch nicht auf das HI-Virus getestet wird. Ein solcher Test ist in der Region, in der B wohnt, unüblich, da nur eine minimale Infektionsrate gegeben ist. Nach dem Ergebnis vermutet er einen grippalen Infekt und verordnet B lediglich Bettruhe. Nach einem kurzen schweren Krankheitsverlauf verstirbt B an den Folgen der unerkannten AIDSErkrankung. Wäre die Infektion mittels der richtigen Blutuntersuchung erkannt worden, hätte B mit der richtigen Medikation noch Jahre leben können. Prüfen Sie die Strafbarkeit von D nach dem StGB. Etwaige Strafanträge sind gestellt. 1 Priv.-Doz. Dr. Lutz Eidam, LL.M. Wintersemester 2015/2016 HAUSARBEIT STRAFRECHT I GOETHE UNIVERSITÄT FRANKFURT AM MAIN Bearbeitungshinweise: Der Haupttext des Gutachtens darf einen Umfang von 15 Seiten (Schriftart: Times New Roman, Laufweite: Normal; Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5) nicht überschreiten. Die Seitenränder müssen rechts mindestens 1cm, oben und unten jeweils mindestens 2,5 cm und links mindestens 7 cm betragen. Die Hausarbeit ist durch den/die Verfasser/in zu unterschreiben. Es ist schriftlich zu versichern, dass die Hausarbeit selbstständig verfasst wurde und alle benutzten Quellen und Hilfsmittel in der Arbeit angegeben sind. Für die ordnungsgemäße Abgabe ist ein ausgedrucktes Exemplar der vollständigen Hausarbeit bis spätestens 31. März 2016, 12 Uhr im Sekretariat bei Frau Seibert (5. Etage, IKB-Gebäude) bzw. am 31. März 2016 zwischen 10 und 12 Uhr in RuW 1.101 abzugeben oder mit Poststempel vom 31. März 2016 einzuschicken, sowie ein elektronisches Exemplar nur des Gutachtens (ohne Titelblatt, Literaturverzeichnis und Gliederung) als Word- oder PDF-Dokument über das E-Center https://www.jura.uni-frankfurt.de/e-center/index.html bis zum 31. März 2016 um 24.00 Uhr hochzuladen. Hierfür benötigen Sie einen gültigen Account des HRZ. Die Postanschrift lautet: Goethe-Universität Frankfurt am Main, Fachbereich Rechtswissenschaft, z. Hd. Priv.-Doz. Dr. Lutz Eidam, LL.M., Theodor-W.-AdornoPlatz 4 (Postfach 71), 60629 Frankfurt am Main. Es genügt nicht, dass lediglich die Frist des ausgedruckten oder des elektronischen Exemplars eingehalten wird. Sollte eine der Fristen nicht eingehalten werden, gilt die Hausarbeit als nicht ordnungsgemäß abgegeben und wird mit „ungenügend (0 Punkte)“ bewertet. Bezüglich weiterer Formalien wird auf den Reader von Dr. Denis Basak verwiesen, der unter http://www.jura.uni-frankfurt.de/43406997/Hausarbeitsformalien.pdf zur Verfügung steht. 2