Sachverhalt HA Strafrecht I - Goethe

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Priv.-Doz. Dr. Lutz Eidam, LL.M.
Wintersemester 2015/2016
HAUSARBEIT STRAFRECHT I
GOETHE UNIVERSITÄT FRANKFURT AM MAIN
Sachverhalt:
Dieter (D) lebt seit einigen Monaten in einer festen Beziehung mit seiner Freundin
Olivia (O). Bevor er diese Beziehung eingegangen ist, wurde er durch einen
Laborunfall mit dem HI-Virus infiziert. Dies ist kurz nach der Infektion festgestellt
worden, und er wurde hierüber, über das Ansteckungsrisiko und über die
Ansteckungswege durch seinen behandelnden Arzt aufgeklärt. D wurde auch darauf
hingewiesen, dass der Krankheitsverlauf nach Ausbruch immer tödlich ist. Bisher
zeigt D keine Anzeichen einer Erkrankung an AIDS. Seiner Freundin O hat er seine
Infektion aus Scham nie gestanden und hat ungeschützten Geschlechtsverkehr mit
ihr. Sie hat sich mittlerweile mit dem HI-Virus infiziert. Auch bei ihr ist die Krankheit
bisher nicht ausgebrochen.
An einem Sommerabend lernt D auf einem Konzert die Bikerbraut Beate (B) kennen.
B weiß nichts von der Infizierung des D, lässt sich auf ungeschützten
Geschlechtsverkehr mit ihm ein und infiziert sich so mit dem HI-Virus. Einige Wochen
später erkrankt B, die nichts von ihrer Infektion weiß. Ihr Hausarzt kann sich ihre
Symptome, die vom Ausbruch der AIDS-Erkrankung herrühren, nicht erklären und
ordnet eine routinemäßige Blutuntersuchung an, bei der regelmäßig jedoch nicht auf
das HI-Virus getestet wird. Ein solcher Test ist in der Region, in der B wohnt,
unüblich, da nur eine minimale Infektionsrate gegeben ist. Nach dem Ergebnis
vermutet er einen grippalen Infekt und verordnet B lediglich Bettruhe. Nach einem
kurzen schweren Krankheitsverlauf verstirbt B an den Folgen der unerkannten AIDSErkrankung. Wäre die Infektion mittels der richtigen Blutuntersuchung erkannt
worden, hätte B mit der richtigen Medikation noch Jahre leben können.
Prüfen Sie die Strafbarkeit von D nach dem StGB. Etwaige Strafanträge sind
gestellt.
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Priv.-Doz. Dr. Lutz Eidam, LL.M.
Wintersemester 2015/2016
HAUSARBEIT STRAFRECHT I
GOETHE UNIVERSITÄT FRANKFURT AM MAIN
Bearbeitungshinweise:
Der Haupttext des Gutachtens darf einen Umfang von 15 Seiten (Schriftart: Times
New Roman, Laufweite: Normal; Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5) nicht
überschreiten. Die Seitenränder müssen rechts mindestens 1cm, oben und unten
jeweils mindestens 2,5 cm und links mindestens 7 cm betragen.
Die Hausarbeit ist durch den/die Verfasser/in zu unterschreiben. Es ist schriftlich zu
versichern, dass die Hausarbeit selbstständig verfasst wurde und alle benutzten
Quellen und Hilfsmittel in der Arbeit angegeben sind.
Für die ordnungsgemäße Abgabe ist ein ausgedrucktes Exemplar der vollständigen
Hausarbeit bis spätestens 31. März 2016, 12 Uhr im Sekretariat bei Frau Seibert (5.
Etage, IKB-Gebäude) bzw. am 31. März 2016 zwischen 10 und 12 Uhr in RuW
1.101 abzugeben oder mit Poststempel vom 31. März 2016 einzuschicken, sowie ein
elektronisches Exemplar nur des Gutachtens (ohne Titelblatt, Literaturverzeichnis
und
Gliederung)
als
Word-
oder
PDF-Dokument
über
das
E-Center
https://www.jura.uni-frankfurt.de/e-center/index.html bis zum 31. März 2016 um 24.00
Uhr hochzuladen. Hierfür benötigen Sie einen gültigen Account des HRZ. Die
Postanschrift
lautet:
Goethe-Universität
Frankfurt
am
Main,
Fachbereich
Rechtswissenschaft, z. Hd. Priv.-Doz. Dr. Lutz Eidam, LL.M., Theodor-W.-AdornoPlatz 4 (Postfach 71), 60629 Frankfurt am Main. Es genügt nicht, dass lediglich die
Frist des ausgedruckten oder des elektronischen Exemplars eingehalten wird. Sollte
eine der Fristen nicht eingehalten werden, gilt die Hausarbeit als nicht
ordnungsgemäß abgegeben und wird mit „ungenügend (0 Punkte)“ bewertet.
Bezüglich weiterer Formalien wird auf den Reader von Dr. Denis Basak verwiesen,
der unter http://www.jura.uni-frankfurt.de/43406997/Hausarbeitsformalien.pdf zur
Verfügung steht.
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