Aufregung um tierischen Helfer - Gemeinde Hauptwil

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23. März 2016, 16:44 Uhr
Aufregung um tierischen Helfer
So wirbt Matthias Gehring für seine Wahl in den Grossen Rat: Mit Berner Sennenhündin Cher. (Bild: pd)
Wer Tiere für Werbung benutzt, benötigt eine Bewilligung.
Grossratskandidat Matthias Gehring lächelt auf einem Wahlplakat
gemeinsam mit seiner Hündin Cher. Der FDP-Politiker findet, das sei
rechtens. Ein anderer Kandidat pinkelt ihm aber deshalb ans Bein.
INGE STAUB
HAUPTWIL. Sie ist seine beste Freundin. Cher. Die Berner Sennenhündin ist seit acht Jahren
Mitglied der Familie von Matthias Gehring. Beim Spielen mit der Hündin sind in den
vergangenen Jahren unzählige Fotos entstanden und so kam der Gemeindepräsident von
Hauptwil-Gottshaus auf die Idee, Cher könnte ihm doch im Wahlkampf unter die Arme greifen.
Hund als Blickfang
Gehring, der für die FDP in den Grossen Rat einziehen möchte, hat im Bezirk Weinfelden
Wahlplakate aufgehängt, die ihn mit seiner Hündin zeigen. «Das sollte ein Blickfang sein», sagt
der Kandidat. Viele Menschen hätten ihn schon auf seinen Hund angesprochen und sich positiv
über den tierischen Helfer geäussert.
Doch einem stiessen die Plakate sauer auf: einem Kandidaten einer anderen Partei. Gehrings
Konkurrent um einen Sitz im Grossen Rat machte TVO darauf aufmerksam, dass Matthias
Gehring mit seiner Wahlwerbung gegen das Tierschutzgesetz verstossen könnte. Darin heisst es,
dass das Verwenden lebender Tiere zur Werbung einer Bewilligung bedürfe. Ebenfalls
bewilligungspflichtig ist die Verwendung von Tieren zu Film- oder Fotoaufnahmen, «sofern die
Tiere dazu aus ihrem üblichen Umfeld entnommen oder speziell auf die Aufnahmen vorbereitet
werden».
Matthias Gehring ist überzeugt, dass er für sein Fotoshooting mit Cher keine Bewilligung
benötige. Er habe nicht gegen das Gesetz verstossen. Das Foto sei im persönlichen Umfeld
entstanden. Er hätte es auch auf Facebook stellen können. Gehring zeigt Verständnis für
Menschen, die sich um das Wohl der Tiere sorgen. Ihn empört allerdings, dass derjenige, der sich
über sein Wahlplakat geärgert hat, ihm dies nicht direkt mitgeteilt, sondern sich an die Medien
gewandt hat. Er vermutet, dass sein Konkurrent wahrscheinlich neidisch sei, weil er keine so gute
Idee gehabt habe.
Wäre bewilligt worden
Hätte nun Matthias Gehring eine Bewilligung einholen müssen? Amtstierarzt Christian Senn sagt,
hätte der Politiker ein Gesuch gestellt, hätte das Veterinäramt zunächst abgeklärt, ob die
Werbeaktion mit Cher überhaupt bewilligungspflichtig sei. Wäre das Veterinäramt zum Schluss
gekommen, dass eine Bewilligung nötig ist, hätte Gehring diese auch erhalten. Er habe sich mit
seinem eigenen Hund fotografieren lassen und diesen nicht aus seinem gewohnten Umfeld
herausgenommen. Würde Matthias Gehring Cher zu einer Standaktion in ein Einkaufszentrum
mitnehmen, läge der Fall anders, dann werde das Tier in ein fremdes Umfeld gebracht.
Konsequenzen haben die Wahlplakate für den Gemeindepräsidenten von Hauptwil-Gottshaus
nicht. Wie Hans-Ruedi Graf, Generalstaatsanwalt und Mediensprecher der Staatsanwaltschaft
Thurgau sagt, ist bei der Staatsanwaltschaft keine Anzeige eingegangen. Auch bei der Polizei liegt
nichts vor. In einem ähnlichen Fall musste vor Jahren ein SVP-Politiker ein Mini-Bussgeld
bezahlen (siehe Zweitstoff).
Diesen Artikel finden Sie auf St.Galler Tagblatt Online unter:
http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/thurgau/kantonthurgau/tz-tg/Aufregung-um-tierischenHelfer;art123841,4566501
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