Stand: 6.2.2017 FAQ Geflügelpest 1. Was ist die „Vogelgrippe“? Das Wort „Vogelgrippe“ (aviäre Influenza) bezeichnet in erster Linie eine Erkrankung durch Influenzaviren bei Vögeln. Vogelinfluenzaviren oder aviäre Influenzaviren werden in der Tiermedizin in so genannte niedrigpathogene („wenig krankmachende“) und hochpathogene („sehr stark krankmachende“) Influenzaviren unterteilt. Bei diesen Viren unterscheidet man zusätzlich noch Subtypen (Unterarten), die durch die Buchstaben H und N und eine Ziffer konkretisiert werden. Je nach Unterart sind diese Erreger mehr oder weniger für den Menschen gefährlich. Im derzeitigen Vogelgrippegeschehen liegen bisher die Untergruppen des Vogelgrippevirus H5N8 vor. Diese Unterart ist nach derzeitigem Kenntnisstand für den Menschen ungefährlich. Problem dieser Virusart mit ihren Untergruppen ist, dass sich der Erreger schnell verändern kann, d.h. es können unbemerkt neue Untergruppen auftreten, die dann möglicherweise eine Infektionsgefahr für andere Vögel und auch andere Tierarten darstellen können. Der Typ H5N8 verusacht bei Wildvögeln z.T. schwere Erkrankungen, die bis zum Tod der Tiere führen können. Empfänglich für diesen Erreger sind vor allem Wassergeflügel (Enten, Möwen, Schwäne) aber auch Greifvögel. Die Taube scheint gegen diese Art weitgehend unempfänglich zu sein. Das gleiche gilt für Amseln. Diese verenden derzeit allerdings vermehrt an einem völlig anderen Virus, dem Usuntu-Virus. Aufgrund dieser Viruserkrankung der Amsel ist der Naturschutzbund Deutschland an der Untersuchung toter Amseln interessiert. 2. Woher kommt das Geflügelpestvirus H5N8? Hochpathogenes aviäres Influenzavirus vom Typ H5N8 (HPAIV H5N8) wurde erstmals Anfang 2014 in Südkorea entdeckt. Etwa 12 Millionen Tiere mussten zur Eindämmung der Infektion getötet werden. Zum Jahresende 2014 trat H5N8 in verschiedenen Ländern Europas auf, unter anderem in Deutschland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich. Im Sommer 2016 wurden hochpathogene H5N8 Viren bei Wildvögeln im Süden Sibiriens und seit Ende Oktober auch wieder in europäischen Wildvögeln nachgewiesen. Die derzeit nachgewiesenen Viren sind sehr eng mit denen aus Südsibirien verwandt, unterscheiden sich aber genetisch von den früher nachgewiesenen HPAIV H5N8. Auch die bisher beobachteten klinischen Erscheinungen sind gravierender. Dies zeigt sich insbesondere in der auffallend erhöhten Sterblichkeit von Reiherenten. 3. Wie ist es zu der jetzigen Situation gekommen? Am 8.11.2016 wurde in Proben von verendeten Reiherenten am Plöner See in Schleswig-Holstein der Nachweis von hochpathogenen aviären Influenza A Viren (HPAIV) des Subtyps H5N8 bestätigt. Über 100 tote Wasservögel, überwiegend Reiherenten, wurden an mehreren Seen rund um Plön gemeldet. Fast zeitgleich kam es zu einem auffälligen Wasservogelsterben am Bodensee in der Schweiz, in Österreich und Deutschland, welches weiterhin anhält. Betroffen sind auch dort überwiegend Reiherenten, außerdem Möwen und Große Brachvögel. Inzwischen gibt es Nachweise der Wildvogel-Geflügelpest in der ganzen Bundesrepublik, sowie den angrenzenden Staaten, wie Frankreich, Ungarn, Polen. In diesem Zusammenhang stehen auch mehrere Ausbrüche der Geflügelpest in Nutzgeflügelbeständen verteilt über die ganze Bundesrepublik. Ein Ausbruch der Geflügelpest in einem Putenbestand in Soest führte nun zu den angeordneten Maßnahmen. Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda, Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste, 2017 4. Für die Stadt Bonn hat die Stallpflicht für Geflügel mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat zum 24. Januar 2017 eine neue Risikobewertung vorgelegt. Danach besteht nach wie vor ein hohes Eintragsrisiko des Virus in Nutztiergeflügelbestände durch Personenverkehr. Bei den derzeit 54 in Deutschland verzeichneten Ausbrüchen geht das FLI in den meisten Fällen von einem direkten oder indirekten Eintrag über Schuhwerk, Fahrzeuge oder Gegenstände als wahrscheinlichste Infektionsquelle aus. In NRW gab es bisher 5 Ausbrüche, die jeweils in Gebieten mit hoher Geflügeldichte (mehr als 1000 Stück Geflügel/qkm) auftraten oder als Risikogebiete (Sammelplätze von durchziehenden Wildvögeln sowie Rast- und Ruheplätze an oder in der Nähe von Seen, Flüssen, Feuchtbiotopen) gelten. Die flächendeckende Aufstallung in Nicht-Risikogebieten mit einer geringeren Geflügeldichte als 300 Stück Geflügel je qkm bieten nach den vorliegenden Erkenntnissen keinen zusätzlichen Gewinn an Biosicherheit. 5. Welche Übertragungswege gibt es? Eindeutige Einschleppungswege des derzeit in Europa grassierenden HPAIV H5N8 konnten bisher nicht festgestellt werden. Die Beteiligung von Zugvögeln ist aufgrund detaillierter Analysen der Viren des Jahres 2014 sowie des bisherigen Geschehens wahrscheinlich. Für die Einschleppung von aviären Influenzaviren in Nutzgeflügelbestände kommen eine Reihe von Faktoren in Frage. In Freilandhaltungen sind direkte Kontakte des Geflügels mit infizierten Wildvögeln möglich. Aber auch in scheinbar geschlossenen Stallhaltungen kann das Virus durch indirekte Kontakte eindringen: Unter anderem stellen die Einstallung von Tieren, Personen- und Fahrzeugverkehr, Waren, Futter und Wasser Risiken für eine Einschleppung dar. Hierbei wird auch der indirekte Eintrag über etwaig verunreinigtes Futter, Wasser, Gerät oder verunreinigte Einstreu in Betracht gezogen. Bereits Spuren von Kot bzw. Nasensekreten von Wildvögeln, die nicht sichtbar sind, reichen für die Übertragung aus. 6. Welche Vogelarten sind empfänglich für Geflügelpest? Hausgeflügel: Hühner, Puten, Perlhühner, Enten, Gänse, Fasane, Wachteln, Rebhühner, und Strauße oder Emus Wildvögel: Hühnervögeln (z. B. Rebhühner, Fasane), Gänsevögeln (z. B. Gänse, Schwäne, Enten), Greifvögel (z. B. Bussard, Habicht), Eulen (Eulen und Käuze), Regenpfeiferartige (z. B. Möwen, Brachvögel), Lappentaucherartige (z. B. Haubentaucher) und Schreitvögel (z. B. Störche) Singvögel und Tauben erkranken in der Regel nicht an Geflügelpest. 7. Ist H5N8 auf den Menschen übertragbar? Infektionen des Menschen mit HPAI H5N8 Viren wurden bislang weltweit nicht nachgewiesen. Wie bei allen Geflügelpestviren sind aber auch bei H5N8 erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel und Wildvögeln einzuhalten. 8. Besteht ein Gesundheitsrisiko durch Geflügelprodukte für die Verbraucher? Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda, Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste, 2017 Eine Übertragung des Erregers (H5N8) über infizierte Lebensmittel ist theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich. Das hierfür zuständige Bundesinstitut für Risikobewertung stellt dazu Informationen auf seiner Internetseite www.bfr.bund.de zur Verfügung. Für die Übertragung anderer Subtypen (H5N1, H7N9) aviärer Influenzaviren von Vögeln auf den Menschen waren in der Vergangenheit fast ausschließlich direkte Kontakte mit infiziertem lebendem Geflügel verantwortlich. Für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen durch rohe Eier oder Rohwursterzeugnisse mit Geflügelfleisch von infizierten Tieren gibt es bisher keine Belege. Allerdings ist erwiesen, dass Eier infizierter Tiere das Virus sowohl auf der Schale als auch in Eiweiß und Eidotter enthalten können. Auf die Einhaltung von Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelprodukten sollte grundsätzlich geachtet werden. Dabei gelten folgende allgemeine Hygienevorschriften: - rohe Geflügelprodukte und andere Lebensmittel getrennt lagern und zubereiten, insbesondere wenn Letztere nicht noch einmal erhitzt werden - Gerätschaften und Oberflächen, die mit rohen Geflügelprodukten in Berührung gekommen sind, gründlich mit warmem Wasser und Spülmittelzusatz reinigen - Verpackungsmaterialien, Auftauwasser u.ä. sofort entsorgen - Hände mit warmem Wasser und Seife waschen - Geflügelspeisen gründlich durchgaren. Das bedeutet, dass für mindestens 2 Minuten eine Kerntemperatur von 70 °C erreicht werden muss. - Eier sollten vor dem Verzehr gekocht werden, bis Eiweiß und Eigelb fest sind, d.h. je nach Größe für mindestens 6 Minuten. 9. Können Salat oder Gemüse Geflügelpestviren tragen? Grundsätzlich können Salat, Gemüse und Obst, die im Freiland angebaut werden, durch Vogelkot verschmutzt werden. Dieser kann auch Geflügelpestviren enthalten. Um das Risiko einer Übertragung von Viren, Bakterien und Parasiten auf den Menschen grundsätzlich so weit wie möglich zu verringern, werden Salat, Obst und Gemüse vor der Lagerung bereits im Erzeugerbetrieb grob gereinigt. Bei der Zubereitung von Salaten, Obst und Gemüse im Haushalt sollten die üblichen Hygieneregeln eingehalten werden: Sie sollten vor der Zubereitung bzw. vor dem Verzehr gründlich gewaschen werden, um Erd- und Kotpartikel zu entfernen. Gemüse, das erhitzt wird, bietet eine zusätzliche Sicherheit vor Infektionen. 10. Sind Hunde und Katzen gefährdet? Eine Übertragung auf Hunde und Katzen ist sehr unwahrscheinlich. Es ist jedoch empfehlenswert bei Spaziergängen in Gewässernähe Hunde und Katzen nicht freilaufen zu lassen. 11. Was können Geflügelhalter tun, um ihre Bestände vor Geflügelpest zu schützen? Die Geflügelhalter sollten streng darauf achten, dass die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Die Desinfektionsmaßnahmen sollten intensiviert und der Personenverkehr möglichst einschränkt werden. Geflügelhalter sollten außerdem direkte und indirekte Kontaktmöglichkeiten zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel verhindern. 12. Wie erkennen Geflügelhalter, ob ihr Nutzflügelbestand infiziert ist? Von der Ansteckung mit dem aviären Influenzavirus bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein und sind oft wenig typisch. Enten und Gänse erkranken oftmals weniger schwer, die Krankheit führt bei diesen Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda, Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste, 2017 Tieren nicht immer zum Tod und kann bei milden Verläufen gänzlich übersehen werden. Symptome bei Hühnervögeln sind unter anderem: Schnell fortschreitende Teilnahmslosigkeit, Verweigerung von Futter und Wasser, Atemnot, Niesen, Ausfluss aus Augen und Schnabel, Wässrigschleimiger grünlicher Durchfall, Zentralnervöse Störungen (abnorme Kopfhaltung, Gleichgewichtsstörungen), Wassereinlagerungen (Ödeme) am Kopf, Blutstauung oder Unterhautblutungen mit blau-roter Verfärbung an Kopfanhängen und Füßen, plötzliches Aussetzen der Legeleistung oder dünne, verformte Eier. Die Erkrankungs- und Sterberate ist bei Hühnern und Puten am höchsten. 13. Wie sollten Geflügelhalter reagieren, wenn sie Verdacht auf Gelügelpest haben? Treten innerhalb von 24 Stunden in einem Geflügelbestand erhöhte Verluste von oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, so hat der Tierhalter unverzüglich durch einen Tierarzt das Vorliegen einer Infektion mit dem hochpathogenen oder niedrigpathogenen aviären Influenzavirus durch geeignete Untersuchungen ausschließen zu lassen. Bei Verdacht auf Geflügelpest ist der zuständige Amtstierarzt sofort zu informieren. Behandlungsversuche sind verboten. 14. Was können Verbraucherinnen und Verbraucher tun, wenn Sie einen toten Wildvogel finden? Sind alle toten Wildvögel zu melden? Im Kreislauf der Natur ist das Sterben einzelner Wildvögel ein normaler Vorgang. Besonders im Winter sterben alte und kranke Tiere durch Kälte oder schlechte Ernährung häufiger als in anderen Jahreszeiten. Informieren Sie das Veterinäramt über den Fund toter Wasservögel oder bei einem vermehrten Auffinden anderer toter Vögel. Berühren Sie tote Vögel, insbesondere Wasservögel nicht. Vereinzelt tote Tauben und Singvögel müssen nicht gemeldet werden und sind mit den bei toten Wildtieren allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen zu behandeln (Kein direkter Kontakt, Beseitigung in die Restmülltonne). 15. Ich bin Geflügelhalter und habe meine Tierhaltung noch nicht gemeldet? Melden Sie Ihre Geflügelhaltung umgehend unter Angabe von Name, Adresse, Telefonnummer, Anzahl und Standort der gehaltenen Tiere schriftlich, per E-Mail oder telefonisch beim Veterinäramt. Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda, Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Engeltalstr. 4 53103 Bonn E-Mail: [email protected] Telefon: 0228 - 772756 Darüber hinaus ist die Tierhaltung umgehend bei der Tierseuchenkasse zu melden. Tierseuchenkasse NRW, Nevinghoff 6, 48147 Münster 16. Wo kann man sich informieren, wenn die gesuchte Frage hier nicht aufgeführt ist? Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Veterinäramt auf. Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda, Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Engeltalstr. 4 53103 Bonn E-Mail: [email protected] Telefon: 0228 – 77 2756 Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda, Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste, 2017