FAQ Geflügelpest

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Stand: 6.2.2017
FAQ Geflügelpest
1.
Was ist die „Vogelgrippe“?
Das Wort „Vogelgrippe“ (aviäre Influenza) bezeichnet in erster Linie eine Erkrankung durch Influenzaviren
bei Vögeln. Vogelinfluenzaviren oder aviäre Influenzaviren werden in der Tiermedizin in so genannte
niedrigpathogene („wenig krankmachende“) und hochpathogene („sehr stark krankmachende“)
Influenzaviren unterteilt. Bei diesen Viren unterscheidet man zusätzlich noch Subtypen (Unterarten), die
durch die Buchstaben H und N und eine Ziffer konkretisiert werden. Je nach Unterart sind diese Erreger
mehr oder weniger für den Menschen gefährlich. Im derzeitigen Vogelgrippegeschehen liegen bisher die
Untergruppen des Vogelgrippevirus H5N8 vor. Diese Unterart ist nach derzeitigem Kenntnisstand für den
Menschen ungefährlich. Problem dieser Virusart mit ihren Untergruppen ist, dass sich der Erreger schnell
verändern kann, d.h. es können unbemerkt neue Untergruppen auftreten, die dann möglicherweise eine
Infektionsgefahr für andere Vögel und auch andere Tierarten darstellen können. Der Typ H5N8 verusacht
bei Wildvögeln z.T. schwere Erkrankungen, die bis zum Tod der Tiere führen können. Empfänglich für
diesen Erreger sind vor allem Wassergeflügel (Enten, Möwen, Schwäne) aber auch Greifvögel. Die
Taube scheint gegen diese Art weitgehend unempfänglich zu sein. Das gleiche gilt für Amseln. Diese
verenden derzeit allerdings vermehrt an einem völlig anderen Virus, dem Usuntu-Virus. Aufgrund dieser
Viruserkrankung der Amsel ist der Naturschutzbund Deutschland an der Untersuchung toter Amseln
interessiert.
2. Woher kommt das Geflügelpestvirus H5N8?
Hochpathogenes aviäres Influenzavirus vom Typ H5N8 (HPAIV H5N8) wurde erstmals Anfang 2014 in
Südkorea entdeckt. Etwa 12 Millionen Tiere mussten zur Eindämmung der Infektion getötet werden. Zum
Jahresende 2014 trat H5N8 in verschiedenen Ländern Europas auf, unter anderem in Deutschland, den
Niederlanden und dem Vereinigten Königreich. Im Sommer 2016 wurden hochpathogene H5N8 Viren bei
Wildvögeln im Süden Sibiriens und seit Ende Oktober auch wieder in europäischen Wildvögeln
nachgewiesen. Die derzeit nachgewiesenen Viren sind sehr eng mit denen aus Südsibirien verwandt,
unterscheiden sich aber genetisch von den früher nachgewiesenen HPAIV H5N8. Auch die bisher
beobachteten klinischen Erscheinungen sind gravierender. Dies zeigt sich insbesondere in der auffallend
erhöhten Sterblichkeit von Reiherenten.
3. Wie ist es zu der jetzigen Situation gekommen?
Am 8.11.2016 wurde in Proben von verendeten Reiherenten am Plöner See in Schleswig-Holstein der
Nachweis von hochpathogenen aviären Influenza A Viren (HPAIV) des Subtyps H5N8 bestätigt. Über 100
tote Wasservögel, überwiegend Reiherenten, wurden an mehreren Seen rund um Plön gemeldet. Fast
zeitgleich kam es zu einem auffälligen Wasservogelsterben am Bodensee in der Schweiz, in Österreich
und Deutschland, welches weiterhin anhält. Betroffen sind auch dort überwiegend Reiherenten, außerdem
Möwen und Große Brachvögel. Inzwischen gibt es Nachweise der Wildvogel-Geflügelpest in der ganzen
Bundesrepublik, sowie den angrenzenden Staaten, wie Frankreich, Ungarn, Polen.
In diesem Zusammenhang stehen auch mehrere Ausbrüche der Geflügelpest in Nutzgeflügelbeständen
verteilt über die ganze Bundesrepublik. Ein Ausbruch der Geflügelpest in einem Putenbestand in
Soest führte nun zu den angeordneten Maßnahmen.
Herausgeber:
Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda, Lebensmittelüberwachung und
Veterinärdienste, 2017
4. Für die Stadt Bonn hat die Stallpflicht für Geflügel mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat zum 24. Januar 2017 eine neue Risikobewertung vorgelegt. Danach
besteht nach wie vor ein hohes Eintragsrisiko des Virus in Nutztiergeflügelbestände durch
Personenverkehr. Bei den derzeit 54 in Deutschland verzeichneten Ausbrüchen geht das FLI in den
meisten Fällen von einem direkten oder indirekten Eintrag über Schuhwerk, Fahrzeuge oder Gegenstände
als wahrscheinlichste Infektionsquelle aus.
In NRW gab es bisher 5 Ausbrüche, die jeweils in Gebieten mit hoher Geflügeldichte (mehr als 1000
Stück Geflügel/qkm) auftraten oder als Risikogebiete (Sammelplätze von durchziehenden Wildvögeln
sowie Rast- und Ruheplätze an oder in der Nähe von Seen, Flüssen, Feuchtbiotopen) gelten.
Die flächendeckende Aufstallung in Nicht-Risikogebieten mit einer geringeren Geflügeldichte als 300
Stück Geflügel je qkm bieten nach den vorliegenden Erkenntnissen keinen zusätzlichen Gewinn an
Biosicherheit.
5. Welche Übertragungswege gibt es?
Eindeutige Einschleppungswege des derzeit in Europa grassierenden HPAIV H5N8 konnten bisher nicht
festgestellt werden. Die Beteiligung von Zugvögeln ist aufgrund detaillierter Analysen der Viren des Jahres
2014 sowie des bisherigen Geschehens wahrscheinlich. Für die Einschleppung von aviären Influenzaviren
in Nutzgeflügelbestände kommen eine Reihe von Faktoren in Frage. In Freilandhaltungen sind direkte
Kontakte des Geflügels mit infizierten Wildvögeln möglich. Aber auch in scheinbar geschlossenen
Stallhaltungen kann das Virus durch indirekte Kontakte eindringen: Unter anderem stellen die Einstallung
von Tieren, Personen- und Fahrzeugverkehr, Waren, Futter und Wasser Risiken für eine Einschleppung
dar. Hierbei wird auch der indirekte Eintrag über etwaig verunreinigtes Futter, Wasser, Gerät oder
verunreinigte Einstreu in Betracht gezogen. Bereits Spuren
von Kot bzw. Nasensekreten von Wildvögeln, die nicht sichtbar sind, reichen für die Übertragung aus.
6. Welche Vogelarten sind empfänglich für Geflügelpest?
Hausgeflügel: Hühner, Puten, Perlhühner, Enten, Gänse, Fasane, Wachteln, Rebhühner, und Strauße
oder Emus
Wildvögel: Hühnervögeln (z. B. Rebhühner, Fasane), Gänsevögeln (z. B. Gänse, Schwäne, Enten),
Greifvögel (z. B. Bussard, Habicht), Eulen (Eulen und Käuze), Regenpfeiferartige (z. B. Möwen,
Brachvögel), Lappentaucherartige (z. B. Haubentaucher) und Schreitvögel (z. B. Störche)
Singvögel und Tauben erkranken in der Regel nicht an Geflügelpest.
7. Ist H5N8 auf den Menschen übertragbar?
Infektionen des Menschen mit HPAI H5N8 Viren wurden bislang weltweit nicht nachgewiesen. Wie bei
allen Geflügelpestviren sind aber auch bei H5N8 erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell
infiziertem Geflügel und Wildvögeln einzuhalten.
8. Besteht ein Gesundheitsrisiko durch Geflügelprodukte für die Verbraucher?
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Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda, Lebensmittelüberwachung und
Veterinärdienste, 2017
Eine Übertragung des Erregers (H5N8) über infizierte Lebensmittel ist theoretisch denkbar, aber
unwahrscheinlich. Das hierfür zuständige Bundesinstitut für Risikobewertung stellt dazu Informationen auf
seiner Internetseite www.bfr.bund.de zur Verfügung.
Für die Übertragung anderer Subtypen (H5N1, H7N9) aviärer Influenzaviren von Vögeln auf den
Menschen waren in der Vergangenheit fast ausschließlich direkte Kontakte mit infiziertem lebendem
Geflügel verantwortlich.
Für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen durch rohe Eier oder Rohwursterzeugnisse mit
Geflügelfleisch von infizierten Tieren gibt es bisher keine Belege. Allerdings ist erwiesen, dass Eier
infizierter Tiere das Virus sowohl auf der Schale als auch in Eiweiß und Eidotter enthalten können. Auf die
Einhaltung von Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und
Geflügelprodukten sollte grundsätzlich geachtet werden. Dabei gelten folgende allgemeine
Hygienevorschriften:
- rohe Geflügelprodukte und andere Lebensmittel getrennt lagern und zubereiten, insbesondere
wenn Letztere nicht noch einmal erhitzt werden
- Gerätschaften und Oberflächen, die mit rohen Geflügelprodukten in Berührung gekommen sind,
gründlich mit warmem Wasser und Spülmittelzusatz reinigen
- Verpackungsmaterialien, Auftauwasser u.ä. sofort entsorgen
- Hände mit warmem Wasser und Seife waschen
- Geflügelspeisen gründlich durchgaren. Das bedeutet, dass für mindestens 2 Minuten eine
Kerntemperatur von 70 °C erreicht werden muss.
- Eier sollten vor dem Verzehr gekocht werden, bis Eiweiß und Eigelb fest sind, d.h. je nach Größe
für mindestens 6 Minuten.
9. Können Salat oder Gemüse Geflügelpestviren tragen?
Grundsätzlich können Salat, Gemüse und Obst, die im Freiland angebaut werden, durch Vogelkot
verschmutzt werden. Dieser kann auch Geflügelpestviren enthalten. Um das Risiko einer Übertragung von
Viren, Bakterien und Parasiten auf den Menschen grundsätzlich so weit wie möglich zu verringern,
werden Salat, Obst und Gemüse vor der Lagerung bereits im Erzeugerbetrieb grob gereinigt. Bei der
Zubereitung von Salaten, Obst und Gemüse im Haushalt sollten die üblichen Hygieneregeln eingehalten
werden: Sie sollten vor der Zubereitung bzw. vor dem Verzehr gründlich gewaschen werden, um Erd- und
Kotpartikel zu entfernen. Gemüse, das erhitzt wird, bietet eine zusätzliche Sicherheit vor Infektionen.
10. Sind Hunde und Katzen gefährdet?
Eine Übertragung auf Hunde und Katzen ist sehr unwahrscheinlich. Es ist jedoch empfehlenswert bei
Spaziergängen in Gewässernähe Hunde und Katzen nicht freilaufen zu lassen.
11. Was können Geflügelhalter tun, um ihre Bestände vor Geflügelpest zu schützen?
Die Geflügelhalter sollten streng darauf achten, dass die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen
eingehalten werden. Die Desinfektionsmaßnahmen sollten intensiviert und der Personenverkehr möglichst
einschränkt werden. Geflügelhalter sollten außerdem direkte und indirekte Kontaktmöglichkeiten zwischen
Wildvögeln und Nutzgeflügel verhindern.
12. Wie erkennen Geflügelhalter, ob ihr Nutzflügelbestand infiziert ist?
Von der Ansteckung mit dem aviären Influenzavirus bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit)
vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein und sind
oft wenig typisch. Enten und Gänse erkranken oftmals weniger schwer, die Krankheit führt bei diesen
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Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda, Lebensmittelüberwachung und
Veterinärdienste, 2017
Tieren nicht immer zum Tod und kann bei milden Verläufen gänzlich übersehen werden.
Symptome bei Hühnervögeln sind unter anderem: Schnell fortschreitende Teilnahmslosigkeit,
Verweigerung von Futter und Wasser, Atemnot, Niesen, Ausfluss aus Augen und Schnabel, Wässrigschleimiger
grünlicher
Durchfall,
Zentralnervöse
Störungen
(abnorme
Kopfhaltung,
Gleichgewichtsstörungen),
Wassereinlagerungen
(Ödeme)
am
Kopf,
Blutstauung
oder
Unterhautblutungen mit blau-roter Verfärbung an Kopfanhängen und Füßen, plötzliches Aussetzen der
Legeleistung oder dünne, verformte Eier. Die Erkrankungs- und Sterberate ist bei Hühnern und Puten am
höchsten.
13. Wie sollten Geflügelhalter reagieren, wenn sie Verdacht auf Gelügelpest haben?
Treten innerhalb von 24 Stunden in einem Geflügelbestand erhöhte Verluste von oder kommt es zu einer
erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, so hat der Tierhalter unverzüglich
durch einen Tierarzt das Vorliegen einer Infektion mit dem hochpathogenen oder niedrigpathogenen
aviären
Influenzavirus
durch
geeignete
Untersuchungen
ausschließen
zu
lassen.
Bei Verdacht auf Geflügelpest ist der zuständige Amtstierarzt sofort zu informieren. Behandlungsversuche
sind verboten.
14. Was können Verbraucherinnen und Verbraucher tun, wenn Sie einen toten Wildvogel
finden? Sind alle toten Wildvögel zu melden?
Im Kreislauf der Natur ist das Sterben einzelner Wildvögel ein normaler Vorgang. Besonders im Winter
sterben alte und kranke Tiere durch Kälte oder schlechte Ernährung häufiger als in anderen Jahreszeiten.
Informieren Sie das Veterinäramt über den Fund toter Wasservögel oder bei einem vermehrten Auffinden
anderer toter Vögel. Berühren Sie tote Vögel, insbesondere Wasservögel nicht. Vereinzelt tote Tauben
und Singvögel müssen nicht gemeldet werden und sind mit den bei toten Wildtieren allgemeinen
Sicherheitsvorkehrungen zu behandeln (Kein direkter Kontakt, Beseitigung in die Restmülltonne).
15. Ich bin Geflügelhalter und habe meine Tierhaltung noch nicht gemeldet?
Melden Sie Ihre Geflügelhaltung umgehend unter Angabe von Name, Adresse, Telefonnummer, Anzahl
und Standort der gehaltenen Tiere schriftlich, per E-Mail oder telefonisch beim Veterinäramt.
Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda, Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Engeltalstr. 4
53103 Bonn
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0228 - 772756
Darüber hinaus ist die Tierhaltung umgehend bei der Tierseuchenkasse zu melden.
Tierseuchenkasse NRW, Nevinghoff 6, 48147 Münster
16. Wo kann man sich informieren, wenn die gesuchte Frage hier nicht aufgeführt ist?
Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Veterinäramt auf.
Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda, Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Engeltalstr. 4
53103 Bonn
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0228 – 77 2756
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Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda, Lebensmittelüberwachung und
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