Feuerbrand

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Feuerbrand in Österreich
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Feuerbrand ist eine hochinfektiöse, schwer zu bekämpfende Krankheit
verschiedener Obst- und Ziergehölze aus der Familie der Rosaceae. Erreger ist das
Bakterium Erwinia amylovora.
Als Ursprungsland des Feuerbrandes gelten die USA, wo schon vor 200 Jahren über
diese Krankheit berichtet worden ist. In Europa trat Feuerbrand erstmals 1957 in
Südengland auf und wurde bisher in nahezu allen europäischen Ländern
nachgewiesen.
Der Feuerbrand stellt eine ernstzunehmende Gefahr für das Kernobst und für anfällige
Ziergehölzarten dar! Bedroht sind sowohl der Erwerbsobstbau und der
landschaftsprägende Streuobstbau als auch Baumschulen, Hausgärten und öffentliche
Grünanlagen.
In Österreich wurde Feuerbrand das erste Mal 1993 in Vorarlberg nachgewiesen. In
der Folge wurden weitere Infektionsherde aber auch in allen übrigen Bundesländern
festgestellt.
Zu den von Feuerbrand gefährdeten Hauptwirtspflanzen zählen vor allem der Apfel
(Malus), die Birne (Pyrus), die Quitte (Cydonia), die Zwergmispel (Cotoneaster), der
Weißdorn (Crataegus), der Feuerdorn (Pyracantha), die Eberesche (Sorbus), die
Zierquitte (Chaenomeles) und die Mispel (Mespilus).
Krankheitsbild
An allen Wirtspflanzen treten die gleichen Krankheitssymptome auf, jedoch kann ihre
Ausprägung je nach Pflanzenzustand, Sorte oder Klima unterschiedlich sein. Blätter
und Blüten befallener Pflanzen welken plötzlich und verfärben sich braun oder
schwarz. Infizierte Triebe erscheinen zunächst fahlgrün, um alsbald unter Braun- bis
Schwarzfärbung zu vertrocknen. Dabei krümmen sich die Triebspitzen infolge des
Wasserverlustes oft hakenförmig nach unten. Bei feuchtem Wetter treten aus den
Befallsstellen weißliche, später braun werdende Tropfen klebrigen Bakterienschleims.
Unter der Rinde frisch befallener Bäume ist das Holz meist rotbraun verfärbt und von
klebrigem Bakterienschleim durchsetzt, der alsbald aus der Rinde hervorbricht. Gegen
Ende der Vegetationszeit kommt die Ausbreitung der Bakterien zum Stillstand.
Erkrankte Rindenpartien sinken ein, wodurch zwischen krankem und gesundem
Gewebe eine deutliche Grenzlinie entsteht. Innerhalb der krebsartigen Brandherde
sterben die Bakterien bis auf wenige ab, die sich im Frühjahr rasch vermehren und den
Ausgangspunkt für neue Infektionen bilden. Über den Winter hinweg bleiben an den
wie verbrannt aussehenden Zweigpartien die abgestorbenen Blätter und
geschrumpften Früchte hängen
Ausbreitung
Über größere Entfernungen hinweg wird Feuerbrand vielfach mit verseuchtem
Pflanzmaterial oder kontaminierten Gegenständen verbreitet. Auch Zugvögel (Stare,
Drosseln), an deren Schnäbel und Krallen Bakterien haften, dürften ihn über weite
Strecken verschleppen. Im Nahbereich erfolgt die Ausbreitung der Krankheit durch
Regen, Wind, und Insekten. Überträger sind entweder Bienen, Hummeln, Wespen und
Fliegen, die Blüteninfektionen auslösen, oder Pflanzensauger (Blattläuse, Wanzen,
Zikaden), die für das Zustandekommen von Triebinfektionen sorgen. Letztere
entstehen aber auch nach mechanischen Verletzungen, z.B. Hagelschlag. Bei
Übertragung des Feuerbrandes innerhalb einer Obstanlage kommt den
Schnittwerkzeugen große Bedeutung zu. Während der Vegetationszeit breitet sich der
Feuerbrand besonders bei feucht-warmem Wetter (Temperaturen über 18°C und einer
Luftfeuchtigkeit von über 70%) sehr rasch aus.
Infektionsvorgänge
In den Blüten stellen vor allem die Narben bevorzugte Eintrittspforten dar. Von den
Blüten aus wandern die Bakterien über den Blütenstiel in die jungen Zweige, von dort
abwärts in die stärkeren Äste, den Stamm und schließlich in die Wurzeln. Nach der
Übertragung auf Triebe anfälliger Wirtspflanzen dringt der Erreger durch natürliche
Öffnungen (Atemporen, Spaltöffnungen) oder durch Wunden ein. Die Ausbreitung des
Erregers innerhalb einer Wirtspflanze erfolgt deutlich schneller in jungen als in älteren
Trieben. Frühestens 100 Stunden nach der Infektion können erste
Absterbeerscheinungen sichtbar werden. Innerhalb von 2-3 Wochen kann etwa ein
junger Birnbaum abgestorben sein.
Maßnahmen
Das Verbringen von Feuerbrandwirtspflanzen ist im Bundesgesetz über Maßnahmen
zum Schutz gegen das Verbringen von Schadorganismen der Pflanzen und
Pflanzenerzeugnisse (Pflanzenschutzgesetz 1995), BGBl. Nr. 532/1995, sowie der
Pflanzenschutzverordnung 1996, BGBl. Nr. 253/1996, geregelt. Zur Verhinderung
einer Einschleppung mit verseuchtem Pflanzenmaterial ist es wichtig, dass das
Material aus einem feuerbrandfreien Gebiet stammt. Feuerbrandwirtspflanzen sollten
von Beginn der Blüte bis zum Ende der Vegetationsperiode auf mögliche Symptome
beobachtet werden. In gefährdeten Gebieten ist es nach feucht-warmen
Witterungsperioden notwendig, Obstanlagen, Baumschulen, Parks und Hausgärten
mehrmals auf einen möglichen Feuerbrandbefall zu kontrollieren. Die Auspflanzung
von Feuerbrand-Wirtspflanzen als Ziergehölze sollte möglichst eingeschränkt werden.
Da hohe Stickstoffgaben den Feuerbrand stark fördern, ist auch auf eine ausgewogene
Düngung zu achten. Bei Feuerbrand-Befall, müssen stark geschädigte Pflanzen sofort
gerodet und an Ort und Stelle verbrannt werden, da der Erreger auch an gerodetem
Holz monatelang am Leben bleiben kann. Bei weniger geschädigten Pflanzen genügt
u.U. das Ausschneiden erkrankter Äste, wobei der Schnitt im gesunden Holz zu führen
ist. Um eine Verschleppung der Krankheit zu vermeiden, sind bei allen Arbeiten in
befallenen Anlagen die Schnittwerkzeuge, Hände und das Schuhwerk zu desinfizieren.
(z.B. Alkohol 70%, 30 Minuten).
Bekämpfung
Auf chemischem Wege ist Feuerbrand derzeit nur mit Einschränkungen bekämpfbar.
Bei der Behandlung anfälliger Ziergehölze erwiesen sich Kupferpräparate als
wirksam, wenn diese zur Blütezeit oder unmittelbar nach Perioden erhöhter
Infektionsgefahr ausgebracht wurden. Bei Kernobst ist aus Gründen der
Pflanzenverträglichkeit Vorsicht geboten.
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