Antwort - Die

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Wahlprüfstein DIE LINKE
Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V.
Marktstraße 6
25813 Husum
Wahlprüfsteine zum Thema Nordseeschutz
Küstenwache
Die bisherigen Maßnahmen wie die Schaffung des Havariekommandos (HK), des Maritimen Lage und
Sicherheitszentrums und anderer organisatorischer Maßnahmen sind nicht beziehungsweise nur
eingeschränkt geeignet, die Effizienz der Kontrolle und Überwachung des Seeverkehrs zu verbessern,
die bisherigen Kosten der Überwachung ohne Leistungsverzicht zu reduzieren, Havarien zu
verhindern sowie Havarien und terroristische Angriffe schnell und unter Führung eines eingespielten
Teams erfolgreich zu beherrschen. Dies kann nur durch die Zusammenfassung aller seegehenden
Überwachungskräfte in einer monokratisch geführten Deutschen Küstenwache erreicht werden, in
die das HK integriert ist. Auch die Errichtung der Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee erfordert
eine zusätzliche Aufgabenbeschreibung für den schifffahrts- und allgemeinen polizeilichen Vollzug
einschließlich der Sicherung der „kritischen Anlagen“ auf hoher See für die Versorgungssicherheit der
Bundesrepublik Deutschland.
Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, dass die Deutsche Küstenwache erneut
in einem Koalitionsvertrag festgeschrieben wird und werden Sie sich dafür
einsetzen, dass die Festschreibung in der kommenden Legislaturperiode
umgesetzt wird?
DIE LINKE. unterstützt die Forderung nach der Reform der Küstenwache, jedoch nicht
national, sondern europäisch. Wir wollen die Europäische Agentur für die Sicherheit des
Seeverkehrs unter Einbeziehung des Havariekommandos zu einer gemeinsamen Küstenwache
weiterentwickeln. Diese soll sich auf die Verhinderung von Schiffshavarien und
entsprechender Notfallkonzepte konzentrieren. Eine Terrorabwehr darf nicht für andere
Zwecke missbraucht werden. Die bisherige Verknüpfung mit der „Einrichtung eines
Europäischen Grenzüberwachungssystems“ (EUROSUR) sowie der Europäische Agentur für die
operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (Frontex) lehnen wir ab, denn die
Sammlung von Aufklärungsdaten durch Satelliten, Flugzeugen, Drohnen, Radar und anderen
Sensoren darf nicht zu einer hochgerüsteten Überwachung von Migrationsbewegungen
führen. Wir wollen die Aufgaben auf Havariekonzepte konzentrieren. Aktuell gibt es keinen
Rechtsanspruch eines havarierten Schiffes auf das Einlaufen in den nächsten Notliegeplatz.
Die Länder müssen dafür nur die zuständigen Behörden nennen und Notfallpläne haben. Die
Zuweisung des Notliegeplatz liegt in deren eigenem Ermessen. Dies muss geändert werden. Es
muss endlich ein wirksames Schiffssicherheitskonzept inklusive Nothafenkonzept verbindlich
im EU-Recht aufgenommen werden, um den Umgang mit Havarien wie der MSC Flaminia zu
verbessern. Diese Forderung haben wir in einem Antrag in den Bundestag eingebracht
(Bundestagsdrucksache 17/11324).
Schiffssicherheit
Die Nutzung der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone für eine nachhaltige Energiegewinnung
ist ein Erfordernis. Folgerichtig hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) für Ost
und Nordsee Raumordnungs- und Netzpläne aufgestellt. Deren Realisierung führt zu einer
erheblichen Konzentration der Schiffsverkehre in schmalen Vorrangflächen für die Schifffahrt und
einer ebenso erheblichen Zunahme von Gefährdungen der Schifffahrt. Dem kann nur begegnet
werden durch Ausweitung der Vorrangflächen für die Schifffahrt auf die Flächen mit
Schifffahrtsvorbehalt, Vergrößerung des Abstandes von Windkraftanlagen zu den Vorrangflächen für
die Schifffahrt, den Erlass eindeutiger Kollisionsverhütungsregeln (KVR) – insbesondere die
Anwendung der KVR-Regeln 9 (für enge Fahrwasser) und 10 (Einrichtung eines
Verkehrstrennungsgebietes) – sowie die Ausweitung der behördlichen Radarüberwachung und
gegebenenfalls Schiffslenkung in die Tiefe und den Norden der AWZ.
Werden Sie sich nachhaltig und beharrlich gegenüber dem Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dem BSH und der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung dafür einsetzen, dass die Schiffssicherheit im oben
genannten Sinne verbessert wird?
DIE LINKE. fordert, das integrierte Küstenzonenmanagement IKZM mit der Maritimen
Raumordnung zu verknüpfen, um EU weit verbindliche Regeln für die Nutzung der Meere zu
schaffen. Hier muss eine nachhaltige Entwicklung der Meere Vorrang vor einer
wirtschaftlichen Nutzung als Ressource Meer haben, um den Naturschutz zu verbessern. Wie
bei anderen Raumordnungsverfahren sollte es hier Anhörungen und Bürgerbeteiligung geben.
Die von Ihnen geforderte Ausweitung der Vorrangflächen für die Schifffahrt auf die Flächen
mit Schifffahrtsvorbehalt, Vergrößerung des Abstandes von Windkraftanlagen zu den
Vorrangflächen für die Schifffahrt und den Erlass eindeutiger Kollisionsverhütungsregeln
unterstützen wir.
Notschleppkonzept
Trotz verbesserter Maßnahmen der Schiffssicherheit sind Havarien nie auszuschließen. Das
Notschleppkonzept des Bundes für die Deutsche Bucht berücksichtigt nur den Südwesten und die
Mitte. Der Nordbereich ist im Falle einer Havarie ungeschützt. Notwendig ist daher die Stationierung
eines vierten Notschleppers nordwestlich von Sylt.
Sind Sie bereit, sich in ähnlicher Form, wie dies bei der Beschaffung der
„Nordic“ geschehen ist, in den Gremien des Bundestages und beim
Bundesverkehrsministerium nachhaltig und beharrlich dafür einzusetzen, dass
ein vierter Notschlepper in der Deutschen Bucht stationiert wird?
DIE LINKE. unterstützt die Beschaffung eines weiteren Notschleppers, allerdings anders als es
bei der „Nordic“ geschehen ist. Die Nordic wurde privat bereedert und anschließend
gechartert und nicht im Eigenbetrieb der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
betrieben. in dem einstimmigen Beschluss des Deutschen Bundestages vom 29.06.2006 zur
Vorhaltung leistungsfähiger Notschlepper in Nord- und Ostsee war jedoch nicht von einem
Chartervertrag die Rede. Der WSV unterstehen ca. 500 Schiffe, die zukünftig zunehmend
privat bereedert werden sollen. Dadurch würde weiteres Personal abgebaut und wertvolles
Fachwissen verloren gehen, das wiederum extern eingekauft werden müsste. Befristete
Charterverträge wie am Beispiel der 2011 in Dienst gestellten Hochseeschlepper „Nordic“ und
„Baltic“ zeigen, dass der finanzielle Aufwand der externen Erbringung die Kosten für
Schlepper im Eigenbetrieb übersteigt. Das Projekt der „Maritimen Notfallvorsorge“ kostet nun
jährlich ca. 19,6 Mio. €, während es 2005 noch 15 Mio. € waren. Eine dauerhafte
Bereitstellung ist wegen der Befristung der Verträge – bei den Notschleppern sind es 10 Jahre
– nicht gegeben. Dadurch entsteht eine einseitige Abhängigkeit des Bundes von privaten
Reedern, die bei Auslaufen der Verträge in den Verhandlungen über Anschlussverträge den
Preis maßgeblich bestimmen könnten. Gewässerschutz ist eine hoheitliche Aufgabe und darf
nicht an Dritte abgetreten werden. DIE LINKE. setzt sich für einen Ausbau des öffentlichen
Beschäftigungssektors und deren Erfüllung von Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge
ein. Die Anschaffung neuer Notschlepper sollte im Eigenbetrieb erfolgen.
Abfallentsorgung
Trotz einschlägiger Vorschriften wie MARPOL V sowie Vorschriften der EU und der Länder gelangen
auch aus der Seefahrt noch immer zu viele Abfälle in die See – mit verheerenden Folgen für die
Ökosysteme der Meere. Ein Grund ist die nicht ausreichende Überwachung der Schiffe in den Häfen
und die mit wenigen Ausnahmen kostenpflichtige Entsorgung in den Häfen.
Sind Sie bereit, sich als Initiative des Bundes gegenüber den Küstenländern
dafür einzusetzen, das die Müllentsorgungsgebühren zu 100 Prozent in die
Liegegebühren integriert werden („no special fee“) und Sorge dafür getragen
wird, dass Schiffe nur „clean“ die Häfen verlassen?
Ja. Der Zustand unserer Meere ist besorgniserregend und zwar nicht erst seit heute. Die
Meere werden als Lebensraum durch Unmengen Müll am Meeresboden und in den
Küstenregionen, nicht zuletzt auch durch Überfischung, Ölverschmutzung und andere
Schadstoffeinträge zerstört. Daher befürwortet DIE LINKE eine 100prozentige Integration der
Müllentsorgungsgebühren in die Liegegebühren. Um Konkurrenz zwischen den Häfen wirksam
zu gestalten, müssen Initiativen zur Minderung der Belastungen durch die Seeschifffahrt
sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene weiter vorangetrieben werden.
Meeresschutz braucht Internationalität.
Abfalldumpingverbot
Das Einbringen von Plastik in die Meere ist generell verboten. Weil aber andere Abfallstoffe durchaus
in die Meere verbracht werden dürfen, ist davon auszugehen, dass wissentlich oder unbedacht
weltweit auch Plastik von Schiffen in die Meere entsorgt wird. Grundsätzlich gehören überhaupt
keine Abfälle in die Meere.
Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung gegenüber der
International Maritime Organization (IMO) initiativ wird für ein weltweites
Abfalldumpingverbot in den Meeren?
Ja. Der Anteil an Plastiktüten und -verpackungen steigt stetig. Gigantische Mengen dieser
Abfälle finden sich dann in den Weltmeeren wieder. Das Problem besteht in der Langlebigkeit
dieses Zivilisationsmülls. Die Zersetzung kann bis zu 450 Jahre dauern. Die Folgen für
Meerestiere sind katastrophal. Die Anreicherung entlang der Nahrungskette ist deutlich
nachweisbar. So kann auch unser Blut inzwischen Kunststoffe in der Liste seiner Inhaltsstoffe
aufführen. DIE LINKE würde eine Initiative der Bundesregierung für ein weltweites
Abfalldumpingverbot begrüßen und wird sich für eine zügige Entwicklung und Umsetzung
einsetzen. Daneben wollen wir uns ebenso für die Reduzierung der landseitigen
Plastikeinträge in die Meere einsetzen.
Notfallvorsorge
Sind Sie bereit, sich beim Verkehrsministerium dafür einzusetzen, dass
zwischen den betroffenen Arbeitgebern, privaten Einrichtungen der
Notfallvorsorge und den Stellen der staatlichen Notfallvorsorge
die privaten Pflichten einerseits und die öffentlichen Pflichten der
Notfallvorsorge andererseits am Beispiel von Offshore-Windfarmen exakt
festgelegt werden?
Ja, die Sicherheitskonzepte der Offshore Windparks müssen zwischen den Unternehmen und
dem Staat verbindlich abgestimmt werden und auch Ausbildung, Arbeits-, Unfall- und
Notfallschutz der Beschäftigten umfassen. Die Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern für
das Rettungswesen im Bereich der Offshore-Windparks müssen geklärt werden. Wir sehen
dies als Teil der staatlichen Daseinsvorsorge, sind jedoch der Auffassung, dass die Betreiber
an den Kosten für die schwierige Versorgung mitten in der Nord- und Ostsee beteiligt werden.
Auf Schiffen unter deutscher Flagge – so es denn noch welche gibt – stellt die öffentliche Hand
ja auch keine Schiffsärzte und Sicherheitskräfte, obwohl es sich um deutsches Hoheitsgebiet
handelt. Wir legen Wert darauf, dass die Windparkbetreiber diese Kosten nicht der
Allgemeinheit überlassen, sondern an den Kosten zum Schutz ihrer Beschäftigten und Anlagen
beteiligt werden. DIE LINKE. setzt zur Umsetzung der Energiewende jedoch weniger auf
kapitalintensive Offshore-Megaprojekte von Großkonzernen, sondern auf alle regenerativen
Energieformen und dezentrale, kommunale Strukturen mit Stadtwerken und
Genossenschaften.
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