Merkblatt zur Ratten-Bekämpfung

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Der Fachbereich Recht und Ordnung (30/2) informiert.
Ratten
Es wird nach zwei Arten unterschieden:
a) die Wanderratte (Rattus norvegicus),
b) die Hausratte (Rattus rattus).
Die Hausratte wurde inzwischen weitgehend durch die Wanderratte verdrängt.
Die Wanderratte ist entgegen ihrer Bezeichnung in der Regel standorttreu und besiedelt gern
das Umfeld des Menschen. Bevorzugt leben diese Tiere in den Abwasserkanälen.
Hier finden sie genügend Abfälle, die als Nahrungsgrundlage dienen. Eine Wanderratte hat
im Jahr zwei bis vier Würfe mit rund acht bis zehn Jungtieren. Diese Jungtiere sind bereits im
dritten Monat fortpflanzungsfähig. Die Wanderratte ist ein Allesfresser, wobei ein Großteil
ihrer Nahrung tierischer Herkunft ist. Bei Ratten handelt es sich um Rudeltiere, die sich am
Geruch erkennen. Sind Ratten an freien, offenen Plätzen zu sehen, deutet dies auf einen
starken Befall hin.
Übertragen von Krankheiten
Da Ratten Träger und Überträger von Krankheitserregern sind, können Menschen und Tiere
zum Beispiel mit Salmonellen, Typhus und Paratyphus infiziert werden. Weiterhin werden
durch Kot- und Urinabsonderungen der Ratten Nahrungsmittel verunreinigt, so dass diese
ungenießbar werden. Entsprechend verunreinigte Lebensmittel können beim Menschen
unter anderem die Gelbsucht hervorrufen.
Aufenthaltsorte von Ratten
Ratten werden zunehmend in Grünanlagen, Fußgängerzonen und Wohngebieten gesehen,
weil den Tieren dort große und leicht zugängliche Nahrungsquellen zur Verfügung stehen.
Dies sind im Einzelnen:
• achtlos weggeworfene Lebensmittelreste,
• verschmutzte Abfalltonnenstandorte,
• überquellende Müllbehälter,
• wilde Müllkippen,
• falsch angelegte beziehungsweise betriebene Komposthaufen,
• Fütterung von Tieren im Freien (wildlebende sowie Haustiere),
• falsch gelagerte Lebensmittel- sowie Tierfuttervorräte,
• Lebensmittelreste, die durch die Toilette oder den Spülstein entsorgt werden
und in der Kanalisation landen.
Da die Tiere aber feuchte Lebensräume bevorzugen, halten sie sich nach wie vor bevorzugt
in der Kanalisation sowie an Uferböschungen auf.
Jeder kann mithelfen!
Ratten sind sehr resistente und fruchtbare Tiere. Deswegen ist es unmöglich, diese Tiere an den
unliebsamen Standorten ganz auszurotten. Durch Bekämpfungsmaßnahmen und Reduzierung
der Nahrungsangebote kann der Bestand jedoch entscheidend verringert werden.
Es ist von großer Bedeutung, dass jeder Bürger mitmacht und folgende Grundregeln
beachtet werden:
• Bewahren Sie keine Nahrungs- und Futtermittel offen auf Ihrem Grundstück auf.
• Entsorgen Sie Ihre Abfälle in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern.
Sorgen Sie dafür, dass die Behältnisse stets verschlossen sind. Dies gilt auch für organisch
abbaubare Abfälle.
• Organische Abfälle und Essensreste dürfen nicht über die Toilette oder den Spülstein entsorgt
werden, da hierdurch in der ohnehin befallenen Kanalisation das Nahrungsangebot für Ratten
erweitert wird.
• Achten Sie in Ihrem Wohnumfeld auf hygienische und saubere Verhältnisse.
• Füttern Sie keine wildlebenden Tiere, da die Ratten von den nicht aufgenommenen Nahrungs resten profitieren.
• Halten Sie Tiere in Ihrem Garten, ist ebenfalls darauf zu achten, dass keine Futterreste liegen
bleiben.
• Führen Sie Kompostierung selber durch, berücksichtigen Sie bitte, dass nur pflanzliche Küchen abfälle kompostierbar sind und diese nicht auf, sondern in den Kompost gehören.
Weiterhin sollten Sie geschlossene Komposter bevorzugen.
• Um den Ratten das Eindringen in Gebäude zu erschweren, sollten alle Öffnungen und potenziellen
Schlupflöcher, besonders Abwasserschächte und Leitungen, verschlossen werden.
Bekämpfungsmaßnahmen
Intensive Rattenbekämpfungsmaßnahmen werden von der Stadtverwaltung veranlasst.
Diese werden auf öffentlichen Flächen und im Kanalnetz durchgeführt.
Die beim städtischen Ordnungsamt eingehenden Befallsmeldungen öffentlicher Flächen werden
an eine Schädlingsbekämpfungsfirma weitergeleitet.
Die Bekämpfung erfolgt durch Auslegen verdeckter Giftköder. Das in den Ködern befindliche Gift
setzt die Blutgerinnung der Tiere herab. Dies bedeutet, dass eine Ratte mehrere Tage hintereinander von einem Giftköder fressen muss, damit das aufgenommene Gift wirkt und ein schmerzloser Tod der Tiere eintritt. Die Stellen, an denen Gift ausgelegt wurde, sind durch entsprechende
Warnschilder gekennzeichnet. Die Köder befinden sich in speziellen Behältern. Kinder und Haustiere sind von diesen Stellen unbedingt fernzuhalten!
Zusätzlich werden die städtischen Kanalsysteme regelmäßig mit Ködermaterialien belegt.
Ein Rattenbefall auf Privatgrundstücken ist von den jeweiligen Eigentümern durch Beauftragen
einer Fachfirma zu bekämpfen. Hier stehen verschiedene Fachfirmen zur Verfügung.
Der Ordnungsbehörde ist daran gelegen, das Rattenaufkommen so gering wie
möglich zu halten. Wir bitten daher um Ihre tatkräftige Unterstützung!
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