EURAKA-PEB-GmbH Institut Zschopau „Umweltseminar Louny-Zschopau“ Umweltmanagement - Seminarunterlagen Autor: Dr. Wolfgang Klemm F.U.C.S. – Fördermittel- und Unternehmens- Consulting/Service GmbH Witzschdorfer Hauptstraße 94 09437 Witzschdorf Tel.: 03725 34850-346 Fax: 03725 34850-349 E-Mail: [email protected] Diese Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte des Nachdrucks und der Vervielfältigung dieser Unterlagen oder Teilen daraus sind vorbehalten. Kein Teil dieser Unterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung der EURAKA-PEB-GmbH in irgendeiner Form reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden. Alle Ausführungen und Angaben entsprechen der Meinung des Autors und unterliegen keiner Vollständigkeit. Mit der Anwendung des Inhaltes entzieht sich niemand der Verantwortung für sein eigenes Handeln. September 2003 Umweltschutz und Umweltverantwortung Umweltbelastungen – Störeinwirkung auf die Ökosysteme 1.1 Umweltbelastungen Primäre Wirkbereiche Luft Luftverschmutzung Immissionen Emissionen Wasser Wasserverunreinigung Wasserverschmutzung (Fließende und stehende Gewässer) Stoff- und Wärmeeintrag ♦ SO2 ♦ ♦ NOx ♦ CO ♦ Rauch, Rauchgase ♦ Stäube, Flugasche ♦ Dämpfe (giftige, ungiftige) Altlasten Kontamination (Gefährdungspotential für Umgebung und Grundwasser) Verschleppung gefährdender Stoffe durch nicht ausreichend abgedichtete Deponien, Ablagerungen ♦ Abfälle • Bauschutt • Industrieabfälle • Hausmüll • Gewerbeabfälle • Klärschlämme • Krankenhausabfälle (Stickoxide) ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ Trinkwasser Farbe, Geruch, Trübung, hohe Temperatur Boden organische Verbindungen ♦ ♦ radioaktiver Staub, Gase ♦ belästigende Gerüche ♦ ♦ Gewässer unlösliche feste Stoffe (Sand, Schlamm) giftige Stoffe biochemisch oxidierbare Stoffe, unter Sauerstoffverbrauch abgebaut nicht giftige, nicht sauerstoffverbrauchende Stoffe, in zu hoher Konzentration Æ Eutrophierung Huminsäuren, Salzenicht giftig, nicht sauerstoffverbrauchend, nicht zur Eutrophierung führend Stoffe mit zu hohem/zu niedrigen pH- Wert patogenní zárodkypathogene Keime 2 Umweltbelastungen – Störeinwirkungen auf die Ökosysteme Ökosystem Charakteristischer Lebensraum von Tieren und Pflanzen mir der zugehörigen Lebensgemeinschaft Nutzung (Umwandlung) von Energie Gewinnung von Rohstoffen Nutzung und Entwicklung der Infrastruktur Ökosysteme im Gleichgewicht industrielle und landwirtschaftliche Produktion Gebrauch und Verbleib der Produkte Globales Ökosystem Einwirkungen Æ Störungen des ökologischen Gleichgewichtes Ökologisches Gleichgewicht Labiler Zustand der Beziehungen der belebten und unbelebten Umwelt zueinander Æ Dynamik mit unbestimmtem Ausgang 1.2 1.2.1 Einführung in das Umweltrecht der EU und der BRD Prinzipien des Umweltrechtes 1. Subsidiaritätsprinzip Das Subsidiaritätsprinzip regelt gemäß Art. 130 r, Abs. 4 des EG-Vertrages, dass die Umweltpolitik der Gemeinschaft auf die Bereiche beschränkt ist, in denen die Umweltziele auf Gemeinschaftsebene besser erreicht werden können, als auf der Ebene der Mitgliedsstaaten. 2. Vorsorgeprinzip Das Vorsorgeprinzip ist das zentrale Leitbild des modernen Umweltschutzrechtes. In erster Linie soll dem Vorsorgeprinzip entsprechend dem Entstehen von Umweltbelastungen vorgebeugt werden. Eine gesetzliche Konkretisierung findet das Vorsorgeprinzip z.B. in § 5 Abs. 1 Nrn. 1 + 2 BImSchG. Danach sind genehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen getroffen wird, insbesondere durch die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung. 3 3. Verursacherprinzip und Gemeinlastprinzip Dem Verursacherprinzip zufolge sollen die Kosten der Vermeidung oder Beseitigung eines Umweltschadens von demjenigen getragen werden, der für ihre Entstehung verantwortlich ist. Beispielhaft ist das Verursacherprinzip etwa im BNatSchG geregelt, wonach der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet ist, vermeidbare Beeinträchtigungen innerhalb einer zu bestimmenden Frist durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen, soweit es zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist. Dem Verursacherprinzip kommt im Umweltrecht vorrangige Bedeutung zu, allerdings wird es nicht ausschließlich verwirklicht, sondern durch das Gemeinlastprinzip begrenzt, wonach bestimmte Kosten des Umweltschutzes der Allgemeinheit auferlegt werden. 4. Kooperationsprinzip Das Kooperationsprinzip hat sich in der Vergangenheit als ein immer wichtiger werdender Grundsatz für die Ausgestaltung umweltpolitischer Entscheidungsprozesse entwickelt. Es fordert ein Zusammenwirken aller staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte im umweltpolitischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess. Das Kooperationsprinzip findet neuerdings einen Niederschlag vor allem in den neuen Handlungsformen im Umweltrecht, z.B. in Vorverständigungen und Vorverhandlungen zwischen der Verwaltung und Privaten, in Absprache zwischen der Verwaltung und Privaten, in der Konfliktmittlung und in der staatlichen Duldung rechtswidrigen Verhaltens. Als ein Beispiel für das Kooperationsprinzip sind insbesondere die sog. Selbstbeschränkungsabkommen der Industrie zu nennen. 5. Verhältnismäßigkeitsprinzip Ziel dieses Prinzips ist die Erhaltung des Unternehmenszweckes. Voraussetzung ist dabei, dass vom konkreten Unternehmensstandort keine schweren Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen (vgl. § 21 BImSchG). 1.2.2 Grundlagen und Beispiele des Umweltrechts der EU bedarf der Umsetzung durch nationale Rechtsbestimmungen gilt direkt als nationales Recht EG-Richtlinie: EG-Verordnung: Beispiel: Wasserrecht Richtlinie des Rates vom ... Inhalt Nummer ABl. der EG Bemerkungen 22.12.2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 2000/60/EG L 327 probíháUmsetzung läuft zurzeit 21.05.1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser 91/271/EWG L 135/40 Umsetzung in D durch AbwV (vorher: RahmenAbwVwV) Regelungen für Klärschlammentsorgung bis 31.12.1998 gefordert 12.06.1986 über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft 86/278/ EWG L 181/6 Umsetzung in D mit AbfKlärV kzum KrW-/AbfG zurzeit Überarbeitung 12.12.1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen damit Verschärfung erwartet 91/676/EWG L 375 (DüngemittelV).Limitierung der NDüngung in D durch DüngemittelV umgesetzt 4 Übersicht EG-Richtlinien 1.2.3. Übersicht über einige gesetzliche Grundlagen im deutschen Umweltrecht Öffentliches Recht Privatrecht Strafrecht Umweltverfassungsrecht Umweltverwaltungsrecht Umweltprivatrecht Umweltstrafrecht Ø Ø Ø Ø Grundgesetz (z. B. Art. 20a GG) Landesverfassungen Wasser Boden „Luft“ Abfall Chemikalien Atom Gentechnik Naturschutz Umweltverträglichkeit Umweltinformation Umweltaudit Umwelthaftung BGB (z. B. §§ 823, 966, 907, 1004) StGB (33 324 ff.) Wasserrecht Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltgesetz-WHG) mit Landeswassergesetzen, z. B. Sächsisches Wassergesetz, mit Abwasserverordnung, Abwasserabgabengesetz mit Landesabwasserabgabengesetzen, LänderVOn über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS), Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz- WRMG) Bodenschutzrecht Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BundesBodenschutzgesetz- BBodSchG) mit Bundesbodenschutzverordnung Immissionsschutzrecht Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz-BImSchG) mit Verordnungen (z. Z. 31 BImSchV) und Technischen Anleitungen (TA Luft, TA Lärm) Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz- KrW-/AbfG) mit Verordnungen, Richtlinien und Technischen Anleitungen (TA Abfall, TA Siedlungsabfall) sowie weiteren Gesetzen und Landesabfallgesetzen Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht Chemikaliengesetz (ChemG) mit z. B. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter mit z. B. Gefahrgutverordnungen (GGVSE...) und Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) 1.2.4 Umwelthaftung 1. Strafgesetzbuch (StGB) §§ 324 ff. : Straftaten gegen die Umwelt 2. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. UmweltHG 5 3. Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) §§ 5,6 : Nachweis des bestimmungsgemäßen Betriebes - Einhaltung besonderer Betriebspflichten - Störungen - Ursachenvermutung (Beweislastumkehr) § 17 : Verjährung Æ BGB, d.h.: 30 a § 19 : Deckungsvorsorge i.V.m. § 15: Personenschäden: 160 Mio DM Æ 85 Mio € Sachschäden: 160 Mio DM Æ 85 Mio € Anhang 1 Anhang 2 1.3 1.3.1 : : Anlagenliste (Geltungsbereich) Anlagenarten (Pflicht zur Deckungsvorsorge) Situation des Umweltschutzes und der Umweltpolitik in Tschechien Energie und Klimapolitik Das Einsparpotential im Energiebereich Tschechiens wird auf 30 % geschätzt • Erneuerbare Energien - hohe Potentiale der tschechischen Energiepolitik in Nutzung von Kleinwasserkraft und von Biomasse, geringere in Windenergie und Geothermie - Ziel: Anhebung des Anteils von erneuerbaren Energien im Gesamtenergieverbrauch von 1,5% auf 6,2%, bzw. an der Stromproduktion - geschätzte Investitionskosten: 8,4 Mrd. € jährlich (erreichbar durch höhere Förderbeträge) Æ EURichtlinie 2001/77/EG zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen - Maßnahmen: „National Programme for Economic Utilization of Energy and Renewable and Secondary Sources“ Æ Programm berücksichtigt Richtlinie - Energy Regulation Office setzt Mindestabnahmepreise für Strom aus erneuerbaren Energien fest (gültig ab 01.01.2002) • Kohleabbau - geplante Reduzierung des Braun- und Steinkohleabbaus Æ klare Gründe: gravierende Umweltschäden durch den Kohleabbau, aber auch durch den Rückgang der Lagerstätten und hohen Förderkosten Æ Verringerung des Kohleanteils in der Zusammensetzung der einzelnen Energiequellen an der Deckung des Energiebedarfs von 50% auf 30% (2030) Æ nach Plan der „tschechischen“ Energiepolitik würden erneuerbare Energien auch nach 2030 deutlich unter 10% bleiben 6 1.3.2 Abfallwirtschaft Entwicklung des Abfallaufkommens in Tschechien und EU- Durchschnitt Indikatoren Tschechien Kommunaler Abfall – Aufkommen in (kg/EW/Jahr) Abfallverbrennung (in %) Abfalldeponierung (in %) Recyclinganteil Papier (in %) Recyclinganteil Glas (in %) Gefährliche Abfälle – Aufkommen in (kg/1000 USD GDP.Jahr) 1997 1998 1999 2000 EUDurchschnitt 2000 CZ- Ziel 2005 % Ziel bezogen auf 2000 320 440 409 439 443 340 77 3 68 36 27 4,0 47 k. A. k. A. 8,0 63 36 30 7,0 62 k. A. k. A. 22,1 64,4 43,0 55,0 10 60 50 60 143 97 k. A. k. A. 22,3 29,1 17,7 27,8 2,8 10 35 Entwicklung des Abfallaufkommens in Tschechien und EU- Durchschnitt Quelle: Waste Management Policy in the Czech Republik (version 3), Nov. 2001 - steigende Abfallproduktion durch Konsumverhalten - weiteres Abfallaufkommen bis zum Jahr 2005 wird stark vom künftigen Wirtschaftswachstum in Tschechien abhängig sein zusätzliche Anlagenkapazitäten in den nächste 20 Jahren vor allem in den Bereichen Recycling von Verpackungsabfällen, Kompostierung, Energieverwertung aus Müllverbrennung, Klärschlammbehandlung und Anpassung von Anlagen gemäß der IPPC- Richtlinie nötig - Umsetzung der EU- Abfallrichtlinie im Bereich Abfallwirtschaft mit 1,36 Mrd. € - neue Investition aufgrund der EU- Deponierichtlinie zur notwendigen Verringerung des Anteils der biogenen Abfälle in Deponiegut Æ Umsetzung durch Abfallverbrennung und getrennter Sammlung, Behandlung von biologisch abbaubaren Abfallfraktionen - 70% Kostendeckung bis 2005 durch privaten Sektor 11% Kostendeckung bis 2005 durch öffentliches Budget 7% Kostendeckung bis 2005 durch Staatsbudget 6% Kostendeckung bis 2005 durch State Environmental Fund 1.3.3 Abwasserentsorgung Siedlungsagglomeration in Tschechien < 2.000 EW 2.000 – 10.000 EW 10.000 – 15.000 EW > 15.000 EW Maßnahmen in sensiblen Gebieten Anzahl der angeschlossenen Kläranlagen k. A. 385/485 Gemeinden k. A. k. A. 31. Dez. 2005 31. Dez. 2010 31. Dez. 2005 31. Dez. 2000 Anzahl der noch zu realisierenden Projekte k. A. 100 3 - k. A. 31. Dez. 2010 k. A. Datum für den kompletten Ausbau k. A. keine Angaben EW Einwohner Abwasserentsorgung Quelle: Implementation plan for Directive 91/271/EEC concerning urban wastewater treatmant Umsetzung der EU- Richtlinie 91/271/EWG “Behandlung von kommunalen Abwässern” mit großen Investitionen für den Bau von Kanalleitungen, Neubau und Modernisierung von Kläranlagen Æ Abschluss der Siedlungsagglomeration (2.000 und 15.000 EW) an öffentliche Abwasserreinigungsanlage Æ Ziel: bis 2010 90% der Bevölkerung ans öffentliche System anschließen 7 1.3.4 Luftreinhaltung - deutliche Verringerung der Emission „klassischer Luftschadstoffe) aufgrund technischer und organisatorischer Maßnahmen - weitere Verringerung dieses Schadstoffes wird durch Zunahme der Schadstoffe aus dem KfzVerkehr gebremst Emissions- Obergrenzen für Tschechien (entsprechend dem Protokoll zur Vermeidung von Versauerungen, Eutrophierung und Bildung von Bodennahem Ozon der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE); Convention on long Range Transboundary Air Pollution (CLRTAP) Emissionen 1999 Emissionen 2005 Emissionen 2010 Luftschadstoff (in 1000 t/a) (in 1000 t/a) (in 1000 t/a) Schwefeldixid 269 250 283 Stickoxide 390 310 286 Kohlenwasserstoffe 248 230 220 ohne Methan (NMVOC) Ammoniak 75 k. A. 101 Emissionsobergrenzen für Tschechien Quelle: State Environmental Policy 2001, Emissionsdaten 1999: emep- programm data base 1.3.5 Finanzierungsinstrumente für Umweltpolitik State Environmental Fund of Czech Republik (SFZP) - 1991 gegründet - Einnahmen durch Abgaben und Strafen für Umweltbelastungen - vergibt Zuschüsse und günstige Kredite für Maßnahmen zu Umweltsituationsverbesserung - Fonds wird vom Tschechischen Umweltministerium verwaltet Programm zur Förderung von Energieeinsparungsmaßnahmen und der Nutzung erneuerbarer Energien - Ziel: Einführung von Energieeffezienzmaßnahmen in den Bereichen Produktion, Verteilung und Endverbrauch - stärkerer Einsatz von erneuerbaren und sekundären Energiequellen, Ausbau der Kraft- WärmeKopplung zur Erzeugung von Elektrizität und Wärme - Programm wird jährlich neu ausgeschrieben Das Programm ist in acht Subprogramme unterteilt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz Maßnahmen zum Ausbau der Kraft- Wärme- Kopplung zur Erzeugung von Elektrizität und Wärme Unterstützung von Projekten mit Energieeinspar -Contracting Entwicklung und Anwendung moderner Technologien und Materialien zur Steigerung der Energieeffizienz Maßnahmen zur verstärkten Nutzung erneuerbarer und sekundärer Energiequellen Maßnahmen zur Modernisierung von Anlagen bei der Energieerzeugung und -verteilung Unterstützung der Entwicklung von Energiekonzepten für Städte und Gemeinden Förderung von Beratungs- und Schulungsmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz 8 2. Umweltmanagementsysteme 2.1 Grundlagen und Begriffe EMAS (environmental management and audit scheme): Förderung einer kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung von Organisationen durch: Schaffung und Anwendung von UMS systematische, objektive und regelmäßige Bewertung der Leistung dieser Systeme Information der Öffentlichkeit und der anderen interessierten Kreise über die Umweltleistung (offener Dialog) aktive Einbeziehung der Arbeitnehmer sowie deren adäquate Aus- und Fortbildung (vgl. Art. 1) - ISO 14001:1996 Förderung des Umweltschutzes und der Verhütung von Umweltbelastungen im Einklang mit sozioökonomischen Erfordernissen (=übergeordnetes Ziel) Begriffe: vgl. EMAS Art. 2 c) Umweltleistung: die Ergebnisse des Managements der Organisation hinsichtlich ihrer Umweltaspekte. Management: die Unternehmensführung (als Personen und als Handlungen) Æ vgl. 1.1.4 + s. u. ausführlich vgl. EMAS Art. 2 s) Organisation: eine Gesellschaft, eine Körperschaft, ein Betrieb, ein Unternehmen, eine Behörde oder eine Einrichtung bzw. ein Teil oder eine Kombination hiervon, mit oder ohne Rechtspersönlichkeit, öffentlich oder privat; mit eigenen Funktionen und eigener Verwaltung. vgl. EMAS Art. 2 f) Umweltaspekt: ein Aspekt der Tätigkeiten, Produkte, oder Dienstleistungen einer Organisation, der Auswirkungen auf die Umwelt haben kann (Anhang VI); ein wesentlicher Umweltaspekt ist ein Umweltaspekt, der wesentliche Umweltauswirkungen hat bzw. haben kann. vgl. EMAS Art. 2 g) Umweltauswirkung: jede positive oder negative Veränderung der Umwelt, die ganz oder teilweise aufgrund der Tätigkeiten, Produkte oder Dienstleistungen einer Organisation eintritt. Fazit: Umweltleistung kann positiv oder negativ sein. Umweltleistungen betreffen tatsächliche oder mögliche Umweltauswirkungen. Umweltleistungen sollen so weit wie möglich messbar sein (Maßeinheiten, Bezugsgrößen und -zeiten, Vergleichswerte, ...), dann sind sie auch gut zu bewerten. Die organisationsspezifische Beschreibung und Messung von Umweltleistungen ist wichtig für: die Formulierung von Umweltzielen, die Erstellung von Umweltprogrammen, das Erkennen von Schwachstellen, 9 - konkrete Aussagen im Managementreview, den kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Begriff: Management im Sinne von: Unternehmensführung 1. Leitung soziotechnischer Systeme in personen- und sachbezogener Hinsicht ↓ ↓ Bewältigung der richtiger Umgang mit Aufgaben, die sich allen Menschen, auf ableiten aus den deren Kooperation das obersten Zielen des Systems Unternehmen zur (z.B. Qualitäts-, Umwelt-, Aufgabenerfüllung Sicherheitsziele) angewiesen ist 2. partizipatives Führen durch gemeinsame, eindeutige Zielvereinbarungen: Beteiligung, Vertrauen, Information, Kommunikation 3. Organisation von Strukturen, Zuständigkeiten, Verhaltensweisen, förmlichen Verfahren, Abläufen und Mitteln für die Festlegung und Durchführung eines bestimmten Zweckes (z.B. Qualitäts-, Umwelt-, Sicherheitspolitik) 4. "Umweltmanagementsystem": der Teil des gesamten Managementsystems, der die Organisationsstruktur, Planungstätigkeiten, Verantwortlichkeiten, Verhaltensweisen, Vorgehensweisen, Verfahren und Mittel für die Festlegung, Durchführung, Verwirklichung, Überprüfung und Fortführung der Umweltpolitik betrifft [EMAS II, Art. 2 k)] Nutzen: Nutzen für die Organisation = interner Nutzen - Risikominimierung durch: Schwachstellenanalyse Erhöhung der Rechtssicherheit Notfallvorsorge und -management Senkung des Umwelt- und Produkthaftungsrisikos - Kostenreduzierung durch: geringeren Materialverbrauch reduzierte Entsorgungskosten Senkung von Versicherungsprämien niedrigere Personalausfallzeiten - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch: Verbesserung innerbetrieblicher Entscheidungsgrundlagen günstigere Bewertungen bei Vergabe von Krediten und Fördermitteln strategische Unternehmenssicherung durch erhöhte Vertrauenswürdigkeit Imagegewinn infolge erhöhter Glaubwürdigkeit - Verbesserung der Organisation durch: systematische Aufgabenzuweisung Ökocontrolling Erhöhung der Mitarbeitermotivation und -identifikation effektive Steuerungsmodelle bei Abweichungen vom Sollzustand 10 Externer Nutzen - Senkung von Umweltbelastungen/negativen Umweltauswirkungen: fördert Umwelt und als deren Bestandteil die Menschen und deren Lebensqualität - Nutzen beim „Verbraucher“: durch Beachtung indirekter Umweltaspekte Erzielung von Energie- und Kosteneinsparungen sowie von Emissionsreduzierungen (Abgase, Abluft, Lärm) beim Nutzer von Produkten und Dienstleistungen 2.2 Struktur und Übersicht des ISO 14000 Systems Norma VydánoVeröffe TitulTitel ntlicht DIN EN ISO 14001 DIN EN ISO 14004 DIN EN ISO 19011 DIN EN ISO 14020 DIN EN ISO 14021 DIN EN ISO 14024 DIN EN ISO 14031 ISO/TR 14032 DIN EN ISO 14040 DIN EN ISO 14041 DIN EN ISO 14042 Entwurf DIN EN ISO 14043 Entwurf DIN EN ISO 14050 ISO/TR 14061 1996 DIN 33922 DIN 33923 1997 1998 DIN 33924 1998 DIN 33926 1998 ISO Guide 64 1997 1996 1998 1999 1999 1999 1999 Umweltmanagementsysteme – Spezifikation mit Anleitung zur Anwendung Umweltmanagementsysteme – Allgemeiner Leitfaden über Grundsätze, Systeme und Hilfsinstrumente Leitfaden für Audits von qualitätsmanagement- und/oder Umweltmanagementsystemen Umweltkennzeichnung und Deklarationen – Allgemeine Grundsätze Umweltkennzeichnung und Deklarationen – Selbst deklarierte Umweltforderungen (Typ II Umweltkennzeichnung) Umweltkennzeichnung und Deklarationen – Typ I Umweltkennzeichnung – Grundsätze und Verfahren Umweltmanagement – Umweltleistungsbewertung – Leitfäden 1999 Environmental management – Examples of environmental performance evaluation (EPE) (available in English only) Umweltmanagement – Ökobilanz – Prinzipien und allgemeine Anforderungen Umweltmanagement – Ökobilanz – Festlegung des Ziels und des Untersuchungsrahmens sowie Sachbilanz Umweltmanagement – Ökobilanz – Wirkungsabschätzung 1999 Umweltmanagement – Ökobilanz – Auswertung 1998 Umweltmanagement – Begriffe und Definitionen 1998 Information zur Unterstützung von Organisationen in der Forstwirtschaft zur Anwendung der Normen – Umweltmanagementsysteme – ISO 14001 und ISO 14004 Leitfaden Umweltberichte für die Öffentlichkeit Leitfäden für Umweltaudits Anforderungen an Prüflisten für Umweltaudits Leitfaden zur Durchführung einer Umweltprüfung im Rahmen des Umweltmanagements Umweltmanagement Ökobilanzen Standardberichtsbogen Leitfaden für die Integration von Umweltaspekten in die Produktnormung 1997 1998 ISO 14001 Umweltmanagementsysteme –Spezifikation mit Anleitung zur Anwendung Diese Norm ist die wichtigste in dieser Normenreihe, da es sich um eine Spezifikation handelt und somit auch verbindlich ist. Die Norm wendet sich an Organisationen aller Art wie Tätigkeiten, Produkte, Dienstleistungen und ist Grundlage für externe Zertifizierung. Als Ziel dieser Norm gilt, die Systemelemente des Umweltmanagements einzuführen. Ein daraus zu schaffendes 11 Umweltmanagement soll Organisationen helfen, ihre ökonomischen und ökologischen Ziele zu erreichen. Die Norm soll für Organisationen jeder Art und Größe anwendbar sein und unterschiedliche geographische, kulturelle und soziale Rahmenbedingungen berücksichtigen. ISO 14004 Umweltmanagementsysteme – Allgemeiner Leitfaden über Grundsätze, Systeme und Hilfsinstrumente Hier werden die Elemente eines Umweltmanagements skizziert und praktische Hilfestellungen für den Aufbau eines solchen Systems gegeben. Insbesondere versucht sie, den Bedürfnissen kleiner und mittlerer Unternehmen gerecht zu werden. Dazu sind für jeden Schritt des Umweltmanagementsystems zu berücksichtigende Fragestellungen aufgeführt und z.T. sehr detaillierte und klar strukturierte praktische Hinweise gegeben. Diese Norm soll vor allem die Gedankenwelt von Umweltmanagement und Umweltaudit verständlich machen. Es wäre daher sinnvoll, zuerst diese Norm zu studieren und sich dann mit den Forderungen aus ISO 14001 auseinanderzusetzen. ISO 19011 Leitfäden für Audits von Qualitätsmanagement- und/oder Umweltmanagementsystemen Diese Norm legt Grundsätze zur Durchführung von Umweltaudits aller Art fest. Dabei wird nur festgelegt, wie auditiert wird. Der Inhalt des Audits muss separat festgelegt werden. Durch regelmäßige Audits wird die Leistungsfähigkeit des Umweltmanagementsystems überprüft und sichergestellt. ISO 14020 ff. Umweltkennzeichnung Um gegenüber Anspruchsgruppen (Kunden, Lieferanten, Versicherungen, Umweltverbänden u.a.) bestimmte Produkte als umweltverträglich zu kennzeichnen, können sie mit einem Umweltzeichen versehen werden (z.B. Blauer Engel). Die allgemeinen Kriterien und Vorgehensweisen hierfür werden zur Verhinderung des Missbrauchs geregelt. ISO 14030 ff. Umweltleistungsbewertung Mit der ISO 14031 soll eine einheitliche Methode für die Bewertung der Umweltleistung einer Organisation ermöglicht werden. Dabei wird mittels Kennzahlen die Leistung des Managementsystems und der von Produktionssystemen unterschieden. Für die oberste Leitung einer Organisation ist besonders die Bewertung der Umweltleistung der Produktionssysteme und deren Entwicklung über die Zeit wichtig. Damit diese Bewertung nicht auf der Ebene einer Nachkalkulation und damit eines reaktiven Umweltschutzverhaltens stehen bleibt, wird ein Umweltmanagementsystem benötigt. Zur Unterstützung der Organisation bei der Anwendung wird zusätzlich ein Technical Report mit Fallbeispielen aus Organisationen veröffentlicht. ISO 14040 ff. Produkt- Ökobilanzen Durch Produkt- Ökobilanzen werden die Umweltein- und -auswirkungen von Produkten entlang ihres gesamten Lebensweges von der ,,Wiege bis zur Bahre" erfasst. ISO 14050 Begriffe und Definitionen In dieser ISO werden die Begriffe und Definitionen innerhalb des Technischen Komitees 207 ,,Umweltmanagement" der ISO (ISO TC 207) vereinheitlicht. 2.3 Übersicht über Forderungen der ISO 14001 Aufbau der Norm ISO 14001 Die DIN EN ISO 14001 hat als Ziel, die Systemelemente des Umweltmanagements einzuführen. Ein daraus zu schaffendes Umweltmanagementsystem soll Organisationen helfen, ihre ökonomischen und ökologischen Ziele zu erreichen. Dabei sind folgende Wesensmerkmale der Norm ISO 14001 erkennbar: 12 • • • • für jede Art und Größe von Organisationen anwendbar berücksichtigt geographische, kulturelle und soziale Rahmenbedingungen ist international gültig bildet die Grundlage zur weltweiten Zertifizierung des betrieblichen Umweltmanagementsystems (UMS) Die DIN EN ISO 14001 besteht aus dem verbindlichen Normentext und drei informativen Anhängen. Æ Anhang A „Anleitung zur Anwendung der Spezifikation“ Dieser Anhang gibt zusätzliche Informationen zu den Forderungen und berücksichtigt, da-durch einer Fehlinterpretation der Spezifikation vorzubeugen. Es werden nur die in Abschnitt 4 enthaltenen Forderungen an das Umweltmanagementsystem angesprochen. Æ Anhang B „Zusammenhänge zwischen ISO 14001 und ISO 9001“ Æ Anhang C „Literaturhinweise“ Die DIN EN ISO 14001 beinhaltet nur solche Forderungen, die zum Zwecke der Zertifizierung und/oder Selbsterklärung objektiv auditiert werden können. 13 Modell des Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 Kontinuierliche Verbesserung Bewertung durch die oberste Leitung Umweltpolitik Planung Überwachung und Korrekturmaßnahmen Umsetzung und Durchführung Im Zusammenwirken der Systemelemente sind Umweltpolitik und- ziele in einer Organisation einzuführen und umzusetzen. Es gilt dabei, ihre Wirksamkeit einzuschätzen, ihre Einhaltung zu erreichen, die Festlegung und Anpassung für die Zukunft festzuschreiben und eine erfolgreiche Umsetzung nachzuweisen. Damit wird das Ziel der kontinuierlichen Verbesserung verfolgt. Kontinuierliche Verbesserung ist definiert als Prozess zur Weiterentwicklung des Umweltmanagementsystems, um in Übereinstimmung mit der Umweltpolitik, Verbesserungen der Umweltleistung der Organisation insgesamt zu erzielen. 14 2.4 Vorgehensweise beim Aufbau eines Umweltmanagementsystems 2.4.1 Erste Umweltprüfung Übersicht Erste Umweltprüfung input Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe Chemikalien Energie Luft Nachbarschaft: − Altlasten: geschädigte Ökosysteme − Beschwerden − Kommunikation Abfall Wasser Bestand − Grundstück − Gebäude − versiegelte Flächen − Altlasten (Boden, Gebäude, Anlagen, Stoffe) − Anlagen: Genehmigung, technischer Zustand − Dokumentation: Messwerte, Berichte, Rechtsvorschriften, Genehmigungen Betrieb (Aufbau, Ablauf, Zuständigkeit) − Funktionen: Organigramm und Stellenbeschreibungen − Tätigkeiten: Arbeitsanweisungen, Beauftragungen − Technische Prozesse: Ablaufpläne − Organisatorische Verfahren: Verfahrensanweisungen − frühere Tätigkeiten − geplante Tätigkeiten − normale Betriebsbedingungen − abnormale Betriebsbedingungen: An- und Abfahrzustände, Vorfälle, Unfälle, mögliche Notfälle STANDORT Abluft Abwasser Abfall Wärmeverluste Produkte Emissionen: Staub, Lärm, Erschütterungen output 2.4.2 Ö input/output-Bilanzen Ö Schwachstellenanalyse Umweltpolitik, Umweltziele, Umweltprogramm Die Umweltpolitik sollte in jeder Organisation und in jedem Unternehmen die treibende Kraft für die Einführung, Realisierung und Verbesserung ihres Umweltmanagementsystems sein. Unternehmen, die ein Umweltmanagementsystem aufbauen, einführen und aufrechterhalten, entwickeln für ihre unternehmerischen Tätigkeiten Leitlinien und Zielvorstellungen. Æ Umweltschutz wird zur ständigen Aufgabe und ein fester Bestandteil des unternehmerischen Handelns. 15 2.4.3 Ermittlung von Umweltaspekten und deren Bewertung Begriff: Umweltaspekt: ein Aspekt der Tätigkeiten, Produkte oder Dienstleistungen einer Organisation, der Auswirkungen auf die Umwelt haben kann (Anhang VI); ein wesentlicher Umweltaspekt ist ein Umweltaspekt, der wesentliche Umweltauswirkungen hat bzw. haben kann. (EMAS, Art. 2 f) Unterscheidung in direkte und indirekte Umweltaspekte direkte Umweltaspekte (EMAS, Anhang VI, 6.2): betreffen die Tätigkeiten der Organisation, deren Ablauf sie kontrolliert, und können sich u. a. auf folgendes erstrecken a) Emissionen in die Atmosphäre b) Einleitungen und Ableitungen in Gewässer c) 0Vermeidung, Verwertung, Wiederverwendung, Verbringung und Entsorgung von festen und anderen Abfällen, insbesondere gefährlichen Abfällen d) Nutzung und Verunreinigung von Böden e) Nutzung von natürlichen Ressourcen und Rohstoffen (einschließlich Energie) f) lokale Phänomene (Lärm, Erschütterungen, Gerüche, Staub, ästhetische Beeinträchtigung usw.) g) Verkehr (sowohl im Hinblick auf Waren und Dienstleistungen als auch auf Vorfällen, Unfällen und potenziellen Notfallsituationen ergeben oder ergeben können h) Auswirkungen auf die Biodiversität indirekte Umweltaspekte (EMAS, Anhang VI, 6.3): Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen einer Organisation können auch zu wesentlichen Umweltauswirkungen führen, die die Organisation unter Umständen nicht in vollem Umfang kontrollieren kann. Diese können sich unter anderem auf Folgendes erstrecken: a) produktbezogene Auswirkungen (Design, Entwicklung, Verpackung, Transport, Verwendung und Wiederverwertung/Entsorgung von Abfall) b) Kapitalinvestitionen, Kreditvergabe und Versicherungsdienstleistungen c) neue Märkte d) Auswahl und Zusammensetzung von Dienstleistungen (z. B. Verkehr oder Gaststättengewerbe) e) Verwaltungs- und Planungsentscheidungen f) Zusammensetzung des Produktangebotes g) Umweltleistung und Umweltverhalten von Auftraggebern und Lieferanten Umweltaspekte werden in Zusammenhang mit der Beschaffung (Input – Output) ermittelt. Input, z. B. Material, Energieträger, Wasser, Luft Output, z. B. Produkte, Verpackungen, Abfall, Abwasser, Abluft, Lärm; nach der Beeinflussbarkeit und den Auswirkungen bewertet und Maßnahmen eingeleitet. 16 2.4.4 Dokumentenstruktur Übersicht: von ISO 14001 geforderte Verfahren Quelle 4.3.1 4.3.2 4.4.2 4.4.3 4.4.5 4.4.6 c) 4.4.7 4.5.1 4.5.1 4.5.1 4.5.2 4.5.3 4.6 Inhalt Ermittlung der überwachbaren und beeinflussbaren Umweltaspekte sowie zur Bestimmung derjenigen daraus, die bedeutende Umweltauswirkungen haben oder haben könne und deren Berücksichtigung bei der Festlegung umweltbezogener Zielsetzungen Ermittlung und Zugänglichmachung von gesetzlichen und anderen Forderungen Schulungen (und Ermittlung des Schulungsbedarfs) Interne Kommunikation und Umgang mit externen Mitteilungen Dokumentenlenkung Beschaffung von Gütern; Dienstleistern, Zulieferern, Auftragnehmern; Bekanntgabe der Forderungen an Zulieferer und Auftragnehmer Unfall- und Notfallvorsorge sowie -management Überwachung und Messung maßgeblicher Merkmale von Arbeitsabläufen und Tätigkeiten, die eine bedeutende Auswirkung auf die Umwelt haben können Prüfmittelüberwachung (Kalibrierung, Wartung) Regelmäßige Bewertung der Erfüllung relevanter gesetzlicher Umweltvorschriften (compliance audit) Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen UMS- Audit (Umweltbetriebsprüfung) Bewertungsverfahren des UMS durch die oberste Leitung Übersicht: von ISO 14001 geforderte Dokumentationen/mitgeltende Dokumente; Aufzeichnungen/Nachweise 17 Dies sind z. T. nur Beispiele, da sich neben Grundanforderungen dieser Teil der Norm sehr individuell gestalten lässt. Quelle 4.2 e) 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.3.4 4.4.1 4.4.2 4.4.3 4.4.4 4.4.5 4.4.6 4.4.7 4.5.1 4.5.2 4.5.3 4.6.3 4.6 2.4.5 Inhalt Umweltpolitik überwachbare und beeinflussbare Umweltaspekte mit bedeutenden Auswirkungen auf die Umwelt („auf dem neuesten Stand halten) Liste gesetzlicher und anderer Forderungen Umweltbezogene Zielsetzungen und Einzelziele Umweltmanagementprogramm Organisationsstruktur und Verantwortlichkeit: Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse Bestellung von Beauftragten der obersten Leitung mit Verantwortlichkeiten und Befugnissen Bericht an die oberste Leitung über die Leistung des Umweltmanagementsystems Schulungsplan und Schulungsnachweise Aufzeichnungen zur internen Kommunikation und zu externen Mitteilungen Entscheidung über Verfahren zur externen Kommunikation Umweltmanagementsystem, mitgeltende Dokumente ungültige Dokumente Liste von Abläufen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit bedeutenden Umweltaspekten gemäß 4.3.1 Aufzeichnungen zur Bekanntgabe relevanter Verfahren/Forderungen an Zulieferer und Auftragnehmer (betrifft Beschaffung) Nachweise zur Überprüfung von Notfallvorsorge und –maßnahmen, ggf. Festlegungen zur Überarbeitung Umweltaufzeichnungen, auch zur Ablauflenkung, Konformität zu Zielsetzungen/Einzelzielen: „Aufzeichnung von Informationen …, um die erreichte Leistung, die relevante Ablauflenkung und die Konformität mit den umweltbezogenen Zielsetzungen und Einzelzielen … festzuhalten“, vgl. 4.4.1, also z. B. Überwachungs- und Messberichte Aufzeichnungen über die Prüfmittelüberwachung (z. B. Kalibrier- und Wartungsaufzeichnungen für Überwachungsgeräte) Aufzeichnungen zu Bewertungen der Übereinstimmung mit relevanten gesetzlichen Umweltbestimmungen Aufzeichnungen zu Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen )Planung, Kontrolle und Erfüllungsnachweis, auch zu daraus resultierenden Verfahrensänderungen) umweltbezogene Aufzeichnungen, dies sind (siehe diese Aufzählung hier) z. B. auch Schulungsnachweise, Auditberichte, Ergebnisse von Umweltbewertungen (Reviews) Auditprogramm einschließlich Zeitplan und Auditberichte Bericht/Aufzeichnung über die Bewertung des UMS durch die oberste Leitung Kommunikation: Umwelterklärung (EMAS, Anhang III), Umweltbericht Kommunikation: intern: verschiedene Ebenen, Mitarbeitermotivation, regelmäßige Beratungen … extern: „interessierte Kreise“ – Nachbarschaft, Behörden, Verbände, … auch über Umwelterklärung und Umweltbericht Umwelterklärung: bei EMAS gefordert Umweltbericht: bei ISO 14001 empfohlen Ziel der Umwelterklärung ist es, die Öffentlichkeit und andere interessierte Kreise über die Umweltauswirkungen und die Umweltleistung der Organisation sowie über die kontinuierliche Verbesserung dieser Umweltleistung zu informieren. Sie ist auch ein Mittel, den Anliegen der interessierten Kreise Rechnung zu tragen. Die Umweltinformationen sind klar und zusammenhängend zu präsentieren und in gedruckter Form für Interessenten vorzulegen, die keine Möglichkeit haben, diese Informationen auf andere Weise zu erlangen. Bei der ersten Eintragung und danach alle drei Jahre muss die Organisation die Informationen in einer konsolidierten gedruckten Fassung zur Verfügung stellen. 18 Die Informationen umfassen mindestens: a) eine klare und eindeutige Beschreibung der Organisation; b) die Umweltpolitik der Organisation und eine kurze Beschreibung des Umweltmanagementsystems der Organisation; c) eine Beschreibung aller wesentlichen direkten und indirekten Umweltaspekte, die zu wesentlichen Umweltauswirkungen der Organisation führen, und eine Erklärung der Art der auf diese Umweltaspekte bezogenen Auswirkungen; d) eine Beschreibung der Umweltzielsetzungen und -einzelziele im Zusammenhang mit den wesentlichen Umweltaspekten und -auswirkungen; e) eine Zusammenfassung der verfügbaren Daten über die Umweltleistung … Zahlenangaben über Emission von Schadstoffen, das Abfallaufkommen, den Verbrauch von Rohstoffen, Energie und Wasser, Lärm …; f) sonstige Faktoren der Umweltleistung, einschließlich der Einhaltung von Rechtsvorschriften im Hinblick auf ihre wesentlichen Umweltauswirkungen; g) Name und Zulassungsnummer des Umweltgutachters und Datum und Gültigkeitserklärung Kriterien für die Berichterstattung über die Umweltleistung: a) die Umweltleistung der Organisation unverfälscht darstellen, b) verständlich und unzweideutig, c) einen Vergleich von Jahr zu Jahr ermöglichen, damit beurteilt werden kann, wie sich die Umweltleistung der Organisation entwickelt, d) einen Vergleich zwischen verschiedenen branchenbezogenen, nationalen oder regionalen Benchmark- Bewertungen ermöglichen, e) wo angemessen, einen Vergleich mit Rechtsvorschriften ermöglichen. 19