Umweltseminar Louny-Zschopau - Bundesverband Deutscher

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EURAKA-PEB-GmbH
Institut Zschopau
„Umweltseminar Louny-Zschopau“
Umweltmanagement
- Seminarunterlagen Autor: Dr. Wolfgang Klemm
F.U.C.S. – Fördermittel- und Unternehmens- Consulting/Service GmbH
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09437 Witzschdorf
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September 2003
Umweltschutz und Umweltverantwortung
Umweltbelastungen – Störeinwirkung auf die Ökosysteme
1.1
Umweltbelastungen
Primäre Wirkbereiche
Luft
Luftverschmutzung
Immissionen
Emissionen
Wasser
Wasserverunreinigung
Wasserverschmutzung
(Fließende und stehende
Gewässer)
Stoff- und Wärmeeintrag
♦
SO2
♦
♦
NOx
♦
CO
♦
Rauch, Rauchgase
♦
Stäube, Flugasche
♦
Dämpfe (giftige,
ungiftige)
Altlasten
Kontamination
(Gefährdungspotential für
Umgebung und Grundwasser)
Verschleppung gefährdender
Stoffe durch nicht ausreichend
abgedichtete Deponien,
Ablagerungen
♦
Abfälle
•
Bauschutt
•
Industrieabfälle
•
Hausmüll
•
Gewerbeabfälle
•
Klärschlämme
•
Krankenhausabfälle
(Stickoxide)
♦
♦
♦
♦
♦
Trinkwasser
Farbe, Geruch, Trübung,
hohe Temperatur
Boden
organische
Verbindungen
♦
♦
radioaktiver Staub,
Gase
♦
belästigende Gerüche
♦
♦
Gewässer
unlösliche feste Stoffe
(Sand, Schlamm)
giftige Stoffe
biochemisch oxidierbare
Stoffe, unter
Sauerstoffverbrauch
abgebaut
nicht giftige, nicht
sauerstoffverbrauchende
Stoffe, in zu hoher
Konzentration Æ
Eutrophierung
Huminsäuren, Salzenicht giftig, nicht
sauerstoffverbrauchend,
nicht zur Eutrophierung
führend
Stoffe mit zu hohem/zu
niedrigen pH- Wert
patogenní
zárodkypathogene Keime
2
Umweltbelastungen – Störeinwirkungen auf die Ökosysteme
Ökosystem
Charakteristischer Lebensraum von
Tieren und Pflanzen mir der zugehörigen
Lebensgemeinschaft
Nutzung
(Umwandlung)
von
Energie
Gewinnung
von
Rohstoffen
Nutzung und Entwicklung der
Infrastruktur
Ökosysteme im
Gleichgewicht
industrielle und
landwirtschaftliche
Produktion
Gebrauch und
Verbleib der
Produkte
Globales Ökosystem
Einwirkungen Æ Störungen des
ökologischen Gleichgewichtes
Ökologisches Gleichgewicht
Labiler Zustand der Beziehungen der belebten und
unbelebten Umwelt zueinander Æ Dynamik mit
unbestimmtem Ausgang
1.2
1.2.1
Einführung in das Umweltrecht der EU und der BRD
Prinzipien des Umweltrechtes
1.
Subsidiaritätsprinzip
Das Subsidiaritätsprinzip regelt gemäß Art. 130 r, Abs. 4 des EG-Vertrages, dass die Umweltpolitik
der Gemeinschaft auf die Bereiche beschränkt ist, in denen die Umweltziele auf Gemeinschaftsebene
besser erreicht werden können, als auf der Ebene der Mitgliedsstaaten.
2.
Vorsorgeprinzip
Das Vorsorgeprinzip ist das zentrale Leitbild des modernen Umweltschutzrechtes. In erster Linie soll
dem Vorsorgeprinzip entsprechend dem Entstehen von Umweltbelastungen vorgebeugt werden.
Eine gesetzliche Konkretisierung findet das Vorsorgeprinzip z.B. in
§ 5 Abs. 1 Nrn. 1 + 2 BImSchG. Danach sind genehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und zu
betreiben, dass Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen getroffen wird, insbesondere durch
die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung.
3
3.
Verursacherprinzip und Gemeinlastprinzip
Dem Verursacherprinzip zufolge sollen die Kosten der Vermeidung oder Beseitigung eines
Umweltschadens von demjenigen getragen werden, der für ihre Entstehung verantwortlich ist.
Beispielhaft ist das Verursacherprinzip etwa im BNatSchG geregelt, wonach der Verursacher eines
Eingriffs verpflichtet ist, vermeidbare Beeinträchtigungen innerhalb einer zu bestimmenden Frist durch
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen, soweit es zur
Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist. Dem
Verursacherprinzip kommt im Umweltrecht vorrangige Bedeutung zu, allerdings wird es nicht
ausschließlich verwirklicht, sondern durch das Gemeinlastprinzip begrenzt, wonach bestimmte Kosten
des Umweltschutzes der Allgemeinheit auferlegt werden.
4.
Kooperationsprinzip
Das Kooperationsprinzip hat sich in der Vergangenheit als ein immer wichtiger werdender Grundsatz
für die Ausgestaltung umweltpolitischer Entscheidungsprozesse entwickelt. Es fordert ein
Zusammenwirken aller staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte im umweltpolitischen
Willensbildungs- und Entscheidungsprozess. Das Kooperationsprinzip findet neuerdings einen
Niederschlag vor allem in den neuen Handlungsformen im Umweltrecht, z.B. in Vorverständigungen
und Vorverhandlungen zwischen der Verwaltung und Privaten, in Absprache zwischen der Verwaltung
und Privaten, in der Konfliktmittlung und in der staatlichen Duldung rechtswidrigen Verhaltens. Als ein
Beispiel für das Kooperationsprinzip sind insbesondere die sog. Selbstbeschränkungsabkommen der
Industrie zu nennen.
5.
Verhältnismäßigkeitsprinzip
Ziel dieses Prinzips ist die Erhaltung des Unternehmenszweckes. Voraussetzung ist dabei, dass vom
konkreten Unternehmensstandort keine schweren Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen (vgl. § 21
BImSchG).
1.2.2
Grundlagen und Beispiele des Umweltrechts der EU
bedarf der Umsetzung durch nationale Rechtsbestimmungen
gilt direkt als nationales Recht
EG-Richtlinie:
EG-Verordnung:
Beispiel: Wasserrecht
Richtlinie des
Rates vom ...
Inhalt
Nummer
ABl. der EG
Bemerkungen
22.12.2000
zur Schaffung eines
Ordnungsrahmens für
Maßnahmen der Gemeinschaft
im Bereich der Wasserpolitik Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
2000/60/EG
L 327
probíháUmsetzung läuft zurzeit
21.05.1991
über die Behandlung von
kommunalem Abwasser
91/271/EWG
L 135/40
Umsetzung in D durch AbwV (vorher:
RahmenAbwVwV)
Regelungen für Klärschlammentsorgung
bis 31.12.1998 gefordert
12.06.1986
über den Schutz der Umwelt und
insbesondere der Böden bei der
Verwendung von Klärschlamm in
der Landwirtschaft
86/278/ EWG
L 181/6
Umsetzung in D mit AbfKlärV kzum
KrW-/AbfG
zurzeit Überarbeitung
12.12.1991
zum Schutz der Gewässer vor
Verunreinigung durch Nitrat aus
landwirtschaftlichen Quellen
damit Verschärfung erwartet
91/676/EWG
L 375
(DüngemittelV).Limitierung der NDüngung in D durch DüngemittelV
umgesetzt
4
Übersicht EG-Richtlinien
1.2.3.
Übersicht über einige gesetzliche Grundlagen im deutschen Umweltrecht
Öffentliches Recht
Privatrecht
Strafrecht
Umweltverfassungsrecht
Umweltverwaltungsrecht
Umweltprivatrecht
Umweltstrafrecht
Ø
Ø
Ø
Ø
Grundgesetz (z. B. Art.
20a GG)
Landesverfassungen
Wasser
Boden
„Luft“
Abfall
Chemikalien
Atom
Gentechnik
Naturschutz
Umweltverträglichkeit
Umweltinformation
Umweltaudit
Umwelthaftung
BGB (z. B. §§ 823, 966,
907, 1004)
StGB (33 324 ff.)
Wasserrecht
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltgesetz-WHG) mit
Landeswassergesetzen, z. B. Sächsisches Wassergesetz, mit Abwasserverordnung,
Abwasserabgabengesetz mit Landesabwasserabgabengesetzen,
LänderVOn über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS),
Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und
Reinigungsmittelgesetz- WRMG)
Bodenschutzrecht
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BundesBodenschutzgesetz- BBodSchG) mit Bundesbodenschutzverordnung
Immissionsschutzrecht
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,
Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz-BImSchG) mit
Verordnungen (z. Z. 31 BImSchV) und Technischen Anleitungen (TA Luft, TA Lärm)
Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von
Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz- KrW-/AbfG) mit Verordnungen, Richtlinien und
Technischen Anleitungen (TA Abfall, TA Siedlungsabfall) sowie weiteren Gesetzen und
Landesabfallgesetzen
Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht
Chemikaliengesetz (ChemG) mit z. B. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter mit z. B. Gefahrgutverordnungen (GGVSE...) und
Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
1.2.4
Umwelthaftung
1.
Strafgesetzbuch (StGB)
§§ 324 ff. : Straftaten gegen die Umwelt
2.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
i.V.m. UmweltHG
5
3.
Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG)
§§ 5,6
: Nachweis des bestimmungsgemäßen Betriebes
- Einhaltung besonderer Betriebspflichten
- Störungen
- Ursachenvermutung (Beweislastumkehr)
§ 17
: Verjährung Æ BGB, d.h.: 30 a
§ 19
: Deckungsvorsorge
i.V.m. § 15:
Personenschäden: 160 Mio DM Æ 85 Mio €
Sachschäden: 160 Mio DM Æ 85 Mio €
Anhang 1
Anhang 2
1.3
1.3.1
:
:
Anlagenliste (Geltungsbereich)
Anlagenarten (Pflicht zur Deckungsvorsorge)
Situation des Umweltschutzes und der Umweltpolitik in Tschechien
Energie und Klimapolitik
Das Einsparpotential im Energiebereich Tschechiens wird auf 30 % geschätzt
• Erneuerbare Energien
- hohe Potentiale der tschechischen Energiepolitik in Nutzung von Kleinwasserkraft und von
Biomasse, geringere in Windenergie und Geothermie
- Ziel: Anhebung des Anteils von erneuerbaren Energien im Gesamtenergieverbrauch von 1,5% auf
6,2%, bzw. an der Stromproduktion
- geschätzte Investitionskosten: 8,4 Mrd. € jährlich (erreichbar durch höhere Förderbeträge) Æ EURichtlinie 2001/77/EG zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen
- Maßnahmen: „National Programme for Economic Utilization of Energy and Renewable and
Secondary Sources“
Æ Programm berücksichtigt Richtlinie
- Energy Regulation Office setzt Mindestabnahmepreise für Strom aus erneuerbaren Energien fest
(gültig ab 01.01.2002)
• Kohleabbau
- geplante Reduzierung des Braun- und Steinkohleabbaus
Æ klare Gründe: gravierende Umweltschäden durch den Kohleabbau, aber auch durch den Rückgang
der Lagerstätten und hohen Förderkosten
Æ Verringerung des Kohleanteils in der Zusammensetzung der einzelnen Energiequellen an der
Deckung des Energiebedarfs von 50% auf 30% (2030)
Æ nach Plan der „tschechischen“ Energiepolitik würden erneuerbare Energien auch nach 2030 deutlich
unter 10% bleiben
6
1.3.2
Abfallwirtschaft
Entwicklung des Abfallaufkommens in Tschechien und EU- Durchschnitt
Indikatoren
Tschechien
Kommunaler Abfall –
Aufkommen in (kg/EW/Jahr)
Abfallverbrennung (in %)
Abfalldeponierung (in %)
Recyclinganteil Papier (in %)
Recyclinganteil Glas (in %)
Gefährliche Abfälle –
Aufkommen in (kg/1000 USD
GDP.Jahr)
1997
1998
1999
2000
EUDurchschnitt
2000
CZ- Ziel
2005
% Ziel
bezogen
auf 2000
320
440
409
439
443
340
77
3
68
36
27
4,0
47
k. A.
k. A.
8,0
63
36
30
7,0
62
k. A.
k. A.
22,1
64,4
43,0
55,0
10
60
50
60
143
97
k. A.
k. A.
22,3
29,1
17,7
27,8
2,8
10
35
Entwicklung des Abfallaufkommens in Tschechien und EU- Durchschnitt
Quelle: Waste Management Policy in the Czech Republik (version 3), Nov. 2001
- steigende Abfallproduktion durch Konsumverhalten
- weiteres Abfallaufkommen bis zum Jahr 2005 wird stark vom künftigen Wirtschaftswachstum in
Tschechien abhängig sein
zusätzliche Anlagenkapazitäten in den nächste 20 Jahren vor allem in den Bereichen Recycling von
Verpackungsabfällen, Kompostierung, Energieverwertung aus Müllverbrennung,
Klärschlammbehandlung und Anpassung von Anlagen gemäß der IPPC- Richtlinie nötig
- Umsetzung der EU- Abfallrichtlinie im Bereich Abfallwirtschaft mit 1,36 Mrd. €
- neue Investition aufgrund der EU- Deponierichtlinie zur notwendigen Verringerung des Anteils der
biogenen Abfälle in Deponiegut Æ Umsetzung durch Abfallverbrennung und getrennter Sammlung,
Behandlung von biologisch abbaubaren Abfallfraktionen
- 70% Kostendeckung bis 2005 durch privaten Sektor
11% Kostendeckung bis 2005 durch öffentliches Budget
7% Kostendeckung bis 2005 durch Staatsbudget
6% Kostendeckung bis 2005 durch State Environmental Fund
1.3.3
Abwasserentsorgung
Siedlungsagglomeration
in Tschechien
< 2.000 EW
2.000 – 10.000 EW
10.000 – 15.000 EW
> 15.000 EW
Maßnahmen in sensiblen
Gebieten
Anzahl der
angeschlossenen
Kläranlagen
k. A.
385/485 Gemeinden
k. A.
k. A.
31. Dez. 2005
31. Dez. 2010
31. Dez. 2005
31. Dez. 2000
Anzahl der noch zu
realisierenden
Projekte
k. A.
100
3
-
k. A.
31. Dez. 2010
k. A.
Datum für den
kompletten Ausbau
k. A. keine Angaben
EW Einwohner
Abwasserentsorgung
Quelle: Implementation plan for Directive 91/271/EEC concerning urban wastewater treatmant
Umsetzung der EU- Richtlinie 91/271/EWG “Behandlung von kommunalen Abwässern” mit großen
Investitionen für den Bau von Kanalleitungen, Neubau und Modernisierung von Kläranlagen
Æ Abschluss der Siedlungsagglomeration (2.000 und 15.000 EW) an öffentliche
Abwasserreinigungsanlage
Æ Ziel: bis 2010 90% der Bevölkerung ans öffentliche System anschließen
7
1.3.4
Luftreinhaltung
- deutliche Verringerung der Emission „klassischer Luftschadstoffe) aufgrund technischer und
organisatorischer Maßnahmen
- weitere Verringerung dieses Schadstoffes wird durch Zunahme der Schadstoffe aus dem KfzVerkehr gebremst
Emissions- Obergrenzen für Tschechien (entsprechend dem Protokoll zur Vermeidung von
Versauerungen, Eutrophierung und Bildung von Bodennahem Ozon der United Nations
Economic Commission for Europe (UNECE);
Convention on long Range Transboundary Air Pollution (CLRTAP)
Emissionen 1999
Emissionen 2005
Emissionen 2010
Luftschadstoff
(in 1000 t/a)
(in 1000 t/a)
(in 1000 t/a)
Schwefeldixid
269
250
283
Stickoxide
390
310
286
Kohlenwasserstoffe
248
230
220
ohne Methan
(NMVOC)
Ammoniak
75
k. A.
101
Emissionsobergrenzen für Tschechien
Quelle: State Environmental Policy 2001, Emissionsdaten 1999: emep- programm data base
1.3.5
Finanzierungsinstrumente für Umweltpolitik
State Environmental Fund of Czech Republik (SFZP)
- 1991 gegründet
- Einnahmen durch Abgaben und Strafen für Umweltbelastungen
- vergibt Zuschüsse und günstige Kredite für Maßnahmen zu Umweltsituationsverbesserung
- Fonds wird vom Tschechischen Umweltministerium verwaltet
Programm zur Förderung von Energieeinsparungsmaßnahmen und der Nutzung erneuerbarer
Energien
- Ziel: Einführung von Energieeffezienzmaßnahmen in den Bereichen Produktion, Verteilung und
Endverbrauch
- stärkerer Einsatz von erneuerbaren und sekundären Energiequellen, Ausbau der Kraft- WärmeKopplung zur Erzeugung von Elektrizität und Wärme
- Programm wird jährlich neu ausgeschrieben
Das Programm ist in acht Subprogramme unterteilt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz
Maßnahmen zum Ausbau der Kraft- Wärme- Kopplung zur Erzeugung von Elektrizität und Wärme
Unterstützung von Projekten mit Energieeinspar -Contracting
Entwicklung und Anwendung moderner Technologien und Materialien zur Steigerung der
Energieeffizienz
Maßnahmen zur verstärkten Nutzung erneuerbarer und sekundärer Energiequellen
Maßnahmen zur Modernisierung von Anlagen bei der Energieerzeugung und -verteilung
Unterstützung der Entwicklung von Energiekonzepten für Städte und Gemeinden
Förderung von Beratungs- und Schulungsmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz
8
2. Umweltmanagementsysteme
2.1 Grundlagen und Begriffe
EMAS (environmental management and audit scheme):
Förderung einer kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung von Organisationen
durch:
Schaffung und Anwendung von UMS
systematische, objektive und regelmäßige Bewertung der Leistung dieser Systeme
Information der Öffentlichkeit und der anderen interessierten Kreise über die Umweltleistung
(offener Dialog)
aktive Einbeziehung der Arbeitnehmer sowie deren adäquate Aus- und Fortbildung
(vgl. Art. 1)
-
ISO 14001:1996
Förderung des Umweltschutzes und der Verhütung von Umweltbelastungen
im Einklang mit sozioökonomischen Erfordernissen
(=übergeordnetes Ziel)
Begriffe:
vgl. EMAS Art. 2 c)
Umweltleistung:
die Ergebnisse des Managements der
Organisation hinsichtlich ihrer Umweltaspekte.
Management:
die Unternehmensführung
(als Personen und als Handlungen)
Æ vgl. 1.1.4 + s. u. ausführlich
vgl. EMAS Art. 2 s)
Organisation:
eine Gesellschaft, eine Körperschaft, ein Betrieb,
ein Unternehmen, eine Behörde oder eine
Einrichtung
bzw. ein Teil oder eine Kombination hiervon,
mit oder ohne Rechtspersönlichkeit,
öffentlich oder privat;
mit eigenen Funktionen und eigener Verwaltung.
vgl. EMAS Art. 2 f)
Umweltaspekt:
ein Aspekt der Tätigkeiten, Produkte, oder
Dienstleistungen einer Organisation, der
Auswirkungen auf die Umwelt haben kann
(Anhang VI);
ein wesentlicher Umweltaspekt ist ein
Umweltaspekt, der wesentliche Umweltauswirkungen hat bzw. haben kann.
vgl. EMAS Art. 2 g)
Umweltauswirkung:
jede positive oder negative Veränderung der
Umwelt, die ganz oder teilweise aufgrund der
Tätigkeiten, Produkte oder Dienstleistungen
einer Organisation eintritt.
Fazit:
Umweltleistung kann positiv oder negativ sein.
Umweltleistungen betreffen tatsächliche oder mögliche Umweltauswirkungen.
Umweltleistungen sollen so weit wie möglich messbar sein (Maßeinheiten, Bezugsgrößen und -zeiten,
Vergleichswerte, ...), dann sind sie auch gut zu bewerten.
Die organisationsspezifische Beschreibung und Messung von Umweltleistungen ist wichtig für:
die Formulierung von Umweltzielen,
die Erstellung von Umweltprogrammen,
das Erkennen von Schwachstellen,
9
-
konkrete Aussagen im Managementreview,
den kontinuierlichen Verbesserungsprozess.
Begriff:
Management
im Sinne von: Unternehmensführung
1.
Leitung soziotechnischer Systeme in personen- und
sachbezogener Hinsicht
↓
↓
Bewältigung der
richtiger Umgang mit
Aufgaben, die sich
allen Menschen, auf
ableiten aus den
deren Kooperation das
obersten Zielen des Systems
Unternehmen zur
(z.B. Qualitäts-, Umwelt-,
Aufgabenerfüllung
Sicherheitsziele)
angewiesen ist
2.
partizipatives Führen durch
gemeinsame, eindeutige Zielvereinbarungen:
Beteiligung, Vertrauen, Information, Kommunikation
3.
Organisation von Strukturen, Zuständigkeiten, Verhaltensweisen, förmlichen
Verfahren, Abläufen und Mitteln
für die Festlegung und Durchführung eines bestimmten Zweckes
(z.B. Qualitäts-, Umwelt-, Sicherheitspolitik)
4.
"Umweltmanagementsystem":
der Teil des gesamten Managementsystems, der
die Organisationsstruktur, Planungstätigkeiten, Verantwortlichkeiten,
Verhaltensweisen, Vorgehensweisen, Verfahren und Mittel für
die Festlegung, Durchführung, Verwirklichung, Überprüfung und Fortführung der
Umweltpolitik betrifft [EMAS II, Art. 2 k)]
Nutzen:
Nutzen für die Organisation = interner Nutzen
-
Risikominimierung durch:
Schwachstellenanalyse
Erhöhung der Rechtssicherheit
Notfallvorsorge und -management
Senkung des Umwelt- und Produkthaftungsrisikos
-
Kostenreduzierung durch:
geringeren Materialverbrauch
reduzierte Entsorgungskosten
Senkung von Versicherungsprämien
niedrigere Personalausfallzeiten
-
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch:
Verbesserung innerbetrieblicher Entscheidungsgrundlagen
günstigere Bewertungen bei Vergabe von Krediten und Fördermitteln
strategische Unternehmenssicherung durch erhöhte Vertrauenswürdigkeit
Imagegewinn infolge erhöhter Glaubwürdigkeit
-
Verbesserung der Organisation durch:
systematische Aufgabenzuweisung
Ökocontrolling
Erhöhung der Mitarbeitermotivation und -identifikation
effektive Steuerungsmodelle bei Abweichungen vom Sollzustand
10
Externer Nutzen
-
Senkung von Umweltbelastungen/negativen Umweltauswirkungen:
fördert Umwelt und als deren Bestandteil die Menschen und deren Lebensqualität
-
Nutzen beim „Verbraucher“:
durch Beachtung indirekter Umweltaspekte Erzielung von Energie- und Kosteneinsparungen
sowie von Emissionsreduzierungen (Abgase, Abluft, Lärm) beim Nutzer von Produkten und
Dienstleistungen
2.2 Struktur und Übersicht des ISO 14000 Systems
Norma
VydánoVeröffe
TitulTitel
ntlicht
DIN EN ISO
14001
DIN EN ISO
14004
DIN EN ISO
19011
DIN EN ISO
14020
DIN EN ISO
14021
DIN EN ISO
14024
DIN EN ISO
14031
ISO/TR
14032
DIN EN ISO
14040
DIN EN ISO
14041
DIN EN ISO
14042
Entwurf
DIN EN ISO
14043
Entwurf
DIN EN ISO
14050
ISO/TR
14061
1996
DIN 33922
DIN 33923
1997
1998
DIN 33924
1998
DIN 33926
1998
ISO Guide
64
1997
1996
1998
1999
1999
1999
1999
Umweltmanagementsysteme – Spezifikation mit Anleitung zur
Anwendung
Umweltmanagementsysteme – Allgemeiner Leitfaden über
Grundsätze, Systeme und Hilfsinstrumente
Leitfaden für Audits von qualitätsmanagement- und/oder
Umweltmanagementsystemen
Umweltkennzeichnung und Deklarationen – Allgemeine
Grundsätze
Umweltkennzeichnung und Deklarationen – Selbst deklarierte
Umweltforderungen (Typ II Umweltkennzeichnung)
Umweltkennzeichnung und Deklarationen – Typ I
Umweltkennzeichnung – Grundsätze und Verfahren
Umweltmanagement – Umweltleistungsbewertung – Leitfäden
1999
Environmental management – Examples of environmental
performance evaluation (EPE) (available in English only)
Umweltmanagement – Ökobilanz – Prinzipien und allgemeine
Anforderungen
Umweltmanagement – Ökobilanz – Festlegung des Ziels und des
Untersuchungsrahmens sowie Sachbilanz
Umweltmanagement – Ökobilanz – Wirkungsabschätzung
1999
Umweltmanagement – Ökobilanz – Auswertung
1998
Umweltmanagement – Begriffe und Definitionen
1998
Information zur Unterstützung von Organisationen in der
Forstwirtschaft zur Anwendung der Normen –
Umweltmanagementsysteme – ISO 14001 und ISO 14004
Leitfaden Umweltberichte für die Öffentlichkeit
Leitfäden für Umweltaudits
Anforderungen an Prüflisten für Umweltaudits
Leitfaden zur Durchführung einer Umweltprüfung im Rahmen des
Umweltmanagements
Umweltmanagement
Ökobilanzen Standardberichtsbogen
Leitfaden für die Integration von Umweltaspekten in die
Produktnormung
1997
1998
ISO 14001 Umweltmanagementsysteme –Spezifikation mit Anleitung zur Anwendung
Diese Norm ist die wichtigste in dieser Normenreihe, da es sich um eine Spezifikation handelt und
somit auch verbindlich ist. Die Norm wendet sich an Organisationen aller Art wie Tätigkeiten,
Produkte, Dienstleistungen und ist Grundlage für externe Zertifizierung. Als Ziel dieser Norm gilt,
die Systemelemente des Umweltmanagements einzuführen. Ein daraus zu schaffendes
11
Umweltmanagement soll Organisationen helfen, ihre ökonomischen und ökologischen Ziele zu
erreichen. Die Norm soll für Organisationen jeder Art und Größe anwendbar sein und
unterschiedliche geographische, kulturelle und soziale Rahmenbedingungen berücksichtigen.
ISO 14004 Umweltmanagementsysteme –
Allgemeiner Leitfaden über Grundsätze, Systeme und Hilfsinstrumente
Hier werden die Elemente eines Umweltmanagements skizziert und praktische Hilfestellungen für
den Aufbau eines solchen Systems gegeben. Insbesondere versucht sie, den Bedürfnissen
kleiner und mittlerer Unternehmen gerecht zu werden. Dazu sind für jeden Schritt des
Umweltmanagementsystems zu berücksichtigende Fragestellungen aufgeführt und z.T. sehr
detaillierte und klar strukturierte praktische Hinweise gegeben. Diese Norm soll vor allem die
Gedankenwelt von Umweltmanagement und Umweltaudit verständlich machen. Es wäre daher
sinnvoll, zuerst diese Norm zu studieren und sich dann mit den Forderungen aus ISO 14001
auseinanderzusetzen.
ISO 19011 Leitfäden für Audits von Qualitätsmanagement- und/oder
Umweltmanagementsystemen
Diese Norm legt Grundsätze zur Durchführung von Umweltaudits aller Art fest. Dabei wird nur
festgelegt, wie auditiert wird. Der Inhalt des Audits muss separat festgelegt werden. Durch
regelmäßige Audits wird die Leistungsfähigkeit des Umweltmanagementsystems überprüft und
sichergestellt.
ISO 14020 ff.
Umweltkennzeichnung
Um gegenüber Anspruchsgruppen (Kunden, Lieferanten, Versicherungen, Umweltverbänden u.a.)
bestimmte Produkte als umweltverträglich zu kennzeichnen, können sie mit einem Umweltzeichen
versehen werden (z.B. Blauer Engel). Die allgemeinen Kriterien und Vorgehensweisen hierfür
werden zur Verhinderung des Missbrauchs geregelt.
ISO 14030 ff.
Umweltleistungsbewertung
Mit der ISO 14031 soll eine einheitliche Methode für die Bewertung der Umweltleistung einer
Organisation ermöglicht werden. Dabei wird mittels Kennzahlen die Leistung des
Managementsystems und der von Produktionssystemen unterschieden. Für die oberste Leitung
einer Organisation ist besonders die Bewertung der Umweltleistung der Produktionssysteme und
deren Entwicklung über die Zeit wichtig. Damit diese Bewertung nicht auf der Ebene einer
Nachkalkulation und damit eines reaktiven Umweltschutzverhaltens stehen bleibt, wird ein
Umweltmanagementsystem benötigt.
Zur Unterstützung der Organisation bei der Anwendung wird zusätzlich ein Technical Report mit
Fallbeispielen aus Organisationen veröffentlicht.
ISO 14040 ff. Produkt- Ökobilanzen
Durch Produkt- Ökobilanzen werden die Umweltein- und -auswirkungen von Produkten entlang
ihres gesamten Lebensweges von der ,,Wiege bis zur Bahre" erfasst.
ISO 14050 Begriffe und Definitionen
In dieser ISO werden die Begriffe und Definitionen innerhalb des Technischen Komitees 207
,,Umweltmanagement" der ISO (ISO TC 207) vereinheitlicht.
2.3 Übersicht über Forderungen der ISO 14001
Aufbau der Norm ISO 14001
Die DIN EN ISO 14001 hat als Ziel, die Systemelemente des Umweltmanagements einzuführen.
Ein daraus zu schaffendes Umweltmanagementsystem soll Organisationen helfen, ihre
ökonomischen und ökologischen Ziele zu erreichen.
Dabei sind folgende Wesensmerkmale der Norm ISO 14001 erkennbar:
12
•
•
•
•
für jede Art und Größe von Organisationen anwendbar
berücksichtigt geographische, kulturelle und soziale Rahmenbedingungen
ist international gültig
bildet die Grundlage zur weltweiten Zertifizierung des betrieblichen Umweltmanagementsystems
(UMS)
Die DIN EN ISO 14001 besteht aus dem verbindlichen Normentext und drei informativen
Anhängen.
Æ Anhang A
„Anleitung zur Anwendung der Spezifikation“
Dieser Anhang gibt zusätzliche Informationen zu den Forderungen und berücksichtigt, da-durch
einer Fehlinterpretation der Spezifikation vorzubeugen. Es werden nur die in Abschnitt 4
enthaltenen Forderungen an das Umweltmanagementsystem angesprochen.
Æ Anhang B
„Zusammenhänge zwischen ISO 14001 und ISO 9001“
Æ Anhang C
„Literaturhinweise“
Die DIN EN ISO 14001 beinhaltet nur solche Forderungen, die zum Zwecke der Zertifizierung
und/oder Selbsterklärung objektiv auditiert werden können.
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Modell des Umweltmanagementsystems nach ISO 14001
Kontinuierliche
Verbesserung
Bewertung durch die
oberste Leitung
Umweltpolitik
Planung
Überwachung und
Korrekturmaßnahmen
Umsetzung und
Durchführung
Im Zusammenwirken der Systemelemente sind Umweltpolitik und- ziele in einer Organisation
einzuführen und umzusetzen. Es gilt dabei, ihre Wirksamkeit einzuschätzen, ihre Einhaltung zu
erreichen, die Festlegung und Anpassung für die Zukunft festzuschreiben und eine erfolgreiche
Umsetzung nachzuweisen.
Damit wird das Ziel der kontinuierlichen Verbesserung verfolgt. Kontinuierliche Verbesserung ist
definiert als Prozess zur Weiterentwicklung des Umweltmanagementsystems, um in
Übereinstimmung mit der Umweltpolitik, Verbesserungen der Umweltleistung der Organisation
insgesamt zu erzielen.
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2.4 Vorgehensweise beim Aufbau eines Umweltmanagementsystems
2.4.1 Erste Umweltprüfung
Übersicht Erste Umweltprüfung
input
Roh-, Hilfs-,
Betriebsstoffe
Chemikalien
Energie
Luft
Nachbarschaft:
− Altlasten: geschädigte Ökosysteme
− Beschwerden
− Kommunikation
Abfall
Wasser
Bestand
− Grundstück
− Gebäude
− versiegelte Flächen
− Altlasten (Boden, Gebäude,
Anlagen, Stoffe)
− Anlagen: Genehmigung,
technischer Zustand
− Dokumentation: Messwerte,
Berichte, Rechtsvorschriften,
Genehmigungen
Betrieb
(Aufbau, Ablauf, Zuständigkeit)
− Funktionen: Organigramm und
Stellenbeschreibungen
− Tätigkeiten: Arbeitsanweisungen,
Beauftragungen
− Technische Prozesse: Ablaufpläne
− Organisatorische Verfahren:
Verfahrensanweisungen
− frühere Tätigkeiten
− geplante Tätigkeiten
− normale Betriebsbedingungen
− abnormale Betriebsbedingungen:
An- und Abfahrzustände,
Vorfälle, Unfälle, mögliche Notfälle
STANDORT
Abluft
Abwasser
Abfall
Wärmeverluste
Produkte
Emissionen: Staub, Lärm,
Erschütterungen
output
2.4.2
Ö input/output-Bilanzen
Ö Schwachstellenanalyse
Umweltpolitik, Umweltziele, Umweltprogramm
Die Umweltpolitik sollte in jeder Organisation und in jedem Unternehmen die treibende Kraft für die
Einführung, Realisierung und Verbesserung ihres Umweltmanagementsystems sein.
Unternehmen, die ein Umweltmanagementsystem aufbauen, einführen und aufrechterhalten,
entwickeln für ihre unternehmerischen Tätigkeiten Leitlinien und Zielvorstellungen.
Æ Umweltschutz wird zur ständigen Aufgabe und ein fester Bestandteil des unternehmerischen
Handelns.
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2.4.3
Ermittlung von Umweltaspekten und deren Bewertung
Begriff: Umweltaspekt:
ein Aspekt der Tätigkeiten, Produkte oder Dienstleistungen einer Organisation, der
Auswirkungen auf die Umwelt haben kann (Anhang VI); ein wesentlicher Umweltaspekt ist ein
Umweltaspekt, der wesentliche Umweltauswirkungen hat bzw. haben kann. (EMAS, Art. 2 f)
Unterscheidung in direkte und indirekte Umweltaspekte
direkte Umweltaspekte (EMAS, Anhang VI, 6.2):
betreffen die Tätigkeiten der Organisation, deren Ablauf sie kontrolliert, und können sich u. a. auf
folgendes erstrecken
a) Emissionen in die Atmosphäre
b) Einleitungen und Ableitungen in Gewässer
c) 0Vermeidung, Verwertung, Wiederverwendung, Verbringung und Entsorgung von festen und
anderen Abfällen, insbesondere gefährlichen Abfällen
d) Nutzung und Verunreinigung von Böden
e) Nutzung von natürlichen Ressourcen und Rohstoffen (einschließlich Energie)
f) lokale Phänomene (Lärm, Erschütterungen, Gerüche, Staub, ästhetische Beeinträchtigung
usw.)
g) Verkehr (sowohl im Hinblick auf Waren und Dienstleistungen als auch auf Vorfällen, Unfällen
und potenziellen Notfallsituationen ergeben oder ergeben können
h) Auswirkungen auf die Biodiversität
indirekte Umweltaspekte (EMAS, Anhang VI, 6.3):
Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen einer Organisation können auch zu wesentlichen
Umweltauswirkungen führen, die die Organisation unter Umständen nicht in vollem Umfang
kontrollieren kann. Diese können sich unter anderem auf Folgendes erstrecken:
a) produktbezogene Auswirkungen (Design, Entwicklung, Verpackung, Transport, Verwendung
und Wiederverwertung/Entsorgung von Abfall)
b) Kapitalinvestitionen, Kreditvergabe und Versicherungsdienstleistungen
c) neue Märkte
d) Auswahl und Zusammensetzung von Dienstleistungen (z. B. Verkehr oder
Gaststättengewerbe)
e) Verwaltungs- und Planungsentscheidungen
f) Zusammensetzung des Produktangebotes
g) Umweltleistung und Umweltverhalten von Auftraggebern und Lieferanten
Umweltaspekte werden in Zusammenhang mit der Beschaffung (Input – Output) ermittelt.
Input, z. B. Material, Energieträger, Wasser, Luft
Output, z. B. Produkte, Verpackungen, Abfall, Abwasser, Abluft, Lärm;
nach der Beeinflussbarkeit und den Auswirkungen bewertet und Maßnahmen eingeleitet.
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2.4.4
Dokumentenstruktur
Übersicht: von ISO 14001 geforderte Verfahren
Quelle
4.3.1
4.3.2
4.4.2
4.4.3
4.4.5
4.4.6 c)
4.4.7
4.5.1
4.5.1
4.5.1
4.5.2
4.5.3
4.6
Inhalt
Ermittlung der überwachbaren und beeinflussbaren Umweltaspekte sowie zur Bestimmung derjenigen
daraus, die bedeutende Umweltauswirkungen haben oder haben könne und deren Berücksichtigung
bei der Festlegung umweltbezogener Zielsetzungen
Ermittlung und Zugänglichmachung von gesetzlichen und anderen Forderungen
Schulungen (und Ermittlung des Schulungsbedarfs)
Interne Kommunikation und Umgang mit externen Mitteilungen
Dokumentenlenkung
Beschaffung von Gütern; Dienstleistern, Zulieferern, Auftragnehmern;
Bekanntgabe der Forderungen an Zulieferer und Auftragnehmer
Unfall- und Notfallvorsorge sowie -management
Überwachung und Messung maßgeblicher Merkmale von Arbeitsabläufen und Tätigkeiten, die eine
bedeutende Auswirkung auf die Umwelt haben können
Prüfmittelüberwachung (Kalibrierung, Wartung)
Regelmäßige Bewertung der Erfüllung relevanter gesetzlicher Umweltvorschriften (compliance audit)
Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen
UMS- Audit (Umweltbetriebsprüfung)
Bewertungsverfahren des UMS durch die oberste Leitung
Übersicht: von ISO 14001 geforderte Dokumentationen/mitgeltende Dokumente;
Aufzeichnungen/Nachweise
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Dies sind z. T. nur Beispiele, da sich neben Grundanforderungen dieser Teil der Norm sehr individuell
gestalten lässt.
Quelle
4.2 e)
4.3.1
4.3.2
4.3.3
4.3.4
4.4.1
4.4.2
4.4.3
4.4.4
4.4.5
4.4.6
4.4.7
4.5.1
4.5.2
4.5.3
4.6.3
4.6
2.4.5
Inhalt
Umweltpolitik
überwachbare und beeinflussbare Umweltaspekte mit bedeutenden Auswirkungen auf die Umwelt
(„auf dem neuesten Stand halten)
Liste gesetzlicher und anderer Forderungen
Umweltbezogene Zielsetzungen und Einzelziele
Umweltmanagementprogramm
Organisationsstruktur und Verantwortlichkeit:
Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse
Bestellung von Beauftragten der obersten Leitung mit Verantwortlichkeiten und Befugnissen
Bericht an die oberste Leitung über die Leistung des Umweltmanagementsystems
Schulungsplan und Schulungsnachweise
Aufzeichnungen zur internen Kommunikation und zu externen Mitteilungen
Entscheidung über Verfahren zur externen Kommunikation
Umweltmanagementsystem, mitgeltende Dokumente
ungültige Dokumente
Liste von Abläufen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit bedeutenden Umweltaspekten gemäß
4.3.1
Aufzeichnungen zur Bekanntgabe relevanter Verfahren/Forderungen an Zulieferer und Auftragnehmer
(betrifft Beschaffung)
Nachweise zur Überprüfung von Notfallvorsorge und –maßnahmen, ggf. Festlegungen zur
Überarbeitung
Umweltaufzeichnungen, auch zur Ablauflenkung,
Konformität zu Zielsetzungen/Einzelzielen:
„Aufzeichnung von Informationen …, um die erreichte Leistung, die relevante Ablauflenkung und die
Konformität mit den umweltbezogenen Zielsetzungen und Einzelzielen … festzuhalten“, vgl. 4.4.1,
also z. B.
Überwachungs- und Messberichte
Aufzeichnungen über die Prüfmittelüberwachung
(z. B. Kalibrier- und Wartungsaufzeichnungen für Überwachungsgeräte)
Aufzeichnungen zu Bewertungen der Übereinstimmung mit relevanten gesetzlichen
Umweltbestimmungen
Aufzeichnungen zu Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen )Planung, Kontrolle und Erfüllungsnachweis,
auch zu daraus resultierenden Verfahrensänderungen)
umweltbezogene Aufzeichnungen, dies sind (siehe diese Aufzählung hier) z. B. auch
Schulungsnachweise, Auditberichte, Ergebnisse von Umweltbewertungen (Reviews)
Auditprogramm einschließlich Zeitplan und Auditberichte
Bericht/Aufzeichnung über die Bewertung des UMS durch die oberste Leitung
Kommunikation: Umwelterklärung (EMAS, Anhang III), Umweltbericht
Kommunikation:
intern: verschiedene Ebenen, Mitarbeitermotivation, regelmäßige Beratungen …
extern: „interessierte Kreise“ – Nachbarschaft, Behörden, Verbände, …
auch über Umwelterklärung und Umweltbericht
Umwelterklärung: bei EMAS gefordert
Umweltbericht: bei ISO 14001 empfohlen
Ziel der Umwelterklärung ist es, die Öffentlichkeit und andere interessierte Kreise über die
Umweltauswirkungen und die Umweltleistung der Organisation sowie über die kontinuierliche
Verbesserung dieser Umweltleistung zu informieren. Sie ist auch ein Mittel, den Anliegen der
interessierten Kreise Rechnung zu tragen.
Die Umweltinformationen sind klar und zusammenhängend zu präsentieren und in gedruckter Form
für Interessenten vorzulegen, die keine Möglichkeit haben, diese Informationen auf andere Weise zu
erlangen. Bei der ersten Eintragung und danach alle drei Jahre muss die Organisation die
Informationen in einer konsolidierten gedruckten Fassung zur Verfügung stellen.
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Die Informationen umfassen mindestens:
a) eine klare und eindeutige Beschreibung der Organisation;
b) die Umweltpolitik der Organisation und eine kurze Beschreibung des
Umweltmanagementsystems der Organisation;
c) eine Beschreibung aller wesentlichen direkten und indirekten Umweltaspekte, die zu
wesentlichen Umweltauswirkungen der Organisation führen, und eine Erklärung der Art der
auf diese Umweltaspekte bezogenen Auswirkungen;
d) eine Beschreibung der Umweltzielsetzungen und -einzelziele im Zusammenhang mit den
wesentlichen Umweltaspekten und -auswirkungen;
e) eine Zusammenfassung der verfügbaren Daten über die Umweltleistung … Zahlenangaben
über Emission von Schadstoffen, das Abfallaufkommen, den Verbrauch von Rohstoffen,
Energie und Wasser, Lärm …;
f) sonstige Faktoren der Umweltleistung, einschließlich der Einhaltung von Rechtsvorschriften
im Hinblick auf ihre wesentlichen Umweltauswirkungen;
g) Name und Zulassungsnummer des Umweltgutachters und Datum und Gültigkeitserklärung
Kriterien für die Berichterstattung über die Umweltleistung:
a) die Umweltleistung der Organisation unverfälscht darstellen,
b) verständlich und unzweideutig,
c) einen Vergleich von Jahr zu Jahr ermöglichen, damit beurteilt werden kann, wie sich die
Umweltleistung der Organisation entwickelt,
d) einen Vergleich zwischen verschiedenen branchenbezogenen, nationalen oder regionalen
Benchmark- Bewertungen ermöglichen,
e) wo angemessen, einen Vergleich mit Rechtsvorschriften ermöglichen.
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