EINWOHNERGEMEINDE KIRCHBERG BE Botschaft des Gemeinderates an die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Kirchberg zur Urnenabstimmung vom 28. Februar 2016 Vorlage Neubau Gemeindewerkhof Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 3‘750‘000.Die Unterlagen zur Vorlage liegen während 30 Tagen vor der Urnenabstimmung in der Gemeindeverwaltung Kirchberg zur öffentlichen Einsichtnahme auf Botschaft Gemeindeurnenabstimmung 28. Februar 2016 Werte Stimmbürgerinnen Werte Stimmbürger Unter Hinweis auf die im Anzeiger von Kirchberg und Umgebung publizierte Gemeindeurnenabstimmung vom 28. Februar 2016 sowie in Anwendung der Bestimmungen der Gemeindeordnung 2000, Artikel 40 + 41, und des Abstimmungs- und Wahlreglements 2000, Artikel 24ff, unterbreiten wir Ihnen hiermit Bericht und Antrag zur nachstehenden Abstimmungsvorlage: Neubau Gemeindewerkhof Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 3'750‘000.1. Ausgangslage Drei Jahrzehnte war der Gemeindewerkhof im Anbau auf der Nordseite des Saalbaus stationiert. In dieser Zeit haben sich Arbeitsbereich und Betrieb sowie die räumlichen Ansprüche des Regiebetriebes stark gewandelt. 2009 wurden zusätzlich die Werkhofarbeiten der Gemeinde Ersigen übernommen, ab 2016 werden auch die fusionierten Dorfschaften Niederösch und Oberösch dazu kommen. Eine Überprüfung der Raum- und Betriebskonzepte im Zusammenhang mit der Sanierungsplanung für den Saalbau kam im August 2010 zum Schluss, dass die Platzbedürfnisse des Gemeindewerkhofes im Anbau nicht mehr abgedeckt werden können und zwischen den beiden Betrieben zunehmend Interessenkonflikte bestehen. Aufgrund der Erkenntnisse beschloss der Gemeinderat anfangs 2011, für den Werkhof einen neuen Standort zu suchen und im Areal des Saalbaus optimale Nutzungsmöglichkeiten für den Saalbaubetrieb und die Militärnutzung zu schaffen. In der Folge wurden verschiedene Miet- und Kaufobjekte in der Industrie Neuhof, aber auch in der Nachbargemeinde Ersigen geprüft. Mangels Eignung oder Verfügbarkeit, aus Platzgründen oder nicht vertretbarem Kosten-Nutzenverhältnis musste jedoch von allen evaluierten Lösungen Abstand genommen werden. Erwogen wurde auch ein Projekt mit der Feuerwehr. Diese Variante wurde durch die Gemeindeversammlung am 11. Juni 2012 jedoch abgelehnt und mit Mehrheitsentscheid der Neubau eines separaten Werkhofgebäudes bevorzugt. Der Gemeinderat beschloss daraufhin, mittels Studienauftrag Projekte zu evaluieren und den Werkhof bis zur Realisierung des Projektes in einem zeitlich befristeten Provisorium in der Industrie Neuhof 22 unterzubringen. Da zudem der Schwingklub Kirchberg auf der Suche nach einer neuen Trainingslokalität war, schien ein Neubau des Werkhofes mit Mantelnutzung durch den Schwingklub eine geeignete Lösung für beide Parteien zu sein. 2 Botschaft Gemeindeurnenabstimmung 28. Februar 2016 2. Planungsphasen 2.1. Standortwahl Wie bereits dargelegt, haben sich die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung im Juni 2012 für den Neubau eines Gemeindewerkhofes ausgesprochen. Als Standort wurde das Gemeindeland auf dem nordöstlichen Teil der Parzelle 1012 in der Industrie Neuhof bestimmt. 2.2. Studienauftrag Mit dem Auftrag, eine Lösung zu erarbeiten, welche die Werkhofnutzung in geeigneter Weise mit den Ergänzungsnutzungen für die Schwinger kombiniert, wurde im 2013 eine Studienkonkurrenz unter sechs Architekturbüros durchgeführt. Am besten zu überzeugen vermochte dabei das Projekt der Giraudi & Partner Architekten AG aus Burgdorf. 2.3. Planungsverlauf Während der Planungsphase und der ersten Kostenschätzung, stellte der Schwingklub fest, dass sich die präsentierten Kosten weit ausserhalb des Realisierbaren befanden. Gemeinsam kam man zu dem Entschluss, auf eine Weiterverfolgung des Projektes Neubau Werkhof mit Mantelnutzung des Schwingklubs zu verzichten. Da sowohl die darauffolgende Prüfung der Mantelnutzung mit einem anderen Verein wie auch die Suche nach Interessenten für eine Mietfläche im Neubau Werkhof erfolglos waren, wurde beschlossen, das Projekt fokussiert mit der Realisierung eines Werkhofes weiterzuverfolgen. Diese Variante konnte bis September 2015 zur Botschaftsreife weiterbearbeitet werden. 3. Bauprojekt 3.1. Nutzung / Struktur Der geplante neue Werkhof besteht aus zwei Volumen. Fahrzeughalle, Werkstatt, Innenwaschplatz und ein zweigeschossiger Trakt mit Haustechnik, Aufenthaltsraum, Garderoben und Betriebsleiterbüro bilden den Hauptbau. Das Nebengebäude dient als Fahrzeug- und Materialunterstand. Aussenwaschplatz und Salzsilo vervollständigen die Anlage. 3.2. Konstruktion / Gebäudehülle Beide Gebäude sind Holzbauten. Sie stehen auf einer massiven Bodenplatte aus Stahlbeton. Wand, Zwischendecken und Dach sind in vorgefertigter Holzelementbauweise und mit einer hinterlüfteten Holzfassade verkleidet. Die differenziert ausformulierten Fassaden der beiden Gebäude unterstreichen deren unterschiedliche Nutzung. Der beheizte Hauptbau hat eine regelmässige Holzschalung, die Oberfläche ist gehobelt und die Fugen zwischen den einzelnen Brettern sind minimal. Seine Fassade wirkt dadurch präzise und glatt. Das Nebengebäude ist ein offener Unterstand. Sein Kleid besteht aus unregelmässigen, sägerohen Holzbrettern und steht so im Kontrast zum Hauptbau. 3 Botschaft Gemeindeurnenabstimmung 28. Februar 2016 3.3. Materialisierung Im Innenraum bildet die Konstruktion zugleich die Oberfläche. Der Boden in Beton, die Wände und Decken in unverkleideter Holzelementbauweise erzeugen die Raumstimmung. Einzelne Elemente wie Garderoben- oder Kücheneinbauten erhalten einen Farbton und setzen dadurch gezielte Akzente zur grundsätzlich zurückhaltenden Gestaltung. 3.4. Flexibilität / Nachhaltigkeit Der Verzicht auf Verkleidungen und Veredelungen, die Wahl des Baustoffs Holz sowie die Bauteiltrennung sorgen für eine sachgerechte Ökologie. Mit der konsequenten Systemtrennung von Tragwerk, Ausbau und Haustechnik in Planung und Realisierung werden der unterschiedlichen Lebens- und Nutzungsdauer von Bauelementen Rechnung getragen. Eine flexible Nutzungsentwicklung ist dadurch gewährleistet. 3.5. Etappierbarkeit Durch die optimale Setzung der Gebäude wird auf der Parzelle eine Landreserve freigespielt. Die Gebäude sind modular aufgebaut und dadurch einfach zu erweitern, z.B. für eine spätere Vergrösserung des Werkhofs oder eine gewerbliche Nutzung. So wird das Projekt auch dem Bedarf von nachfolgenden Generationen gerecht. 3.6. Fazit Mit dem neuen Werkhof erhält die Gemeinde ein funktionales, auf ihre Bedürfnisse ideal ausgerichtetes Infrastrukturgebäude. Mit seiner zurückhaltenden aber präzisen Gestaltung, der ökologischen Holzbauweise und dem ressourcenschonenden Haustechnikkonzept entspricht es einer zeitgemässen Nachhaltigkeit. Die Dachflächen bieten zudem Möglichkeiten für Photovoltaik-Installationen. Die EnerCom Kirchberg AG prüft die Realisierung entsprechender Anlagen. 4. Kosten Die Kosten wurden im Rahmen des Vorprojekts sorgfältig ermittelt und teilweise mit Richtofferten verifiziert. Der Gesamtaufwand (inkl. Mehrwertsteuer) präsentiert sich wie folgt: BKP 0 Grundstück BKP 1 Vorbereitungsarbeiten BKP 2 Gebäude BKP 3 Betriebseinrichtungen BKP 4 Umgebung BKP 5 Nebenkosten / Reserve Gesamtkosten Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. 340‘000.72‘000.2‘590‘500.239‘500.170‘000.215‘500.3‘627‘500.- Preisbasis des Kostenvoranschlages ist September 2015. Die Kostengenauigkeit beträgt ±15%. Aufgrund dieser Ausgangslage beantragt der Gemeinderat die Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 3‘750‘000.-. 4 Botschaft Gemeindeurnenabstimmung 28. Februar 2016 5. Finanzierung Nach Art. 58 der Gemeindeverordnung ist das beschlussfassende Organ bei Beschlüssen, die unmittelbar oder zu einem späteren Zeitpunkt mit Aufwendungen oder Erträgen für die Gemeinde verbunden sind, vorgängig über die Kosten, die Folgekosten, die Finanzierung und die Auswirkungen auf das Finanzhaushaltsgleichgewicht zu orientieren. Das Neubauprojekt ist im aktuellen Finanzplan 2016 – 2020 berücksichtigt. Die Finanzierung erfolgt zulasten der Investitionsrechnungen 2016 und 2017. Für die Realisierung des Vorhabens wurden im Budget 2016 sowie im Finanzplanjahr 2017 Neugeldaufnahmen von je 1 Mio. Franken eingerechnet. Nach Fertigstellung ist der Werkhof in das Verwaltungsvermögen der Gemeinde zu überführen. Gemäss den ab 1. Januar 2016 geltenden Rechnungslegungsvorschriften HRM2 wird für Werkhofgebäude eine Nutzungsdauer von 40 Jahren vorgegeben. Sie sind somit jährlich mit einem Satz von 2.50% linear abzuschreiben. Die Abschreibungspflicht beginnt erst im Jahr der Fertigstellung der Bauten, also voraussichtlich 2017. Bei Investitionskosten von insgesamt 3,75 Mio. Franken beträgt der jährliche Abschreibungsbedarf Fr. 93‘750.-. Dieser Abschreibungsaufwand ist in der Finanzplanung ebenfalls enthalten. Die Betriebskosten dürften sich gemäss einer Richtwert-Tabelle des Kantons Bern jährlich auf rund 1.50% der Bruttoinvestitionen belaufen. Sie werden über die Erfolgsrechnung verbucht. Diese kalkulatorischen Betriebskosten liegen ungefähr im Rahmen der aktuellen jährlichen Kosten für Miete und Betrieb des WerkhofProvisoriums an der Neuhofstrasse 22. Nach den Ergebnissen der rollenden Finanzplanung ist die Tragbarkeit des Neubauprojekts Gemeindewerkhof gegeben. Das Finanzhaushaltsgleichgewicht der Gemeinde ist nicht gefährdet. 6. Realisierung Zielsetzung ist, das Neubauprojekt bei einem positiven Resultat der Urnenabstimmung in den nächsten zwei Jahren auszuführen. Bis Ende 2016 sollen die Detailplanung abgeschlossen, das Baubewilligungsverfahren durchgeführt und die Submissionen für die einzelnen Arbeitsgattungen eingeleitet sein. Spatenstich und Baubeginn sind im Frühjahr 2017 geplant. Die Begleitung des Projektes wird durch die Liegenschaftskommission erfolgen. 5 Botschaft Gemeindeurnenabstimmung 28. Februar 2016 7. Gemeindebeschluss Die Einwohnergemeinde Kirchberg, gestützt auf das vorliegende Projekt und die Botschaft des Gemeinderates, beschliesst: 1. Dem Projekt "Neubau Gemeindewerkhof“ auf Parzelle Nr. 1012 in der Industrie Neuhof wird zugestimmt. 2. Für die Realisierung wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 3‘750‘000.- bewilligt. 3. Die Finanzierung des Projektes erfolgt zulasten der Investitionsrechnungen 2016 und 2017 und die Folgekosten zulasten der Erfolgsrechnung der Gemeinde. 4. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug des Beschlusses und aller damit verbundenen notwendigen Rechtshandlungen beauftragt. Die Projektunterlagen und Pläne zur Vorlage liegen während 30 Tagen vor der Urnenabstimmung in der Gemeindeverwaltung Kirchberg zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Zudem wird auf die im Anhang dieser Botschaft abgedruckten Pläne verwiesen. 8. Antrag des Gemeinderates Mit dem Neubauprojekt wird der Gemeindeversammlungsbeschluss vom 11. Juni 2012 umgesetzt. Im Einvernehmen mit allen vorberatenden Gemeindeorganen beantragen wir Ihnen, dieser Abstimmungsvorlage zuzustimmen. Kirchberg, 18. Dezember 2015 NAMENS DES GEMEINDERATES Marianne Nyffenegger, Präsidentin HP. Keller, Gemeindeschreiber 6 Botschaft Gemeindeurnenabstimmung 28. Februar 2016 7 Botschaft Gemeindeurnenabstimmung 28. Februar 2016 8 Botschaft Gemeindeurnenabstimmung 28. Februar 2016 9 Botschaft Gemeindeurnenabstimmung 28. Februar 2016 10 Botschaft Gemeindeurnenabstimmung 28. Februar 2016 Ansicht von Nordosten Ansicht von Südosten 11