Ihr Abfallgebührenbescheid Schritt für Schritt erklärt Festsetzung für 2016 Die tatsächlich im vergangenen Jahr angefallenen Abfallgebühren, die sich aus der Jahresgebühr und der Leistungsgebühr ergeben. Auf Seite 2 des Gebührenbescheids (s.u.) werden die Kosten detailliert aufgeschlüsselt. Vorausberechnet wurden Die festgelegten Vorauszahlungen aus dem Vorjahres-Bescheid. Hinweis: Die Vorauszahlung wird hier aufgelistet unabhängig davon, ob sie bereits bezahlt wurde oder nicht. Nachforderung / Gutschrift Die Differenz aus Festsetzung und Vorausberechnung: Ist die tatsächlich festgesetzte Gebühr (wie im Beispiel) höher als die Vorausberechnung muss die Differenz nachbezahlt werden (Nachforderung). Ist die tatsächliche Gebühr geringer als die Vorausberechung, wird Ihnen die Differenz gutgeschrieben (Gutschrift). Vorausberechnet werden Die Vorauszahlung, die für das laufende Jahr bezahlt werden muss. Die Vorausberechnung orientiert sich an der Anzahl der tatsächlichen Restmüll-Leerungen des Vorjahres. Summe Ergibt sich aus der neuen Vorauszahlung eventuell abzüglich Gutschriften oder zuzüglich Nachforderungen aus der Endabrechung des Vorjahres. In unserem Beispiel: 137,23 Euro als neue Vorausberechung plus 13,75 Euro als Nachforderung = 150,98 Euro Zu bezahlen sind / Gutschrift Das ist der tatsächlich zu zahlende Betrag. Bei einer Gutschrift wird Ihnen der Betrag auf Ihr Konto gutgeschrieben. Jahresgebühr Die Jahresgebühr müssen alle Haushalte und Unternehmen unabhängig von den Leerungen zahlen. Die Höhe der Jahresgebühr hängt von der Größe des Haushalts bzw. des Unternehmens ab. Ist ein Haushalt oder ein Unternehmen noch kein volles Jahr an die Abfallwirtschaft angeschlossen, wird die Jahresgebühr monatsgenau anteilig berechnet. Leistungsgebühr Hier sind alle Behälter mit Behälternummer (bzw. Chip-Nummer bei Müllschleusen) aufgelistet. Für jede Leerung der Restmülltonne bzw. jede Müllschleusen-Nutzung fallen Kosten an. Mehr Infos unter www.abfall-loerrach-landkreis.de/gebuehren Seite 1 1234567001 1234567/0000000 Seite 2 000000001 000000002 ABFALLWIRTSCHAFT LANDKREIS LÖRRACH Zeitraum Der Zeitraum im vergangenen Jahr, in dem der Haushalt gemeldet war (oben) und der Zeitraum, in dem der jeweilige Behälter genutzt wurde. Die aktuelle Vorausberechnung erfolgt immer für das komplette Jahr (unten). Änderungen im Laufe des Jahres, z.B. bei der Haushaltsgröße, werden uns über die Einwohnermeldeämter mitgeteilt. Preis pro Monat Die anteiligen Kosten der Jahresgebühr pro Monat. I H R E A BFÄ L L E – U NSERE AU F G A BE 000000001 000000002 Anzahl Monate Ergeben sich aus dem festgelegten Zeitraum. Preis pro Leerung Die Kosten pro Restmüll-Leerung hängen von der Größe der Tonne ab. Für die Biotonne fallen generell keine separaten Leerungskosten an. Der Preis pro Leerung ist daher immer 0,00 Euro. Anzahl Leerungen (Abrechnung) Hier steht die Anzahl aller Leerungen pro Tonne im vergangenen Jahr. Die Zählung erfolgt beim Leerungsvorgang automatisch über einen Transponder, mit dem jede Tonne und Müllschleusenkarte ausgestattet ist. Bitte beachten Sie die Mindestleerungen! Mehr Infos unter www.abfall-loerrach-landkreis.de/gebuehren Gebühr 2016 Das ist die Summe aus Jahresgebühr und Leistungsgebühr und entspricht der „Festsetzung“ auf Seite 1. (In unserem Beispiel: 90,48 Euro + 46,75 Euro) Bisher festgesetzte Vorausberechung Entspricht der „Vorausberechung“ auf Seite 1 Nachforderung Entspricht der „Nachforderung“ auf Seite 1 Anzahl Leerungen Vorausberechnung Das sind die für das laufende Jahr vorausberechneten Restmüll-Leerungen. Die Anzahl orientiert sich an den Leerungen des Vorjahres. Da die Biotonne nicht gebührenrelevant ist, werden hier auch keine Leerungen vorausberechnet. Gebühr 2017 Das ist die aktuelle Vorausberechung. Sie setzt sich zusammen aus der Jahresgebühr und der Leistungsgebühr. Der Betrag entspricht der „Vorausberechnung“ auf Seite 1. Noch Fragen? www.abfall-loerrach-landkreis.de/bescheid Stand: Februar 2017