Einführung in die Politikgeschichte des industriellen Zeitalters A. Politische Grundbegriffe 10. Politische Systeme: Demokratien und Autokratien (Stykow, S. 58ff.) Bei der Suche nach Kriterien für die Einordnung und Typologisierung von politischen Systemen bietet sich die grobe Unterscheidung von Demokratie und Autokratie an. Definition: Autokratie (griechischen Ursprungs) bedeutet Selbstherrschaft ohne freiwillige Bestätigung durch die Beherrschten. Diese zwei Grundtypen markieren die Pole eines breiten Spektrums von politischen Systemen: das Typologisierungskriterium ist der Grad der politischen Mitwirkungschancen für breite Bevölkerungsschichten. Um politische Systeme treffsicher in ein typologisches Raster einordnen und damit vergleichbar machen zu können, müssen eindeutige Einteilungs- und Unterscheidungskriterien bestimmt werden. Das heißt: für die grobe Unterscheidung, ob ein System demokratisch oder nicht-demokratisch ist, muss es Kriterien geben, die einheitlich auf alle Untersuchungsfälle angewendet werden können. Demnach muss auch eine Definition von Demokratie angeboten werden, die einen politikwissenschaftlichen Minimalkonsens darstellt. 1 Definition von Demokratie Eine Definition für Demokratie im Sinne eines Minimalkonsenses kann folgendermaßen aussehen: Minimale Demokratien sind elektorale Demokratien. Die grundlegenden Merkmale sind: § Bestimmung der Regierenden durch regelmäßig stattfindende, freie und faire Wahlen § Herrschaft auf Zeit durch die Rückbindung an den Wählerwillen § Repräsentative Demokratie im Sinne von Elitenherrschaft mit Zustimmung des Wahlvolkes § Systemfunktion der Wahlen für die Personalrekrutierung in der Sphäre der politischen Führungspositionen (statt Erbfolge, Los, und autoritärer, hierarchischer Bestellpraxis) § Parlamentarische Vertreterkörperschaften des Volkes, die stellvertretend für das Wahlvolk entscheiden im Unterschied zu einer direkten Demokratie Der Idee der Repräsentation liegt im 19. Jahrhundert der Siegeszug liberaler und demokratischer Herrschaftsformen zugrunde. Repräsentation bedeutet aus der Perspektive der liberalen und demokratischen Norm indirekte Herrschaft im Interesse der Mehrheit der wahlberechtigten Bevölkerungskreise. Erst die Idee der Stellvertretung und der Delegationsbeziehung zwischen Wähler und Gewähltem machte die Demokratie als politisches System für große moderne Flächenstaaten denkmöglich, im Unterschied zu kleinen Stadtstaaten, in denen die Vollversammlung überschaubar vieler Bürger das Gemeinwesen direkt regiert. 2 Aber die Koppelung der Volkssouveränität an das Repräsentationsprinzip des Parlamentarismus wirft das grundsätzliche regulative Problem auf, wie die Bindung der Gewählten an den Wählerwillen sichergestellt werden kann, ohne dass es zu einem Missbrauch der Handlungsfreiheit im Eigeninteresse der Mandatsträger kommt. An dieser Stelle treffen zwei widerstreitende Normen aufeinander: einerseits notwendige Entscheidungsspielräume der Gewählten, um effektives Regieren zu ermöglichen andererseits die Rückbindung der Mandatsträger an die Interessen der Gewählten als wichtige Integrationsleistung Die Gewährung relativer Handlungsspielräume für die Mandatsträger erweist sich als Notwendigkeit, weil die hochkomplexen Strukturen der Arbeitsteilung und Spezialisierung in modernen Gesellschaften ähnlich komplexe, hochspezialisierte Strukturen der Arbeitsteilung in Vertreterkörperschaften und Führungsgremien erzwingen; d.h. Führungsgremien müssen abbildhaft eine hohe Problemlösungskapazität ausbilden, die nur von arbeitsteilig arbeitenden, mit einer gewissen Handlungsfreiheit ausgestatteten Spezialisten bereitgestellt werden kann. Anders ist sachorientierte, zweckrationale, auf Stetigkeit, Planbarkeit und Berechenbarkeit ausgelegte Leitungstätigkeit nicht denkbar. 3 Dieses Erfordernis trifft auf die Partizipationsnorm der Rückbindung an den Wählerwillen, der nur über das Instrument der periodischen Rechenschaftspflichtigkeit Berücksichtigung finden kann. Die Wählerbasis über alle Einzelheiten der Leitungstätigkeit abstimmen zu lassen, würde das Wahlvolk angesichts der Komplexität moderner Arbeitsteilung und Spezialisierung systematisch überfordern. Die soziologische Systemtheorie verbindet diese Einsicht mit dem Theorem, dass hochkomplexe Gesellschaften zur Vermeidung von Überlastung ähnlich hochkomplexe Delegationsstrukturen ausbilden müssen. Das heißt: Delegationsbeziehungen, die über demokratische Wahlen vermittelt sind, dienen der Selbstentlastung des delegierenden Wahlvolkes. Zwischen den Wahlen muss der Vertrauensmechanismus um der Selbstentlastung der Wählerbasis willen greifen. Der Soziologe Niclas Luhmann nennt das Wählervertrauen gegenüber den Gewählten einen systemnotwendigen Mechanismus der Reduktion von sozialer Komplexität um der Überlastungsvermeidung willen. 4 Die elektorale Demokratie-Definition der Politikwissenschaft, die den Wahlmechanismus in den Mittelpunkt rückt, lässt sich weiter ausdifferenzieren. Demnach müssen die folgenden institutionellen Minimalvoraussetzungen erfüllt sein: § Politische Entscheidungen sind ausschließlich von gewählten Repräsentanten zu treffen, was verfassungsmäßig abzusichern ist. § Amtsinhaber werden in regelmäßig abzuhaltenden Wahlen bestimmt, bei denen kein Druck auf das Wahlvolk ausgeübt werden darf. Nur dann sind Wahlen fair und frei. § Die Bürger haben das Recht auf freie politische Meinungsäußerung und Kritik an politischen Amtsträgern, ohne gravierende persönliche Nachteile befürchten zu müssen. § Die Bürger haben das Recht auf ungehinderten Zugang zu alternativen, unabhängigen Informationsquellen, die nicht von den Regierenden kontrolliert werden. § Um ihre Rechte wahrzunehmen, können die Bürger unabhängige Vereinigungen gründen, z. B. Parteien und Interessenverbände. § Jeder volljährige Bürger muss die Möglichkeit haben, ohne Beschränkungen sein aktives oder passives Wahlrecht wahrzunehmen. Die tatsächlich existierenden demokratischen Systeme sind eher als „Polyarchien“ zu bezeichnen, da sie den genannten Anforderungen nur graduell genügen. Polyarchie meint die „Herrschaft der Vielen“, wobei damit ein unterschiedlich großer Kreis von Personen gemeint sein kann, der aktiv an den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen teilnimmt. 5 Demokratie-Definitionen arbeiten häufig mit Zusätzen, um besondere Spezifizierungen zu bezeichnen. Gebräuchlich ist die Bezeichnung „Parteiendemokratie“ für die heutigen Demokratien westlich-atlantischen Zuschnitts. Gemeint ist damit, dass Parteien die zentrale Vermittlungsinstanz zwischen Bürger und Staat sind. Parteien bilden die Grundlage ideologischprogrammatischer Wahlalternativen und offerieren damit dem Wähler alternative Politikoptionen. Die Entwicklung der modernen pluralistischen Demokratie ist in Deutschland lange Zeit durch ein romantisch-harmonistisches Politikverständnis behindert worden, das die Parteien eher negativ betrachtet im Sinne von egoistischer Verantwortungslosigkeit, Patronagepolitik und Selbstbedienungsmentalität. Typologie der Herrschaftsformen zwischen Demokratie und Autokratie Zwischen den Begriffspolen Demokratie und Autokratie gibt es eine breite Grauzone von Herrschaftssystemen, die Elemente beider Grundformen kombinieren. Solche hybriden (gemischten) Herrschaftsformen verbinden o demokratische und liberal-repräsentative Wahlprozeduren mit autoritären Regierungsformen oder o parlamentarisch-pluralistische Elitenrekrutierung mit eingeschränkten Wahlund Partizipationsrechten für benachteiligte Bevölkerungsgruppen. 6 Die Kombination von demokratischen und liberal-repräsentativen Wahlprozeduren mit autoritären Regierungsformen kann darin bestehen, dass zum einen unabhängige Parteien und formal freie Wahlen bestehen, zum anderen aber genau diese Träger und Institutionen unabhängiger politischer Willensbildung manipuliert werden. Systeme, die zwar Wahlen und Kandidatenwettbewerb zulassen, aber den Wahlprozess systematisch zu manipulieren suchen, können als kompetitiver Autoritarismus bezeichnet werden; d.h. autoritäres Regieren und offener Austrag von Machtkonkurrenz sind hier kombiniert. Zu den hybriden Formen, die demokratische und liberal-repräsentative Wahlprozeduren mit autoritären Regierungsformen kombinieren, zählten auch teilweise die konstitutionellen Monarchien des Deutschen Kaiserreichs von 1871. Diese Formen kombinierten teilweise die monarchisch legitimierte Regierungsweise mit freien und fairen Wahlen zu parlamentarischen Vertretungskörperschaften. Teils hatten die Wahlen besitzbürgerlich-liberalen Charakter (auf der bundesstaatlichen und kommunalen Ebene), teils demokratischen Charakter (Reichstag). Ebenso zählen zu den hybriden Formen liberal-repräsentative parlamentarische Herrschaftsordnungen, die vor allem im 19. Jahrhundert parlamentarischpluralistische Elitenrekrutierung mit eingeschränkten Wahl- und Partizipationsrechten für minderbemittelte und benachteiligte Bevölkerungsgruppen verbanden, das heißt: Sie verbanden eingeschränktes Wahlrecht und eingeschränkte Mitwirkungsrechte mit pluralistischem Meinungswettstreit und Parteienkonkurrenz. 7 Autokratische Herrschaftsformen sind dadurch bestimmt, dass die politischen Schlüsselämter nicht über freie und faire Wahlen besetzt werden. Wie bereits oben beschrieben, zählt dazu ein Teil der hybriden Formen, aber mehr noch ein breites Spektrum autoritärer und totalitärer Regierungsformen, die sich nach dem Kriterium der Elitenrekrutierung und nach dem Grad pluralistischer Konkurrenz klassifizieren lassen. Nach dem Kriterium der Elitenrekrutierung lässt sich der Typ der Herrschaftsorganisation klar bestimmen, z. B. die Militärjunta, das Einparteienregime oder die absolutistische oder konstitutionelle Monarchie. Mit dem Grad pluralistischer Konkurrenz ist der Grad der politischer Unterdrückung und Gleichschaltung gemeint. Nach dem II. Weltkrieg etablierte sich in der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus, Faschismus und Stalinismus der Begriff der „totalitären Herrschaft“, der sich von anderen autokratischen Formen durch sechs miteinander verbundene Merkmale abgrenzen lässt: § eine umfassende legitimitätsstiftende Ideologie, die für alle gesellschaftlichen Sphären höchste Weltdeutungskompetenz beansprucht § Legitimation grenzenloser Gewaltanwendung und Verletzung von Menschenrechten auf der Basis beanspruchter höchster Weltdeutungskompetenz (Der erhabene, höchste Zweck heiligt jedes Mittel.) § eine alleinregierende, nicht abwählbare Partei § ein Monopol auf das Informationssystem der Gesellschaft § zentralistischer Zugriff auf die Wirtschaft § terroristische Geheimpolizei § hoher politischer Mobilisierungsgrad der Gesellschaft Im Unterschied zu totalitärer Herrschaft zeichnen sich traditionale autoritäre Regimes eher durch eine entpolitisierte Gesellschaft, begrenzten Pluralismus und traditionelle Obrigkeitshörigkeit aus. 8