Oft gehörte Vorwürfe an die Lebensmittelbestrahlung Oft gehörte

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Oft gehörte Vorwürfe an die Lebensmittelbestrahlung
Vorwurf N° 1
Bestrahlte Lebensmittel sind radioaktiv.
Dies ist der älteste Vorwurf, der eigentlich schon längst widerlegt ist, denn die bei der
Strahlenbehandlung von Lebensmitteln eingesetzten Gammastrahlen weisen eine zu
geringe Strahlenenergie auf, um im Bestrahlungsgut eine Radioaktivität zu erzeugen.
Elektronenbeschleuniger sind so gebaut, daß sie die emittierten Elektronen nicht auf
die kritische Energie zu beschleunigen vermögen. Die offene Behauptung, daß
strahlenbehandelte Lebensmittel radioaktiv seien, wird denn auch kaum mehr
erhoben, aber hintergründig beherrscht die Angst vor der Strahlung und
Radioaktivität nach wie vor die Diskussion.
In der Öffentlichkeit wird die Diskussion über bestrahlte Nahrungsmittel in weiten
Teilen völlig irrational geführt. In Flugblättern und Artikeln versuchen
Bestrahlungsgegner dem Leser zu suggerieren, daß bestrahlte Lebensmittel
radioaktiv seien. Die Verwendung von Reizwörtern, z.B. der sachlich falschen
Wortschöpfung „radioaktive Strahlung", ängstigt den Laien. Dieser Ausdruck ist in
den letzten Jahren mit Hilfe der Medien zu einem festen Begriff im Wortschatz des
Normalverbrauchers geworden und wird leider sogar von Fachleuten verwendet.
Wird aber bei jeder Gelegenheit von radioaktiv bestrahlten Lebensmitteln
gesprochen, liegt für den fachlich unbelasteten Bürger der Verdacht nahe, daß die
Lebensmittelindustrie finanzieller Vorteile wegen die Gefahr, Lebensmittel radioaktiv
zu machen, in Kauf nimmt. Die Forderung von Konsumentenorganisationen,
bestrahlte Nahrungsmittel mit dem Symbol für radioaktive Stoffe zu kennzeichnen,
scheint in diesem Zusammenhang nur logisch.
Vorwurf N° 2
Es ist nicht endgültig bewiesen, daß der Verzehr bestrahlter
Lebensmittel keine schädlichen Folgen zeigt.
Ganz generell kann ein solcher Beweis nie mit letzter Sicherheit erbracht werden.
Der gemeinsame Expertenausschuß von FAO / IAEA / WHO hat seine
Unbedenklichkeitserklärung von 1980 auf Grund der Beurteilung aller bis zu diesem
Zeitpunkt vorliegenden gesundheitlichen Untersuchungen mit bestrahlten
Lebensmitteln, d.h. der Resultate von rund 30 Jahren, gefällt. Er ist der Ansicht, daß
der Vorteil von in hygienischer Hinsicht sicheren Nahrungsmitteln das geringe
verbleibende Risiko bei weitem aufwiegt.
Diese Untersuchungen haben im übrigen die Lebensmittelbestrahlung zum wohl am
besten untersuchten lebensmitteltechnologischen Verfahren gemacht.
Vorwurf N° 3
In einigen dieser Untersuchungen gibt es konkrete Hinweise auf
schädliche Wirkungen bestrahlter Nahrungsmittel, z.B. in der
anfangs der 70er Jahre in Indien durchgeführten Studie an
unterernährten Kindern.
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Unter den mehr als 1.000 wissenschaftlichen Untersuchungen über die
Unbedenklichkeit bestrahlter Lebensmittel gibt es tatsächlich Arbeiten, welche zum
Schluß kommen, daß bestimmte bestrahlte Lebensmittel Schädigungen auslösen.
In allen Wiederholungen dieser Untersuchungen konnten die negativen Befunde
jedoch nicht bestätigt werden. Die Gründe für diese Fehlfolgerungen liegen in
Mängeln bei der Versuchsplanung, in ungenügend zusammengesetzten Diäten bei
Tierfütterungsversuchen, in mangelhafter statistischer Auswertung der Resultate und
in Irrtümern begündet.
Die erwähnte indische Studie an 15 unterernährten Kindern ergab eine erhöhte Zahl
polyploider Lymphozytenzellen nach dem Genuß frisch bestrahlten Weizens. Diese
Arbeit wurde von mehreren Untersuchungsgruppen besonders sorgfältig analysiert.
Ein Gutachten einer dänischen Forschergruppe sowie der amerikanischen Food &
Drug Administration (FDA) zeigen auf, warum die gezogenen Folgerungen wenig
stichhaltig sind.
Chinesische Untersuchungen an 439 Freiwilligen zeigten im Gegensatz zu dieser
indischen Studie keine der dort festgestellten Veränderungen.
Vorwurf N° 4
Bei der Bestrahlung von Lebensmitteln bildet sich
Wasserstoffperoxyd. Darauf beruht die konservierende Wirkung
ionisierender Strahlung. Die Anwendung von Wasserstoffperoxyd
zur Lebensmittelkonservierung ist jedoch nicht erlaubt. Die
Lebensmittelbestrahlung ist daher die verkappte Anwendung
eines verbotenen Konservierungsstoffes.
Bei der Strahlenbehandlung einiger Lebensmitteln entsteht in Anwesenheit von
Luftsauerstoff Wasserstoffperoxyd in sehr geringen Mengen. Diese Mengen haben
keine
mikrozyde
Wirkung.
Einige
Lebensmittel
enthalten
natürliches
Wasserstoffperoxyd in weit größeren Mengen. Niemand denkt jedoch daran
deswegen Bier, Joghurt oder Honig zu verbieten.
Vorwurf N° 5
Die Strahlenbehandlung tötet nicht alle Mikroorganismen ab, und
die überlebenden Organismen können im Lebensmittel die
typischen Verderbsanzeichen, z.B. Gasbildung, nicht mehr
erzeugen, wodurch der Verbraucher verdorbener, bestrahlter
Lebensmittel nicht gewarnt wird.
Der Abtötungsgrad lebensmittelverderbender oder pathogener Mikroorganismen
durch ionisierende Strahlen hängt von der applizierten Strahlendosis ab. Primär
werden keine sterilen Nahrungsmittel angestrebt, sondern es genügt meist eine
Keimzahlsenkung um 3 bis 4 Zehnerpotenzen, um eine genügende
Haltbarkeitsverbesserung zu erreichen. Bezüglich des „atypischen" Verderbs
bestrahlter Lebensmittel kam die Internationale Union Mikrobiologischer
Gesellschaften (IUMS) in einem Gutachten zum Schluß, die Bestrahlung verursache
kein zusätzliches Gesundheitsrisiko, sondern sei eine wertvolle Methode zur
Vernichtung von durch Lebensmittel übertragenen Krankheitserregern.
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Vorwurf N° 6
Die
Qualität
der
Nahrungsmittel
Strahlenbehandlung negativ beeinflußt.
wird
durch
eine
Dies trifft für alle lebensmitteltechnologischen Verfahren zu. Lebensmittel verändern
sich überdies auch negativ bei der Lagerung. Generell wird jeder Anwender nach der
Devise vorgehen: „Soviel wie nötig, sowenig wie möglich".
Es eignen sich nicht alle Lebensmittel für eine Strahlenbehandlung. Bei solchen wird
darauf verzichtet, denn kein Verarbeiter möchte ja ein Produkt produzieren, das nicht
verkauft werden kann.
Vorwurf N° 7
Die Strahlenbehandlung von Nahrungsmitteln ist eine Schönung
und täuscht dem Konsumenten eine nicht vorhandene Frische
des betreffenden Produktes vor.
Dieser Vorwurf widerspricht dem vorangegangenen diametral. Im übrigen trauen die
Kritiker einer Bestrahlung diesem Verfahren offensichtlich Wunderdinge zu.
Mit Ausnahme der hygienischen Qualität kann eine Strahlenbehandlung mangelnde
Qualität nicht verbessern. Verdorbenes Fleisch, verdorbener Fisch oder verdorbenes
Gemüse bleibt auch nach einer Strahlenbehandlung verdorben. Im Gegensatz zur
Wärmebehandlung beeinflußt jedoch eine richtig eingesetzte Strahlenbehandlung die
Frische eine Produktes nicht.
Die Möglichkeit, Lebensmittel zu bestrahlen, könnte einen Produzenten aus
Kostengründen allerdings dazu verführen, der hygienischen Qualität seiner Produkte
während der Verarbeitung nicht die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken, da
eine Bestrahlung am Schluß alles wieder gut macht. Eine solche Haltung
widerspricht jedoch einer guten Herstellungspraxis (GHP).
Vorwurf N° 8
Bestrahlte Lebensmittel enthalten keine Nährstoffe mehr und
sind (Zitat) “nichts mehr als eine als eine leere Hülle, ohne
Vitamine und ohne Nährwert".
Bezüglich des Nährwertes und der metabolisierbaren Energie ihrer Kohlenhydrate,
Fette und Proteine sind bestrahlte Lebensmittel den entsprechenden unbehandelten
Produkten gleichwertig. Hochungesättigte Fettsäuren werden allerdings durch eine
Bestrahlung geschädigt. Dieser Effekt kann zu Ranzigkeit führen. Manchmal kann
nicht einmal die Abwesenheit von Luftsauerstoff und tiefe Temperaturen diesen
Prozeß verhindern.
Vitamine sind verschieden bestrahlungsempfindlich. Sehr strahlenempfindlich ist das
wasserlösliche Thiamin (Vitamin B1); Riboflavin (Vitamin B2) ist dagegen sehr stabil.
Beim Vitamin C haben sowohl Ascorbinsäure (AS) wie auch Dehydroascorbinsäure
(DHAS) Vitaminwirkung.
Vor allem in älteren Untersuchungen wurde jedoch oft nur die AS gemessen. Dies ist
jedoch nur für Frischprodukte richtig. Bei der Lagerung und Verarbeitung wird AS in
DHAS umgewandelt und beide Formen können metabolisiert werden.
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Zur Bestrahlung von Früchten und Gemüsen kommen aus technologischen und
qualitativen Gründen nur Dosen bis rund 2 kGy in Frage. Alle Angaben über
Untersuchungen an solchen Produkten, welche mit wesentlich höheren Dosen
behandelt wurden, sind daher ohne praktische Bedeutung.
In bestrahlten Kartoffeln nimmt sowohl der AS- wie auch der Gesamt- Vitamin CGehalt während der ersten Lagermonate stärker ab als in unbestrahlten Kartoffeln.
Nach vier bis sechs Monaten Lagerung ist der AS- Gehalt jedoch gleich hoch oder
höher als jener der unbestrahlten Vergleichsprobe. Die stärkere Abnahme des AS Gehaltes in den bestrahlten Kartoffeln während der vorangegangenen Monate hat
keine praktische Bedeutung, da es wenig sinnvoll ist bestrahlte Kartoffeln in den
ersten drei bis vier Monaten nach der Behandlung zu essen.
Vitamin A gehört zu den strahlenempfindlichen Vitaminen. Die Produkte, in denen
Vitamin A hauptsächlich vorkommt (Milch und Milchprodukte), eigenen sich aus
sensorischen Gründen wenig für eine Strahlenbehandlung. Vitamin E ist das
strahlenempfindlichste fettlösliche Vitamin.
Gesamthaft darf festgestellt werden, daß eine Strahlenbehandlung ähnliche
Auswirkungen auf den Vitamingehalt von Lebensmitteln hat, wie wenn Lebensmittel
ohne weitere Vorsichtsmaßnahmen erhitzt werden, z.B. beim Kochen.
Vorwurf N° 9
Bestrahlte Lebensmittel sind tote Lebensmittel.
Die meisten Lebensmittel auf unserem Mittagstisch sind tote Lebensmittel. Als
lebende Organismen können allenfalls rohe Gemüse, Salate und Früchte bezeichnet
werden. Die für solche Produkte eingesetzten Strahlendosen unterbinden die
Lebensvorgänge in den Zellen nicht, was an Atmung und Stoffwechselvorgängen
erkannt werden kann.
Vorwurf N° 10
Bestrahlte Lebensmittel lassen sich nicht erkennen.
Die Unterschiede zwischen unbestrahlten und bestrahlten Lebensmitteln sind
dermaßen klein, daß zu ihrer Erkennung hochspezialisierte Verfahren und sehr teure
Apparate eingesetzt werden müssen. Erst seit kurzer Zeit existieren für einige
Lebensmittel gesicherte Erkennungsmethoden. Dieser Umstand sollte eigentlich den
Verbraucher beruhigen, zeigt sich doch, daß eine Strahlenbehandlung nur geringste
Auswirkungen auf die Lebensmittel hat. Bei andern Verfahren, z.B. beim Räuchern,
können gesundheitsschädliche Substanzen dagegen in gut meßbaren Mengen
festgestellt werden.
Vorwurf N° 11
Die Lebensmittelbestrahlung ist ein teures Verfahren.
Dieser Feststellung kann kaum widersprochen werden. Die Lebensmittelbestrahlung
ist ein zu teures Verfahren, um für billige Grundnahrungsmittel wie Kartoffeln,
Getreide oder Hülsenfrüchte eingesetzt zu werden.
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Die kommerzielle Kartoffelbestrahlung in Japan zeigt jedoch, daß ein Lebensmittel,
das bei uns aus Kostengründen nicht bestrahlt würde, andernorts teuer genug ist, um
mit Strahlen behandelt zu werden. Dieses Beispiel zeigt auch, daß die
Lebensmittelbestrahlung nur eine Chance hat, wenn die Kosten konkurrenzfähig sind
oder das Verfahren gegenüber andern Prozessen wesentliche Vorteile aufweist.
Vorwurf N° 12
Die Lebensmittelbestrahlung verursacht radioaktive Abfälle.
Auch diese Feststellung ist (mindestens teilweise) richtig. Zu irgend einem Zeitpunkt
wird es nämlich unumgänglich, daß schwach aktiv und deshalb unrentabel
gewordene lsotopen- Strahlenquellen gegen neue ausgetauscht werden müssen.
Durch den Einsatz von Elektronenbeschleunigern und Röntgenanlagen, welche aber
gegenüber Isotopenanlagen vorläufig noch gewichtige Nachteile aufweisen, könnte
dies vermieden werden.
Vorwurf N° 13
Die Lebensmittelbestrahlung ist eine Erfindung Atomindustrie,
die damit ihren Atommüll nutzbringend beseitigt.
Kobalt-60, die wohl am häufigsten eingesetzte Strahlenquelle, wird besonderen
Reaktoren speziell zu diesem Zweck durch Neutronenbestrahlung von Kobalt-59
hergestellt.
Cäsium- 137, das aus abgebrannten Kernelementen gewonnen werden kann, weist
zu viele Nachteile auf, um in Bestrahlungsanlagen eingesetzt zu werden.
Elektronenbeschleuniger sind elektrische Apparate und haben kaum etwas mit
Atommüll zu tun.
Vorwurf N° 14
Die
bei
der
Lebensmittelbestrahlung
angewandten
Strahlendosen ist über tausend mal höher, als die für den
Menschen tödliche Dosis. Die Strahlenbehandlung von
Nahrungsmitteln ist deshalb gefährlich.
Nun, genau so gut könnte man behaupten, daß gekochte Speisen für den Menschen
gefährlich sind, weil kochendes Wasser einen Menschen töten kann.
Das Haupthindernis, welches sich der Lebensmittelbestrahlung entgegenstellt, ist
bestimmt die Urangst des Menschen vor dem Unfaßbaren. Ionisierende Strahlen sind
mit unseren Sinnen nicht faßbar. Man kann sie nicht sehen, nicht hören, nicht
riechen, nicht schmecken und nicht fühlen, und doch können sie töten.
Der Gedanke, daß Lebensmittel bestrahlt sein könnten, löst in vielen Menschen
Angstgefühle aus. Angst allein ist jedoch ein schlechter Ratgeber.
Bei der Erwägung einer Zulassung bestrahlter Lebensmittel (in der Schweiz kann
gemäß Art. 11 b der Lebensmittelverordnung das Bundesamt für Gesundheitswesen
diese Bewilligung erteilen) müssen daher sowohl sachliche Gründe (wissenschaftlich
und wirtschaftlich), aber auch emotionelle Argumente, wie z.B. eben diese Angst, in
die Diskussion einbezogen werden.
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