Schwere Krankheiten Absicherung von Schlüsselpersonen

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Schwere Krankheiten Absicherung von Schlüsselpersonen
Schützen Sie Ihr Unternehmen vor den Konsequenzen eines Ausfalls
wichtiger Entscheider
Beratung durch:
SCS PRIVATE VORSORGE GbR
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Rev. 150203
Persönlicher Ansprechpartner:
Frau Sabine Spießl
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Schwere Krankheiten Absicherung Sparteninformation
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Was passiert, wenn der Geschäftsführer oder
andere Schlüsselpersonen plötzlich ausfallen?
Ein gutes Unternehmen läuft auch ohne Chef.“ Diese Aussage trifft leider nur in Ausnahmefällen zu. In der Regel sieht es
anders aus. Der Geschäftserfolg steht und fällt mit den Entscheidungsträgern. Fällt der Geschäftsführer oder eine andere
Person in einer Schlüsselfunktion aus, führt dies meist zu erheblichen Problemen.
Aufgrund ihres Wissens, ihrer Kontakte und ihrer Erfahrungen ist eine Schlüsselperson der Motor, der das Unternehmen
am Laufen hält. Der längerfristige Ausfall z.B. eines Geschäftsführers oder Spezialisten kann für ein Unternehmen daher
beträchtliche finanzielle Auswirkungen haben. Schließlich müssen die Geschäfte und Projekte weitergeführt, sowie Kontakte aufrechterhalten werden. Vor allem für Existenzgründer oder kleine und mittelständische Unternehmen kann der
Ausfall von Leistungsträgern zur Existenzfrage werden.
Ein optimiertes Absicherungskonzept schützt Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen eines Ausfalls von Schlüsselpersonen.
Die Schwere Krankheiten Vorsorge als wichtiger Baustein
einer optimalen Absicherung von Schlüsselpersonen
Neben Unfällen sind es vor allem schwere Erkrankungen,
die zu einem längerfristigen Ausfall von Führungskräften
führen. Dabei geht es nicht um einen grippalen Infekt, der
zu 14-tägiger Arbeitsunfähigkeit führt. Vielmehr sind es die
„Volkskrankheiten“ Herzinfarkt, Schlaganfall und Krebs die
dazu führen, dass der Betroffene für mehrere Monate oder
sogar auf Dauer ausfällt.
Eine schwere Krankheit kann jeden Treffen
Jährlich erkranken nach Erhebungen des Robert-Koch Instituts fast 1 Million Menschen. Dank des medizinischen
Fortschritts sind die Überlebenschancen zwar sehr hoch,
doch wie geht es im Ernstfall finanziell weiter? Können Sie
es sich als Geschäftsführer beispielsweise leisten, beruflich
kürzer zu treten? Was passiert, wenn Kosten entstehen, die
von der Krankenkasse nicht übernommen werden - z.B. für
spezielle Behandlungen, Reha-Maßnahmen oder der Umbau von Haus, Wohnung oder Auto?
Verteilung der Erkrankungen nach Alter
500.000
450.000
400.000
425.000
350.000
300.000
250.000
276.000
200.000
200.000
150.000
100.000
50.000
0
Herzinfarkt
Krebs
Verteilung der Erkrankungen nach Beruf
4%
4%
7%
2%
9%
14%
35%
Schlaganfall
Quelle: Robert Koch-Institut 2010, Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe 2004,
Augsburger Herzinfarktregister 2004
7%
38%
40%
Jährliche Neuerkrankungen
20%
31%
19%
30%
25%
20%
17%
77%
15%
10%
72%
65%
6%
8%
5%
0%
bis 18 J.
19 - 30 J.
31 - 40 J.
41 - 50 J.
Quelle: Robert Koch-Institut 2010, Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe 2004,
Augsburger Herzinfarktregister 2004
über 50 J.
Herzinfarkt
Schlaganfall
Sonsge
Selbständige / Ärzte
Hausfrauen / Schüler /
Studenten
Angestellte
Quelle: Canada Life 2009
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Krebs
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Ursachen für Berufs- und Erwebsunfähigkeit
Erkrankungen des Skeletts
und Bewegungsapparates
16,23%
24,35%
psychische Erkrankungen
Nervenkrankheiten
Unfälle
14,44%
Erkrankungen des Herzens und
Gefäßsystems
23,45%
10,83%
Krebs und andere bösartige
Geschwülste
Sonstige
10,70%
Quelle: Morgen & Morgen 2010
Die Schwere Krankheiten Absicherung: Eine wichtige
„Betriebsunterbrechungsversicherung“ für Ihr Unternehmen
Eine Schwere Krankheiten Absicherung soll das Unternehmen vor den Folgen eines krankheitsbedingten Ausfalls
eines oder mehrerer wichtiger Mitarbeiters schützen.
Dazu schließt das Unternehmen auf das Leben einer oder
mehrerer wichtiger Schlüsselpersonen eine Schwere
Krankheiten Versicherung ab.
Das Unternehmen ist Versicherungsnehmer, Beitragszahler
und Bezugsberechtigter der Versicherungssumme im Todes- und Erlebensfall zu gleich.
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Die Versicherungsleistung kann dazu verwendet werden,
durch den Ausfall bedingte Kosten aufzufangen.
Kosten können beispielsweise entstehen durch:
Ersatzperson finden und einarbeiten
Verlust durch entgangene Aufträge
Laufende Kosten des Geschäftsbetriebs
Konventionalstrafen, weil z.B. Liefertermine nicht eingehalten werden können.
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Welche Krankheitsbilder sind versichert?
In der Regel sind u. a. folgende Krankheitsbilder bzw. Ereignisse versichert:
Herzinfarkt
Schlaganfall
Krebs
Bypass-Operation
Transplantation von Hauptorganen
Querschnittslähmung
Funktionsverlust von Gliedmaßen
Multiple Sklerose
Taubheit
Blindheit
Sprachverlust
Schwerer Unfall
u.v.m.
Je nach Anbieter können die versicherten Krankheiten
variieren.
Wie wird die Schwere Krankheiten Absicherung steuerlich behandelt?
Wenn der Versicherungsnehmer eine Kapitalgesellschaft ist:
Die Beiträge für die Schwere Krankheiten Absicherung
sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Versicherte Person kann sowohl ein Arbeitnehmer als
auch ein Vorstand einer AG oder ein GesellschafterGeschäftsführer einer GmbH sein.
Eventuell entstehende Rückkaufswerte müssen in der
Bilanz aktiviert werden.
Die fällige Versicherungsleistung ist eine Betriebseinnahme.
Wenn der Versicherungsnehmer eine Personengesellschaft ist:
Die versicherte Person ist ein Gesellschafter:
Die Beiträge sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Eventuell bestehende Rückkaufswerte müssen nicht
aktiviert werden.
Die Versicherungsleistung ist keine Betriebseinnahme.
Die versicherte Person ist ein „fremder Dritter“, z.B.
ein Arbeitnehmer:
Die Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Eventuell bestehende Rückkaufswerte sind aktivierungspflichtig.
Die Versicherungsleistung stellt eine Betriebseinnahme dar.
Den Überblick behalten
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Neben der Schwere Krankheiten Absicherung gehören auch Risikoleben-, Unfall- und KrankentagegeldVersicherung zu einer optimierten Vorsorge für Geschäftsführer und andere wichtige Personen in Schlüsselfunktionen.
Dieses Druckstück dient ausschließlich der allgemeinen Information. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen können wir keine Gewähr übernehmen, insbesondere nicht für steuerrechtliche Inhalte. Wenden Sie sich ggf. an einen Steuerberater. Bei evtl. genannten Leistungs- und Tarifmerkmalen gelten die Tarifbedingungen des
jeweiligen Versicherers. Bildquelle: www.istockphoto.com und www.fotolia.com
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