Checkliste Kinderbetreuung

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Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
in Abtwil
Checkliste
Wir empfehlen Ihnen, die folgenden Punkte und Details gemeinsam zu besprechen.
Personalien der Eltern
- Name, Adresse, alle wichtigen Telefon-Nummern wie Privat/Geschäft/Natels austauschen
Personalien des Kindes / der Kinder
- Name, Vorname, Geburtsdatum
- Krankheiten, Allergien, Medikamente
- Krankenkasse und Versicherungsnummer
- Kinderarzt / Zahnarzt inkl. Telefonnummer
- Freizeitbeschäftigungen: Tag und Zeit (Musikschulunterricht/Jugi/FC/Judo etc.)
- Lehrpersonen des Kindes inkl. Telefonnummern
- Stundenplan abgeben, inkl. bekannten Abweichungen zu den Unterrichtszeiten wie
Schwimmunterricht, Fasnacht, Räbeliechtli-Umzug etc.
- Besondere Eigenheiten des Pflegekindes wie Mittagsschlaf, Jähzorn o.ä.
- Wer hilft bei/kontrolliert die Hausaufgaben des Kindes?
- Regelung im Umgang mit Medien (Fernsehen/Internet/Gameboy) oder Süssigkeiten
- Darf das Kind im Auto der Tagesfamilie mitfahren?
- Sind Haustiere ein Problem?
Betreuung
- Betreuungstag(e) sowie Zeiten festlegen
- Mahlzeiten regeln
- Ist übernachten möglich? (z.B. in Notfällen)
Checkliste
Familien- und schulergänzende Betreuung in Abtwil
Absenzen/Krankheit
Wie erfolgt die Betreuung bei
- Krankheit des Kindes?
- Krankheit der Pflegemutter?
- Ferien/Feiertage der Eltern?
- Ferien/Feiertage der Pflegemutter?
- Schulausfall des Kindes?
- während den Schulferien?
Entschädigung
- Preis für Betreuung pro Stunde/Halbtag/Tag/Woche/Monat festlegen
- Preis für die Verpflegungen festlegen
- Erfolgt eine Ermässigung bei mehreren Kindern (Geschwistern)?
- Wie erfolgt die Rapportierung und Rechnungsstellung?
- Wie erfolgt die Bezahlung und mit welchen Fristen?
- Wer bezahlt resp. organisiert spezielle Sachen wie z.B. Babynahrung, Windeln, Ersatzkleider, Ersatzschuhe etc.?
- Wer bezahlt spezielle Aktivitäten (Kino-/Tierpark-Eintritte) der Tagesfamilie?
Allgemeine Abmachungen
- Wird eine Probezeit vereinbart?
- Wie lange beträgt die Kündigungsfrist?
- Wird ein schriftlicher Vertrag erstellt?
Information und Austausch
Wie und innert welchen Fristen erfolgt die gegenseitige Information bezüglich
- Änderungen im Stundenplan des Kindes?
- Änderungen der Arbeitszeiten der Eltern?
- Verhinderung der Tagesmutter?
- besonderen Gegebenheiten?
Empfehlung
- Meldung bei der Behörde: Es besteht eine Meldepflicht bei der Behörde, gemäss Art. 12
der Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und Adoption.
- Wir empfehlen Ihnen dringend, Versicherungsfragen zu klären. Für Tagesfamilien ist eine
Betriebs-Haftpflichtversicherung empfehlenswert.
- Abrechnung von AHV-Beiträgen: Grundsätzlich besteht eine AHV-Beitragspflicht, sie ist
Sache der Tagesmutter.
Sollte Ihre Adresse von der Liste gelöscht werden, melden Sie dies bitte auf der Gemeindeverwaltung. Danke.
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