Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung in Abtwil Checkliste Wir empfehlen Ihnen, die folgenden Punkte und Details gemeinsam zu besprechen. Personalien der Eltern - Name, Adresse, alle wichtigen Telefon-Nummern wie Privat/Geschäft/Natels austauschen Personalien des Kindes / der Kinder - Name, Vorname, Geburtsdatum - Krankheiten, Allergien, Medikamente - Krankenkasse und Versicherungsnummer - Kinderarzt / Zahnarzt inkl. Telefonnummer - Freizeitbeschäftigungen: Tag und Zeit (Musikschulunterricht/Jugi/FC/Judo etc.) - Lehrpersonen des Kindes inkl. Telefonnummern - Stundenplan abgeben, inkl. bekannten Abweichungen zu den Unterrichtszeiten wie Schwimmunterricht, Fasnacht, Räbeliechtli-Umzug etc. - Besondere Eigenheiten des Pflegekindes wie Mittagsschlaf, Jähzorn o.ä. - Wer hilft bei/kontrolliert die Hausaufgaben des Kindes? - Regelung im Umgang mit Medien (Fernsehen/Internet/Gameboy) oder Süssigkeiten - Darf das Kind im Auto der Tagesfamilie mitfahren? - Sind Haustiere ein Problem? Betreuung - Betreuungstag(e) sowie Zeiten festlegen - Mahlzeiten regeln - Ist übernachten möglich? (z.B. in Notfällen) Checkliste Familien- und schulergänzende Betreuung in Abtwil Absenzen/Krankheit Wie erfolgt die Betreuung bei - Krankheit des Kindes? - Krankheit der Pflegemutter? - Ferien/Feiertage der Eltern? - Ferien/Feiertage der Pflegemutter? - Schulausfall des Kindes? - während den Schulferien? Entschädigung - Preis für Betreuung pro Stunde/Halbtag/Tag/Woche/Monat festlegen - Preis für die Verpflegungen festlegen - Erfolgt eine Ermässigung bei mehreren Kindern (Geschwistern)? - Wie erfolgt die Rapportierung und Rechnungsstellung? - Wie erfolgt die Bezahlung und mit welchen Fristen? - Wer bezahlt resp. organisiert spezielle Sachen wie z.B. Babynahrung, Windeln, Ersatzkleider, Ersatzschuhe etc.? - Wer bezahlt spezielle Aktivitäten (Kino-/Tierpark-Eintritte) der Tagesfamilie? Allgemeine Abmachungen - Wird eine Probezeit vereinbart? - Wie lange beträgt die Kündigungsfrist? - Wird ein schriftlicher Vertrag erstellt? Information und Austausch Wie und innert welchen Fristen erfolgt die gegenseitige Information bezüglich - Änderungen im Stundenplan des Kindes? - Änderungen der Arbeitszeiten der Eltern? - Verhinderung der Tagesmutter? - besonderen Gegebenheiten? Empfehlung - Meldung bei der Behörde: Es besteht eine Meldepflicht bei der Behörde, gemäss Art. 12 der Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und Adoption. - Wir empfehlen Ihnen dringend, Versicherungsfragen zu klären. Für Tagesfamilien ist eine Betriebs-Haftpflichtversicherung empfehlenswert. - Abrechnung von AHV-Beiträgen: Grundsätzlich besteht eine AHV-Beitragspflicht, sie ist Sache der Tagesmutter. Sollte Ihre Adresse von der Liste gelöscht werden, melden Sie dies bitte auf der Gemeindeverwaltung. Danke.