Für ein klimaneutrales Berlin 2050

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ENERGIE IMPULSE Vier 2015 | Seite 2
Für ein klimaneutrales Berlin 2050
Das aktuelle Interview
Christian Gaebler
Staatssekretär für Verkehr und Umwelt
in der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt Berlin
Das letzte Quartal dieses Jahres steht
ganz im Zeichen des Klimaschutzes.
In Paris soll ein neuer globaler Klimavertrag geschlossen werden, in Berlin
wurde das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm vorgelegt und das
Gesetzgebungsverfahren des Berliner
Energiewendegesetzes steht kurz vor
dem Abschluss. Energie ImpulsE führte
mit Christian Gaebler ein Gespräch über
die Rolle von Städten und insbesondere
Berlins im Klimaschutz.
Jürgen Pöschk: Im Kontext des Weltklimagipfels in Paris: Welchen Beitrag will Berlin
zur Lösung des Klimaproblems beitragen?
Christian Gaebler: Städte wurden als
Akteure des Klimaschutzes lange unterschätzt. Ihre zentrale Rolle wird zunehmend
anerkannt, auch im Rahmen der internationalen Klimaverhandlungen. Städte nehmen
zwar nur 3 Prozent der festen Landoberfläche der Erde ein. Jedoch sind mittlerweile
50 Prozent der Weltbevölkerung in Städten
beheimatet – Tendenz steigend. Städte wer-
den als größte Energieverbraucher heute für
rund 75 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich gemacht. Berlins CO2Emissionen bewegen sich in der Größenordnung ganzer Länder, wie zum Beispiel Kroatiens oder Jordaniens. Auf der anderen Seite
reagieren Städte, insbesondere Metropolen
– in denen viele Menschen dicht zusammen
leben – sensibler auf die globale Erwärmung.
Dazu gehören zum Beispiel Extremwetter­
ereignisse wie Hitze, Starkniederschläge und
Stürme. Der Beitrag, den Städte wie Berlin
zur Lösung des Klimaproblems leisten können ist also enorm. Gleichzeitig ist ein entschiedenes Handeln für uns als Betroffene
umso entscheidender.
Pöschk: Ist Berlin damit also Vorreiter für
deutsche, europäische oder gar Metropolen
weltweit?
Gaebler: Obwohl Berlin seine CO2-Emissionen im Vergleich zum Basisjahr 1990 in
den letzten Jahrzehnten schon um beachtliche 30 Prozent reduzieren konnte, wissen
wir, dass die bisherigen Anstrengungen nicht
ausreichen, um einen wirksamen Beitrag
zum international anerkannten 2-Grad-Ziel
zu leisten. Der Berliner Senat hat – wie Sie
wissen – zu Beginn der laufenden Legislaturperiode beschlossen, dass Berlin bis 2050
klimaneutral werden soll, das heißt, dass die
CO2-Emissionen bis zu diesem Jahr um 85
Prozent gesenkt werden sollen. Damit gehört
Berlin automatisch zu dem Kreis der Vorreiterstädte. Unsere Vorbildfunktion wollen wir
auf verschiedenen Ebenen gezielt nutzen.
Zum einen gegenüber unseren Bürgerinnen
und Bürgern, denen wir mit gutem Beispiel
vorangehen und die wir fürs Mitmachen
motivieren wollen. Zum anderen wollen wir
Vorbild für andere Städte sein. Denn nur
gemeinsam mit anderen großen Metropolen können wir sicherstellen, dass die Weltgemeinschaft handlungsfähig bleibt, wenn
es darum geht, einen Anstieg der globalen
Durchschnittstemperatur über zwei Grad zu
verhindern.
Pöschk: Aktuell sehen wir ja in Berlin vielfältige energie- und klimapolitische Aktivitäten.
Das Berliner Energie- und Klimaschutzpro-
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gramm – kurz BEK – wurde gerade übergeben, das Energiewendegesetz liegt als Entwurf vor und es gibt einen umfangreichen
Bericht der Enquete Kommission „Neue
Energie für Berlin“. Wie hängen diese Aktivitäten eigentlich zusammen?
Gaebler: Zusammen mit dem Klimaneutralitätsziel wurde beschlossen, dass eine
neue energie- und klimapolitische Strategie
geschaffen werden muss. Zu Beginn stand
die Machbarkeitsstudie „Klimaneutrales Berlin 2050“, welche 2014 vorgelegt wurde und
uns die Frage beantwortet hat, dass Berlin
bis 2050 – unter Voraussetzung der Stellung
der richtigen Weichen – klimaneutral werden
kann. Die Studie ist damit Ausgangspunkt
für alle weiteren Aktivitäten. Mit dem „Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm“
liegt nun ein zentrales und ganzheitliches
Instrument für die Erreichung unserer Ziele
vor. Es enthält die für die relevanten Sektoren erforderlichen Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Fristen. Das BEK ist im
Grunde unserer „Fahrplan“ in Richtung Klimaneutralität. Mit dem Berliner Energiewendegesetz wollen wir eine gesetzliche Grundlage unserer Aktivitäten schaffen. Das Thema Klimaschutz soll damit als Dauer­aufgabe
verankert werden. Die Enquete Kommission
wurde vom Abgeordnetenhaus eingesetzt
und beschäftigt sich insbesondere mit energiewirtschaftlichen Fragen. Wir halten wichtige Empfehlungen von ihr. Beispielsweise
unterstützt sie das Vorhaben eines Berliner
Energiewendegesetzes.
Energie. Es richtet sich in erster Linie an die
öffentliche Hand.
Pöschk: Jetzt ist das Berliner Energie- und
Klimaschutzprogramm (BEK) übergeben
worden. Welche Ergebnisse haben Sie am
meisten beeindruckt?
Gaebler: Ich bin höchst erfreut über die
Studie, du uns von dem Projektkonsortium unter Leitung des renommierten Berliner Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) übergeben wurde. Die
Ergebnisse waren mir insofern nicht neu,
als dass der Entstehungsprozess außerordentlich transparent war und selbstverständlich eine enge Zusammenarbeit mit
meinem Haus stattgefunden hat. Betonen
möchte ich auch noch mal die umfassende
Gaebler: Es gibt kaum ein Thema, bei dem
sich Partizipation so gut anbietet wie beim
Klimaschutz! Klimaschutz ist ein Querschnittsthema, das auf verschiedenen Ebenen wirkt. Daraus entsteht seine Komplexität. Es ist also unsere Aufgabe als Verwaltung, alle Akteure sowie Bürgerinnen und
Bürger mitzunehmen, mit ihren Ideen zu
beteiligen und zu motivieren. Nur die Summe aller CO2-Einsparungen fällt am Ende
ins Gewicht, daher brauchen wir eine große
Beteiligung. Außerdem wollen wir mit dem
Beteiligungsprozess Akzeptanz für unsere
Vorhaben schaffen. Obwohl ein solches Verfahren auch sehr aufwendig und ressourcenintensiv ist, steht für es für uns nicht zur
Debatte.
Pöschk: Nun liegt das BEK vor, wie wird es
in die praktische Energie- und Klimapolitik
überführt?
Pöschk: Das Berliner Energiewendegesetz:
welches sind die aus Ihrer Sicht zentralen
Inhalte und wann wird es in Kraft treten?
Gaebler: Im Mittelpunkt des Berliner Energiewendegesetzes steht die gesetzliche Verankerung der Klimaschutzziele, die damit
dann keine bloßen Absichtserklärungen
mehr sind. Wir sind zuversichtlich, dass das
Gesetz Anfang nächsten Jahres vorliegt. Es
wird sich um ein Rahmengesetz handeln. Der
schlanke regulatorische Rahmen wird durch
einen flexiblen Maßnahmenplan, unser BEK,
ergänzt. Wichtig ist, dass das Gesetz die
wesentlichen Elemente vorgibt. Beispielsweise legt es fest, dass die Umsetzung des BEK
regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls
nachgebessert werden muss. Ansonsten enthält das Gesetz Bestimmungen zur Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, zur Anpassung an den Klimawandel, zu Bildung und zu
In Auswertung der hier gemachten Erfahrungen: Wie partizipationsfähig ist das komplexe Thema Klimaschutz in Berlin?
Öffentlichkeitsbeteiligung, mit der das BEK
erarbeitet wurde. So hatten die Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel die Möglichkeit, die Maßnahmenvorschläge auf
einer Online-Plattform zu kommentieren
und zu ergänzen. Beeindruckt hat mich
schließlich besonders, mit welcher Sorgfalt
das Projektkonsortium die Einsparpotenziale in den verschiedenen Handlungsfeldern
identifiziert und passgenaue Maßnahmen
entwickelt hat.
Pöschk: Die Erstellung des BEK wurde von
einem breiten Beteiligungsprozess begleitet.
Gaebler: Die Zeit in Sachen Klimaschutz
drängt. Daher haben wir nicht auf der faulen Haut gelegen, bis uns die Studie vorgelegt wurde, sondern waren in den letzten
Monaten fleißig. Einige Maßnahmen sind
also schon in der Vorbereitung. Das betrifft
vor allem die Maßnahmen, die sich mit der
Vorbildrolle der öffentlichen Hand beschäftigen. Dazu gehören beispielsweise die Sanierungsfahrpläne für öffentliche Gebäude oder
das geplante Energiemanagement, die Ausweitung der Klimaschutzvereinbarungen mit
Unternehmen mit öffentlicher Mehrheitsbeteiligung sowie ein Maßnahmenplan für eine
CO2-neutrale Verwaltung. Mit Vorliegen des
BEK und des Berliner Energiewendegesetzes
Anfang nächsten Jahres haben wir dann
genug Rückenwind, um auch alle anderen
Maßnahmen in unsere praktische Arbeit zu
überführen und umzusetzen.
Pöschk: Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen
für das Gespräch!
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