ENERGIE IMPULSE Vier 2015 | Seite 2 Für ein klimaneutrales Berlin 2050 Das aktuelle Interview Christian Gaebler Staatssekretär für Verkehr und Umwelt in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin Das letzte Quartal dieses Jahres steht ganz im Zeichen des Klimaschutzes. In Paris soll ein neuer globaler Klimavertrag geschlossen werden, in Berlin wurde das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm vorgelegt und das Gesetzgebungsverfahren des Berliner Energiewendegesetzes steht kurz vor dem Abschluss. Energie ImpulsE führte mit Christian Gaebler ein Gespräch über die Rolle von Städten und insbesondere Berlins im Klimaschutz. Jürgen Pöschk: Im Kontext des Weltklimagipfels in Paris: Welchen Beitrag will Berlin zur Lösung des Klimaproblems beitragen? Christian Gaebler: Städte wurden als Akteure des Klimaschutzes lange unterschätzt. Ihre zentrale Rolle wird zunehmend anerkannt, auch im Rahmen der internationalen Klimaverhandlungen. Städte nehmen zwar nur 3 Prozent der festen Landoberfläche der Erde ein. Jedoch sind mittlerweile 50 Prozent der Weltbevölkerung in Städten beheimatet – Tendenz steigend. Städte wer- den als größte Energieverbraucher heute für rund 75 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich gemacht. Berlins CO2Emissionen bewegen sich in der Größenordnung ganzer Länder, wie zum Beispiel Kroatiens oder Jordaniens. Auf der anderen Seite reagieren Städte, insbesondere Metropolen – in denen viele Menschen dicht zusammen leben – sensibler auf die globale Erwärmung. Dazu gehören zum Beispiel Extremwetter­ ereignisse wie Hitze, Starkniederschläge und Stürme. Der Beitrag, den Städte wie Berlin zur Lösung des Klimaproblems leisten können ist also enorm. Gleichzeitig ist ein entschiedenes Handeln für uns als Betroffene umso entscheidender. Pöschk: Ist Berlin damit also Vorreiter für deutsche, europäische oder gar Metropolen weltweit? Gaebler: Obwohl Berlin seine CO2-Emissionen im Vergleich zum Basisjahr 1990 in den letzten Jahrzehnten schon um beachtliche 30 Prozent reduzieren konnte, wissen wir, dass die bisherigen Anstrengungen nicht ausreichen, um einen wirksamen Beitrag zum international anerkannten 2-Grad-Ziel zu leisten. Der Berliner Senat hat – wie Sie wissen – zu Beginn der laufenden Legislaturperiode beschlossen, dass Berlin bis 2050 klimaneutral werden soll, das heißt, dass die CO2-Emissionen bis zu diesem Jahr um 85 Prozent gesenkt werden sollen. Damit gehört Berlin automatisch zu dem Kreis der Vorreiterstädte. Unsere Vorbildfunktion wollen wir auf verschiedenen Ebenen gezielt nutzen. Zum einen gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern, denen wir mit gutem Beispiel vorangehen und die wir fürs Mitmachen motivieren wollen. Zum anderen wollen wir Vorbild für andere Städte sein. Denn nur gemeinsam mit anderen großen Metropolen können wir sicherstellen, dass die Weltgemeinschaft handlungsfähig bleibt, wenn es darum geht, einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur über zwei Grad zu verhindern. Pöschk: Aktuell sehen wir ja in Berlin vielfältige energie- und klimapolitische Aktivitäten. Das Berliner Energie- und Klimaschutzpro- ENERGIE IMPULSE VIER 2015 | Seite 3 gramm – kurz BEK – wurde gerade übergeben, das Energiewendegesetz liegt als Entwurf vor und es gibt einen umfangreichen Bericht der Enquete Kommission „Neue Energie für Berlin“. Wie hängen diese Aktivitäten eigentlich zusammen? Gaebler: Zusammen mit dem Klimaneutralitätsziel wurde beschlossen, dass eine neue energie- und klimapolitische Strategie geschaffen werden muss. Zu Beginn stand die Machbarkeitsstudie „Klimaneutrales Berlin 2050“, welche 2014 vorgelegt wurde und uns die Frage beantwortet hat, dass Berlin bis 2050 – unter Voraussetzung der Stellung der richtigen Weichen – klimaneutral werden kann. Die Studie ist damit Ausgangspunkt für alle weiteren Aktivitäten. Mit dem „Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm“ liegt nun ein zentrales und ganzheitliches Instrument für die Erreichung unserer Ziele vor. Es enthält die für die relevanten Sektoren erforderlichen Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Fristen. Das BEK ist im Grunde unserer „Fahrplan“ in Richtung Klimaneutralität. Mit dem Berliner Energiewendegesetz wollen wir eine gesetzliche Grundlage unserer Aktivitäten schaffen. Das Thema Klimaschutz soll damit als Dauer­aufgabe verankert werden. Die Enquete Kommission wurde vom Abgeordnetenhaus eingesetzt und beschäftigt sich insbesondere mit energiewirtschaftlichen Fragen. Wir halten wichtige Empfehlungen von ihr. Beispielsweise unterstützt sie das Vorhaben eines Berliner Energiewendegesetzes. Energie. Es richtet sich in erster Linie an die öffentliche Hand. Pöschk: Jetzt ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) übergeben worden. Welche Ergebnisse haben Sie am meisten beeindruckt? Gaebler: Ich bin höchst erfreut über die Studie, du uns von dem Projektkonsortium unter Leitung des renommierten Berliner Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) übergeben wurde. Die Ergebnisse waren mir insofern nicht neu, als dass der Entstehungsprozess außerordentlich transparent war und selbstverständlich eine enge Zusammenarbeit mit meinem Haus stattgefunden hat. Betonen möchte ich auch noch mal die umfassende Gaebler: Es gibt kaum ein Thema, bei dem sich Partizipation so gut anbietet wie beim Klimaschutz! Klimaschutz ist ein Querschnittsthema, das auf verschiedenen Ebenen wirkt. Daraus entsteht seine Komplexität. Es ist also unsere Aufgabe als Verwaltung, alle Akteure sowie Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen, mit ihren Ideen zu beteiligen und zu motivieren. Nur die Summe aller CO2-Einsparungen fällt am Ende ins Gewicht, daher brauchen wir eine große Beteiligung. Außerdem wollen wir mit dem Beteiligungsprozess Akzeptanz für unsere Vorhaben schaffen. Obwohl ein solches Verfahren auch sehr aufwendig und ressourcenintensiv ist, steht für es für uns nicht zur Debatte. Pöschk: Nun liegt das BEK vor, wie wird es in die praktische Energie- und Klimapolitik überführt? Pöschk: Das Berliner Energiewendegesetz: welches sind die aus Ihrer Sicht zentralen Inhalte und wann wird es in Kraft treten? Gaebler: Im Mittelpunkt des Berliner Energiewendegesetzes steht die gesetzliche Verankerung der Klimaschutzziele, die damit dann keine bloßen Absichtserklärungen mehr sind. Wir sind zuversichtlich, dass das Gesetz Anfang nächsten Jahres vorliegt. Es wird sich um ein Rahmengesetz handeln. Der schlanke regulatorische Rahmen wird durch einen flexiblen Maßnahmenplan, unser BEK, ergänzt. Wichtig ist, dass das Gesetz die wesentlichen Elemente vorgibt. Beispielsweise legt es fest, dass die Umsetzung des BEK regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls nachgebessert werden muss. Ansonsten enthält das Gesetz Bestimmungen zur Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, zur Anpassung an den Klimawandel, zu Bildung und zu In Auswertung der hier gemachten Erfahrungen: Wie partizipationsfähig ist das komplexe Thema Klimaschutz in Berlin? Öffentlichkeitsbeteiligung, mit der das BEK erarbeitet wurde. So hatten die Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel die Möglichkeit, die Maßnahmenvorschläge auf einer Online-Plattform zu kommentieren und zu ergänzen. Beeindruckt hat mich schließlich besonders, mit welcher Sorgfalt das Projektkonsortium die Einsparpotenziale in den verschiedenen Handlungsfeldern identifiziert und passgenaue Maßnahmen entwickelt hat. Pöschk: Die Erstellung des BEK wurde von einem breiten Beteiligungsprozess begleitet. Gaebler: Die Zeit in Sachen Klimaschutz drängt. Daher haben wir nicht auf der faulen Haut gelegen, bis uns die Studie vorgelegt wurde, sondern waren in den letzten Monaten fleißig. Einige Maßnahmen sind also schon in der Vorbereitung. Das betrifft vor allem die Maßnahmen, die sich mit der Vorbildrolle der öffentlichen Hand beschäftigen. Dazu gehören beispielsweise die Sanierungsfahrpläne für öffentliche Gebäude oder das geplante Energiemanagement, die Ausweitung der Klimaschutzvereinbarungen mit Unternehmen mit öffentlicher Mehrheitsbeteiligung sowie ein Maßnahmenplan für eine CO2-neutrale Verwaltung. Mit Vorliegen des BEK und des Berliner Energiewendegesetzes Anfang nächsten Jahres haben wir dann genug Rückenwind, um auch alle anderen Maßnahmen in unsere praktische Arbeit zu überführen und umzusetzen. Pöschk: Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen für das Gespräch!