Allgemeine Hinweise zum Praktikum • Sie müssen an allen Praktika anwesend sein, um den Leistungsnachweis (Unterschrift im ETR) zu erhalten • Die Approbationsordnung erlaubt nur max. 1 Fehlstunde, der Grund der Nichterscheinens spielt keine Rolle (Ausnahme: Krankheitsfall) • Pünktliches Erscheinen zum Kurs ist für die Durchführung eines Praktikums unabdingbar und Teilanwesenheiten können wegen der Störung des Lehrbetriebs und aus arbeitschutzrechtlichen Gründen nicht gestattet werden. Deshalb wird eine Verspätung von mehr als 5 Min. als Fehlstunde gerechnet. Das gleiche gilt für vorzeitiges Verlassen des Kurses. • Vor Beginn jedes Praktikumsabschnittes bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie die Richtlinien zum Arbeitsschutz verstanden haben und sich dementsprechend verhalten. Weiterhin gilt Ihre Unterschrift als Anwesenheitsbesttätigung! • Am Ende des Praktikums wird ein Multiple-Choice Test ausgegeben: 4 Seminar/Praktikumsfragen und 1 Frage aus der letzte Vorlesung werden aufgestellt. Bonuspunkte können für die richtigen Antworten erworben werden. Diese Teste dienen als eine Anwesenheitsliste auch. Die Teste werden 10 Minuten vor der Ende ausgegeben, und dauern etwa 5 Minuten. Für die spät gekommenen StudentINNen wird leider kein Test ausgegeben! Eine Verspätung und ein Fehlen sind im ganzen Semester erlaubt, die 2. Verspätung wird als Fehlen anerkannt!