Kann ich mein Ticket zurückgeben? Fahrgästen, die aufgrund von

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Kann ich mein Ticket zurückgeben?
Fahrgästen, die aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder
Anschlussverlusten ihre Reise nicht antreten können, können ihre Fahrkarte und die
Reservierung zurückgeben und den Preis im DB Reisezentrum erstattet bekommen. Die
übliche Bearbeitungsgebühr entfällt.
Kann ich einen anderen Zug nehmen, wenn mein Anschlusszug
ausfällt?
Ja. Sie können den nächsten Zug auf der geplanten Strecke nehmen, der Sie mit möglichst
geringer Verspätung zum Ziel bringt. Die Deutsche Bahn stellt auf ihrer Webseite klar, dass
Reisende in diesen Fällen auch höherwertige Züge nutzen können.
Ich habe ein Sparticket und darf nur einen bestimmten Zug nehmen.
Was, wenn der ausfällt?
Dann müssen Sie zum DB-Schalter gehen und Ihre Zugbindung aufheben lassen, empfiehlt
Edgar Isermann von der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Der nächste
typgleiche Zug kostet keinen Aufpreis. Die Deutsche Bahn teilt auf ihrer Webseite mit, dass
die Zugbindung in diesen streikbedingten Fällen bei Fahrscheinen wie dem Sparpreis-Ticket
aufgehoben wird. Anders sieht es demnach dagegen bei Angeboten wie dem SchönesWochenende-Ticket, dem Quer-durchs-Land-Ticket und den Länder-Tickets aus. Hier
können Reisende nicht einfach einen anderen (höherwertigen) Zug auf derselben Strecke
nutzen.
Normalerweise gibt es Entschädigungen bei Verspätungen. Auch bei
einem Streik?
Ja. Denn der Grund für die Verspätung ist nicht relevant. Früher konnte sich die Bahn
bei Streiks noch auf höhere Gewalt berufen, das hat sich seit einem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs im September 2013 geändert. Bahnreisenden steht ab
einer Stunde Verspätung eine Erstattung von 25 Prozent des Fahrpreises zu, 50
Prozent ab zwei Stunden. Fahrgastrechte können direkt bei der Bahn eingefordert
werden. Auch ein Online-Formular steht zur Verfügung.
….
Zahlt die Bahn mir ein Hotel oder ein Taxi für die Weiterbeförderung,
wenn ich mein Ziel abends nicht mehr erreiche?
Es kommt auf den Einzelfall an. "Ist ein Reisender mit dem letzten Zug am späten Abend
unterwegs und führt die Bahnfahrt wegen des Streiks nicht zum Zielort, dann darf ein Taxi
und gegebenenfalls eine Hotelunterkunft zu einem angemessenen Preis genutzt werden", sagt
Edgar Isermann, Leiter der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Das gilt
auch, wenn die Bahnfahrt zwischen Mitternacht und 5.00 Uhr morgens geplant war. Die
Alternativkosten können bei der Deutschen Bahn eingereicht werden. Wie viel die Deutsche
Bahn erstattet, entscheidet der Einzelfall.
Zahlt die Bahn Entschädigung, wenn ich meinen Flug oder meinen
Urlaub wegen des Streiks nicht antreten kann?
Nein. Hier gibt es keine Rechtsgrundlage für Ansprüche. Reisende müssen auf die Kulanz der
Bahn hoffen und können sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Nahverkehr
wenden.
Wer haftet, wenn ich zu spät zur Arbeit komme?
Wer wegen eines Streiks zu spät zur Arbeit kommt, muss die versäumte Zeit nacharbeiten
oder aber eine Lohnkürzung hinnehmen. Zudem ist der Hinweis auf bestreikte Bahnen keine
Entschuldigung für ein Zuspätkommen: Wenn die Verkehrsbehinderung vorhersehbar sei,
müssten sich Arbeitnehmer auf längere Fahrtzeiten einstellen und entsprechend eher
losfahren oder alternative Verkehrsmittel nutzen, so die Rechtsexperten der Industrie- und
Handelskammern. Die Folgekosten sind rechtlich nicht zu erstatten. Auch hier können sich
Bahnfahrer an die Schlichtungsstelle wenden, der Einzelfall entscheidet.
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