Produktinformationsblatt nach Wertpapierhandelsgesetz Stand: 15.11.2016 Dieses Dokument gibt einen Überblick über wesentliche Charakteristika, insbesondere die Struktur und die Risiken der Anlage. Eine aufmerksame Lektüre dieser Informat); gibt es einen Grund, warum die im ersten Entwurf nicht enthalten waren? Ion wird empfohlen. „Limited Recourse AIV Secondary Market Notes” (SubstanzPortfolio II) Emittentin: AIV S.A., Compartment 20 Branche: Verbriefungsgesellschaft nach dem Luxemburger Gesetz von 2004, Näheres unter www.AIV-SA.eu WKN / ISIN: A186K5 / XS1489737178 Produktgattung: Partizipations-Zertifikat (Inhaberschuldverschreibung ohne Kapitalschutz) 1. Produktbeschreibung / Funktionsweise Anlageziel / Markterwartung: Die Limited Recourse AIV Secondary Market Inhaberschuldverschreibung („Zertifikat“) bezieht sich auf das Compartment 31 der Allgemeinen Gesellschaft für Verbriefungen S.A. („Basiswert“), das ein sich veränderndes Portfolio geschlossener Fonds hält und handelt. Das Zertifikat richtet sich an Anleger, die davon ausgehen, dass der Wert dieser über den Zweitmarkt erworbenen Geschlossenen Fonds steigt. Allgemeine Darstellung der Funktionsweise: Das Zertifikat bezieht sich auf die Wertentwicklung des dem Produkt zugrundeliegenden Basiswerts, der Anteile an unterschiedlichen Geschlossenen Fonds kauft, hält und veräußert. Der Anleger nimmt an der Wertentwicklung des Basiswertes teil. Der Basiswert bildet die Entwicklung der angekauften Anteile an geschlossenen Fonds abzüglich anfallender Kosten und Gebühren ab. Es handelt sich um ein komplexes Finanzinstrument. Das Zertifikat hat eine vorgesehene Laufzeit soweit keine vorzeitige Rückzahlung oder Verlängerung erfolgt, bis zum 13.September 2024 (Rückzahlungstermin) mit periodischen, zum Teil festen, überwiegend aber variablen Zinszahlungen. Der Emittent zahlt bei Fälligkeit einen Auszahlungsbetrag, dessen Höhe von der Wertentwicklung des Basiswertes am Rückzahlungstermin abhängt. Die Wertentwicklung wird ausgehend vom Nominalwert von Euro 1.000,00 je Zertifikat am Emissionstag gemessen. Bei der Berechnung der Wertentwicklung werden die Kosten anteilig in Abzug gebracht. Der Anleger erhält bis September 2017 vierteljährliche feste Zinszahlungen, sodann halbjährliche Zinszahlungen, welche in Abhängigkeit von Erträgen auf Ebene des Basiswertes (z.B. Ausschüttungen oder Verkaufsgewinne) abzüglich der anteiligen Kosten berechnet werden. Basiswert: Basiswert ist das Compartment 31 der Allgemeinen Gesellschaft für Verbriefungen S.A., das ein Portfolio von Anteilen an Geschlossenen Fonds verwaltet. Bei diesen Fonds handelt es sich hauptsächlich um Fonds, die in Immobilien, erneuerbare Energien, Private Equity, Schiff- und Luftfahrt investieren. Ziel dieser Fonds ist die Erwirtschaftung eines Wertzuwachses. Die Secundus Advisory GmbH (handelnd für Rechnung, im Namen und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Services GmbH) berät den Basiswert hinsichtlich des Kaufs und Verkaufs der Fondsanteile. 2. Produktdaten Währung Zertifikat und Basiswert: Euro („EUR“) Emissionstag: Emissionsvolumen: 30. September 2016 15.000.000 EUR Laufzeit: bis 13. September 2024 (mit Verlängerungsoptionen der Emittentin bis zum 15. September 2025 bzw. 15. September 2026) Das Zertifikat kann von der Emittentin vorzeitig gekündigt werden, falls: (i) die Emittentin nach Treu und Glauben feststellt, dass die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen insgesamt oder teilweise aufgrund der Einhaltung von gegenwärtig oder zukünftig geltenden Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen, Urteilen, Erlassen oder Verfügungen einer staatlichen Stelle, Verwaltungsbehörde, gesetzgebenden oder gerichtlichen Stelle oder Gewalt oder deren Auslegung rechtswidrig, unrechtmäßig oder anderweitig unzulässig ist oder sein wird; oder (ii) ein Ereignis höherer Gewalt eingetreten ist; oder (iii) ein Steuerereignis eingetreten ist; oder (iv) die Pflichten der Emittentin bezüglich dieser Zertifikate nach eigener Einschätzung der Emittentin unangemessen hoch sind, oder (v) die Emittentin ihre Verpflichtungen bezüglich des Basiswertes erhöhen muss, oder (vi) in Folge einer Änderung von geltenden Gesetzen oder Vorschriften die Kosten, die der Emittentin aus oder im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen entstehen, die Kosten überschreiten, die der Emittent zum Zeitpunkt der Ausgabe der Schuldverschreibungen nach vernünftigem Ermessen erwartet hat. Die Inhaber der Schuldverschreibungen haben keine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit. Sofern durch Liquidation, Auflösung, Verkauf oder Kündigung des Basiswertes Barmittel zur vorzeitigen (Teil-) Rückzahlung von Zertifikaten frei werden, hat die Emittentin ebenfalls das Recht einer vorzeitigen (Teil-) Rückzahlung nach entsprechender Vorankündigung gegenüber dem Anleger. Nennbetrag: 1.000 EUR Zinstermine: Zinszahlung: am 15. März und am 15. September jedes Kalenderjahres, zudem am 15.Dezember 2016 und 15.Juni 2017 Für die Periode von 30. September 2016 bis einschließlich 15. Dezember 2016: zeitanteilig 8% p.a. Für die Periode vom 16. Dezember 2016 bis einschließlich 15. März 2017: zeitanteilig 4% p.a. Für die Periode vom 16. März 2017 bis einschließlich 15. Juni 2017: zeitanteilig 3% p.a. Für die Periode vom 16. Juni 2017 bis einschließlich 15. September 2017: zeitanteilig 2% p.a. Ab 16. September 2017 bis zum Laufzeitende variabel, abhängig von den Erträgen des Basiswerts Börsenlisting: Zertifikate Börse Frankfurt Handel: ICF Bank AG, Frankfurt Rechtsordnung: Großherzogtum Luxemburg Berechnungsstelle: Oaklet GmbH (Kursinformation: www.oaklet.de), Frankfurt Zahlstelle: BNP Paribas Securities Services (Lux) S.A., Luxemburg Vertriebsstelle: NFS Netfonds Financial Services GmbH, Hamburg 3. Wesentliche Risiken Totalverlustrisiko: Der Anleger trägt das Risiko eines Totalverlustes. Das Zertifikat bietet keinen Kapitalschutz. Bonitäts-/ Emittentenrisiko: Anleger sind dem Risiko ausgesetzt, dass die Emittentin ihre Verpflichtungen aus dem Zertifikat (einschließlich Zinszahlungen) nicht erfüllen kann, beispielsweise im Falle einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung) oder einer behördlichen Anordnung (Bonitätsrisiko). Das Zertifikat unterliegt als Inhaberschuldverschreibung nicht der Einlagensicherung. Marktpreisrisiko: Anleger tragen das Risiko, dass der Wert des Zertifikats während der Laufzeit auch deutlich unter dem anfänglichen Emissionspreis liegen kann. Der laufende Kurs des Zertifikates ist von verschiedenen Faktoren wie z.B. Restlaufzeit, Basiswertentwicklung, Wechselkurse, Volatilität und Zinsniveau abhängig. Einzelne Marktfaktoren können sich gegenseitig verstärken. Wertentwicklungsrisiko: Anleger tragen das Risiko der Wertentwicklung des Basiswerts. Diese wird maßgeblich von der Wertentwicklung, der Veräußerbarkeit und dem unternehmerischen Erfolg der erworbenen geschlossenen Fonds beeinflusst. Die Erwirtschaftung von Erträgen und Erlösen sind vom Erfolg des Vorhabens abhängig, das der jeweilige Fonds durchführt. Ihre Wertentwicklung wird von einer Vielzahl von Faktoren, insbesondere der Markt-, Branchen- und Konjunkturentwicklung beeinflusst. Geschlossenen Fonds sind meist langfristige, unternehmerische Beteiligungen, für die regelmäßig kein geregelter Zweitmarkt besteht. Der Wert des Zertifikats sinkt außerdem, sofern das Emissionsvolumen nicht voll platziert wird, durch die gleichbleibende Kostenbelastung. Zinsrisiko: Die Zahlung von Zinsen ist ab dem 16. September 2017 variabel ausgestaltet. Werden auf Ebene des Basiswertes keine Erträge erwirtschaftet, besteht das Risiko, dass keine Zinszahlungen erfolgen. Risiko zum Laufzeitende: Der Anleger erleidet einen Verlust, wenn der Auszahlungsbetrag niedriger ist, als der vom Anleger für den Erwerb des Zertifikates aufgewendete Kaufpreis. Fungibilitätsrisiko: Auch wenn das Zertifikat an der Börse ge- oder verkauft werden kann, besteht das Risiko, dass im Falle eines beabsichtigten Verkaufs sich kein Käufer findet, eine Veräußerung nur erschwert, teilweise, überhaupt nicht oder nur mit finanziellen Einbußen möglich ist. Die Handelbarkeit hängt maßgeblich auch von der Liquidierbarkeit des Basiswertes ab. Da es sich hierbei um ein Portfolio an Geschlossenen Fonds handelt, kann die Handelbarkeit über einen längeren Zeitraum und ggf sogar bis zum Laufzeitende eingeschränkt oder gar unmöglich sein. Investitions-/BlindPool-Risiko: Es steht noch nicht fest, in welche konkreten geschlossenen Fonds und zu welchen Konditionen der Basiswert (das Compartment 31) investiert. Der Erfolg des Zertifikates hängt daher maßgeblich davon ab, in welchem Umfang es gelingt, geeignete Investitionsobjekte zu identifizieren, zu erwerben und gegebenenfalls später wieder zu veräußern. Insoweit hat das Zertifikat Blind- Pool-Charakter. Dies birgt Fehlinvestitionsrisiken. Es besteht auch das Risiko, dass es nicht oder nicht in ausreichendem Maß gelingt, in dem notwendigen Umfang zu investieren. 4. Verfügbarkeit Handelbarkeit: Das Zertifikat kann außerbörslich und nach Börseneinführung börslich gehandelt werden. Der Emittent wird für das Zertifikat unter normalen Marktbedingungen fortlaufend indikative Kurse stellen, ohne hierzu rechtlich verpflichtet zu sein. Kursinformationen können unter www.oaklet.de abgefragt werden. Marktpreisbestimmende Faktoren während der Laufzeit: Während der Laufzeit hängt der Preis der Zertifikate von unterschiedlichen Einflussfaktoren ab. Maßgebliche Faktoren sind insbesondere Wertveränderungen des Basiswertes, Börsenumsatz bzw. Liquidität des gehandelten Wertpapiers, aktuelles Zinsniveau, Wechselkurse zum Euro bei Fremdwährungsinvestments. Stand: 15. November 2016 2 | 3 5. Beispielhafte Szenariobetrachtung Die folgenden Beispiele bilden keinen Indikator für die tatsächliche Wertentwicklung und berücksichtigen keine Nebenkosten wie Depotgebühren, Transaktionsentgelte oder sonstige Nebenkosten. Eine indikative Kostenbelastung des Zertifikats ist berücksichtigt. Die Szenariobetrachtung beruht auf folgenden Annahmen: 1. Außerbörslicher Erwerb des Produkts zum Emissionspreis und Halten bis zur Endfälligkeit. 2. Indikative Kosten. Die dem Anleger tatsächlich entstehenden Kosten können (u.U. sogar erheblich) von den in der Szenariobetrachtung zugrunde gelegten Kosten abweichen. 3. Steuerliche Auswirkungen werden in der Szenariobetrachtung nicht berücksichtigt. 4. Ein etwaig beim Kauf durch die Bank vereinnahmtes Entgelt von bis zu 5% sowie fremde Kosten und Auslagen sind nicht berücksichtigt. Szenario 1 – negativ Szenario 1 – neutral Szenario 1 – positiv Basiswert Auszahlungsbetrag Entwicklung Basiswert Auszahlungsbetrag Entwicklung Basiswert Auszahlungsbetrag Entwicklung +22,8% 1.000 +/- 0% +/- 0% 772 -22,8% +40,0% 1.172 +17,2% -20,0% 572 -42,8% +56,8% 1.340 +34,0% -100,0% 0 -100,0% +100,0% 1.772 +77,8% 6. Kosten / Vertriebsvergütungen Erwerbskosten: Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und der Bank zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart (Festpreisgeschäft), so umfasst dieser Preis alle Erwerbskosten und enthält üblicherweise einen Erlös für die Bank. Andernfalls wird das Geschäft im Namen der Bank mit einem Dritten für Rechnung des Anlegers abgeschlossen (Kommissionsgeschäft). Das Entgelt hierfür in Höhe von bis zu 5%, sowie fremde Kosten und Auslagen (z.B. Handelsplatzentgelte) werden in der Wertpapierabrechnung gesondert ausgewiesen. Laufende Kosten: Die Zertifikatskosten stehen im Verhältnis zum Zertifikatsvolumen. Insbesondere steigen diese bei gleichbleibender Kostenbelastung und gleichzeitig abnehmendem Zertifikatsvolumen. Die Kostenbelastung beträgt 1,85% pro Jahr sowie Verwaltungskosten in Höhe von 0,50% pro Jahr bezogen auf 15.000.000 EUR. Für die Verwahrung des Produkts im Anlegerdepot fallen für den Anleger die mit der verwahrenden Bank vereinbarten Kosten an (Depotentgelt). Veräußerungs- und Einlösekosten: Für den Verkauf von Wertpapieren vor Endfälligkeit berechnet Ihre Depotbank gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis ein Transaktionsentgelt. Vertriebsvergütung: Vertriebsvergütung: bis zu 9% des Nennbetrages für Rechnung der Vertriebsstelle Bestandsprovisionen: bis zu 0,8% des Nennbetrages p.a. für Rechnung der Vertriebsstelle; wird aus den o.g. laufenden Kosten bestritten 7. Besteuerung Veräußerungsgewinne (z.B. Kursgewinne) und laufende Erträge (z.B. Zinsen und Dividenden) unterliegen der Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer) sowie dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab. Anlegern wird empfohlen, sich von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe über die steuerlichen Folgen des Erwerbs, des Haltens und der Veräußerung oder Ausübung bzw. Rückzahlung der Wertpapiere unter besonderer Beachtung der persönlichen Verhältnisse des Anlegers individuell beraten zu lassen. 8. Sonstige Hinweise Dieses Produktinformationsblatt richtet sich an Kunden in Deutschland. Es enthält wesentliche Informationen über das Zertifikat. Der Prospekt, etwaige Nachträge zum Prospekt sowie die endgültigen Bedingungen werden gemäß § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 3a Wertpapierprospektgesetz auf der Internetseite der unter www.AIV-SA.eu veröffentlicht . Um vollständige und weitere Informationen zu erhalten, insbesondere zur Struktur und zu den mit einer Investition verbundenen Risiken, sollten potentielle Anleger diese Dokumente lesen. Das Produktinformationsblatt stellt weder ein Angebot noch eine Beratung, Empfehlung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments noch eine Bestätigung einer Transaktion dar, sondern dient nur Informationszwecken. Diese Ausarbeitung ist keine Finanzanalyse und unterliegt daher weder den gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Finanzanalysen noch dem Verbot des Handels vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen. Anleger sollten sich vor Erwerb der Anlage eine Beratung zur Anlage sowie zur steuerlichen und rechtlichen Situation einholen, um die individuelle Eignung der Anlage zu prüfen. Die für den Erwerb einer Anlage ausschließlich geltenden Zertifikatsbedingungen erhalten Sie kostenlos in Papierform bei der AIV S.A., 287-289, route d’Arlon, L-1150 Luxembourg. Stand: 15. November 2016 3 | 3