Satzung des Klinischen Ethikkomitees im Evangelischen

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Satzung des Klinischen Ethikkomitees im Evangelischen Krankenhaus
Bielefeld
Präambel
Das Klinische Ethikkomitee nimmt im Auftrag der Geschäftsführung die Belange
der klinischen Ethik im Evangelischen Krankenhaus Bielefeld (EvKB) wahr.
Die Klinische Ethik bildet eine Brücke zwischen der akademischen Ethik und dem
klinischen Alltag. Klinische Ethik ist in alle Arbeitsabläufe des EvKB integriert, die
sich mit Fragen der angemessenen Behandlung, Pflege und Betreuung der
Patienten in Grenzsituationen der modernen Medizin befassen. Das Klinische
Ethikkomitee verfolgt zwei Schwerpunkte: einen inhaltlichen, wobei es sich am
Leitbild „Nah am Menschen orientiert, und einen strukturellen. Um die Beteiligten
bei ethisch schwierigen Entscheidungsfindungen zu unterstützen, sollen
gemeinsame Entscheidungsfindung und Anhörung aller Beteiligten gefördert
werden.
I Aufgaben
1. Das Ethikkomitee sorgt für die Organisation und die Ausbildung von
Mitarbeitern in ethischer Beratung sowie für die Bereitstellung
angemessener Methoden im ethischen Fallgespräch. Für die ethische
Beratung und für Prozesse der Entscheidungsfindung werden
Standards erstellt. Die ethischen Beratungen werden regelmäßig
evaluiert. Nur in Ausnahmefällen führt das Ethikkomitee selbst Konsile
durch.
2. Das Ethikkomitee erstellt „klinikbezogene Richtlinien“ und
„Handreichungen“ für ethische Fragen im klinischen Alltag. Beispiele
hierfür sind die Patientenverfügung oder die Richtlinie zum Umgang mit
nicht krankenversicherten Patienten.
3. Das Ethikkomitee ist sich bewusst, dass ethisches Handeln unter den
veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen schwierig werden
kann. Bei Widersprüchen zwischen Leitbild und klinischem Alltag wird
es Wächterfunktion wahrnehmen.
4. Das Ethikkomitee befasst sich auch mit der Verbesserung der
Nahtstellen zur Prävention, Rehabilitation und Patientenschulung, dabei
geht es insgesamt um eine Verbesserung der Kommunikation und der
Entscheidungsprozesse z. B. wenn die Programme für chronisch
Kranke realisiert werden.
5. Das Ethikkomitee unterstützt die Bildung von Ethikgruppen.
6. Das Ethikkomitee ist zuständig für die ständige Schulung in Fragen der
klinischen Ethik unter Mitarbeitenden im stationären und ambulanten
Dienst. Diese Fortbildung kann auf unterschiedliche Weise: z. B. in den
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Fallgesprächen, durch Vorträge und Veranstaltungen, aber auch in
Absprache mit der Fort- und Weiterbildung geschehen.
7. Das Ethikkomitee unterstützt die Fortbildung ihrer Mitglieder in
Absprache mit der Geschäftsführung an anerkannten
Weiterbildungsinstitutionen, um die Professionalität weiter zu
entwickeln.
8. Das Ethikkomitee beobachtet die nationale und internationale
Entwicklung auf dem Gebiet der Klinischen Ethik. Mitglieder des
Ethikkomitees beteiligen sich an Konferenzen.
II Zusammensetzung
1. Die Mitglieder des Ethikkomitees werden auf Vorschlag des
Ethikkomitees von der Geschäftsführung für jeweils drei Jahre berufen.
Wiederholte Berufungen sind möglich.
2. Die Zusammensetzung des Ethikkomitees soll das Krankenhaus
repräsentieren. Unter den Mitgliedern sollen Medizin, Pflege und
Theologie aus verschiedenen Kliniken, weitere Mitarbeitende aus
Berufsgruppen der begleitenden Dienste und ein Mitglied der
Geschäftsführung vertreten sein.
3. Die Geschäftsführung beruft eine/n hauptberuflichen Ethiker/in. Diese/r
hat den Vorsitz des Ethikkomitees. Er/Sie berichtet regelmäßig
gegenüber der Hauptgeschäftsführung und vertritt die Meinung des
Komitees nach außen.
4. Neben den ordentlichen Mitgliedern können auf Einladung externe oder
interne Sachverständige an den Sitzungen teilnehmen.
5. Mitglieder des Ethikkomitees sind auch in den Ethikkomitees der Träger
vertreten.
III Arbeitsweise
1. Die Mitglieder des Komitees sind nicht an Weisungen gebunden. Damit
ist die Arbeit des Ethikkomitees frei und ergebnisoffen.
2. Es wird von jeder Sitzung ein Protokoll angefertigt, das in erster Linie
für die Mitglieder des Ethikkomitees bestimmt ist.
3. Das Ethikkomitee tagt regelmäßig mindestens viermal im Jahr.
4. Der Vertrauensschutz wird gewährleistet. Für Teile der Besprechungen
kann eine besondere Schweigepflicht vereinbart werden.
5. Das Ethikkomitee ist ein beratendes Organ der Geschäftsführung und
der Klinken. Es befasst sich mit klinisch-ethischen Fragestellungen mit
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und ohne Auftrag. Es kann selbst aktiv werden.
6. Die Beschlüsse des Ethikkomitees sind Empfehlungen, die der
Orientierung dienen, und die durch die Geschäftsführung in Standards,
Leitlinien oder Dienstanweisungen umgesetzt werden können.
7. Sollten bei der Beschlussfassung im Komitee weniger als 50% der
ordentlichen Mitglieder des Klinischen Ethikkomitees anwesend sein, ist
die Empfehlung erst dann als Votum zu sehen, wenn alle Mitglieder
schriftlich, d.h. postalisch oder über E-Mail, zu der Sachlage informiert
worden sind und innerhalb einer Woche nach Versenden der Nachricht
keine Bedenken geltend gemacht haben.
8. Eine einvernehmliche Beschlussfassung wird angestrebt. Bei unterschiedlichen Auffassungen über Art und Inhalt des Beratungsergebnisses wird auch das Minderheitenvotum dokumentiert.
9. Die Geschäftsführung stellt ein angemessenes Budget für die Klinische
Ethik bereit. Es beinhaltet auch die Mittel für die Arbeit des
Ethikkomitees.
Die vorstehende Satzung wurde am 07.05.2007 durch die
Geschäftsführungskonferenz in Kraft gesetzt.
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