Satzung des Klinischen Ethikkomitees im Evangelischen Krankenhaus Bielefeld Präambel Das Klinische Ethikkomitee nimmt im Auftrag der Geschäftsführung die Belange der klinischen Ethik im Evangelischen Krankenhaus Bielefeld (EvKB) wahr. Die Klinische Ethik bildet eine Brücke zwischen der akademischen Ethik und dem klinischen Alltag. Klinische Ethik ist in alle Arbeitsabläufe des EvKB integriert, die sich mit Fragen der angemessenen Behandlung, Pflege und Betreuung der Patienten in Grenzsituationen der modernen Medizin befassen. Das Klinische Ethikkomitee verfolgt zwei Schwerpunkte: einen inhaltlichen, wobei es sich am Leitbild „Nah am Menschen orientiert, und einen strukturellen. Um die Beteiligten bei ethisch schwierigen Entscheidungsfindungen zu unterstützen, sollen gemeinsame Entscheidungsfindung und Anhörung aller Beteiligten gefördert werden. I Aufgaben 1. Das Ethikkomitee sorgt für die Organisation und die Ausbildung von Mitarbeitern in ethischer Beratung sowie für die Bereitstellung angemessener Methoden im ethischen Fallgespräch. Für die ethische Beratung und für Prozesse der Entscheidungsfindung werden Standards erstellt. Die ethischen Beratungen werden regelmäßig evaluiert. Nur in Ausnahmefällen führt das Ethikkomitee selbst Konsile durch. 2. Das Ethikkomitee erstellt „klinikbezogene Richtlinien“ und „Handreichungen“ für ethische Fragen im klinischen Alltag. Beispiele hierfür sind die Patientenverfügung oder die Richtlinie zum Umgang mit nicht krankenversicherten Patienten. 3. Das Ethikkomitee ist sich bewusst, dass ethisches Handeln unter den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen schwierig werden kann. Bei Widersprüchen zwischen Leitbild und klinischem Alltag wird es Wächterfunktion wahrnehmen. 4. Das Ethikkomitee befasst sich auch mit der Verbesserung der Nahtstellen zur Prävention, Rehabilitation und Patientenschulung, dabei geht es insgesamt um eine Verbesserung der Kommunikation und der Entscheidungsprozesse z. B. wenn die Programme für chronisch Kranke realisiert werden. 5. Das Ethikkomitee unterstützt die Bildung von Ethikgruppen. 6. Das Ethikkomitee ist zuständig für die ständige Schulung in Fragen der klinischen Ethik unter Mitarbeitenden im stationären und ambulanten Dienst. Diese Fortbildung kann auf unterschiedliche Weise: z. B. in den 1 Fallgesprächen, durch Vorträge und Veranstaltungen, aber auch in Absprache mit der Fort- und Weiterbildung geschehen. 7. Das Ethikkomitee unterstützt die Fortbildung ihrer Mitglieder in Absprache mit der Geschäftsführung an anerkannten Weiterbildungsinstitutionen, um die Professionalität weiter zu entwickeln. 8. Das Ethikkomitee beobachtet die nationale und internationale Entwicklung auf dem Gebiet der Klinischen Ethik. Mitglieder des Ethikkomitees beteiligen sich an Konferenzen. II Zusammensetzung 1. Die Mitglieder des Ethikkomitees werden auf Vorschlag des Ethikkomitees von der Geschäftsführung für jeweils drei Jahre berufen. Wiederholte Berufungen sind möglich. 2. Die Zusammensetzung des Ethikkomitees soll das Krankenhaus repräsentieren. Unter den Mitgliedern sollen Medizin, Pflege und Theologie aus verschiedenen Kliniken, weitere Mitarbeitende aus Berufsgruppen der begleitenden Dienste und ein Mitglied der Geschäftsführung vertreten sein. 3. Die Geschäftsführung beruft eine/n hauptberuflichen Ethiker/in. Diese/r hat den Vorsitz des Ethikkomitees. Er/Sie berichtet regelmäßig gegenüber der Hauptgeschäftsführung und vertritt die Meinung des Komitees nach außen. 4. Neben den ordentlichen Mitgliedern können auf Einladung externe oder interne Sachverständige an den Sitzungen teilnehmen. 5. Mitglieder des Ethikkomitees sind auch in den Ethikkomitees der Träger vertreten. III Arbeitsweise 1. Die Mitglieder des Komitees sind nicht an Weisungen gebunden. Damit ist die Arbeit des Ethikkomitees frei und ergebnisoffen. 2. Es wird von jeder Sitzung ein Protokoll angefertigt, das in erster Linie für die Mitglieder des Ethikkomitees bestimmt ist. 3. Das Ethikkomitee tagt regelmäßig mindestens viermal im Jahr. 4. Der Vertrauensschutz wird gewährleistet. Für Teile der Besprechungen kann eine besondere Schweigepflicht vereinbart werden. 5. Das Ethikkomitee ist ein beratendes Organ der Geschäftsführung und der Klinken. Es befasst sich mit klinisch-ethischen Fragestellungen mit 2 und ohne Auftrag. Es kann selbst aktiv werden. 6. Die Beschlüsse des Ethikkomitees sind Empfehlungen, die der Orientierung dienen, und die durch die Geschäftsführung in Standards, Leitlinien oder Dienstanweisungen umgesetzt werden können. 7. Sollten bei der Beschlussfassung im Komitee weniger als 50% der ordentlichen Mitglieder des Klinischen Ethikkomitees anwesend sein, ist die Empfehlung erst dann als Votum zu sehen, wenn alle Mitglieder schriftlich, d.h. postalisch oder über E-Mail, zu der Sachlage informiert worden sind und innerhalb einer Woche nach Versenden der Nachricht keine Bedenken geltend gemacht haben. 8. Eine einvernehmliche Beschlussfassung wird angestrebt. Bei unterschiedlichen Auffassungen über Art und Inhalt des Beratungsergebnisses wird auch das Minderheitenvotum dokumentiert. 9. Die Geschäftsführung stellt ein angemessenes Budget für die Klinische Ethik bereit. Es beinhaltet auch die Mittel für die Arbeit des Ethikkomitees. Die vorstehende Satzung wurde am 07.05.2007 durch die Geschäftsführungskonferenz in Kraft gesetzt. 3