Kfz-Versicherungswechsel bei Beitragserhöhung nach 30.11. noch möglich Sonderkündigungsrecht ermöglicht Kfz-Versicherungswechsel auch nach dem Stichtag / Wechseln lohnt sich: durchschnittliche Kfz-Haftpflichtprämie für Wechsler sinkt seit Juli im Schnitt um 19 Prozent / Angabe der Prämienerhöhung als Kündigungsgrund wichtig München, 30. November 2015 Erhalten Kunden von ihrem Kfz-Versicherer eine Beitragserhöhung, haben sie die Möglichkeit auch noch nach dem Stichtag der 30. November ihre Kfz-Versicherung zu wechseln. Versicherte profitieren durch einen Wechsel aktuell von niedrigen Prämien. Der durchschnittliche Kfz-Haftpflichtversicherungsbeitrag hat sich für Wechsler im November im Vergleich zum Juli um 19 Prozent verringert. Um Kündigungen zu verhindern, teilen einige Versicherungsunternehmen Erhöhungen der Versicherungsprämie erst kurz vor oder sogar erst nach dem Wechselstichtag mit. Mit explizitem Bezug auf die Prämienerhöhung haben Versicherungskunden das Recht zur außerordentlichen Kündigung – unabhängig vom Wechselstichtag. Diese muss allerdings innerhalb eines Monats nach Erhalt der Preiserhöhung bei der Assekuranz eingehen. Durchschnittlich Kfz-Haftpflichtprämien Prämien seit Juli um 19 Prozent gefallen Verlauf der durchschnittlichen Kfz-Haftpflichtprämie für Versicherungswechsler *Die durchschnittliche Haftpflichtprämie für November 2015 ist ein vorläufiger Wert und entspricht dem Stand vom 27.11.2015 Quelle: CHECK24 (www.check24.de/kfz-versicherung; 089 - 24 24 12 12); Angaben ohne Gewähr. Stand: 27.11.2015 Versicherungswechsler zahlen im November durchschnittlich 63 Euro weniger als im Juli für ihre KfzHaftpflichtversicherung. Dies ergibt eine Differenz von 19 Prozent zwischen der durchschnittlichen Prämie für Wechsler im Juli im Vergleich zu der durchschnittlichen Prämie im November. Sonderkündigungsrecht der Kfz-Versicherung bei Prämienerhöhung nutzen „Das Recht der außerordentlichen Kündigung besteht immer dann, wenn der Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers steigt. Es gilt z. B. dann, wenn die Erhöhung durch die Umstufung des Fahrzeugs in eine andere Regional- oder Typklasse bedingt ist“, sagt Thilo Knaupp vom Vergleichsportal CHECK24.de. „Das Sonderkündigungsrecht gilt selbst dann, wenn die Gesamtprämie zwar günstiger wird, aber eine versteckte Prämienerhöhung vorliegt“. Mit dem CHECK24.de Kfz-Sonderkündigungs-Rechner können Versicherungsnehmer prüfen, ob sie ein Recht zur außerordentlichen Kündigung ihres Versicherungsvertrages haben. CHECK24 Vergleichsportal GmbH | Erika-Mann-Str. 62-66 | 80636 München Tel. 089 2000 47 1010 | Fax 089 2000 47 1011 | [email protected] | www.check24.de Nach Beitragserhöhung: Versicherungskunden haben einen Monat Zeit zu kündigen Sobald die Mitteilung über die Prämienerhöhung eintrifft, haben Verbraucher einen Monat Zeit ihre KfzVersicherung schriftlich zu kündigen. Dabei ist es wichtig, im Kündigungsschreiben explizit die Prämienerhöhung als Kündigungsgrund zu nennen. Fehlt dieses Kündigungsargument, kann das Versicherungsunternehmen die Kündigung ablehnen. Wirksam wird diese frühestens zum Zeitpunkt, zu dem der neue Preis gültig wird. *CHECK24 Prämienindex, Grundlage des Prämienindex: Millionen von Abschlüssen, die seit April 2009 über CHECK24.de getätigt wurden, Stand 27.11.2015 Pressekontakt CHECK24 Edgar Kirk, Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1175, [email protected] Daniel Friedheim, Head of Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1170, [email protected] Über die CHECK24 Vergleichsportal GmbH Die CHECK24 Vergleichsportal GmbH ist Deutschlands großes Vergleichsportal im Internet und bietet Privatkunden Versicherungs-, Energie-, Finanz-, Telekommunikations-, Reise- und Konsumgüter-Vergleiche mit kostenloser telefonischer Beratung. Die Anzeige der Vergleichsergebnisse erfolgt völlig anonym. Dabei werden Preise und Konditionen von zahlreichen Anbietern durchsucht, darunter über 300 Kfz-Versicherungstarife, rund 1.000 Strom- und über 850 Gasanbieter, mehr als 30 Banken, über 250 Telekommunikationsanbieter für DSL und Mobilfunk, über 5.000 angeschlossene Shops für Elektronik & Haushalt, mehr als 150 Mietwagenanbieter, über 400.000 Hotels, mehr als 700 Fluggesellschaften und über 90 Pauschalreiseveranstalter. CHECK24-Kunden erhalten für alle Produkte konsequente Transparenz durch einen kostenlosen Vergleich und sparen mit einem günstigeren Anbieter oft einige hundert Euro. Internetgestützte Prozesse generieren Kostenvorteile, die an den Privatkunden weitergegeben werden. Das Unternehmen CHECK24 beschäftigt über 700 Mitarbeiter mit Hauptsitz in München. CHECK24 Vergleichsportal GmbH | Erika-Mann-Str. 62-66 | 80636 München Tel. 089 2000 47 1010 | Fax 089 2000 47 1011 | [email protected] | www.check24.de