Sonderkündigungsrecht ermöglicht Kfz-Versicherungswechsel nach dem 30.11. Recht zur außerordentlichen Kündigung bei (versteckter) Beitragserhöhung auch nach dem Stichtag / Nach Beitragserhöhung ein Monat Kündigungsfrist / Wechsel lohnt sich: durchschnittlicher Kfz-Haftpflichtbeitrag seit August um 20 Prozent gesunken München, 28. November 2016 Erhöhen Versicherer die Beiträge der Kfz-Versicherung, haben Kunden das Recht ihren bestehenden Vertrag auch nach dem Stichtag am 30. November außerordentlich zu kündigen. Kunden sollten ihre Beitragsrechnung genau prüfen, denn das Sonderkündigungsrecht greift auch bei versteckten Beitragserhöhungen. Einige Versicherungsunternehmen teilen Beitragserhöhungen erst kurz vor oder sogar erst nach dem medial umworbenen Wechselstichtag am 30. November mit, um Kündigungen zu verhindern. Nach einer Prämienerhöhung haben Kunden – unabhängig vom Wechselstichtag – das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Diese muss innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beitragsrechnung schriftlich bei der Assekuranz eingehen. Kfz-Versicherungswechsler profitieren aktuell von niedrigen Prämien: Der durchschnittliche KfzHaftpflichtbeitrag ist seit August bereits um 20 Prozent gesunken und hat damit fast den Tiefstwert des vergangenen Jahres erreicht. *vorläufiger Wert (Stand 28.11.2016). Quelle: CHECK24 (www.check24.de/kfz-versicherung/; 089 – 24 24 12 12); Angaben ohne Gewähr. Sonderkündigungsrecht bei offensichtlicher sowie versteckter Kfz-Beitragserhöhung gültig Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Kfz-Versicherungsvertrages besteht für Verbraucher auch nach dem Wechselstichtag am 30. November, wenn ihre Assekuranz die Beiträge anhebt. Kunden sollten ihre Rechnung genau prüfen, denn selbst wenn für das kommende Jahr ein geringerer Beitrag fällig wird, könnte die Kfz-Versicherungsprämie durch den Versicherer versteckt erhöht worden sein.** „Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht immer dann, wenn der Kfz-Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers steigt“, sagt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer im Bereich Kfz-Versicherung beim Vergleichsportal CHECK24.de. „Das gilt auch, wenn die Gesamtprämie zwar sinkt, aber eine versteckte Prämienerhöhung vorliegt.“ Mit dem CHECK24.de Kfz-Sonderkündigungs-Rechner prüfen Versicherungsnehmer, ob sie ein Recht zur außerordentlichen Kündigung ihres Versicherungsvertrages haben. CHECK24 GmbH | Erika-Mann-Str. 62-66 | 80636 München Tel. 089 2000 47 1010 | Fax 089 2000 47 1011 | [email protected] | www.check24.de Versicherungskunden haben nach Beitragserhöhung einen Monat Zeit zu kündigen Sobald die Mitteilung über eine Beitragserhöhung eintrifft, haben Verbraucher einen Monat Zeit ihre KfzVersicherung schriftlich zu kündigen. Dabei müssen sie sich explizit auf die Prämienerhöhung als Kündigungsgrund beziehen – andernfalls kann das Versicherungsunternehmen eine Kündigung nach dem 30. November ablehnen. Wirksam wird die Kündigung der Kfz-Versicherung erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der neue Preis gilt. Durchschnittlicher Kfz-Haftpflichtbeitrag seit August um 20 Prozent gesunken Ein Vergleich verschiedener Kfz-Tarife lohnt sich: Seit August ist der durchschnittliche KfzHaftpflichtbeitrag für Versicherungswechsler über CHECK24.de um 20 Prozent gesunken und beträgt aktuell 273 Euro. Damit liegt er nur drei Prozent über dem Tiefstwert des vergangenen Jahres (November 2015: 264 Euro). Die Beiträge haben den diesjährigen Tiefpunkt erreicht und steigen spätestens ab dem 30. November wieder an. *vorläufiger Wert (Stand 28.11.2016). **Kfz-Versicherung prüfen: versteckte Beitragserhöhung trotz gesunkener Prämie: http://www.check24.de/files/p/2016/c/2/c/10170-2016-11-02_check24_pm_kfz_versteckte-beitragerhoehung.pdf Pressekontakt CHECK24 Katharina Reichel, Public Relations Managerin, Tel. +49 89 2000 47 1174, [email protected] Daniel Friedheim, Head of Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1170, [email protected] Über die CHECK24 GmbH Die CHECK24 GmbH ist Deutschlands großes Vergleichsportal im Internet und bietet Privatkunden Versicherungs-, Energie-, Finanz-, Telekommunikations-, Reise- und Konsumgüter-Vergleiche mit kostenloser telefonischer Beratung. Die Anzeige der Vergleichsergebnisse erfolgt völlig anonym. Dabei werden Preise und Konditionen von zahlreichen Anbietern durchsucht, darunter über 300 Kfz-Versicherungstarife, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbieter, mehr als 30 Banken, über 250 Telekommunikationsanbieter für DSL und Mobilfunk, über 5.000 angeschlossene Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 150 Mietwagenanbieter, über 400.000 Hotels, mehr als 700 Fluggesellschaften und über 90 Pauschalreiseveranstalter. CHECK24-Kunden erhalten für alle Produkte konsequente Transparenz durch einen kostenlosen Vergleich und sparen mit einem günstigeren Anbieter oft einige hundert Euro. Internetgestützte Prozesse generieren Kostenvorteile, die an den Privatkunden weitergegeben werden. Das Unternehmen CHECK24 beschäftigt über 800 Mitarbeiter mit Hauptsitz in München. CHECK24 GmbH | Erika-Mann-Str. 62-66 | 80636 München Tel. 089 2000 47 1010 | Fax 089 2000 47 1011 | [email protected] | www.check24.de