52. Arbeitstagung des Arbeitsgebietes Lebensmittelhygiene 2011, Kurzbericht* (Auswahl) zur Fleischhygiene Pferd Übersicht: 1. Untersuchung von Schlachtpferden auf Rotz 2. Cadmium in Pferdefleisch 1. Untersuchung von Schlachtpferden auf Rotz Gemäß EU-VO 854/2004 (Anh. I, Abschn. IV, Kap. IX, D) sind Einhufer seit 2006 nur noch „gegebenenfalls“ auf Rotz zu untersuchen, ohne dass konkretisiert wäre, wann vom Verdachtsfall auszugehen ist. Siepelkamp et al. (Institut für Lebensmittelhygiene der Veterinärmedizinischen Fakultät Leipzig) befragten 12 Pferdemetzgereien, in welchen Fällen auf Rotz untersucht wird. Nur in 3 Betrieben wird die Rotzuntersuchung bewusst und in Kenntnis der aktuellen Rechtslage bei allen Schlachtungen durchgeführt, während in 4 Metzgereien alle Pferde auf Rotz untersucht werden, weil die Rechtsänderung vor der Befragung nicht registriert wurde. In 5 Betrieben erfolgt die Untersuchung nur noch bei klinischen Auffälligkeiten bei der Lebensuntersuchung; nur in einem Betrieb lösen auch makroskopisch auffällige Veränderungen während der Fleischuntersuchung eine Untersuchung auf Rotz aus. Nach Ansicht von Siepelkamp et al. ist der „Verdachtsfall Rotz“ immer gegeben, so dass weiterhin systematisch auf Rotz untersucht werden sollte. Dies wird insbesondere mit der häufigen latenten Infektion bei Pferden begründet, die bei der Schlachttieruntersuchung nicht erkannt werden kann. Die Autoren verweisen weiterhin auf die steigenden Fallzahlen (re-emerging disease) und den globalen Pferdehandel. In Deutschland wurde 2006 ein subklinisch infiziertes Tier importiert und die Krankheit erst in Deutschland festgestellt. T. Siepelmann, K. Riehn und E. Lücker: Zur Auslegung aktueller fleischhygienerechtlicher Vorschriften über die Untersuchung von Schlachtpferden auf Rotz. Poster-Handout und Abstract-Band* S. 224 2. Cadmium in Pferdefleisch Anders als bei anderen Schlachttieren ist bei Pferden das chronisch toxische Cadmium nicht nur in Nieren und Lebern, sondern auch in der Muskulatur in großen Mengen nachweisbar. So wurde die Höchstmenge in Pferdefleisch mit 200 µg / kg Frischsubstanz bereits vierfach so hoch angesetzt wie bei den anderen Schlachttieren. Gresch und Lücker (Institut für Lebensmittelhygiene der Veterinärmedizinischen Fakultät Leipzig) ermittelten in einer aktuellen Untersuchung dennoch von 57 frischen Proben Cadmiumgehalte, die bereits im Durchschnitt mit 247,64 µg / kg deutlich über der festgelegten Höchstmenge lagen. Der höchste Wert betrug 1204 µg / kg. 43,9% der Proben überschritten die Höchstmenge. In einer Untersuchung von 1998 mit vergleichbarer Methodik wiesen dagegen nur 8,1 % der Proben Werte über 200 µg / kg auf. Aus der aktuellen Untersuchung ist zu schließen, dass ab der Altergruppe 11 – 15 Jahre mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Überschreitung der Höchstmenge auszugehen ist. Ab der Altersgruppe 21 – 25 Jahre wurde der Höchstgehalt um das Doppelte überschritten. Die Arbeitsgruppen um Lücker untersuchten Fleisch vom Zwerchfellfeiler. Eine frühere Untersuchung ergab, dass in verzehrsrelevanten Muskeln (Rücken und Keulenmuskulatur) nur etwa halb so viel Cadmium akkumuliert wird wie in der Zwerchfellmuskulatur. Unter dieser Voraussetzung wären nicht mehr 21 von 57, aber immer noch etwa ein Fünftel der aktuell untersuchten Pferde als untauglich zu bewerten gewesen. Die vorliegenden Ergebnisse erzwingen nach Gresch und Lücker eine ReEvaluierung der gemeinschaftlichen Regelungen über Cadmium in Pferdefleisch. L. Gresch und E. Lücker: Cadmium in Pferdefleisch – Neues Recht und Aktualisierung der Risikobewertung. Poster-Handout und Abstract-Band* S. 205 * Die Kurzberichte basieren auf den Abstracts und / oder Handouts von Postern bzw. Vortragsmitschriften. Die Abstracts sind erschienen in: Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle, 52. Arbeitstagung des Arbeitsgebietes Lebensmittelhygiene der DVG, Abstract-Band, Sonderausgabe 27.-30.9.2011, ISSN 0945-3296. BLTK (Ge)