Feststellung einer Infektion mit Burkholderia Mallei (Rotz) bei einem Pferd in Niedersachsen Bei einem Sportpferd wurde im Rahmen einer Untersuchung zwecks Export in die USA am 26. November 2014 ein positives Ergebnis auf Rotz in der Komple-mentbindungsreaktion (KBR) festgestellt. Das positive Ergebnis wurde vom FLI durch wei-tergehende Untersuchungen zweimal (KBR und Immunoblot) bestätigt. Das Pferd wurde seit November 2014 im be-troffenen Bestand gehalten (zuvor nach heutiger Kenntnis bei Besitzern in weiteren Landkrei-sen in Niedersachsen (Vechta, Region Hannover) sowie in SH und NW). Weiterhin gab es auch Kontakte zu Südamerika (zu Personen und Pferden; das betroffene Tier selbst war nicht in Südamerika). Das Pferd zeigte während des gesamten Untersuchungszeitraumes keine klini-schen Erscheinungen. Vor dem Hintergrund der unerklärlichen positiven Ergebnisse und der epidemiologischen Rotzsituation in Deutschland (Deutschland ist seit 1956 rotzfrei), wurde das Pferd am 13. Dezember 2014 diagnostisch getötet mit dem Ziel der bakteriologi-schen, molekularbiologischen, histologischen und immunhistologischen Untersuchung der Organe. Die bakteriologischen und molekularbiologischen Untersuchungen der Organe verlie-fen negativ; aufgrund der immunhistologischen Untersuchungen war keine eindeutige Aus-sage bezüglich des Nachweises von Burkholderia mallei möglich. Aufgrund zweifelhafter immunhistologischer Befunde an Hautproben wurden gezielt Krusten von in Formalin archivierten Hautproben für molekularbiologische Untersuchungen (Polymerase-kettenreaktion (PCR)) entnommen wurden. In diesen Krusten konnte Burkholderia mallei spezifische DNA nachgewiesen werden (Befundmitteilung FLI vom 23.01.2015). Die übrigen Pferde des Bestandes wurden zwischenzeitlich dreimal mit negativem Ergebnis im Abstand von jeweils zwei Wochen un-tersucht. Vor dem Hinter-grund, dass nach der amtlichen Methodensammlung des FLI neben dem kulturellen Erregernachweis (dies ist vorliegend nicht gegeben) auch der molekulare Nachweis beweisend für eine Rotzin-fektion anzusehen ist, ist im vorliegenden Fall der Nachweis der Infektion als gegeben anzu-sehen und insoweit Rotz amtlich festzustellen. Da die im Bestand verbliebenen Pferde bereits dreimal mit negativem Ergebnis im Abstand von jeweils zwei Wochen untersucht worden sind, ist die Seuche in diesem Bestand erloschen. Weitere epidemiologische Ermittlungen und Untersuchungen werden für erforderlich gehalten und durchgeführt, da das Pferd erst seit November 2014 im letzten Haltungsbetrieb gehalten wurde. Auf Grund der amtlichen Feststellung von Rotz in Deutschland wird es zu Auswirkungen auf den Handel mit Equiden (innergemeinschaftlich und mit Drittländern) kommen. Das Attest für den innergemeinschaftlichen Handel nach Anhang III der RL 2009/56 sieht für Rotz die Bestimmung vor, dass der Equide nicht aus einem Betrieb stammt, der in den letzten sechs Monaten auf Grund einer Rotzinfektion gesperrt war.