LEISTUNGSSTÖRUNGEN Nichtigkeit des Kaufvertrages Willenserklärung wird durch Geschäftsunfähige Person abgegeben Verstoß gegen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters Verstoß gegen Formvorschriften Verstoß gegen gesetzliches Verbot Sittenwidrigkeit ( Ausnutzung einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, Mangels an Urteilsvermögen) Anfechtbarkeit Kaufvertrag Anfechtbar wenn, abgegebene Erklärung nicht dem Willen des Erklärenden entspricht durch Anfechtung können Rechtsgeschäfte rückwirkend unwirksam werden 1. Inhaltsirrtum Erklärende verkennt die Bedeutung seiner Erklärung Erklärungsirrtum 2. Versprecher bei der Abgabe der Willenserklärung Anfechtbarkeit Kaufvertrag 3. Übermittlungsirrtum Der Wille des Erklärenden wurde durch eine Person oder Anstalt falsch an den Empfänger weitergegeben Kaufvertragsstörungen Übersicht Pflichten des… Verkäufer 1. Mängelfreie Lieferung 2. Rechtzeitige Lieferung 3. Eigentumsübertragung 4. Annahme des Geldes Aus dem Verpflichtungsgeschäft Störungen durch… Bei der Erfüllung des Kaufvertrages 1. Lieferung mangelhafter Ware Schlechtleistung (Mangelhafte Lieferung) 2. Keine rechtzeitige Lieferung Nicht-RechtzeitigLieferung (Lieferungsverzug) 3. Annahmeverweigerung des Geldes Annahmeverzug Verkäufer Käufer 1. Rechtzeitige Zahlung des Kaufpreises 2. Annahme der Ware Käufer 1. Keine rechtzeitige Zahlung des Kaufpreises Nicht-RechtzeitigZahlung (Zahlungsverzug) 2. Annahmeverweigerung Der Ware Annahmeverzug Schlechtleistungen Mängelarten Der Verkäufer hat dem Käufer die Verkaufssache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben Mängelarten Sachmängel Eine verkaufte Sache hat einen Sachmangel, wenn Sie bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat Sie bei Übergabe (Gefahrenübergang) mangelfrei und sich während der Sachmängelhaftungsfrist ein Mangel einstellt die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Gehilfen unsachgemäß durchgeführt wurde sowie wenn die Montageanleitung mangelhaft ist Mängelarten Ein Sachmängel liegt vor, wenn Der Kaufgegenstand sich nicht für die im Kaufvertrag angegebene Verwendung eignet Mit dem Laserdrucker können nicht wie vereinbart 8 DIN A4-Seiten pro Minute ausgedruckt werden Die Beschaffenheit nicht den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers sowie in den Werbeversprechungen entspricht Wenn ein Hersteller damit wirbt, dass ein Auto 5 Liter auf 100 Kilometer verbraucht, dann darf der tatsächliche Verbrauch nicht mehr als 10% höher sein Der Kaufgegenstand fehlerfrei ist, sich jedoch ein Mangel durch Montage ergibt Teile der Einbauküche sind in Ordnung, die vereinbarte Montage ist jedoch mangelhaft Der Kaufgegenstand fehlerfrei ist, eine Montage aufgrund einer fehlerhaften Montageanleitung zu einem Mangel führt Ein Regal fällt wenig später in sich zusammen, trotz Montageanleitung Mängelarten Ein Sachmängel liegt vor, wenn Eine andere als die bestellte Ware geliefert wird Es wurde ein Regal „Elegance 100“ bestellt, geliefert wird der Schrank „Elegance 100“ Eine andere als die bestellte Menge geliefert wird Es wurden 100 Glühbirnen bestellt, geliefert werden nur 98 Stück Der Kaufgegenstand nicht einer vorher übergebenen Probe oder einem Muster entspricht Mängelart – Sachmangel Soweit Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen gleicher Art üblich ist Mängelarten Rechtsmängel Schlechtleistung (Mangelhafte Lieferung Erkennbarkeit der Mängel Mängel in Hinblick auf ihre Erkennbarkeit Offene Mängel Mängel die bei sorgfältiger Warenprüfung festgestellt werden Versteckte Mängel Mängel die sich erst später z.B. bei der Ingebrauchnahme oder bei der Verarbeitung der Kaufsache herausstellen Arglistig verschwiegene Mängel, Nicht sofort erkennbare Mängel, die vom V. absichtlich verheimlicht werden, um den Abschluss des Kaufvertrags nicht zu gefährden Schlechtleistung (Mangelhafte Lieferung Prüfungs- und Rügepflicht des Käufers Der Zeitpunkt, bis zu dem es möglich ist, einen festgestellten Mangel beim Liefer zu rügen, ist von zwei Gesichtspunkten abhängig: 1. Von der Art des festgestellten Mangels (offener, versteckter, arglistig versteckter Mangel) 2. Von der Rechtsposition, der am Kaufvertrag beteiligten ( Kaufmann/Nicht-Kaufmann) Schlechtleistung (Mangelhafte Lieferung 3. Prüfungs- und Rügepflicht des Käufers Art des festgestellten Mangels + Rechtsposition Kaufart Art der Mängel Zweiseitiger Handelskaut Einseitiger Handelskauf Offene Mängel Unverzüglich, nach der Ablieferung durch den Verkäufer Versteckte Mängel Unverzüglich nach dem Entdecken des Mangels; innerhalb von zwei Jahren Arglistig verschwiegene Mängel Unverzüglich nach dem Entdecken des Mangels; innerhalb von drei Jahren Innerhalb von zwei Jahren. Die Beweislast für das Vorhandensein eines Mangels trägt der Käufer. Sonderregelung für Verbrauchsgüterkauf: Mangel innerhalb 6 Monate angezeigt trägt Verkäufer Beweisführung, danach der Käufer Beweislastumkehr 4. Gewährleistungsansprüche des Käufers Zwei Gruppen Vorrangig geltend zu machende Rechte - Ohne Nachfristsetzung für die Mängelbeseitigung Nach geltend zu machende Rechte - Nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist Nacherfüllung Rechte des Käufers nach einer unterbliebenen oder fehlgeschlagenen Nacherfüllung Der Käufer kann… • Nachbesserung (Mangelbeseitigung, Reperatur) oder • Neu- oder Ersatzlieferung oder • Schadenersatz neben der Leistung (sogenannter kleiner Schadenersatz“) verlangen Der Käufer kann… • Rücktritt vom Vertrag oder • Preisminderung oder • Schadenersatz statt Leistung (sogenannter großer Schadenersatz“) fordern Schlechtleistungen (vorrangige Rechte) 4. Gewährleistungsansprüche des Käufers Der Käufer kann aus der Mängelrüge zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) geltend machen: Sinn der Regelung: es soll der Zustand hergestellt werden, der ohne das Auftreten des Mangels bestehen würde Verkäufer erhält zweite Chance zur Erfüllung seiner Vertragspflichten Schlechtleistung (vorrangige Rechte) Ablaufbedingungen der Nacherfüllung eine Nacherfüllung gilt als fehlgeschlagen, wenn zwei Nachbesserungsversuche erfolglos waren Verkäufer muss die im Zusammenhang mit der Nacherfüllung anfallenden Kosten tragen Begrenzung des Käuferrechts Nacherfüllung kann vom Verkäufer verweigert werden, wenn sie mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist bei geringfügigen Sachen erfolgt Nacherfüllung durch Ersatzlieferung V. kann Ersatzlieferung verweigern, wenn Mangel durch bloßes Auswechseln eines Teilstückes behoben werden kann Ersatzlieferung nur bei einem erheblichen Mangel keine Bagatellschäden Schlechtleistungen (vorrangige Rechte) Schadenersatz neben der Leistung (kleiner Schadenersatz) Verkäufer muss dem Käufer die Kosten ersetzen, die dieser für die Feststellung und Beseitigung des Schadens (Abschlepp-, Anwalts-, Reise-, Hotelkosten) sowie für den Ausfallschaden (Mietwagenkosten) aufwenden muss. Mangelfolgeschäden Schlechtleistungen (nachrangige Rechte) 4. Rechte des Käufers bei Nichterfüllung: a) Minderung des Kaufpreises • • • Kaufvertrag bleibt bestehen Vereinbarung zw. V+K über Minderung erforderlich Inanspruchnahme wenn Gebrauchsfähigkeit der Ware nicht wesentlich beeinträchtigt ist Rücktritt vom Kaufvertrag b) • • • • Kaufvertrag wird aufgelöst K. tritt vom Kaufvertrag zurück keine Zustimmung des Verkäufers erforderlich Verpflichtet beide Parteien zur Rückgabe der bereits empfangenen Leistungen Werteersatz, wenn Rückgabe nicht möglich ist Nur bei erheblichen Mängeln keine Bagatellschäden Schlechtleistungen (nachrangige Rechte) 4. Rechte des Käufers bei Nichterfüllung: c) Schadenersatz statt der Leistung ( großer Schadenersatz) Käufer verzichtet auf die Leistung fordert Ersatz des entstandenen Schadens Anspruch besteht nur, wenn auch ein Schaden nachgewiesen werden kann und Pflichtverletzung muss erheblich sein großer Schadenersatz betrifft den gesamten Schaden Verschulden liegt z.B. dann vor, wenn er den Mangel fahrlässig oder arglistig verschwiegen oder er falsche Angaben über Eigenschaften gemacht hat Mangelschäden, Mangelfolgeschäden, Mehrkosten für den Erwerb einer gleichwertigen fehlerfreien Sache Nur bei erheblichen Mängeln keine Bagatellschäden Verkäuferhaftung Der Verkäufer einer mangelhaften Ware haftet für den Mangel nicht, wenn Der Käufer den Mangel an der Sache bereits bei Abschluss des Kaufvertrages kannte Käufer wusste, dass Bodenfliesen nicht winterfest und damit frostfrei sind Es sich um einen unerheblichen Mangel handelt, der die Gebrauchstauglichkeit bzw. die Verwendbarkeit nicht erheblich beeinträchtigen und der Mangel mit geringem Aufwand zu beheben ist z.B. ein Computermonitor weißt nach der Lieferung auf der Unterseite des Standfußes Kratzspuren auf Übungsfragen- und aufgaben Lieferverzug Voraussetzungen des Lieferverzuges (Abbildung) Lieferverzug Rechte des Käufers Grundsätzlich bleibt Erfüllungsanspruch des Käufer auf Lieferung der gekauften Sache 1. Ohne Nachfristsetzung Nachträgliche Erfüllung des Kaufvertrages Nachträgliche Erfüllung und Ersatz des Verzugsschadens Verzugsschaden = Schaden der aufgrund der verspäteten Lieferung entsteht: Mahn, Telefon-, Rechtsanwaltskosten, entgangener Gewinn Lieferverzug Rechte des Käufers 2. Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung a) b) Ablehnung der Lieferung und Rücktritt vom Kaufvertrag Schadenersatz statt Leistung Erlöschen des Erfüllungsanspruches Nachfristsetzung beim Rücktritt nicht erforderliche, Wenn der Lieferer endgültig erklärt auch später nicht zu liefern wenn ein Termin- oder Fixkauf vorliegt Fixkauf / Terminkauf: Lieferzeitpunkt kalendermäßig genau bestimmt Fixkauf: Geschäft steht und fällt mit der Einhaltung des Liefertermins ( „Lieferung am 27. April fix“ Brautkleid, Geburtstagstorte) Lieferverzug - Schadensberechnung 1. Käufer führt wegen ausgebliebener Lieferung einen Deckungskauf durch: Deckungskauf = der Käufer muss eine dringend benötigte Ware aufgrund eines Lieferverzugs des Verkäufers zu einem höheren Preis ersatzweise von einem anderen Lieferanten beschaffen Formel für Berechnung Preis des Deckungskaufs – Preis für ursprüngliche zu liefernde Ware + sonstige Kosten (Schreib-, Telefon-, Büromaterialkosten) = Schadenersatzforderung gegenüber dem Lieferer Lieferverzug - Schadensberechnung 2. Käufer führt keinen Deckungskauf durch: Der Schaden umfasst entgangenen bzw. wahrscheinlichen Gewinn Es handelt sich um eine Schätzgröße Grundlage für die Ermittlung ist z.B. der Umsatz zur gleichen Zeit des Vorjahres Annahmeverzug = Ein Käufer gerät in Annahmeverzug, wenn er die ihm angebotene Ware nicht annimmt Dabei müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. Fälligkeit der Leistung i.d.R. Termin zur Warenübergabe Aber: kein genauer Leitungszeitpunkt festgelegt, muss Warenübergabe dem Käufer eine angemessene Zeit vorher angekündigt werden Fälligkeit der Leistung 1. Lieferbedingungen: Sofort nach Bestellungseingang Bestellungseingang 17.05. Lieferung am 28.05. ohne Ankündigung Kein Annahmeverzug Verweigerung der Annahme 2. Lieferbedingungen: Lieferung am 28.05. Bestellungseingang 17.05. Lieferung am 28.05. ohne Ankündigung Kein Annahmeverzug Verweigerung der Annahme Voraussetzungen Annahmeverzug 2. Bereitschaft zur vertragsgemäßen Leistungsgabe Die Lieferung muss möglich sein 3. Verweigerung der Annahme durch den Käufer Nichtannahme der ordnungsgemäß und pünktlich gelieferten Ware ist Käufer bereit Ware anzunehmen, lehnt jedoch eine vereinbarte Gegenleistung ab, so liegt ebenfalls Annahmeverzug vor Rechte des Verkäufers 1. Siehe Abbildung Zahlungsverzug Voraussetzungen für Zahlungsverzug 1. Fälligkeit der Zahlung Ist Zahlungstermin kalendermäßig bestimmt oder bestimmbar, kommt der Käufer sofort in Verzug, wenn er bis zum festgelegten Zeitpunkt nicht gezahlt hat Mahnung nicht erforderlich kein genauer Zahlungstermin: Kunde gerät nach Ablauf von 30 Tagen ab dem Zugang der Rechnung automatisch in Verzug Beispiel Fälligkeit Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn Der Zahlungstermin kalendermäßig bestimmbar ist der Schuldner die Leistung verweigert oder sich selbst in Verzug setzt 30 Tage nach Rechnungszustellung verstrichen sind 30 Tage Regelung gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, gilt nur dann, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist Verschulden des Käufers Käufer gerät nicht in Zahlungsverzug, solange die Zahlung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat Beim Zahlungsverzug Verschulden wird stets als gegeben angenommen Käufer verletzt Pflichten des Kaufvertrages Allgemeiner Rechtsgrundsatz: Schuldner muss für seine finanzielle Leistungsfähigkeit einstehen er muss zahlungsfähig sein Rechte des Verkäufers 1. Rechte die unmittelbar nach Eintritt des Zahlungsverzugs geltend gemacht werden können auf Erfüllung (Nachholung der Zahlung) Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens : Verzugszinsen und durch Zahlungsverzug verursachte Kosten Anspruch 2. Nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadenersatz Schadenersatz statt Leistung Höhe der Verzugszinsen