Schlechtleistung (Mangelhafte Lieferung)

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LEISTUNGSSTÖRUNGEN
Nichtigkeit des Kaufvertrages





Willenserklärung wird durch Geschäftsunfähige
Person abgegeben
Verstoß gegen die Zustimmung des gesetzlichen
Vertreters
Verstoß gegen Formvorschriften
Verstoß gegen gesetzliches Verbot
Sittenwidrigkeit ( Ausnutzung einer Zwangslage,
der Unerfahrenheit, Mangels an Urteilsvermögen)
Anfechtbarkeit Kaufvertrag
Anfechtbar wenn, abgegebene Erklärung nicht dem
Willen des Erklärenden entspricht  durch
Anfechtung können Rechtsgeschäfte rückwirkend
unwirksam werden
1.
Inhaltsirrtum

Erklärende verkennt die Bedeutung seiner Erklärung
Erklärungsirrtum
2.

Versprecher bei der Abgabe der Willenserklärung
Anfechtbarkeit Kaufvertrag
3. Übermittlungsirrtum
 Der Wille des Erklärenden wurde durch eine
Person oder Anstalt falsch an den Empfänger
weitergegeben
Kaufvertragsstörungen Übersicht
Pflichten des…
Verkäufer
1. Mängelfreie Lieferung
2. Rechtzeitige Lieferung
3. Eigentumsübertragung
4. Annahme des Geldes
Aus dem Verpflichtungsgeschäft
Störungen durch…
Bei der Erfüllung des
Kaufvertrages
1. Lieferung mangelhafter Ware
 Schlechtleistung
(Mangelhafte Lieferung)
2. Keine rechtzeitige Lieferung
 Nicht-RechtzeitigLieferung (Lieferungsverzug)
3. Annahmeverweigerung des
Geldes
 Annahmeverzug
Verkäufer
Käufer
1. Rechtzeitige Zahlung
des Kaufpreises
2. Annahme der Ware
Käufer
1. Keine rechtzeitige Zahlung
des Kaufpreises
 Nicht-RechtzeitigZahlung (Zahlungsverzug)
2. Annahmeverweigerung
Der Ware
 Annahmeverzug
Schlechtleistungen
Mängelarten
Der Verkäufer hat dem Käufer die
Verkaufssache frei von Sach- und Rechtsmängeln
zu übergeben
Mängelarten

Sachmängel
 Eine
verkaufte Sache hat einen Sachmangel, wenn
 Sie
bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit
hat
 Sie bei Übergabe (Gefahrenübergang) mangelfrei und sich
während der Sachmängelhaftungsfrist ein Mangel einstellt
 die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen
Gehilfen unsachgemäß durchgeführt wurde sowie wenn die
Montageanleitung mangelhaft ist
Mängelarten

Ein Sachmängel liegt vor, wenn
Der Kaufgegenstand sich nicht für die im
Kaufvertrag angegebene Verwendung eignet
Mit dem Laserdrucker können nicht
wie vereinbart 8 DIN A4-Seiten pro
Minute ausgedruckt werden
Die Beschaffenheit nicht den öffentlichen
Äußerungen des Verkäufers sowie in den
Werbeversprechungen entspricht
Wenn ein Hersteller damit wirbt,
dass ein Auto 5 Liter auf 100
Kilometer verbraucht, dann darf der
tatsächliche Verbrauch nicht mehr als
10% höher sein
Der Kaufgegenstand fehlerfrei ist, sich jedoch
ein Mangel durch Montage ergibt
Teile der Einbauküche sind in
Ordnung, die vereinbarte Montage
ist jedoch mangelhaft
Der Kaufgegenstand fehlerfrei ist, eine
Montage aufgrund einer fehlerhaften
Montageanleitung zu einem Mangel führt
Ein Regal fällt wenig später in sich
zusammen, trotz Montageanleitung
Mängelarten

Ein Sachmängel liegt vor, wenn
Eine andere als die bestellte Ware geliefert
wird
Es wurde ein Regal „Elegance 100“
bestellt, geliefert wird der Schrank
„Elegance 100“
Eine andere als die bestellte Menge geliefert
wird
Es wurden 100 Glühbirnen bestellt,
geliefert werden nur 98 Stück
Der Kaufgegenstand nicht einer vorher
übergebenen Probe oder einem Muster
entspricht
Mängelart – Sachmangel
 Soweit
Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache
frei von Sachmängeln, wenn
sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte
Verwendung eignet,
 sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine
Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen gleicher Art üblich
ist

Mängelarten

Rechtsmängel
Schlechtleistung (Mangelhafte
Lieferung

Erkennbarkeit der Mängel
Mängel in Hinblick auf ihre Erkennbarkeit
Offene Mängel
Mängel die bei sorgfältiger Warenprüfung festgestellt werden
Versteckte Mängel
Mängel die sich erst später z.B. bei der Ingebrauchnahme oder bei der
Verarbeitung der Kaufsache herausstellen
Arglistig verschwiegene Mängel,
Nicht sofort erkennbare Mängel, die vom V. absichtlich verheimlicht werden, um
den Abschluss des Kaufvertrags nicht zu gefährden
Schlechtleistung (Mangelhafte
Lieferung

Prüfungs- und Rügepflicht des Käufers
 Der
Zeitpunkt, bis zu dem es möglich ist, einen
festgestellten Mangel beim Liefer zu rügen, ist von zwei
Gesichtspunkten abhängig:
1. Von der Art des festgestellten Mangels (offener,
versteckter, arglistig versteckter Mangel)
2. Von der Rechtsposition, der am Kaufvertrag
beteiligten ( Kaufmann/Nicht-Kaufmann)
Schlechtleistung (Mangelhafte
Lieferung

3.
Prüfungs- und Rügepflicht des Käufers
Art des festgestellten Mangels + Rechtsposition
Kaufart
Art der Mängel
Zweiseitiger Handelskaut
Einseitiger Handelskauf
Offene Mängel
Unverzüglich, nach der
Ablieferung durch den Verkäufer
Versteckte Mängel
Unverzüglich nach dem
Entdecken des Mangels;
innerhalb von zwei Jahren
Arglistig
verschwiegene
Mängel
Unverzüglich nach dem
Entdecken des Mangels;
innerhalb von drei Jahren
Innerhalb von zwei Jahren.
Die Beweislast für das
Vorhandensein eines
Mangels trägt der Käufer.
Sonderregelung für
Verbrauchsgüterkauf:
Mangel innerhalb 6 Monate
angezeigt trägt Verkäufer
Beweisführung, danach der
Käufer  Beweislastumkehr
4.
Gewährleistungsansprüche des Käufers
Zwei Gruppen
Vorrangig geltend zu machende Rechte
- Ohne Nachfristsetzung für die Mängelbeseitigung
Nach geltend zu machende Rechte
- Nach Ablauf einer angemessenen
Nachfrist
Nacherfüllung
Rechte des Käufers nach einer
unterbliebenen oder fehlgeschlagenen
Nacherfüllung
Der Käufer kann…
• Nachbesserung (Mangelbeseitigung,
Reperatur) oder
• Neu- oder Ersatzlieferung oder
• Schadenersatz neben der Leistung
(sogenannter kleiner Schadenersatz“)
verlangen
Der Käufer kann…
• Rücktritt vom Vertrag oder
• Preisminderung oder
• Schadenersatz statt Leistung
(sogenannter großer Schadenersatz“)
fordern
Schlechtleistungen (vorrangige Rechte)
4.
Gewährleistungsansprüche des Käufers
Der Käufer kann aus der Mängelrüge zunächst nur
das Recht auf Nacherfüllung (Ersatzlieferung,
Nachbesserung) geltend machen:
Sinn der Regelung:
 es soll der Zustand hergestellt werden, der ohne das
Auftreten des Mangels bestehen würde
 Verkäufer erhält zweite Chance zur Erfüllung seiner
Vertragspflichten
Schlechtleistung (vorrangige Rechte)
Ablaufbedingungen der Nacherfüllung
 eine Nacherfüllung gilt als fehlgeschlagen, wenn zwei
Nachbesserungsversuche erfolglos waren
 Verkäufer muss die im Zusammenhang mit der Nacherfüllung
anfallenden Kosten tragen
Begrenzung des Käuferrechts
 Nacherfüllung kann vom Verkäufer verweigert werden, wenn sie mit
unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist
 bei geringfügigen Sachen erfolgt Nacherfüllung durch
Ersatzlieferung
 V. kann Ersatzlieferung verweigern, wenn Mangel durch bloßes
Auswechseln eines Teilstückes behoben werden kann
 Ersatzlieferung nur bei einem erheblichen Mangel  keine
Bagatellschäden
Schlechtleistungen (vorrangige Rechte)
Schadenersatz neben der Leistung (kleiner
Schadenersatz)
 Verkäufer muss dem Käufer die Kosten ersetzen,
die dieser für die Feststellung und Beseitigung des
Schadens (Abschlepp-, Anwalts-, Reise-,
Hotelkosten) sowie für den Ausfallschaden
(Mietwagenkosten) aufwenden muss. 
Mangelfolgeschäden
Schlechtleistungen (nachrangige
Rechte)
4.
Rechte des Käufers bei Nichterfüllung:
a)
Minderung des Kaufpreises
•
•
•
Kaufvertrag bleibt bestehen
Vereinbarung zw. V+K über Minderung erforderlich
Inanspruchnahme wenn Gebrauchsfähigkeit der Ware
nicht wesentlich beeinträchtigt ist
Rücktritt vom Kaufvertrag
b)
•
•
•
•
Kaufvertrag wird aufgelöst  K. tritt vom Kaufvertrag
zurück  keine Zustimmung des Verkäufers erforderlich
Verpflichtet beide Parteien zur Rückgabe der bereits
empfangenen Leistungen
Werteersatz, wenn Rückgabe nicht möglich ist
Nur bei erheblichen Mängeln  keine Bagatellschäden
Schlechtleistungen (nachrangige
Rechte)
4.
Rechte des Käufers bei Nichterfüllung:
c) Schadenersatz statt der Leistung ( großer Schadenersatz)
Käufer verzichtet auf die Leistung  fordert Ersatz des
entstandenen Schadens
Anspruch besteht nur, wenn auch ein Schaden nachgewiesen
werden kann und Pflichtverletzung muss erheblich sein



großer Schadenersatz betrifft den gesamten Schaden



Verschulden liegt z.B. dann vor, wenn er den Mangel fahrlässig
oder arglistig verschwiegen oder er falsche Angaben über
Eigenschaften gemacht hat
Mangelschäden, Mangelfolgeschäden, Mehrkosten für den Erwerb
einer gleichwertigen fehlerfreien Sache
Nur bei erheblichen Mängeln  keine Bagatellschäden
Verkäuferhaftung

Der Verkäufer einer mangelhaften Ware haftet für den
Mangel nicht, wenn

Der Käufer den Mangel an der Sache bereits bei Abschluss
des Kaufvertrages kannte


Käufer wusste, dass Bodenfliesen nicht winterfest und damit
frostfrei sind
Es sich um einen unerheblichen Mangel handelt, der die
Gebrauchstauglichkeit bzw. die Verwendbarkeit nicht
erheblich beeinträchtigen und der Mangel mit geringem
Aufwand zu beheben ist

z.B. ein Computermonitor weißt nach der Lieferung auf der
Unterseite des Standfußes Kratzspuren auf
Übungsfragen- und aufgaben
Lieferverzug
 Voraussetzungen des Lieferverzuges (Abbildung)
Lieferverzug
Rechte des Käufers
 Grundsätzlich bleibt Erfüllungsanspruch des Käufer
auf Lieferung der gekauften Sache
1.
Ohne Nachfristsetzung


Nachträgliche Erfüllung des Kaufvertrages
Nachträgliche Erfüllung und Ersatz des
Verzugsschadens
Verzugsschaden = Schaden der aufgrund der
verspäteten Lieferung entsteht: Mahn, Telefon-,
Rechtsanwaltskosten, entgangener Gewinn
Lieferverzug
Rechte des Käufers
2. Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung

a)
b)
Ablehnung der Lieferung und
Rücktritt vom Kaufvertrag
Schadenersatz statt Leistung
Erlöschen
des Erfüllungsanspruches
Nachfristsetzung beim Rücktritt  nicht erforderliche,

Wenn der Lieferer endgültig erklärt auch später nicht zu liefern

wenn ein Termin- oder Fixkauf vorliegt
Fixkauf / Terminkauf: Lieferzeitpunkt kalendermäßig genau
bestimmt
Fixkauf: Geschäft steht und fällt mit der Einhaltung des Liefertermins (
„Lieferung am 27. April fix“  Brautkleid, Geburtstagstorte)
Lieferverzug - Schadensberechnung
1. Käufer führt wegen ausgebliebener Lieferung einen
Deckungskauf durch:
Deckungskauf = der Käufer muss eine dringend
benötigte Ware aufgrund eines Lieferverzugs des
Verkäufers zu einem höheren Preis ersatzweise von
einem anderen Lieferanten beschaffen
Formel für Berechnung
Preis des Deckungskaufs – Preis für ursprüngliche zu
liefernde Ware + sonstige Kosten (Schreib-, Telefon-,
Büromaterialkosten)
= Schadenersatzforderung gegenüber dem Lieferer
Lieferverzug - Schadensberechnung
2. Käufer führt keinen Deckungskauf durch:
Der Schaden umfasst entgangenen bzw.
wahrscheinlichen Gewinn
Es handelt sich um eine Schätzgröße  Grundlage für
die Ermittlung ist z.B. der Umsatz zur gleichen Zeit des
Vorjahres
Annahmeverzug
= Ein Käufer gerät in Annahmeverzug, wenn er die
ihm angebotene Ware nicht annimmt
Dabei müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
1.
Fälligkeit der Leistung
i.d.R. Termin zur Warenübergabe
Aber: kein genauer Leitungszeitpunkt festgelegt, muss
Warenübergabe dem Käufer eine angemessene Zeit
vorher angekündigt werden
Fälligkeit der Leistung
1. Lieferbedingungen: Sofort nach Bestellungseingang
Bestellungseingang
17.05.
Lieferung am 28.05.
ohne Ankündigung
Kein Annahmeverzug
Verweigerung der Annahme
2. Lieferbedingungen: Lieferung am 28.05.
Bestellungseingang
17.05.
Lieferung am 28.05.
ohne Ankündigung
Kein Annahmeverzug
Verweigerung der Annahme
Voraussetzungen Annahmeverzug
2. Bereitschaft zur vertragsgemäßen Leistungsgabe
 Die Lieferung muss möglich sein
3. Verweigerung der Annahme durch den Käufer
 Nichtannahme der ordnungsgemäß und pünktlich
gelieferten Ware
 ist Käufer bereit Ware anzunehmen, lehnt jedoch
eine vereinbarte Gegenleistung ab, so liegt
ebenfalls Annahmeverzug vor
Rechte des Verkäufers
1. Siehe Abbildung
Zahlungsverzug
Voraussetzungen für Zahlungsverzug
1.
Fälligkeit der Zahlung
 Ist Zahlungstermin kalendermäßig bestimmt oder
bestimmbar, kommt der Käufer sofort in Verzug,
wenn er bis zum festgelegten Zeitpunkt nicht
gezahlt hat  Mahnung nicht erforderlich
 kein genauer Zahlungstermin: Kunde gerät nach
Ablauf von 30 Tagen ab dem Zugang der
Rechnung automatisch in Verzug
Beispiel Fälligkeit

Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn
 Der
Zahlungstermin kalendermäßig bestimmbar ist
 der Schuldner die Leistung verweigert oder sich selbst
in Verzug setzt
 30 Tage nach Rechnungszustellung verstrichen sind 
30 Tage Regelung gegenüber einem Schuldner, der
Verbraucher ist, gilt nur dann, wenn auf diese Folgen in
der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders
hingewiesen worden ist
Verschulden des Käufers



Käufer gerät nicht in Zahlungsverzug, solange die
Zahlung infolge eines Umstands unterbleibt, den er
nicht zu vertreten hat
Beim Zahlungsverzug  Verschulden wird stets als
gegeben angenommen  Käufer verletzt Pflichten
des Kaufvertrages
Allgemeiner Rechtsgrundsatz: Schuldner muss für
seine finanzielle Leistungsfähigkeit einstehen  er
muss zahlungsfähig sein
Rechte des Verkäufers
1. Rechte die unmittelbar nach Eintritt des
Zahlungsverzugs geltend gemacht werden können
auf Erfüllung (Nachholung der Zahlung) 
Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens :
Verzugszinsen und durch Zahlungsverzug verursachte
Kosten
 Anspruch
2. Nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist
 Rücktritt
vom Kaufvertrag und Schadenersatz
 Schadenersatz statt Leistung

Höhe der Verzugszinsen
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