Stadt Wedel Bebauungsplan Nr. 76 „Rad-/Fußwegeverbindung Geestrand“, Teilbereich 1 zwischen Lüttdahl und Schulauer Straße Begründung mit Umweltbericht - Entwurf - 1 Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplanes sind das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist, die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132) und die Landesbauordnung SchleswigHolstein (LBO) in de Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 6) sowie der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 1. Februar 2005. 2 Planungsanlass und –ziele Mit der stadtentwicklungs- bzw. verkehrspolitischen Entscheidung den südlichen Trassenverlauf der Umgehung der Wedeler Altstadt aufzugeben und nach Norden zu verlegen, eröffnet sich die Möglichkeit die in mehreren Bebauungsplänen festgesetzte Trasse zu überplanen. Eine mögliche Rad-/Fußwegeverbindung erstreckt sich somit von der Holmer Straße/Lülanden bis zum Gorch-Fock-Platz. Die verkehrliche Neuausrichtung mit der neuen Darstellung Öffentliche Grünfläche/Wegeverbindung anstelle der bisherigen Südumgehungstrasse findet ihren Niederschlag in dem 2010 festgestellten Flächennutzungsplan der Stadt Wedel. Insbesondere vor dem Hintergrund der Förderung des Fahrradverkehrs stellt die Trasse eine Alternative zur Führung über den konfliktträchtigen, gegenwärtig vorhandenen Verlauf der B 431 durch den Altstadtbereich dar. Dieses Planungsziel wurde vom Planungsausschuss in seiner Sitzung am 16.08.2011 beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss für die beiden Bebauungsplan-Teilbereiche, die sich von der Straße Lüttdahl bis zum Gorch-Fock-Platz erstrecken, wurde vom Rat am 01.09.2011 beschlossen. (Der Teilbereich 2 zwischen Austraße und Gorch-Fock-Platz wurde zunächst aufgrund des erforderlichen aufwändigeren Brückenbauwerks über die Wedeler Au vor dem Hintergrund der Haushaltssituation zurückgestellt). 3 Plangebiet Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird begrenzt - im Westen durch den Weg Lüttdahl mit der Verlängerung über die Flurstücke 68 und 21/1, - im Norden durch die nördliche Grenze des Flurstücks 55/9, die Geltungsbereichsgrenze des angrenzenden B-Plans Nr. 105 1. Änderung „Rudolf-Höckner-Straße“, über die Flurstücke 25 und 10/28, der südlichen Flurstücksgrenze 10/28, der südlichen Flurstücksgrenzen 10/32, 10/13 und 10/30, der östlichen Grenze des Flurstücks 10/30, der südlichen Grenzen der Flurstücke 10/17 und 10/8, - im Osten durch die Schulauer Straße, - im Süden verläuft die Grenze zwischen Rudolf-Höckner-Straße und Schulauer Straße im Abstand von ca. 20 – 30 m zur nördlichen Geltungsbereichsgrenze analog zur südlichen Geltungsbereichsgrenze im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 105 Hörnstraße (Teilbereich Süd) über die Flurstücke 62/27, 26/1 und 25, ferner durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 24/1, 22, 51 und 21/2. Das Plangebiet liegt in der Flur 8 und 9 der Gemarkung Wedel. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 9.904 qm. Bestand Im westlichen Bereich des Geltungsbereiches existiert bereits eine Wegeverbindung zwischen Lüttdahl und Rudolf-Höckner-Straße, die jedoch noch nicht planungsrechtlich gesichert ist. Die im Eigentum der Stadt befindliche Grünfläche des Flurstücks 55/9 wird als Streuobstwiese genutzt. Die Flächen zwischen Rudolf-Höckner-Straße und Schulauer Straße werden landwirtschaftlich genutzt. Im Bereich der Schulauer Straße ist ein Mitteldeich vorhanden, der vom Brooksdamm gequert wird. Der Brooksdamm dient als Erschließungsstraße für das Theaterschiff Batavia und die landwirtschaftlichen Flächen in der Marsch. Das Gebiet wird streckenweise von einer Telekom- und einer Wasserleitung durchlaufen. Im Einmündungsbereich Schulauer Straße/Brooksdamm sind 2 größere Bäume vorhanden. Städtebauliche Einbindung Das Plangebiet stellt die Übergangszone zwischen dem Siedlungsgefüge der Altstadt und der Wedeler Marsch dar. Der nördlich angrenzende Siedlungsbereich ist heterogen mit einbis viergeschossiger Wohnbebauung bebaut, aus der sich das Halbrundgebäude des Heinrich-Gau-Heims hervorhebt. Übergeordnete Planungen Im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 ist bereits die nördliche Umfahrung der Altstadt berücksichtigt bzw. die kommunalpolitische Entscheidung gegen die Südumfahrung eingearbeitet worden. In der Fortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I 1998 Schleswig-Holstein ist die Trasse der Südumfahrung noch dargestellt; die Darstellung kann aufgrund des aktuelleren Landesentwicklungsplans allerdings als überholt angesehen werden. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wedel in der Fassung vom 26.01.2010 und im Landschaftsplan wird der Geltungsbereich bzw. die Trasse als überörtliche Wegeverbindung und öffentliche Grünfläche dargestellt. Ferner wird eine unterirdische Hauptabwasserleitung gekennzeichnet. Der Planbereich grenzt an das Landschaftsschutzgebiet und die Natura 2000 – Fläche der Wedeler Marsch an. Der Bebauungsplan gilt aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 4. Nutzungskonzept Während im westlichen Teil des Plangebietes bereits ein Weg existiert, der mit dem Bebauungsplan planungsrechtliche gesichert wird, wird mit der Fortführung über die Rudolf- Höckner-Straße die planungsrechtliche Grundlage für den Bau eines wichtigen Verbindungsgliedes für den gesamten Wegeverlaufs vorgenommen. Vorgesehen ist die Anlage eines kombinierten Rad- und Fußweges in einer Breite von 4 m. Gegenüber den nördlich angrenzenden Grundstücken ist ein mindestens 2m breiter Grünstreifen geplant. Die Flächen südlich der Trasse verbleiben in der landwirtschaftlichen Nutzung. Der Einmündungsbereich zur Schulauer Straße/Austraße wird neu gestaltet. Der auftreffende Rad-/Fußweg endet nahe am Grundstück Austraße 9-17, um die Querung über die – noch südlich an die Einmündung Jungfernstieg zu versetzende Fußgängerlichtsignalanlage – möglichst direkt zu gewährleisten. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird eine Änderung der Einmündung des Brooksdamms vorgenommen. 5. Umweltbericht Von einer erheblichen Beeinträchtigung der Schutzgüter oder negativen Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern ist nicht auszugehen. Dennoch wird vorsorglich wegen des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes (Pinneberger Elbmarschen, LSG 04) sowie des benachbarten FFH-Gebietes („Schleswig-Holsteinisches Elbästuar und angrenzende Flächen“) ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag als Teil des Umweltberichtes erarbeitet. Auflistung der zu betrachtenden und noch zu bearbeitenden Schutzgüter und der vorhandenen Unterlagen: 1. Tiere und Pflanzen (z.B. Untersuchung spezieller Artengruppen) Aktualisierung der vorhandenen bzw. zu erarbeitenden Unterlagen, Einbeziehen der besonderen Geesthangsituation: Landschaftsrahmenplan Landschaftsplan der Stadt Erarbeitung des landschaftsplanerischen Fachbeitrages (Aktualisierung Biotoptypenkartierung) Erarbeitung einer faunistischen Potenzialabschätzung Erarbeitung einer Auswirkungsprognose Ausgleichskonzept 2. Boden und Wasser (sowohl ökologisch als auch wasserwirtschaftlich, z.B. Untersuchung der Abflussverhältnisse) Vorhandene bzw. zu erarbeitende Unterlagen: Landschaftsplan Bodenkarte 1:25.000 Blatt 2424 Wedel Baugrunduntersuchung Übersicht Gewässerstruktur 3. Luft und Klima (z.B. Beachtung Stadtklima) 4. Wirkungsgefüge zwischen 1. bis 3. (z.B. Abschätzung der Eignung als Lebensraum für geschützte Arten) Vorhandene bzw. zu erarbeitende Unterlagen: Landschaftsplan Erarbeitung des landschaftsplanerischen Fachbeitrages 5. Landschaft und biologische Vielfalt (z.B. spezielle Berücksichtigung des Landschaftsbildes) Vorhandene bzw. zu erarbeitende Unterlagen: Landschaftsrahmenplan Landschaftsplan Erarbeitung des landschaftsplanerischen Fachbeitrages (Ausgleichskonzept) 6. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/EU-Vogelschutzgebiete, Schutzgebiete nach Naturschutz- und Wasserrecht Vorhandene bzw. zu erarbeitende Unterlagen: Natura 2000-Gebiete Landschaftsschutzgebiet Wasserschutzgebiet 7. Umweltbezogene Informationen zu Mensch, Gesundheit, Bevölkerung (z.B.Landschaftsbild) 8. Kultur- und sonstige Sachgüter (z.B. Denkmalschutzobjekte) Vorhandene bzw. zu erarbeitende Unterlagen: Abfrage bezüglich vorgeschichtlicher Siedlungsfunde (Untere Denkmalpflegebehörde/ Archäologisches Landesamt) 9. Emissionen, (z.B. vorhandene Altlasten, Altlastverdachtsflächen)