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Neue Untersuchungspflichten für Legionellen
Die neue Trinkwasserverordnung schreibt strengere
Auflagen für die Legionellenuntersuchung in gewerblichen
und öffentlichen Einrichtungen vor. Die Stadtwerke Trier unterstützen SHK-Handwerk und Kunden bei den neuen Pflichten.
Seit November 2011 schreibt die Trinkwasserverordnung einen neuen Grenzwert für Legionellen in Trinkwasserinstallationen vor: Nur noch 100 Koloniebildende Einheiten (KBE) pro 100 Milliliter statt der vorher
1.000 KBE pro 100 Milliliter sind seitdem zulässig. Bis zum 31. Dezember 2013 mussten öffentliche und gewerbliche Einrichtungen ihre Trinkwasserinstallation erstmals nach diesem sogenannten „technischen
Maßnahmewert“ überprüfen lassen.
Genauer gesagt, sind Einrichtungen mit Vernebelungsanlagen (zum Beispiel Duschen) betroffen, deren
Heizungsanlagen über einen Warmwasserspeicher mit mehr als 400 Liter Fassungsvermögen verfügen
oder deren Warmwasserleitungen mehr als drei Liter Wasser zwischen der Erwärmungsanlage und der
Entnahmestelle führen.
Dazu zählen hauptsächlich Hotels, Altenheime, Krankenhäuser, Campingplätze und Sportanlagen, aber
auch Wohnanlagen ab drei Wohneinheiten, Schulen, Kindergärten oder Betriebe. Während öffentliche
Einrichtungen diese Untersuchungen künftig jährlich wiederholen müssen, gilt für gewerblich genutzte
Gebäude und Mehrfamilienhäuser ein 3-Jahres-Rhythmus. Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Regelung ausgenommen.
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SANITÄR HEIZUNG KLIMA
TRIER | SAARBURG
Wir denken heute schon an morgen.
Die Stadtwerke Trier unterstützen ihre Kunden bei den neuen Untersuchungspflichten. „Da unser Trinkwasserlabor nach DIN 17025 akkreditiert und damit vom Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz als
Trinkwasseruntersuchungsstelle anerkannt ist, dürfen wir die Legionellen-Untersuchung für unsere Kunden durchführen“, erklärt der zuständige Labormitarbeiter Patric Conrad.
Von der fachgerechten Probeentnahme über die genaue Analyse bis hin zur Beurteilung der TrinkwasserInstallation bietet das SWT-Labor das komplette Dienstleistungspaket an. Für die Erstuntersuchung gilt
es dabei einiges zu beachten. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben müssen die Proben an definierten Stellen der Trinkwasserinstallation entnommen werden, zum Beispiel am Ausgang des Warmwasserspeichers, am Rücklauf der Zirkulationsleitung und an der entferntesten Entnahmestelle. Darüber hinaus
können zusätzliche orientierende Untersuchungen vor Ort notwendig werden. „Da wir die erforderliche
Qualifikation nach VDI 6023 besitzen, dürfen wir als Labor die Entnahmestellen festlegen. Für die Einrichtung der Entnahmestellen möchten wir wenn möglich mit dem zuständigen Installateur zusammenarbeiten“, so Conrad.
SWT-Ansprechpartner für Legionellenuntersuchungen
Haben Sie Kunden, bei denen eine Legionellenuntersuchung nach den oben genannten neuen Anforderungen der Trinkwasserverordnung erforderlich ist?
Unser Ansprechpartner Patric Conrad vom SWT-Labor steht Ihnen gerne zur Verfügung:
[email protected], Tel. 0651 717-1638.
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FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Legionellen:
Was sind Legionellen?
Legionellen sind potentiell krankheitserregende Bakterien. Eine Legionelleninfektion manifestiert sich
entweder in der lebensgefährlichen Legionärskrankheit, die als Lungenentzündung auftritt, oder in dem
etwas milder verlaufenden Pontiac-Fieber, das sich mit Husten, Fieber und Muskelschmerzen äußert. Der
Erreger wurde erstmals 1976 in Philadelphia beim Ausbruch der Krankheit während eines Kongresses ehemaliger amerikanischer Soldaten (Legionäre) entdeckt. Die Infektion erfolgt durch das Einatmen von fein
verteilten Wassertröpfchen (bspw. beim Duschen), die mit Legionellen kontaminiert sind.
Wann entstehen Legionellen?
Nicht sachgerechte Planung (z. B. Überdimensionierung)
Unregelmäßig genutzte Leitungsteile mit stagnierendem Wasser
Mangelhafte, nicht fachgerechte Installation
Verwendung ungeeigneter Materialien und Bauteile
Nicht fachgemäße Inbetriebnahme
Nicht bestimmungsgemäßer Betrieb
Erhöhte Temperatur im Kältebereich von mehr als 20 Grad Celsius
Wie kann der Installateur/Eigentümer Legionellen vorbeugen?
Hausinstallation nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erstellen
Weit entfernte Entnahmestellen sollten dezentral mittels Durchlauferhitzer mit Warmwasser
versorgt werden.
Ungenutzte Leitungen sollten stillgelegt werden.
Selten genutzte Leitungen sollten regelmäßig gespült werden
Stagnation 25 bis 50 Grad Celsius warmem Wasser vermeiden
Am Ausgang des Warmwasserbereiters eine Temperatur von 60 Grad vorhalten
Warmwasser sollte eine Temperatur von über 55 Grad Celsius haben (Achtung: Verbrühungsschutz
beachten). Kaltwasser sollte kälter sein als 20 Grad Celsius.
Wasserleitungen müssen entsprechend der Vorschriften gedämmt werden. So bleibt das Wasser bis
zur Entnahmestelle in Kaltwasserleitungen kalt und in Warmwasserleitungen warm.
Keine überdimensionierten Wasserleitungen bei Neu- oder Umbau
Welche Meldepflichten bestehen?
Bei Überschreitungen des Technischen Maßnahmewertes (100 Legionellen pro 100 ml) ist das Gesundheitsamt zu informieren. Der Eigentümer ist dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Aufklärung de Ursachen
durchzuführen:
Ortsbegehung und Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
Maßnahmen zum Schutz der Nutzer der Wasseranlage
Gefährdungsanalyse erstellen (lassen)
Mitteilung der ergriffenen Maßnahmen an das Gesundheitsamt
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