Neue Untersuchungspflichten für Legionellen Die neue Trinkwasserverordnung schreibt strengere Auflagen für die Legionellenuntersuchung in gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen vor. Die Stadtwerke Trier unterstützen SHK-Handwerk und Kunden bei den neuen Pflichten. Seit November 2011 schreibt die Trinkwasserverordnung einen neuen Grenzwert für Legionellen in Trinkwasserinstallationen vor: Nur noch 100 Koloniebildende Einheiten (KBE) pro 100 Milliliter statt der vorher 1.000 KBE pro 100 Milliliter sind seitdem zulässig. Bis zum 31. Dezember 2013 mussten öffentliche und gewerbliche Einrichtungen ihre Trinkwasserinstallation erstmals nach diesem sogenannten „technischen Maßnahmewert“ überprüfen lassen. Genauer gesagt, sind Einrichtungen mit Vernebelungsanlagen (zum Beispiel Duschen) betroffen, deren Heizungsanlagen über einen Warmwasserspeicher mit mehr als 400 Liter Fassungsvermögen verfügen oder deren Warmwasserleitungen mehr als drei Liter Wasser zwischen der Erwärmungsanlage und der Entnahmestelle führen. Dazu zählen hauptsächlich Hotels, Altenheime, Krankenhäuser, Campingplätze und Sportanlagen, aber auch Wohnanlagen ab drei Wohneinheiten, Schulen, Kindergärten oder Betriebe. Während öffentliche Einrichtungen diese Untersuchungen künftig jährlich wiederholen müssen, gilt für gewerblich genutzte Gebäude und Mehrfamilienhäuser ein 3-Jahres-Rhythmus. Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Regelung ausgenommen. INNUNG SANITÄR HEIZUNG KLIMA TRIER | SAARBURG Wir denken heute schon an morgen. Die Stadtwerke Trier unterstützen ihre Kunden bei den neuen Untersuchungspflichten. „Da unser Trinkwasserlabor nach DIN 17025 akkreditiert und damit vom Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz als Trinkwasseruntersuchungsstelle anerkannt ist, dürfen wir die Legionellen-Untersuchung für unsere Kunden durchführen“, erklärt der zuständige Labormitarbeiter Patric Conrad. Von der fachgerechten Probeentnahme über die genaue Analyse bis hin zur Beurteilung der TrinkwasserInstallation bietet das SWT-Labor das komplette Dienstleistungspaket an. Für die Erstuntersuchung gilt es dabei einiges zu beachten. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben müssen die Proben an definierten Stellen der Trinkwasserinstallation entnommen werden, zum Beispiel am Ausgang des Warmwasserspeichers, am Rücklauf der Zirkulationsleitung und an der entferntesten Entnahmestelle. Darüber hinaus können zusätzliche orientierende Untersuchungen vor Ort notwendig werden. „Da wir die erforderliche Qualifikation nach VDI 6023 besitzen, dürfen wir als Labor die Entnahmestellen festlegen. Für die Einrichtung der Entnahmestellen möchten wir wenn möglich mit dem zuständigen Installateur zusammenarbeiten“, so Conrad. SWT-Ansprechpartner für Legionellenuntersuchungen Haben Sie Kunden, bei denen eine Legionellenuntersuchung nach den oben genannten neuen Anforderungen der Trinkwasserverordnung erforderlich ist? Unser Ansprechpartner Patric Conrad vom SWT-Labor steht Ihnen gerne zur Verfügung: [email protected], Tel. 0651 717-1638. INNUNG SANITÄR HEIZUNG KLIMA TRIER | SAARBURG Wir denken heute schon an morgen. FAQs Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Legionellen: Was sind Legionellen? Legionellen sind potentiell krankheitserregende Bakterien. Eine Legionelleninfektion manifestiert sich entweder in der lebensgefährlichen Legionärskrankheit, die als Lungenentzündung auftritt, oder in dem etwas milder verlaufenden Pontiac-Fieber, das sich mit Husten, Fieber und Muskelschmerzen äußert. Der Erreger wurde erstmals 1976 in Philadelphia beim Ausbruch der Krankheit während eines Kongresses ehemaliger amerikanischer Soldaten (Legionäre) entdeckt. Die Infektion erfolgt durch das Einatmen von fein verteilten Wassertröpfchen (bspw. beim Duschen), die mit Legionellen kontaminiert sind. Wann entstehen Legionellen? Nicht sachgerechte Planung (z. B. Überdimensionierung) Unregelmäßig genutzte Leitungsteile mit stagnierendem Wasser Mangelhafte, nicht fachgerechte Installation Verwendung ungeeigneter Materialien und Bauteile Nicht fachgemäße Inbetriebnahme Nicht bestimmungsgemäßer Betrieb Erhöhte Temperatur im Kältebereich von mehr als 20 Grad Celsius Wie kann der Installateur/Eigentümer Legionellen vorbeugen? Hausinstallation nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erstellen Weit entfernte Entnahmestellen sollten dezentral mittels Durchlauferhitzer mit Warmwasser versorgt werden. Ungenutzte Leitungen sollten stillgelegt werden. Selten genutzte Leitungen sollten regelmäßig gespült werden Stagnation 25 bis 50 Grad Celsius warmem Wasser vermeiden Am Ausgang des Warmwasserbereiters eine Temperatur von 60 Grad vorhalten Warmwasser sollte eine Temperatur von über 55 Grad Celsius haben (Achtung: Verbrühungsschutz beachten). Kaltwasser sollte kälter sein als 20 Grad Celsius. Wasserleitungen müssen entsprechend der Vorschriften gedämmt werden. So bleibt das Wasser bis zur Entnahmestelle in Kaltwasserleitungen kalt und in Warmwasserleitungen warm. Keine überdimensionierten Wasserleitungen bei Neu- oder Umbau Welche Meldepflichten bestehen? Bei Überschreitungen des Technischen Maßnahmewertes (100 Legionellen pro 100 ml) ist das Gesundheitsamt zu informieren. Der Eigentümer ist dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Aufklärung de Ursachen durchzuführen: Ortsbegehung und Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik Maßnahmen zum Schutz der Nutzer der Wasseranlage Gefährdungsanalyse erstellen (lassen) Mitteilung der ergriffenen Maßnahmen an das Gesundheitsamt INNUNG SANITÄR HEIZUNG KLIMA TRIER | SAARBURG Wir denken heute schon an morgen.