Ehrenkodex in der maritimen Wirtschaft

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„Ehrenkodex“ aus der Sicht
von Ärztinnen und Ärzten ist ein Arzt an Bord?
14. März 2013
Dr. med. Heidrun Gitter
Präsidentin der Ärztekammer Bremen
Dr. Ursula
Auerswald
Dr. med.
Heidrun
Gitter :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer
Dr. Ursula
Auerswald
Dr. med.
Heidrun
Gitter :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer
„Eid des Hippokrates“
....Διαιτήμασί τε χρήσομαι
ἐπ' ὠφελείῃ καμνόντων
κατὰ δύναμιν καὶ κρίσιν
ἐμὴν, ἐπὶ δηλήσει δὲ καὶ
ἀδικίῃ εἴρξειν....
Hippokrates von Kos (um 460 bis 370 v. Chr.)
Dr. Ursula
Auerswald
Dr. med.
Heidrun
Gitter :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer
„Primum non nocere-Prinzip“,
Tötungsverbot, Patientennutzen
...Die Verordnungen werde ich treffen zum Nutzen
der Kranken nach meinem Vermögen und Urteil,
mich davon fern halten, Verordnungen zu treffen
zu verderblichem Schaden und Unrecht. Ich werde
niemandem, auch auf eine Bitte nicht, ein tödlich
wirkendes Gift geben und auch keinen Rat dazu
erteilen; gleicherweise werde ich keiner Frau ein
fruchtabtreibendes Zäpfchen geben: Heilig und
fromm werde ich mein Leben bewahren und
meine Kunst...
Dr. Ursula
Auerswald
Dr. med.
Heidrun
Gitter :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer
Schweigepflicht
....Was immer ich sehe und höre, bei der
Behandlung oder außerhalb der Behandlung, im
Leben der Menschen, so werde ich von dem,
was niemals nach draußen ausgeplaudert
werden soll, schweigen, indem ich alles
Derartige als solches betrachte, das nicht
ausgesprochen werden darf.....
Dr. Ursula
Auerswald
Dr. med.
Heidrun
Gitter :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer
Dr. Ursula
Auerswald
Dr. med.
Heidrun
Gitter :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer
Das Genfer Gelöbnis (Weltärztebund)
Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen
Berufsstand gelobe ich, mein Leben in den Dienst
der Menschlichkeit zu stellen.
Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit
und Würde ausüben.
Die Erhaltung und Wiederherstellung der
Gesundheit meiner Patientinnen und Patienten
soll oberstes Gebot meines Handelns sein....
Dr. Ursula
Auerswald
Dr. med.
Heidrun
Gitter :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer
Unbedingte Verpflichtung gegenüber Patienten,
ohne Diskriminierung
...Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre
und die edle Überlieferung des ärztlichen
Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung
meiner ärztlichen Pflichten keinen Unterschied
machen weder aufgrund einer etwaigen
Behinderung noch nach Religion, Nationalität,
Rasse noch nach Parteizugehörigkeit oder
sozialer Stellung...
Dr. Ursula
Auerswald
Dr. med.
Heidrun
Gitter :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer
Achtung der Menschenwürde,
Achtung des Lebens
...Ich werde jedem Menschenleben von der
Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und
selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht
in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit
anwenden...
Dr. Ursula
Auerswald
Dr. med.
Heidrun
Gitter :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer
Umfassende ärztliche Schweigepflicht
...Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse
auch über den Tod der Patientin oder des
Patienten hinaus wahren...
Dr. Ursula
Auerswald
Dr. med.
Heidrun
Gitter :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer
Kollegialer Umgang
...Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern
sowie Kolleginnen und Kollegen die schuldige
Achtung erweisen. Dies alles verspreche ich auf
meine Ehre.
Dr. Ursula
Auerswald
Dr. med.
Heidrun
Gitter :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer
Dr. Ursula
Auerswald
Dr. med.
Heidrun
Gitter :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer
Berufsordnung für die in Deutschland tätigen
Ärztinnen und Ärzte
Ziele:
- das Vertrauen zwischen Ärztinnen und Ärzten und
Patientinnen und Patienten zu erhalten und zu
fördern;
- die Qualität der ärztlichen Tätigkeit im Interesse der
Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen;
- die Freiheit und das Ansehen des Arztberufes zu
wahren;
- berufswürdiges Verhalten zu fördern und
berufsunwürdiges Verhalten zu verhindern.
Dr. Ursula
Auerswald
Dr. med.
Heidrun
Gitter :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer
I. Grundsätze
§1 Aufgaben der Ärztinnen und Ärzte
§2 Allgemeine ärztliche Berufspflichten
§3 Unvereinbarkeiten
§4 Fortbildung
§5 Qualitätssicherung
§6 Mitteilung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen
II. Pflichten gegenüber Patientinnen und Patienten
§7 Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln
§8 Aufklärungspflicht
§9 Schweigepflicht
§10 Dokumentationspflichten
§11 Ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
§12 Honorar und Vergütungsabsprachen
....
Dr. Ursula
Auerswald
Dr. med.
Heidrun
Gitter :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer
§1 Aufgaben der Ärztinnen und Ärzte
(1) Ärztinnen und Ärzte dienen der Gesundheit des
einzelnen Menschen und der Bevölkerung. Der
ärztliche Beruf ist kein Gewerbe. Er ist seiner Natur
nach ein freier Beruf.
(2) Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte ist es, das
Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und
wiederherzustellen, Leiden zu lindern, Sterbenden
Beistand zu leisten und an der Erhaltung der
natürlichen Lebensgrundlagen im Hinblick auf ihre
Bedeutung für die Gesundheit der Menschen
mitzuwirken.
Dr. Ursula
Auerswald
Dr. med.
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Gitter :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer
§ 11 (2)
Der ärztliche Berufsauftrag verbietet es,
diagnostische oder therapeutische Methoden
unter missbräuchlicher Ausnutzung des
Vertrauens, der Unwissenheit, der
Leichtgläubigkeit oder der Hilflosigkeit von
Patientinnen und Patienten anzuwenden.
Unzulässig ist es auch, Heilerfolge, insbesondere
bei nicht heilbaren Krankheiten, als gewiss
zuzusichern.
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Gitter :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer
§ 16 Beistand für Sterbende
Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter
Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres
Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten,
Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu
töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung
leisten.
Dr. Ursula
Auerswald
Dr. med.
Heidrun
Gitter :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer
Dr. Ursula
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Gitter :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer
§ 23 Ärztinnen und Ärzte im
Beschäftigungsverhältnis
(2) Auch in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis darf
eine Ärztin oder ein Arzt eine Vergütung für ihre oder
seine ärztliche Tätigkeit nicht dahingehend vereinbaren, dass die Vergütung die Ärztin oder den Arzt in
der Unabhängigkeit ihrer oder seiner medizinischen
Entscheidungen beeinträchtigt.
Anm.: Die Ärztekammern beraten bei Vorlage eines Vertrages
§ 24 BO
Dr. Ursula
Auerswald
Dr. med.
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Gitter :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer
§ 30 Ärztliche Unabhängigkeit
Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, in allen
vertraglichen und sonstigen beruflichen Beziehungen
zu Dritten ihre ärztliche Unabhängigkeit für die
Behandlung der Patientinnen und Patienten zu
wahren.
§ 31 Unerlaubte Zuweisung
§ 32 Unerlaubte Zuwendungen
Dr. Ursula
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Dr. med.
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§ 21 Haftpflichtversicherung
Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich
hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen
ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern.
Dr. Ursula
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Dr. med.
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Gitter :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer
§27
(3) Berufswidrige Werbung ist Ärztinnen und
Ärzten untersagt. Berufswidrig ist insbesondere
eine anpreisende, irreführende oder
vergleichende Werbung. Ärztinnen und Ärzte
dürfen eine solche Werbung durch andere weder
veranlassen noch dulden. Eine Werbung für
eigene oder fremde gewerbliche Tätigkeiten oder
Produkte im Zusammenhang mit der ärztlichen
Tätigkeit ist unzulässig. Werbeverbote aufgrund
anderer gesetzlicher Bestimmungen bleiben
unberührt.
Dr. Ursula
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§ 19 Beschäftigung angestellter
Praxisärztinnen und -ärzte
(2) Ärztinnen und Ärzte dürfen nur zu angemessenen
Bedingungen beschäftigt werden. Angemessen sind
insbesondere Bedingungen, die der beschäftigten
Ärztin oder dem beschäftigten Arzt eine
angemessene Vergütung gewähren sowie
angemessene Zeit zur Fortbildung einräumen und bei
der Vereinbarung von Wettbewerbsverboten eine
angemessene Ausgleichszahlung vorsehen.
Dr. Ursula
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Patienten-Arzt-Verhältnis
• Individuelles Vertrauensverhältnis
• Hilfeversprechen, orientiert am individuellen Wohl
des Kranken
• Vorbehaltlose, selbstverständliche, bestmögliche
Hilfe und Einsatz für die (Belange des) Kranken
• Immer ein asymmetrisches Verhältnis, Patient ist
kein Kunde und kein Konsument
Dr. Ursula
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Patientenrechtegesetz
• fasst im wesentlichen schon bestehende Rechte
und Pflichten zusammen (Bsp. Einsichtsrecht in
Krankenunterlagen, Schweigepflicht und
Datenschutz, Aufklärung)
• Patient „auf Augenhöhe“ mit dem Arzt ?
• Verbesserte Übersicht durch zusammenfassende
Darstellung ist positiv und erleichtert auch
Beratung (z.B. in der UPB Bremen)
• Strittige Themen: generelle Beweislastumkehr,
Entschädigungsfonds
Dr. Ursula
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Ökonomisierung, Bürokratisierung,
Verrechtlichung der Medizin
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Deprofessionalisierung vom Arzt zum
Leistungserbringer
Transformation der Hilfeleistung zum Konsumgut
(Bsp: „Prävention“ ohne Evidenz)->Verschiebung
von Ressourcen von Kranken zu Gesunden
Wertschätzung für den Patienten wird ausgetauscht
gegen Wertschöpfung mittels Patienten
Selbstbestimmungsrecht des Patienten wird zur
Selbstbestimmungspflicht
Misstrauensbürokratie zerstört notwendiges
Vertrauen
Dr. Ursula
Auerswald
Dr. med.
Heidrun
Gitter :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer
Salus et voluntas aegroti suprema lex
• Freiheit des Arztes / freie Arztwahl
• Anwalt und Partner des Patienten / Ärzte mit
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Rückgrat
Leitlinien und nicht Standards
Teilhabe am wiss. Fortschritt für Patient und Arzt
Fehlerkultur (Fehler offenlegen - dürfen)
Zweitmeinungskultur
Transparente (demokratische) Priorisierung statt
(heimlicher) Rationierung (Zeit!): Mündige Bürger
sind stärker als „mündige“ Kranke
Dr. Ursula
Auerswald
Dr. med.
Heidrun
Gitter :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer
Vorsicht Ideale!
Dr. Ursula
Auerswald
Dr. med.
Heidrun
Gitter :: Vizepräsidentin der Bundesärztekammer
 Der „Ehrenkodex“ eines Berufsstandes unterliegt
Einflüssen von außen.
 Diese müssen analysiert und ggf. integriert werden.
 Er ist kein Selbstzweck, sondern Teil
gesellschaftlicher Normen.
 Wenn der Kern des Ehrenkodex gefährdet ist, muss
dieser verteidigt werden!
Dr. Ursula
Auerswald
Dr. med.
Heidrun
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Dr. Ursula
Auerswald
Dr. med.
Heidrun
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