„Nulla Osta“ bei der Lieferung von vegetarischen Lebensmitteln aus der Schweiz nach Italien Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs (nicht-tierische Lebensmittel) aus Drittländern benötigen, laut dem italienischen Ministerium für Gesundheit, gemäss EU-Richtlinie EU 882/2004 eine zusätzliche Kontrolle. Die Schweiz als nicht EU-Mitglied gilt als Drittland. Diese EU-Verordnung überlässt den einzelnen Mitgliedstaaten den Entscheid, wie diese Kontrolle durchzuführen sind. Italien hat sich seit 2009 für die Durchführung von Stichproben und gegen eine generelle Kontrolle bei der Einfuhr entschieden. Mit der Einführung der „Nulla Osta“ möchte der italienische Staat die Lebensmittelüberwachung sicherstellen. Anmeldepflicht für jede Lieferung von vegetarischen Lebensmitteln aus der Schweiz nach Italien Für Produkte aus der Schweiz ist das Amt des USMAF (Ufficio di sanità marittima, aerea e di frontiera http://www.salute.gov.it/ministero/sezMinisteroEnglish.jsp?label=uffici&id=834 ) am Flughafen Malpensa zuständig. Dieses stellt die "Nulla Osta" aus. Das Antragsverfahren wird online mit einem Zugangscode durch den Exporteur, Importeur oder Spediteur ausgefüllt, wobei letzteres die Regel ist. D.h. am Zoll findet keine Warenprüfung statt. Es wird lediglich das Vorhandensein der Dokumente kontrolliert. http://www.salute.gov.it/sicurezzaAlimentare/paginaInternaMenuSicurezzaAlimentare.jsp?id=1222&lingua=it aliano&menu=strumentieservizi Die Autorisierung erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach Antragstellung. Der Preis von 63,30 € muss für jeden Produkttyp (oder Tarifposition) angewendet werden. Die "Nulla Osta" muss dann allen ExportDokumentation beigelegt werden. Folgender Link zeigt das Verfahren für die Beantragung der "Nulla Osta": http://www.salute.gov.it/imgs/C_17_pubblicazioni_1434_allegato.pdf Falls dies nicht gemacht wird, und die Ware in eine Zollkontrolle kommt, muss das Verfahren nachträglich gemacht werden. Dadurch kann der Nachteil entstehen, dass die Ware unnötig blockiert ist und ein Lieferverzug beim Kunden zur Folge hat Kurzfristige Alternative Falls Sie einen Vertriebspartner in einem anderen EU-Land haben, können Sie die Einfuhr nach Italien über einen anderen EU-Mitgliedsstaat machen, um diesen Mehraufwand mit den damit verbundenen Kosten zu vermeiden. 22. März 2012 Beat Kuster, Berater Südeuropa [email protected] Osec Stampfenbachstrasse 85, Postfach 2407, CH-8021 Zürich, Telefon +41 44 365 51 51, Fax +41 44 365 52 21, www.osec.ch