„Nulla Osta“ bei der Lieferung von vegetarischen Lebensmitteln aus

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„Nulla Osta“ bei der Lieferung von vegetarischen Lebensmitteln aus
der Schweiz nach Italien
Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs (nicht-tierische Lebensmittel) aus Drittländern benötigen, laut dem
italienischen Ministerium für Gesundheit, gemäss EU-Richtlinie EU 882/2004 eine zusätzliche Kontrolle. Die
Schweiz als nicht EU-Mitglied gilt als Drittland. Diese EU-Verordnung überlässt den einzelnen
Mitgliedstaaten den Entscheid, wie diese Kontrolle durchzuführen sind. Italien hat sich seit 2009 für die
Durchführung von Stichproben und gegen eine generelle Kontrolle bei der Einfuhr entschieden.
Mit der Einführung der „Nulla Osta“ möchte der italienische Staat die Lebensmittelüberwachung
sicherstellen.
Anmeldepflicht für jede Lieferung von vegetarischen Lebensmitteln aus der Schweiz nach
Italien
Für Produkte aus der Schweiz ist das Amt des USMAF (Ufficio di sanità marittima, aerea e di frontiera
http://www.salute.gov.it/ministero/sezMinisteroEnglish.jsp?label=uffici&id=834 ) am Flughafen Malpensa
zuständig. Dieses stellt die "Nulla Osta" aus.
Das Antragsverfahren wird online mit einem Zugangscode durch den Exporteur, Importeur oder Spediteur
ausgefüllt, wobei letzteres die Regel ist. D.h. am Zoll findet keine Warenprüfung statt. Es wird lediglich das
Vorhandensein der Dokumente kontrolliert.
http://www.salute.gov.it/sicurezzaAlimentare/paginaInternaMenuSicurezzaAlimentare.jsp?id=1222&lingua=it
aliano&menu=strumentieservizi
Die Autorisierung erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach Antragstellung. Der Preis von 63,30 € muss für
jeden Produkttyp (oder Tarifposition) angewendet werden. Die "Nulla Osta" muss dann allen ExportDokumentation beigelegt werden.
Folgender Link zeigt das Verfahren für die Beantragung der "Nulla Osta":
http://www.salute.gov.it/imgs/C_17_pubblicazioni_1434_allegato.pdf
 Falls dies nicht gemacht wird, und die Ware in eine Zollkontrolle kommt, muss das Verfahren
nachträglich gemacht werden. Dadurch kann der Nachteil entstehen, dass die Ware unnötig
blockiert ist und ein Lieferverzug beim Kunden zur Folge hat
Kurzfristige Alternative
Falls Sie einen Vertriebspartner in einem anderen EU-Land haben, können Sie die Einfuhr nach Italien über
einen anderen EU-Mitgliedsstaat machen, um diesen Mehraufwand mit den damit verbundenen Kosten zu
vermeiden.
22. März 2012
Beat Kuster, Berater Südeuropa
[email protected]
Osec
Stampfenbachstrasse 85, Postfach 2407, CH-8021 Zürich, Telefon +41 44 365 51 51, Fax +41 44 365 52 21, www.osec.ch
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