PDF-Download - Grüne Sachsen

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3. Landesdelegiertenrat 2012
9. November 2012 in Magdeburg
Beschluss:
Jugendlichen mehr zutrauen - Wahlalter ab 14!
Das Recht, sich regelmäßig an demokratischen Wahlen beteiligen zu können, ist eine hohe
Errungenschaft. Es steht jeder Bürgerin und jedem Bürger zu und soll durch seine Ausübung
eine breite Willensbekundung der Bevölkerung ermöglichen. In der Tat ist es aber so, dass
relevante Teile eben dieser Bevölkerung, mit sehr spezifischen Bedürfnissen, von diesem Recht
ausgeschlossen sind. Das wollen wir ändern. Bündnis 90/Die Grünen Sachsen-Anhalt treten für
die schnellstmögliche Absenkung des aktiven Wahlalters bei Kommunal-, LandtagsBundestags- und Europawahlen auf 14 Jahre ein.
Wählen gehen als Menschenrecht
Damit kommen wir der Umsetzung des Wahlrechtes als demokratisch legitimiertes
Menschenrecht nach Artikel 21 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und nach
Artikel 25 des internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte einen großen
Schritt näher. Denn Menschenrechte sind unteilbar und dürfen nicht an willkürliche
Altersgrenzen gebunden werden.
Auch in Deutschland sind Wahlaltergrenzen nicht an eine politische Reife oder andere messbare
Kriterien gebunden. So gibt es in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedliche
Wahlaltergrenzen.
Jugendliche ernst nehmen – Distanz zur Politik verringern
Ab 14 Jahre sind Jugendliche religionsmündig, sie dürfen ihren Aufenthaltsort selbst bestimmen
und werden strafmündig. Die Gesellschaft traut jungen Menschen also schwerwiegende
Lebensentscheidung in diesem Alter zu. Es wird vorausgesetzt, dass Menschen ab 14 sich
entsprechend unseren gesellschaftlichen und juristischen Werten und Normen verhalten
können.
Jugendliche stehen heute früher im Leben als noch vor 20 Jahren. Nachgewiesener Maßen
beginnt die Zeit des Erwachsenwerdens immer früher. Die Shell-Jugendstudie spricht bereits
12jährigen in Deutschland ein hohes Maß an politischem Denken und Einschätzungsfähigkeit
von gesellschaftlichen Prozessen zu. Deren Leiter Prof. Hurrelmann „Mit etwa zwölf Jahren ist
eine stabile intellektuelle Basis erreicht, auch eine grundsätzliche soziale und moralische
Urteilsfähigkeit ist gegeben. Von diesem Alter an ist es möglich, politische Urteile zu treffen; es
wäre auch möglich, sich an Wahlen zu beteiligen.“
Und in der Tat, an vielen Stellen übernehmen junge Menschen Verantwortung für ihr eigenes
Leben und das Leben anderer. Sie engagieren sich in vielfältigen Verbänden und Vereinen. Sie
müssen in die Lage versetzt werden, diejenigen mit auszuwählen, die für ihr Leben relevante
Entscheidungen treffen. Jugendliche dürfen nicht länger vom wichtigsten Instrument der
Willensbildung in der parlamentarischen Demokratie ausgeschlossen werden.
Beschluss: Jugendlichen mehr zutrauen - Wahlalter ab 14!
3. Landesdelegiertenrat
9. November 2012
in Magdeburg
Jugendliche brauchen eine Lobby
Unter den besonderen Anforderungen einer ständig älter werdenden Bevölkerung wird es
immer wichtiger, die Gruppe der Bevölkerung, von der unsere Zukunft abhängt, ernst zu
nehmen und zu beteiligen. Realistisch gesehen führt nämlich der demografische Wandel dazu,
dass diejenigen, die am längsten von jetzt gefällten politischen Entscheidungen betroffen sind,
am wenigsten mitbestimmen können. Da Parteien sich an WählerInnengruppen orientieren,
müssen wir Jugendliche auch zu einer solchen machen. Nur wenn Jugendliche wählen dürfen
sind PolitikerInnen gezwungen, ihre Wünsche und Interessen ernst zu nehmen.
In wichtigen landes- und kommunalpolitischen Feldern, wie der Schul- und Bildungspolitik, der
Jugendpolitik oder in Transparenzfragen sind Jugendliche ExpertInnen in eigener Sache. Ihre
Stimme muss Gewicht bekommen, denn politische Entscheidungen in den Bundesländern und
im Besonderen in den Kommunen haben oft direkte Konsequenzen für Kinder und Jugendliche.
Hier ist Mitbestimmung von ganz elementarer Bedeutung!
Politische Bildung modernisieren und stärken
Bündnis 90/Die Grünen sind sich im Klaren, dass es gänzlich neuer Instrumente der
Politikvermittlung bedarf, um die Gruppe der 14-18jährigen WählerInnen für politisches
Denken an sich und politisches Handeln im Weiteren zu gewinnen. Wählen können ist ein
Recht, keine Pflicht. Unter Jugendlichen herrscht eine weit verbreitete Stimmung der
Distanziertheit und der Skepsis gegenüber politischen Institutionen und Parteien, die Träger des
politischen Systems in Deutschland sind. Darauf müssen Schule, Jugendverbände, politische
Parteien und Institutionen der außerschulischen Jugendbildung sowie politischer Bildung
reagieren. Das wird zu einer Modernisierung des Politikbetriebes insgesamt führen und zu völlig
neuen Strategien politischen Handelns, von denen alle politischen AkteurInnen, egal welchen
Alters, profitieren werden.
Eine besondere Verantwortung fällt dabei u.a. den Bundes- und Landeszentralen für politische
Bildung zu. Allerdings spiegeln deren Förderrichtlinien nicht die zunehmende Notwendigkeit
von politischer Bildungsarbeit bei Jugendlichen unter 16 Jahren wieder. Diese Altersgruppe wird
im Rahmen der Förderrichtlinien konsequent ausgeschlossen. Damit muss Schluss sein, Kinder
und Jugendliche unter 16 Jahren haben einen hohen Bedarf an politischer Bildung der von den
Akteuren der Bildungsarbeit gedeckt werden muss!
Für Bündnis 90/Die Grünen ist die Stärkung von Mitbestimmung und Beteiligung großer
Bevölkerungsteile am gesellschaftlichen Leben ein wesentlicher Baustein zur weiteren
Demokratisierung unserer Gesellschaft und zur Aufwertung der repräsentativen Demokratie.
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