3. Landesdelegiertenrat 2012 9. November 2012 in Magdeburg Beschluss: Jugendlichen mehr zutrauen - Wahlalter ab 14! Das Recht, sich regelmäßig an demokratischen Wahlen beteiligen zu können, ist eine hohe Errungenschaft. Es steht jeder Bürgerin und jedem Bürger zu und soll durch seine Ausübung eine breite Willensbekundung der Bevölkerung ermöglichen. In der Tat ist es aber so, dass relevante Teile eben dieser Bevölkerung, mit sehr spezifischen Bedürfnissen, von diesem Recht ausgeschlossen sind. Das wollen wir ändern. Bündnis 90/Die Grünen Sachsen-Anhalt treten für die schnellstmögliche Absenkung des aktiven Wahlalters bei Kommunal-, LandtagsBundestags- und Europawahlen auf 14 Jahre ein. Wählen gehen als Menschenrecht Damit kommen wir der Umsetzung des Wahlrechtes als demokratisch legitimiertes Menschenrecht nach Artikel 21 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und nach Artikel 25 des internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte einen großen Schritt näher. Denn Menschenrechte sind unteilbar und dürfen nicht an willkürliche Altersgrenzen gebunden werden. Auch in Deutschland sind Wahlaltergrenzen nicht an eine politische Reife oder andere messbare Kriterien gebunden. So gibt es in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedliche Wahlaltergrenzen. Jugendliche ernst nehmen – Distanz zur Politik verringern Ab 14 Jahre sind Jugendliche religionsmündig, sie dürfen ihren Aufenthaltsort selbst bestimmen und werden strafmündig. Die Gesellschaft traut jungen Menschen also schwerwiegende Lebensentscheidung in diesem Alter zu. Es wird vorausgesetzt, dass Menschen ab 14 sich entsprechend unseren gesellschaftlichen und juristischen Werten und Normen verhalten können. Jugendliche stehen heute früher im Leben als noch vor 20 Jahren. Nachgewiesener Maßen beginnt die Zeit des Erwachsenwerdens immer früher. Die Shell-Jugendstudie spricht bereits 12jährigen in Deutschland ein hohes Maß an politischem Denken und Einschätzungsfähigkeit von gesellschaftlichen Prozessen zu. Deren Leiter Prof. Hurrelmann „Mit etwa zwölf Jahren ist eine stabile intellektuelle Basis erreicht, auch eine grundsätzliche soziale und moralische Urteilsfähigkeit ist gegeben. Von diesem Alter an ist es möglich, politische Urteile zu treffen; es wäre auch möglich, sich an Wahlen zu beteiligen.“ Und in der Tat, an vielen Stellen übernehmen junge Menschen Verantwortung für ihr eigenes Leben und das Leben anderer. Sie engagieren sich in vielfältigen Verbänden und Vereinen. Sie müssen in die Lage versetzt werden, diejenigen mit auszuwählen, die für ihr Leben relevante Entscheidungen treffen. Jugendliche dürfen nicht länger vom wichtigsten Instrument der Willensbildung in der parlamentarischen Demokratie ausgeschlossen werden. Beschluss: Jugendlichen mehr zutrauen - Wahlalter ab 14! 3. Landesdelegiertenrat 9. November 2012 in Magdeburg Jugendliche brauchen eine Lobby Unter den besonderen Anforderungen einer ständig älter werdenden Bevölkerung wird es immer wichtiger, die Gruppe der Bevölkerung, von der unsere Zukunft abhängt, ernst zu nehmen und zu beteiligen. Realistisch gesehen führt nämlich der demografische Wandel dazu, dass diejenigen, die am längsten von jetzt gefällten politischen Entscheidungen betroffen sind, am wenigsten mitbestimmen können. Da Parteien sich an WählerInnengruppen orientieren, müssen wir Jugendliche auch zu einer solchen machen. Nur wenn Jugendliche wählen dürfen sind PolitikerInnen gezwungen, ihre Wünsche und Interessen ernst zu nehmen. In wichtigen landes- und kommunalpolitischen Feldern, wie der Schul- und Bildungspolitik, der Jugendpolitik oder in Transparenzfragen sind Jugendliche ExpertInnen in eigener Sache. Ihre Stimme muss Gewicht bekommen, denn politische Entscheidungen in den Bundesländern und im Besonderen in den Kommunen haben oft direkte Konsequenzen für Kinder und Jugendliche. Hier ist Mitbestimmung von ganz elementarer Bedeutung! Politische Bildung modernisieren und stärken Bündnis 90/Die Grünen sind sich im Klaren, dass es gänzlich neuer Instrumente der Politikvermittlung bedarf, um die Gruppe der 14-18jährigen WählerInnen für politisches Denken an sich und politisches Handeln im Weiteren zu gewinnen. Wählen können ist ein Recht, keine Pflicht. Unter Jugendlichen herrscht eine weit verbreitete Stimmung der Distanziertheit und der Skepsis gegenüber politischen Institutionen und Parteien, die Träger des politischen Systems in Deutschland sind. Darauf müssen Schule, Jugendverbände, politische Parteien und Institutionen der außerschulischen Jugendbildung sowie politischer Bildung reagieren. Das wird zu einer Modernisierung des Politikbetriebes insgesamt führen und zu völlig neuen Strategien politischen Handelns, von denen alle politischen AkteurInnen, egal welchen Alters, profitieren werden. Eine besondere Verantwortung fällt dabei u.a. den Bundes- und Landeszentralen für politische Bildung zu. Allerdings spiegeln deren Förderrichtlinien nicht die zunehmende Notwendigkeit von politischer Bildungsarbeit bei Jugendlichen unter 16 Jahren wieder. Diese Altersgruppe wird im Rahmen der Förderrichtlinien konsequent ausgeschlossen. Damit muss Schluss sein, Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben einen hohen Bedarf an politischer Bildung der von den Akteuren der Bildungsarbeit gedeckt werden muss! Für Bündnis 90/Die Grünen ist die Stärkung von Mitbestimmung und Beteiligung großer Bevölkerungsteile am gesellschaftlichen Leben ein wesentlicher Baustein zur weiteren Demokratisierung unserer Gesellschaft und zur Aufwertung der repräsentativen Demokratie.