Sehr geehrte Damen und Herren, herzlich Willkommen im Namen des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der Monitoring-Stelle zur UNBehindertenrechtskonvention am Institut. Mit den Enthüllungen durch die Veröffentlichungen der „SnowdenDokumente“ in den letzten Wochen über die Zugänge der Geheimdienste zu Emails, Telefonate, verschlüsselte Kommunikation wie Bankdaten etc. ist eines überdeutlich geworden: Einige staatliche Stellen haben zu viel Zugang zu Information - zu privater Information. Aber wie steht es um den banalen Zugang von Menschen mit Behinderungen zu politischer Information – zu Information, die „öffentlich“ ist oder besser: für alle Menschen öffentlich zugänglich sein sollte? Der gleichberechtigte Zugang zu öffentlichen Informationen ist ein Menschenrecht. Verbrieft etwa in Artikel 21 der UN-BRK und in anderen internationalen menschenrechtlichen Übereinkommen. Dieses Recht geht Hand in Hand mit der Verpflichtung des Staates, einen gleichberechtigten Zugang zu öffentlich-rechtlichen Medien zu gewährleisten. Es geht einher außerdem mit der Verpflichtung des Staates darauf hinzuwirken, dass private Medien ihre Dienstleistungen auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich gestalten. Zu diesem Bereich gehören sicherlich auch private online-Nachrichtenportale. Zugang zu Information ist in einer Informationsgesellschaft überlebensnotwendig und Bedingung für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe, sprich Inklusion. Und Zugang zu politischer Information in einer Demokratie ist Voraussetzung für politisches Handeln – oder in Worten der UNBRK: politische Partizipation. Vor einer Bundestagswahl wird der Zusammenhang besonders deutlich. Information und der Zugang als Voraussetzung zur begründeten Wahlentscheidung oder Ausübung des Stimmrechts. Auch in Bezug auf politische Partizipation ist ein Menschenrecht angesprochen. Siehe Artikel 29 der UN-BRK. Zugang zu politischer Information ist also Voraussetzung für den gleichberechtigten Genuss anderer Menschenrechte – ein Verweis auf die gegenseitige praktische Verwobenheit der Menschenrechte. Wem der Zugang zu politischer Information, der über Barrieren versperrt bleibt und dann an dieser Stelle fehlt, wer nicht die 1 gleichen Zugänge zu Information hat, sieht sich vor einer Wahl einer empfindlichen Benachteiligung ausgesetzt. Online-Nachrichtenportale spielen für Menschen mit Behinderungen eine zunehmend große Rolle. Nicht nur vor einer Bundestagswahl. Sie werden nach unserem Kenntnisstand und soweit praktisch möglich gerne genutzt. Das Konzept der „Barrierefreiheit“ spielt beim Zugang zu politischer Information eine große Rolle. Die Ausführungen von Herrn Franke haben es deutlich gemacht. Verpflichtungen dazu sind – richtig – unter anderem in Artikel 9 der UN-BRK aufgeführt. Darauf gehe ich hier nicht mehr näher darauf ein. Wie steht es aber um Zugänglichkeit der deutschsprachigen online-Portale wirklich? Gibt es Barrieren? Wie stellen sich diese dar? Wie stellen sie sich dar aus den unterschiedlichen Perspektiven – etwa von sehbeeinträchtigten Menschen, von hörbeeinträchtigten Menschen, von Menschen mit Lernschwierigkeiten – um nur ein paar Perspektiven aufzuführen? Gibt es unterschiedliche Schwierigkeiten für Frauen und Männern? Ich freue mich persönlich sehr, dass sich Frau Heim als junge Wissenschaftlerin und Journalistin der Frage von Barrierefreiheit von online-Nachrichtenportalen zugewandt hat und sich entschlossen hat, die Ergebnisse ihrer Untersuchung heute Abend im Rahmen unseren Veranstaltung vorzustellen. Frau Heim stammt von der Universität Leipzig. Sie arbeitet bereits auch als Journalistin im Bereich soziale Themen und Inklusion. Ich möchte Sie an dieser Stelle im Namen der Veranstalter begrüßen. Sobald ich das Grußwort beendet habe, stellt sie die Ergebnisse der Untersuchung vor. Gestatten sie mir noch ein paar Überlegungen vorzutragen, ohne dass ich Ergebnisse vorwegnehmen will: Die Herausforderung scheint mir zunächst verständlicher Maßen groß. Der technische Fortschritt im Zusammenhang mit dem Internet vollzog sich bekanntlich rasend. Hier sind echte Barrieren zu vermuten, die man nun nachträglich senken und ausräumen müsste, um Menschen mit Behinderungen denselben Zugang zu gewähren. Die Herausforderung liegt wahrscheinlich auch in der Zukunft. Hier stellt sich die Frage, wie kann man den technischen Wandel so gestalten, dass Barrieren nicht immer neu entstehen und in Zukunft systematisch verhindert werden. Stichwort: universelles Design. 2 Heute Abend sollen auch Versatzstücke für eine Lösung diskutiert werden sollen. Zwei Schlaglichter zur Einstimmung: Bewusstsein und Sensibilität für die unterschiedlichen Ausgangssituationen und Bedarfe von Internetnutzerinnen und – nutzern, insbesondere mit Behinderungen – wie kommen wir da weiter? Wie kann man diese Kompetenz für das „universelle Design“ im Prozess entwickeln und verankern? Welche Rolle kommt dem Staat zu? Sind hier Regulierungen durch staatliche Behörden erforderlich, damit im Wettbewerb um kleinere Leserschaften keine Nachteile einzelner Anbieter bedeutet und es nicht auf ewig ausbleibt, dass sich ein Anbieter auf die Freiwilligkeit besinnt? Solange auf Freiwilligkeit gesetzt wird, wie bekommt man die großen Anbieter dazu, zugänglich zu werden? Bevor sich die Veranstaltung diesen Fragen zuwenden kann, noch kurz ein paar Dankesworte. Zuvor möchte ich mich im Namen meiner Organisation außerdem bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes für gute Zusammenarbeit in Vorbereitung auf den heutigen Abend, insbesondere für die finanzielle Förderung – herzlich bedanken. Bedanken möchte ich mich jetzt schon auch bei der Moderatorin, Frau Jenni Zylka, die im Anschluss an die Präsentation von Frau Heim übernehmen wird und uns bis zum Ende der Veranstaltung führt. Bedanken möchte ich auch schon jetzt bei den Personen, die die Veranstaltung ermöglicht haben – hier sei hervorgehoben Frau Bettina Hildebrand, Leiterin der Abteilung Kommunikation am Deutschen Institut für Menschenrechte – sowie bei allen Mitwirkenden. Ihnen, meine Damen und Herren, ich wünsche Ihnen einen informativen Abend, der Wege aufzeigt und motiviert das menschenrechtlich Richtige zu tun. Frau Heim, Sie haben das Wort, 3