Grußwort von Valentin Aichele zur Veranstaltung (Word, 27 KB, nicht

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Sehr geehrte Damen und Herren,
herzlich Willkommen im Namen des Deutschen Instituts für
Menschenrechte und der Monitoring-Stelle zur UNBehindertenrechtskonvention am Institut.
Mit den Enthüllungen durch die Veröffentlichungen der „SnowdenDokumente“ in den letzten Wochen über die Zugänge der
Geheimdienste zu Emails, Telefonate, verschlüsselte
Kommunikation wie Bankdaten etc. ist eines überdeutlich
geworden: Einige staatliche Stellen haben zu viel Zugang zu
Information - zu privater Information.
Aber wie steht es um den banalen Zugang von Menschen mit
Behinderungen zu politischer Information – zu Information, die
„öffentlich“ ist oder besser: für alle Menschen öffentlich zugänglich
sein sollte?
Der gleichberechtigte Zugang zu öffentlichen Informationen ist ein
Menschenrecht. Verbrieft etwa in Artikel 21 der UN-BRK und in
anderen internationalen menschenrechtlichen Übereinkommen.
Dieses Recht geht Hand in Hand mit der Verpflichtung des
Staates, einen gleichberechtigten Zugang zu öffentlich-rechtlichen
Medien zu gewährleisten.
Es geht einher außerdem mit der Verpflichtung des Staates darauf
hinzuwirken, dass private Medien ihre Dienstleistungen auch für
Menschen mit Behinderungen zugänglich gestalten. Zu diesem
Bereich gehören sicherlich auch private online-Nachrichtenportale.
Zugang zu Information ist in einer Informationsgesellschaft
überlebensnotwendig und Bedingung für gleichberechtigte
gesellschaftliche Teilhabe, sprich Inklusion.
Und Zugang zu politischer Information in einer Demokratie ist
Voraussetzung für politisches Handeln – oder in Worten der UNBRK: politische Partizipation. Vor einer Bundestagswahl wird der
Zusammenhang besonders deutlich. Information und der Zugang
als Voraussetzung zur begründeten Wahlentscheidung oder
Ausübung des Stimmrechts.
Auch in Bezug auf politische Partizipation ist ein Menschenrecht
angesprochen. Siehe Artikel 29 der UN-BRK. Zugang zu
politischer Information ist also Voraussetzung für den
gleichberechtigten Genuss anderer Menschenrechte – ein Verweis
auf die gegenseitige praktische Verwobenheit der
Menschenrechte.
Wem der Zugang zu politischer Information, der über Barrieren
versperrt bleibt und dann an dieser Stelle fehlt, wer nicht die
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gleichen Zugänge zu Information hat, sieht sich vor einer Wahl
einer empfindlichen Benachteiligung ausgesetzt.
Online-Nachrichtenportale spielen für Menschen mit
Behinderungen eine zunehmend große Rolle. Nicht nur vor einer
Bundestagswahl. Sie werden nach unserem Kenntnisstand und
soweit praktisch möglich gerne genutzt.
Das Konzept der „Barrierefreiheit“ spielt beim Zugang zu
politischer Information eine große Rolle. Die Ausführungen von
Herrn Franke haben es deutlich gemacht. Verpflichtungen dazu
sind – richtig – unter anderem in Artikel 9 der UN-BRK aufgeführt.
Darauf gehe ich hier nicht mehr näher darauf ein.
Wie steht es aber um Zugänglichkeit der deutschsprachigen
online-Portale wirklich?
Gibt es Barrieren? Wie stellen sich diese dar? Wie stellen sie sich
dar aus den unterschiedlichen Perspektiven – etwa von
sehbeeinträchtigten Menschen, von hörbeeinträchtigten
Menschen, von Menschen mit Lernschwierigkeiten – um nur ein
paar Perspektiven aufzuführen? Gibt es unterschiedliche
Schwierigkeiten für Frauen und Männern?
Ich freue mich persönlich sehr, dass sich Frau Heim als junge
Wissenschaftlerin und Journalistin der Frage von Barrierefreiheit
von online-Nachrichtenportalen zugewandt hat und sich
entschlossen hat, die Ergebnisse ihrer Untersuchung heute Abend
im Rahmen unseren Veranstaltung vorzustellen. Frau Heim
stammt von der Universität Leipzig. Sie arbeitet bereits auch als
Journalistin im Bereich soziale Themen und Inklusion.
Ich möchte Sie an dieser Stelle im Namen der Veranstalter
begrüßen. Sobald ich das Grußwort beendet habe, stellt sie die
Ergebnisse der Untersuchung vor.
Gestatten sie mir noch ein paar Überlegungen vorzutragen, ohne
dass ich Ergebnisse vorwegnehmen will:
Die Herausforderung scheint mir zunächst verständlicher Maßen
groß. Der technische Fortschritt im Zusammenhang mit dem
Internet vollzog sich bekanntlich rasend. Hier sind echte Barrieren
zu vermuten, die man nun nachträglich senken und ausräumen
müsste, um Menschen mit Behinderungen denselben Zugang zu
gewähren.
Die Herausforderung liegt wahrscheinlich auch in der Zukunft. Hier
stellt sich die Frage, wie kann man den technischen Wandel so
gestalten, dass Barrieren nicht immer neu entstehen und in
Zukunft systematisch verhindert werden. Stichwort: universelles
Design.
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Heute Abend sollen auch Versatzstücke für eine Lösung diskutiert
werden sollen. Zwei Schlaglichter zur Einstimmung:
Bewusstsein und Sensibilität für die unterschiedlichen
Ausgangssituationen und Bedarfe von Internetnutzerinnen und –
nutzern, insbesondere mit Behinderungen – wie kommen wir da
weiter? Wie kann man diese Kompetenz für das „universelle
Design“ im Prozess entwickeln und verankern?
Welche Rolle kommt dem Staat zu?
Sind hier Regulierungen durch staatliche Behörden erforderlich,
damit im Wettbewerb um kleinere Leserschaften keine Nachteile
einzelner Anbieter bedeutet und es nicht auf ewig ausbleibt, dass
sich ein Anbieter auf die Freiwilligkeit besinnt?
Solange auf Freiwilligkeit gesetzt wird, wie bekommt man die
großen Anbieter dazu, zugänglich zu werden?
Bevor sich die Veranstaltung diesen Fragen zuwenden kann, noch
kurz ein paar Dankesworte.
Zuvor möchte ich mich im Namen meiner Organisation außerdem
bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes für gute
Zusammenarbeit in Vorbereitung auf den heutigen Abend,
insbesondere für die finanzielle Förderung – herzlich bedanken.
Bedanken möchte ich mich jetzt schon auch bei der Moderatorin,
Frau Jenni Zylka, die im Anschluss an die Präsentation von Frau
Heim übernehmen wird und uns bis zum Ende der Veranstaltung
führt.
Bedanken möchte ich auch schon jetzt bei den Personen, die die
Veranstaltung ermöglicht haben – hier sei hervorgehoben Frau
Bettina Hildebrand, Leiterin der Abteilung Kommunikation am
Deutschen Institut für Menschenrechte – sowie bei allen
Mitwirkenden.
Ihnen, meine Damen und Herren, ich wünsche Ihnen einen
informativen Abend, der Wege aufzeigt und motiviert das
menschenrechtlich Richtige zu tun.
Frau Heim, Sie haben das Wort,
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