Inflamac® 50 rapid - Spirig HealthCare AG

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Patienteninformation des Arzneimittel-Kompendium der Schweiz®
Inflamac® 50 rapid
SPIRIG HEALTHCARE
AMZV
Was ist Inflamac 50 rapid und wann wird es angewendet?
Inflamac 50 rapid enthält das Kaliumsalz von Diclofenac, einer nichtsteroidalen Wirksubstanz und weist ausgeprägte, schmerz‐
stillende und entzündungshemmende Eigenschaften auf.
Die Einnahme von Inflamac 50 rapid kann von den Symptomen einer Entzündung befreien, jedoch nicht die Ursachen heilen.
Die Wirkung tritt innerhalb von 30 Minuten ein. Inflamac 50 rapid wird auf Verschreibung des Arztes oder der Ärztin zur Kurzzeit‐
behandlung (maximal 2 Wochen) akuter Erkrankungen, wenn auf einen raschen Wirkungseintritt besonderes Gewicht gelegt wird,
angewendet wie z.B.:
schmerzhaften Entzündungen nach Verletzungen (z.B. Verstauchungen);
Entzündungen und Schmerzen nach zahnärztlichen und orthopädischen Eingriffen;
Schmerzen und Entzündungen bei Frauenleiden;
Migräneanfälle;
schmerzhafte Leiden des Rückens und der Halswirbelsäule;
Weichteilrheumatismus;
als ergänzende Behandlung bei verschiedenen akuten Infektionskrankheiten, insbesondere im Bereich von Ohren, Nase und Hals.
Inflamac 50 rapid soll nicht zur ausschliesslichen Fiebersenkung verwendet werden.
Wann darf Inflamac 50 rapid nicht angewendet werden?
Inflamac 50 rapid darf nicht eingenommen werden,
wenn Sie auf einen der Inhaltsstoffe allergisch reagieren oder nach der Einnahme von Acetylsalicylsäure oder anderen Schmerzoder Rheumamitteln, sogenannten nicht-steroidalen entzündungshemmenden Arzneimitteln Atemnot oder allergieähnliche Haut‐
reaktionen hatten;
im letzten Drittel der Schwangerschaft;
bei aktiven Magen- und/oder Zwölffingerdarmgeschwüren oder Magen-/Darm-Blutungen;
bei chronischen Darmentzündungen (Morbus Crohn, Colitis ulcerosa);
bei schwerer Einschränkung der Leber- oder Nierenfunktion;
bei schwerer Herzleistungsschwäche;
zur Behandlung von Schmerzen nach einer koronaren Bypassoperation am Herzen (resp. Einsatz einer Herz-Lungen-Maschine);
bei Kindern unter 14 Jahren.
Wann ist bei der Einnahme von Inflamac 50 rapid Vorsicht geboten?
Während der Behandlung mit Inflamac 50 rapid können im oberen Magen-Darm-Trakt Schleimhautgeschwüre, selten Blutungen
oder in Einzelfällen Perforationen (Magen-, Darmdurchbrüche) auftreten. Diese Komplikationen können während der Behandlung
jederzeit auch ohne Warnsymptome auftreten. Um dieses Risiko zu verringern, verschreibt Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen die
kleinste wirksame Dosis während der kürzest möglichen Therapiedauer. Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin, wenn Sie
Magenschmerzen haben und einen Zusammenhang mit der Einnahme des Arzneimittels vermuten.
Für gewisse Schmerzmittel, die sogenannten COX-2-Hemmer, wurde unter hohen Dosierungen und/oder Langzeitbehandlung ein
erhöhtes Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall festgestellt. Ob dieses erhöhte Risiko auch für Inflamac 50 rapid zutrifft, ist noch
nicht bekannt. Falls Sie bereits einen Herzinfarkt, Schlaganfall oder eine Venenthrombose hatten, oder falls Sie Risikofaktoren
haben (wie hoher Blutdruck, Diabetes [Zuckerkrankheit], hohe Blutfettwerte, Rauchen), wird Ihr Arzt oder Ihre Ärztin entscheiden,
ob Sie Inflamac 50 rapid trotzdem anwenden können. Informieren Sie in jedem Fall Ihren Arzt oder Ihre Ärztin darüber.
Die Einnahme von Inflamac 50 rapid kann die Funktion Ihrer Nieren beeinträchtigen, was zu einer Erhöhung des Blutdrucks und/
oder zu Flüssigkeitsansammlungen (Ödemen) führen kann. Informieren Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin, wenn Sie herzkrank oder
nierenkrank sind, falls Sie Arzneimittel gegen Bluthochdruck (z.B. harntreibende Mittel, ACE-Hemmer) einnehmen oder bei einem
erhöhten Flüssigkeitsverlust, z.B. durch starkes Schwitzen.
Dieses Arzneimittel kann die Reaktionsfähigkeit, die Fähigkeit Werkzeuge oder Maschinen zu bedienen und die Fahrtüchtigkeit
beeinträchtigen. Insbesondere beim Auftreten von Schwindel, Sehstörungen oder anderen zentralnervösen Störungen sollten Sie
auf das Führen eines Motorfahrzeuges oder auf das Bedienen von Maschinen verzichten und umgehend Ihren Arzt oder Ihre Ärztin
aufsuchen.
Bevor Sie Inflamac 50 rapid nehmen, sollten Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin informieren,
wenn Sie Asthma haben;
wenn Sie an einer Herz-, Leber- oder Nierenkrankheit leiden;
wenn Sie früher einmal eine Magen- oder Darmerkrankung hatten oder nach der Einnahme eines nichtsteroidalen Antirheumati‐
kums Magenbeschwerden oder Sodbrennen bekamen;
wenn Sie Blutgerinnungsstörungen haben;
wenn Sie an Bluthochdruck leiden;
wenn Sie z.B. Arzneimittel zur Behandlung der Zuckerkrankheit (mit Ausnahme von Insulin), Arzneimittel zur Erhöhung der Urin‐
ausscheidung (harntreibende Mittel), gerinnungshemmende Arzneimittel (Antikoagulantien), andere nichtsteroidale Antirheuma‐
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tika, z.B. Acetylsalicylsäure (Aspirin) oder Ibuprofen, einige Arzneimittel zur Behandlung von Infektionen (Chinolon-Antibiotika),
Lithium, Digoxin, Methotrexat oder Cyclosporin einnehmen.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien
haben oder andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte) einnehmen oder äusserlich anwenden!
Vorsicht ist bei älteren Patienten geboten, die auf Inflamac oder Inflamac 50 rapid empfindlich reagieren und deswegen vorsorglich
die niedrigste wirksame Dosierung verwenden sollten.
Darf Inflamac 50 rapid während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen werden?
Schwangerschaft
Sollten Sie schwanger sein oder eine Schwangerschaft planen, sollten Sie Diclofenac nur nach Rücksprache mit Ihrem Arzt oder
Ihrer Ärztin einnehmen. Im letzten Drittel der Schwangerschaft darf Inflamac 50 rapid nicht eingenommen werden.
Stillzeit
Inflamac 50 rapid sollte während der Stillzeit nicht eingenommen werden, ausser Ihr Arzt oder Ihre Ärztin hat es Ihnen ausdrücklich
erlaubt.
Wie verwenden Sie Inflamac 50 rapid?
Die Dosierung und Anwendung wird vom Arzt bzw. der Ärztin je nach Schwere der Erkrankung individuell festgelegt; bitte beachten
Sie sorgfältig die Anweisungen Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärztin. Erwachsene 100–150 mg pro Tag. Für leichtere Fälle und Kinder
über 14 Jahren sind gewöhnlich 50–100 mg pro Tag ausreichend. Die Tagesdosis soll immer auf 1–2 Einzelgaben à 50 mg verteilt
werden. Überschreiten Sie nicht die maximale Tagesdosis von 150 mg.
Bei Menstruationsschmerzen beginnen Sie die Behandlung mit einer Einzeldosis von 50–100 mg, sobald die ersten Beschwerden
auftreten. Wenn erforderlich, setzen Sie die Behandlung während einiger Tage mit bis zu dreimal täglich à 50 mg fort. Wenn
während 2–3 Menstruationen mit der maximalen Tagesdosis von 150 mg keine ausreichende Schmerzlinderung erreicht wird,
können Sie während der darauffolgenden Regelblutungen bis zu 200 mg pro Tag nehmen.
Bei Migräneanfällen beginnen Sie mit der Einnahme einer Filmtablette Inflamac 50 rapid bei den ersten Anzeichen eines Migrä‐
neanfalls. Falls die Schmerzlinderung ca. 2 Stunden nach Einnahme der ersten Dosis nicht ausreichend ist, können Sie eine
weitere Filmtablette à 50 mg einnehmen. Falls erforderlich, können Sie in Abständen von 4–6 Stunden weitere Dosen à 50 mg
einnehmen, wobei Sie die Maximaldosis von 200 mg (4 Filmtabletten à 50 mg) innerhalb von 24 Stunden nicht überschreiten
dürfen.
Die Filmtabletten sollen mit viel Flüssigkeit vorzugsweise vor den Mahlzeiten eingenommen werden.
Ändern Sie nicht von sich aus die verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark,
so sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker bzw. mit Ihrer Ärztin oder Apothekerin.
Welche Nebenwirkungen kann Inflamac 50 rapid haben?
Folgende Nebenwirkungen können bei der Einnahme von Inflamac 50 rapid auftreten, die unter Umständen einer ärztlichen
Behandlung bedürfen.
Bitte informieren Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin umgehend und nehmen Sie Inflamac 50 rapid nicht mehr ein, wenn eines oder
mehrere der folgenden Symptome bei Ihnen auftreten:
Magenbeschwerden, Sodbrennen oder Schmerzen im Oberbauch;
ungewöhnliche Müdigkeit oder allgemeines Unwohlsein;
andauernde Übelkeit und/oder Erbrechen mit Appetitverlust;
Erbrechen von Blut, Schwarzfärbung des Stuhls oder Blut im Urin;
Hauterscheinungen wie Ausschlag oder Juckreiz;
keuchende Atmung oder Kurzatmigkeit;
Gelbfärbung der Haut oder Augen;
anhaltende Halsschmerzen oder Fieber;
Schwellungen im Gesicht, an den Füssen oder den Beinen;
starke Kopfschmerzen;
Schmerzen in der Brust und Husten.
Ausserdem können folgende Nebenwirkungen auftreten:
Durchfall, Magen- oder Darmgeschwür, blutiger Durchfall, Verstopfung, Bauchkrämpfe, Blähungen, Appetitverlust; Schwindel,
Schläfrigkeit, Kribbeln an Händen und Füssen, Desorientierung, Sehstörungen (z.B. verschwommenes Sehen, oder Doppelbilder),
Verschlechterung des Gehörs, Ohrensausen, Schlaflosigkeit, Reizbarkeit, Krämpfe, Depression, Zittern; Haarausfall, erhöhte
Lichtempfindlichkeit der Haut, Hautblutungen; plötzliche Verringerung der Harnmenge; Ohnmacht; Blutdruckerhöhung.
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die hier nicht beschrieben sind, sollten Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder
Apothekerin informieren.
Was ist ferner zu beachten?
Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «EXP.» bezeichneten Datum verwendet werden.
Die Filmtabletten sollen vor Feuchtigkeit geschützt, bei Raumtemperatur (15–25 °C) und für Kinder unerreichbar aufbewahrt wer‐
den.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin. Diese Personen verfügen über die
ausführliche Fachinformation.
Was ist in Inflamac 50 rapid enthalten?
1 Filmtablette enthält 50 mg Diclofenac-Kalium sowie Hilfsstoffe.
Zulassungsnummer
55926 (Swissmedic).
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Wo erhalten Sie Inflamac 50 rapid? Welche Packungen sind erhältlich?
In Apotheken nur gegen ärztliche Verschreibung.
Filmtabletten zu 50 mg: 10 und 20.
Zulassungsinhaberin
Spirig HealthCare AG, 4622 Egerkingen.
Diese Packungsbeilage wurde im Oktober 2009 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
Der Text wurde behördlich genehmigt und vom verantwortlichen Unternehmen zur Publikation durch die Documed AG freigege‐
ben.© Copyright 2012 by Documed AG, Basel. Die unberechtigte Nutzung und Weitergabe ist untersagt. [20.01.2012]
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