Erläuterungen zum Ausfüllen des Fragebogens 1. In der ersten Spalte können Sie die auf Ihrem Grundstück versiegelten Flächen ergänzen. 2. In der zweiten Spalte tragen Sie die Befestigungsart der einzelnen Flächen Ihres Grundstückes ein, z. B. Asphalt Platten Beton Ziegel usw. (Hinweis: Versickerungsfähiges Pflaster muss als solches gekennzeichnet werden). 3. In der dritten Spalte tragen Sie bitte die Größe (m²) der Flächen ein, von denen Niederschlagswasser in die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage der WEB gelangt. In der Regel können Sie die Maße ihren Bauplänen entnehmen (bitte auf eine Stelle nach dem Komma abrunden). Bitte beachten Sie, dass bei Dachflächen die Grundfläche des Gebäudes anzugeben ist. Bei weiteren Fragen zum Ausfüllen des Fragebogens, sowie zu Versickerungsanlagen oder Niederschlagswasserspeicherung auf Ihrem Grundstück stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WEB, Abwasserbeseitigung Königslutter, unter Tel. 05353 – 912 151 zur Verfügung. Hinweise zur Versickerung von Niederschlagswasser "Wer auf seinem Grundstück Niederschlagswasser versickern lässt, kann Geld sparen" Die Versickerung von Niederschlagswasser hat darüber hinaus gegenüber der Ableitung in die Kanalisation ökologische Vorteile: Der natürliche Wasserhaushalt wird geschützt, indem das Grundwasser nicht reduziert wird. Die Kanalisation und die kleineren Gewässer (Gräben, Bäche, Flüsse) werden entlastet, die Hochwassergefahr durch überstauende Flüsse wird vermindert. Voraussetzung zur Versickerung: 1. Das versickernde Niederschlagswasser darf nicht verschmutzt sein, z. B. durch Öle, Waschwasser und anderes mehr. 2. Es muss berücksichtigt werden, dass der Untergrund in der Lage ist, das zu versickernde Niederschlagswasser aufzunehmen. Eine Versickerungsanlage muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, errichtet und betrieben werden. Hierbei gibt es auch einfache Ausführungsmöglichkeiten, die u. U. sogar die sinnvollsten Varianten (oberflächige Versickerungsarten) darstellen. Ggf. ist jedoch eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Lassen Sie sich von Fachleuten beraten. 3. Eine Versickerungsanlage muss zu Gebäuden und Nachbargrundstücken einen ausreichend großen Sicherheitsabstand haben.