PDF SYNLAB informiert: Anpassung Meldepflicht

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Aktuelle Anpassung der Labor-Meldepflicht
(§7 Infektionsschutz-Gesetz)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
zum 01.05.2016 hat der Gesetzgeber die nach §7 bestehende Labor-Meldepflicht für Nachweise
von Krankheitserregern um einige Punkte erweitert. Neben einigen tropischen Viren ist jetzt auch der
Nachweis von bestimmen multiresistenten gramnegativen Bakterien (MRGN) meldepflichtig, sofern eine
verminderte Empfindlichkeit gegen die Substanzgruppe der Carbapeneme vorhanden ist. Bei der
Aufklärung des Patienten sind folgende Informationen hilfreich:
1) Die Meldepflicht besteht gleichermaßen für die Infektion wie eine Kolonisation. Kolonisierte
Patienten haben keine Infektion mit diesem Keim und bekommen auch genauso selten oder
häufig eine Infektion, wie im Falle eines nicht multiresistenten Keimes (s.u.).
2) Die Pathogenität der multiresistenten gramnegativen Keime (das Potenzial, Infektionen zu
erzeugen und den Patienten z.B. mit Toxinen zu schädigen) übersteigt nicht die der sensiblen
gramnegativen Keime. Die Pathogenität z.B. von Staphylococcus aureus ist im Vergleich zu
Gramnegativen insgesamt deutlich höher. Mit diesem Keim sind auch mindestens ca. 10% aller
Menschen besiedelt. Das bedeutet, reines Trägertum bedeutet für den immunkompetenten
Patienten keine Gefahr.
3)
Die Meldepflicht ist dadurch begründbar, dass im Fall einer Infektion nur noch sehr wenige und
therapeutisch oft unbefriedigende Antibiotika zur Verfügung stehen. In Krankenhäusern und
anderen Einrichtungen, in denen sich Menschen mit Abwehrschwäche auf engen Raum befinden, müssen daher Maßnahmen zum Schutz vor Weiterverbreitung dieser Bakterien
getroffen werden.
4)
Es besteht keine Möglichkeit zur Sanierung von MRGN, wie dies z.B. bei MRSA der Fall ist,
da das Reservoir (der natürliche Rückzugsort) der menschliche Darm ist. Ansonsten vollkommen
gesunde Menschen, die einen multiresistenten gramnegativen Keim z.B. im Rahmen eines
akuten Harnwegsinfekts bei Aufenthalt in einem Hochprävalenz-Land erworben haben, verlieren
ihr Trägertum oft relativ schnell wieder. Eine gesunde Standortflora regelt sich besser selbst, als
der Mensch es mit jeglicher antibiotikagesteuerter Einflussnahme von außen könnte! Dies ist
Patienten gegenüber zu betonen, die ein Antibiotikum gegen ihren MRGN verlangen.
Ausgabe 5_2016 • Seite 1
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Ausgabe 5_2016 • Seite 2
Antibiotika wirken nicht nur gegen die Bakterien, die man damit abtöten möchte, sondern auch
gegen die, die als Standortflora die Besiedelung mit unerwünschten Bakterien im Normalfall
verhindern bzw. beenden. Durch sie verschlimmert man die Situation.
5)
In Deutschland sind diese Keime glücklicherweise sehr selten. In Süd(ost)europa, vielen GUSStaaten und Ländern der 3. Welt sind sie jedoch endemisch und besiedeln auch viele
Gesunde. Die Gründe hierfür sind letztlich unklar.
Mit kollegialen Grüßen
Ihr Laborteam
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