EINREICHFORMULAR 2015 FESTIVAL DES DEUTSCHEN FILMS

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EINREICHFORMULAR 2015
des
FESTIVAL DES DEUTSCHEN FILMS
17. Juni bis 5. Juli 2015 - Ludwigshafen am Rhein / Metropolregion Rhein-Neckar
Einreichfrist: 13. März 2015
Bitte dieses Formular ausgefüllt einsenden oder per Fax zusenden!
Bei weiteren Vereinbarungen unbedingt auch die Seite 5 ausgefüllt einsenden oder per Fax an uns senden!
Adresse: Festival des deutschen Films, Collini-Center, Galerie, Collinistr.1, 68161 Mannheim, Fax 0621-291564
Filmtitel ................................................................................(Früherer(Arbeits)Titel)..............................
Regie ............................................................................................................................................
Produktionsfirma (Hauptprod.) ....................................................................................................
Ko-Produzent/en ..........................................................................................................................
Gibt es einen Kinoverleih? ❑ Nein
❑ evtl. ❑ Ja/ Firma .......................................................
Genre: ❑ Spielfilm ❑ Dokumentarfilm
❑ Mischform ❑ Experimentalfilm
Länge: (Min.) ................... (mind. 55 Min.)
❑ ..............
Produktionsjahr: ...............................
Herstellungsformat:
❑ Digital
❑ 35 mm
❑ ........................
Projektionsformat:
❑ DCP
❑ Blu-ray
❑ ........................
Gab es bereits eine Premierenvorstellung? ❑ Nein
❑ Ja Wann? ............. Wo? .....................
Festivalteilnahmen/Aufführungen bisher: ....................................................................................
Geplante Festivalteilnahmen/Aufführungen (eingereicht) ...........................................................
Ist der Termin des Kinostarts in Deutschland bekannt? ❑ Nein
❑ Ja / Datum ..................
Gab es eine TV-Ausstrahlung oder wird es sie geben? ❑ Nein
❑ Ja / Datum..................
Bitte unbedingt alle Fragen vollständig beantworten!
Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich das beiliegende Reglement des Festival des
deutschen Films gGmbH (Seiten 2 bis 5) in den Punkten 1. bis 10. zur Kenntnis genommen
habe, dass ich ggf. die Berechtigung von Dritten eingeholt habe, zu diesem Vertragsabschluss
berechtigt bin und dass ich vorbehaltlos zustimme
Es gibt ❑ keine ❑ eine weitere Vereinbarung, die gesondert beiderseitig bestätigt zu erfolgen hat (s. Seite 5).
Ort ...................................................................... Datum ............................................................
Name in Blockschrift .............................................. Unterschrift ...................................................
Anschrift/ Stempel
E-MAIL:
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REGLEMENT 2015
FESTIVAL DES DEUTSCHEN FILMS gGmbH
Ludwigshafen am Rhein / Metropolregion Rhein-Neckar
17. Juni bis 5. Juli 2015
1. DIE PREISE – dotiert mit insgesamt 60.000 Euro
§ 1 Das Festival des deutschen Films trifft unter den eingereichten Filmen eine
Auswahl, welche Filmwerke um den „Filmkunstpreis“ oder den
„Publikumspreis“ oder beide Preise konkurrieren.
§ 2 Mit einer dieser Nominierungen konkurriert das Filmwerk grundsätzlich auch
um die „Verleihförderung“ - sofern für das Filmwerk ein Kinostart noch
bevorsteht und sofern keine (von diesem Vertrag abweichende) zusätzliche
schriftliche Vereinbarung über die Zahlung von Filmmieten (Lizenzgebühren)
durch das Festival besteht; die Zahlung von solchen Lizenzgebühren schließt die
Möglichkeit des Erhalts der „Verleihförderung“ von vornherein aus.
§ 3 Auch reine Fernsehfilme (ohne Kinoambitionen) können für den
„Filmkunstpreis“ oder den „Publikumspreis“ eingereicht werden; sie können aber
die „Verleihförderung“ nur erhalten, wenn ein Kinofilmverleih sich vertraglich
verpflichtet, den Film im Kino in relevantem Ausmaß auszuwerten.
§ 4 Außerdem können reine Fernsehfilmproduktionen von Fernsehredaktionen für
den gesonderten Wettbewerb um den „Medienkulturpreis“ eingereicht werden.
DIE PREISDOTIERUNGEN
Der „Filmkunstpreis“, dotiert mit 20.000 € (gestiftet von der BASF SE)
Teilnahmeberechtigt sind alle Filme, die für den „Filmkunstpreis“ nominiert und eingeladen
werden (vorzugsweise Filme, die bei uns ihre deutsche Uraufführung haben). 10.000 € gehen
ohne weitere Bedingungen an die Regie, 10.000 € ohne weitere Bedingungen an den
Hauptproduzenten. Der Gewinner des „Filmkunstpreises“ hat ein erstrangiges Anrecht auf
die Verleihförderung in Höhe von 30.000 €. Sie entfällt nur dann, wenn kein Kinostart des
Films bevorsteht.
Eine „Besondere Auszeichnung“, undotiert, erhält, sofern dies zutrifft, die zuständige
Fernsehredaktion, die den Träger des „Filmkunstpreises“ hauptverantwortlich ermöglicht
hat.
Die Entscheidung trifft eine unabhängige, dreiköpfige Fachjury.
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Der „Publikumspreis“, dotiert mit 10.000 € (gestiftet vom Förderverein Freunde des
Festivals). Teilnahmeberechtigt sind alle Filme, die für den „Publikumspreis“ nominiert und
eingeladen werden. Das Publikum entscheidet durch Abstimmung (Bewertung pro
Vorstellung in Relation zur Anzahl der Zuschauer pro Vorstellung).
Der Gewinner des „Publikumspreises“ hat eine zweitrangige Chance auf die
Verleihförderung (s.u.), wenn beim Träger des „Filmkunstpreises“ kein Kinostart bevorsteht.
Die „Verleihförderung“, dotiert mit 30.000 € (gestiftet von der BASF SE)
Voraussetzung für den Erhalt der Verleihförderung ist, dass eine Kinoauswertung in
relevantem Ausmaß innerhalb eines Jahres nach Preisvergabe möglich ist. Die Fördersumme
geht an den Kinofilmverleiher des „Filmkunstpreises“. Sollte bei diesem Film eine
Kinoauswertung nicht möglich sein, geht die Verleihfördersumme automatisch an den
Kinofilmverleiher des „Publikumspreises“. Sollte auch bei diesem eine Kinoauswertung
nicht möglich sein, so geht die Fördersumme an den Kinofilmverleiher des beim Publikum
zweit-beliebtesten Film des Festivals und/oder einen der Träger der „Lobenden
Erwähnungen“ der Jury. Diese Entscheidung trifft dann die Festivaldirektion.
Die „Lobenden Erwähnungen“ (bis zu drei), undotiert, für Einzelleistungen (Regie,
Buch, Kamera, Produktion, weitere). Die Entscheidungen trifft die unabhängige, dreiköpfige
Fachjury.
Der „Ludwigshafener Drehbuchpreis“ geht an eine/n Drehbuch-Autor/in, dessen Film
im diesjährigen Programm des Festivals gezeigt wird und der keine gewöhnliche, sondern
eine ganz besondere Qualität des Drehbuches zur Grundlage hat. Der Preis betont die
Bedeutung guter Drehbücher für das Gelingen von Filmwerken in Deutschland.
ZUSÄTZLICHER WETTBEWERB FÜR REINE FERNSEHFILM-PRODUKTIONEN:
„Medienkulturpreis von Ludwigshafen am Rhein“
Dieser Preis geht an die Fernsehredaktion, die hauptverantwortlich ist für eine besonders
gelungene neue Fernsehfilm-Produktion (Fernsehspiel), soweit diese vorbildhaft ist für den
Erhalt einer Medienkultur in Deutschland, der es unabhängig von Einschaltquoten um
Qualitätsfernsehen im Bereich des Fernsehspiels geht.
Regisseur(in) und Produzent(in) des Filmwerkes erhalten zusätzlich eine Urkunde.
Die Fernsehfilme müssen von den hauptverantwortlichen Redaktionen eingereicht und für
diesen Preis vorgeschlagen werden. Die Produktionen sollen bei Einreichung nicht älter als
ein Jahr sein und dürfen auch schon ausgestrahlt sein, sollten es nach Möglichkeit aber nicht.
Es können jährlich mehrere Fernsehfilm-Produktionen mit dem „Medienkulturpreis von
Ludwigshafen am Rhein“ ausgezeichnet werden.
Die Auszeichnung ist undotiert. Die Entscheidung trifft ein Komitee der Festivaldirektion
nach Beratung durch externe Gutachter.
Die Vergabe erfolgt unabhängig von allen übrigen Preisen und Auszeichnungen des Festivals
in einer festlichen Gala.
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2. Für die Auswahlentscheidung des Festivals ist eine DVD oder ein Online-Link bis
13. März 2015 einzureichen. Das vorgelegte Werk muss mit dem angemeldeten
Originalfilm vollständig übereinstimmen (Abweichungen müssen schriftlich mit
dem Einreichformular erklärt werden). Zusendungen von Online-Links müssen die
Möglichkeit des Herunterladens auf unsere PCs ermöglichen und dabei ohne
zeitliche Beschränkungen sein.
3. Das Filmwerk wird zur Teilnahme am diesjährigen Filmfestival eingereicht, ohne
dass ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht. Erst die schriftliche Einladung der
Festivaldirektion gilt als verbindliche Zusage. Sie gilt nur, wenn alle Bestimmungen
dieses Reglements Beachtung finden.
4. Die Festivaldirektion entscheidet, wie oft und zu welchen Zeiten ein Film auf dem
Festival präsentiert wird (i.d.R. 2 x abends und 1 bis 2 x tagsüber). Beschränkungen
hinsichtlich der Anzahl der Aufführungen des Films sind nur in Ausnahmefällen
möglich und müssen schriftlich gegengezeichnet vereinbart werden!
5. Der Einreichende gestattet, dass bis zu drei Minuten des Films für Zwecke der
Medienberichterstattung und/oder für Werbungszwecke des Festivals kostenfrei
genutzt werden dürfen. Der Einreichende ist auch einverstanden, dass die DVD oder
die Kopie des heruntergeladenen Films im Besitz des Festivals für Archivzwecke
verbleiben kann, wenn der Film für die Teilnahme ausgewählt wurde.
6. Das Festival haftet für die eingesandten Filmkopien für die Dauer des Besitzes und
der Rücksendung. Das Festival sendet die Vorführkopie unmittelbar nach dem Ende
des Festivals an die vom Rechteinhaber vor Beginn des Festivals schriftlich genannte
Adresse. Die Vorführkopie des Films muss mindestens zehn Tage vor Festivalbeginn
im Festivalbüro eintreffen.
7. Der das Filmwerk Einreichende versichert, dass er berechtigt ist, diesem
Reglement in allen Punkten zuzustimmen und ggf. seinerseits die Berechtigung
dafür von Dritten eingeholt hat, beispielsweise die Rechtsansprüche des Kinoverleihs
des Filmwerkes. Der Einreichende erklärt ferner, dass seine Vereinbarungen mit dem
Festival auch dann weiterhin gelten, wenn im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss
und Festival die Verwertungsrechte an andere (z.B. Filmverleih) abgetreten werden,
weil die Vereinbarungen dann in Verträgen mit Dritten berücksichtigt werden.
8. Eine Zahlung von Filmmieten (Lizenzgebühren) durch das Festival muss
gesondert schriftlich und beidseitig bestätigt vereinbart werden. Eine solche
Vereinbarung schließt die Möglichkeit des Erhalts der mit 30.000 Euro dotierten
„Verleihförderung“ verbindlich aus.
9. Der Einreichende hat unabhängig von Vorführgebühren das Recht auf eine FFAkonforme schriftliche Mitteilung der Festivaldirektion über die Anzahl der
Zuschauer des Films.
10. Als Gerichtsstand ist Mannheim vereinbart.
Es gibt ❑ eine weitere Vereinbarung, die gesondert beiderseitig bestätigt zu erfolgen hat (s. Seite 5)
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Vereinbarung in Änderung des vertraglichen Einreichformulars
Der Einreichende des Filmwerkes, Titel : _______________________________________
und Unterzeichnende des Einreichformulars,
Name / Firma : _____________________________________________________________
bittet um folgende abweichende Vereinbarung betreff:
Filmmiete (Lizenzgebühr)
Limitierung der Anzahl der öffentlichen Filmvorführungen
Sonstige Vereinbarung:
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