0.10 1 Satzung der Kommission "Natur- und Umweltschutz" der Kreisstadt Heppenheim vom 18.10.1990 hier abgedruckt in der Grundfassung vom 18.10.1990 §1 Zusammensetzung Die Kommission Natur- und Umweltschutz besteht aus: 1.1 dem Bürgermeister und weiteren vom Magistrat zu wählenden Beigeordneten, 1.2 je einem Mitglied der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen, 1.3 je einem Vertreter der nachfolgend aufgeführten Naturschutzverbände bzw. organisationen - Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) - Deutscher Bund für Vogelschutz (DBV) Ortsgruppe Heppenheim - Deutsche Gebirgs- und Wandervereine - Fließgewässer AG - Hegegemeinschaft Bergstraße - Weinbauverband Bergstraße - Verband Hessischer Sportfischer - Landwirtschaftsorganisation - Finstertaler Naturfreunde 1.4 bis zu drei weiteren sachkundigen Einwohnern. §2 Aufgaben Die Kommission hat die Aufgabe, den Magistrat im Rahmen seiner Zuständigkeit in Fragen des Natur- und Umweltschutzes zu beraten. 0.10 2 §3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Veröffentlichung in dem amtlichen Bekanntmachungsblatt, der "Südhessischen Post", in Kraft. Heppenheim, den 25. Oktober 1990 Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim Obermayr Bürgermeister Grundsatzung beschlossen am 18.10.1990 veröffentlicht am 25.10.1990 in Kraft getreten am 26.10.1990