PREISE 2014 INHALTSVERZEICHNIS 03Kontakt Tarifarten und Preislisten 04 Tarifarten RTL II 2014 / Preissystematik 05 Spotpreisberechnung / Rabattstaffel 2014 06-08Haupttarif Angebotsportfolio 10Übersicht 11-12 Sonderwerbeformen & Kooperationen bei RTL II 13HbbTV 14 Online & Social Media 15Mobile 16DRTV AGBs und Impressum 18-23 AGBs zur Ausstrahlung von Fernsehwerbung 24-25 AGBs für die Verbreitung von Online-Werbung 26Impressum 2 KONTAKT Andreas Kösling Joachim Riegel Vertriebsdirektor Chief Operating Officer ph +49 89 64185 7200 ph +49 89 64185 7010 [email protected] [email protected] Andreas von Berg Jan Hoffmann Leiter Sonderwerbeformen Leiter Disposition ph +49 89 64185 7700 ph +49 89 64185 7300 [email protected] [email protected] Sabine Ensslin Leiterin Verkaufsmarketing ph +49 89 64185 7400 [email protected] 3 TARIFARTEN RTL II 2014 / PREISSYSTEMATIK TA 01 30 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 65 66 67 68 76 77 79 80 94 Standardtarif Gegeneventtarif Movesplit Framesplit Skyscraper Promosplit Teasersplit Cut In Werbetrennermove Spotpremiere Programmsplit Scharniersplit Abspannsplit Presplit Postsplit Wettersplit Gewinnspiel Promostory Singlespot News Countdown Sponsoring Änderungen und Druckfehler vorbehalten Der Haupttarif ist gültig für Standardtarif (TA 01) und alle Sonderwerbeformen (TA 30-80 & 94). 4 SPOTPREISBERECHNUNG / RABATTSTAFFEL 2014 DIE SPOTPREISBERECHUNG ERFOLGT LINEAR: SPOTPREIS= 30-SEKUNDEN-PREIS 30 X SPOTLÄNGE OTC-PFLICHTHINWEIS: Die 4-sekündigen, standardisierten Pflichthinweise für OTC-Produkte sind kostenfrei. Änderungen und Druckfehler vorbehalten Rabatt in % Jahresumsatz in TEUR ab - 0,0 125 0,5 150 1,0 250 1,5 500 2,0 1.0003,0 1.5004,0 2.0005,0 2.5005,5 3.0006,0 4.0007,0 5.00010,0 6.00011,0 5 HAUPTTARIF TA 01, 30 - 80 & 94 PREISE 2014 IN € - 30 SEKUNDEN 0 2014 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez PG 62 87 111 112 112 85 70 70 107 132 134 118 Saisonalitätsindex 150 90 120180180180120 120120150 210210180 1 210120 180240240240180 150150210 270270240 2 270180 240300300300240 180180300 360360330 3 330210 300360360360270 240240360 450450390 4 390240 330420450450330 270270420 510510450 5 450270 390510510510390 330330480 600600540 6 510330 450570570570420 360360540 660690600 7 570360 510630630630480 390390600 750750660 8 630390 540690720720540 450450660 840840750 9 690420 600780780780600 480480750 900930810 10 780480 690870870870660 540540840 1.020 1.050930 11 • 870540 750960960960750 600600930 1.140 1.170 1.020 12 960 600 8401.0801.0801.080 810 660 6601.020 1.2601.2901.140 13 1.050 660 9001.1701.1701.170 900 750 7501.110 1.3801.4101.230 14 1.140 720 9901.2601.2901.290 960 810 8101.230 1.5001.5301.350 15 1.230 750 1.0801.3801.3801.3801.050 870 8701.320 1.6201.6501.440 16 1.320 810 1.1401.4701.4701.4701.110 930 9301.410 1.7401.7701.560 17 1.410 870 1.2301.5601.5901.5901.200 990 9901.500 1.8601.8901.650 18 1.500 930 1.3201.6801.6801.6801.290 1.0501.0501.620 1.9802.0101.770 19 1.590 990 1.3801.7701.7701.7701.350 1.1101.1101.710 2.1002.1301.890 20 1.7101.050 1.5001.8901.9201.9201.440 1.2001.2001.830 2.2502.2802.010 21 1.8301.140 1.5902.0402.0402.0401.560 1.2901.2901.950 2.4302.4602.160 22 1.9501.200 1.7102.1602.1902.1901.650 1.3801.3802.100 2.5802.6102.310 23 2.0701.290 1.8002.3102.3102.3101.770 1.4401.4402.220 2.7302.7602.430 24 2.1901.350 1.9202.4302.4602.4601.860 1.5301.5302.340 2.8802.9402.580 25 2.3101.440 2.0102.5502.5802.5801.950 1.6201.6202.460 3.0603.0902.730 26 2.4301.500 2.1002.7002.7302.7302.070 1.7101.7102.610 3.2103.2702.880 27 2.5801.590 2.2502.8502.8802.8802.190 1.8001.8002.760 3.4203.4503.030 28 2.7301.680 2.3703.0303.0603.0602.310 1.9201.9202.910 3.6003.6603.210 29 2.8801.800 2.5203.2103.2403.2402.460 2.0102.0103.090 3.8103.8703.390 30 3.0301.890 2.6403.3603.3903.3902.580 2.1302.1303.240 3.9904.0503.570 31 3.1801.980 2.7603.5403.5703.5702.700 2.2202.2203.390 4.2004.2603.750 32 3.3302.070 2.9103.6903.7203.7202.820 2.3402.3403.570 4.4104.4703.930 33 3.5102.190 3.0603.9003.9303.9302.970 2.4602.4603.750 4.6204.7104.140 34 Alle Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Änderungen und Druckfehler vorbehalten. TA = Tarifart PG = Preisgruppe PG 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 6 HAUPTTARIF TA 01, 30 - 80 & 94 PREISE 2014 IN € - 30 SEKUNDEN 0 2014 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez PG 62 87 111 112 112 85 70 70 107 132 134 118 Saisonalitätsindex 3.6902.2803.210 4.1104.1404.1403.150 2.5802.580 3.9604.860 4.9504.350 35 3.8702.4003.360 4.2904.3204.3203.300 2.7002.700 4.1405.100 5.1904.560 36 4.0502.5203.510 4.5004.5304.5303.450 2.8502.850 4.3205.340 5.4304.770 37 4.2602.6403.720 4.7404.7704.7703.630 2.9702.970 4.5605.610 5.7005.040 38 4.4702.7603.900 4.9505.0105.0103.810 3.1203.120 4.7705.910 6.0005.280 39 4.7102.9104.110 5.2205.2805.2803.990 3.3003.300 5.0406.210 6.3005.550 40 4.9503.0604.320 5.4905.5505.5504.200 3.4803.480 5.3106.540 6.6305.850 41 5.1903.2104.530 5.7605.8205.8204.410 3.6303.630 5.5506.840 6.9606.120 42 5.4603.3904.740 6.0606.1206.1204.650 3.8103.810 5.8507.200 7.3206.450 43 5.7303.5404.980 6.3606.4206.4204.860 4.0204.020 6.1207.560 7.6806.750 44 6.0303.7505.250 6.6906.7506.7505.130 4.2304.230 6.4507.950 8.0707.110 45 • 6.3303.9305.520 7.0207.0807.0805.370 4.4404.440 6.7808.370 8.4907.470 46 6.6604.1405.790 7.3807.4707.4705.670 4.6504.650 7.1408.790 8.9107.860 47 7.0204.3506.120 7.8007.8607.8605.970 4.9204.920 7.5009.270 9.4208.280 48 7.3804.5906.420 8.1908.2808.2806.270 5.1605.160 7.8909.750 9.9008.700 49 7.7404.8006.720 8.5808.6708.6706.570 5.4305.430 8.28010.23010.3809.120 50 8.1305.0407.080 9.0309.1209.1206.900 5.7005.700 8.70010.74010.8909.600 51 8.5505.3107.440 9.4809.5709.5707.260 6.0006.000 9.15011.28011.460 10.080 52 8.970 5.550 7.800 9.96010.05010.050 7.620 6.270 6.270 9.60011.850 12.03010.590 53 9.420 5.850 8.190 10.47010.56010.560 8.010 6.600 6.600 10.08012.420 12.63011.130 54 9.900 6.150 8.610 10.98011.10011.100 8.430 6.930 6.930 10.59013.080 13.26011.670 55 10.410 6.450 9.060 11.55011.67011.670 8.850 7.290 7.290 11.13013.740 13.95012.270 56 10.950 6.780 9.540 12.15012.27012.270 9.300 7.680 7.680 11.73014.460 14.67012.930 57 11.490 7.110 9.990 12.75012.87012.870 9.780 8.040 8.040 12.30015.180 15.39013.560 58 12.090 7.50010.530 13.41013.53013.53010.290 8.460 8.460 12.93015.960 16.20014.280 59 12.690 7.86011.040 14.10014.22014.22010.800 8.880 8.880 13.59016.740 17.01014.970 60 13.320 8.25011.580 14.79014.91014.91011.310 9.330 9.330 14.25017.580 17.85015.720 61 13.980 8.67012.150 15.51015.66015.66011.880 9.780 9.780 14.97018.450 18.72016.500 62 14.700 9.12012.780 16.32016.47016.47012.510 10.29010.290 15.72019.410 19.71017.340 63 15.450 9.57013.440 17.16017.31017.31013.140 10.83010.830 16.53020.400 20.70018.240 64 16.26010.08014.160 18.06018.21018.21013.830 11.37011.370 17.40021.450 21.78019.200 65 17.13010.62014.910 19.02019.20019.20014.550 12.00012.000 18.33022.620 22.95020.220 66 18.03011.19015.690 20.01020.19020.19015.330 12.63012.630 19.29023.790 24.15021.270 67 18.99011.76016.530 21.09021.27021.27016.140 13.29013.290 20.31025.080 25.44022.410 68 Alle Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Änderungen und Druckfehler vorbehalten. TA = Tarifart PG = Preisgruppe PG 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 7 HAUPTTARIF TA 01, 30 - 80 & 94 PREISE 2014 IN € - 30 SEKUNDEN 0 2014 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez PG 62 87 111 112 112 85 70 70 107 132 134 118 Saisonalitätsindex 69 20.01012.420 17.40022.20022.41022.41017.01014.01014.010 21.42026.40026.82023.610 70 21.09013.080 18.36023.40023.61023.61017.94014.76014.760 22.56027.84028.26024.900 22.23013.770 19.35024.69024.90024.90018.90015.57015.570 23.79029.34029.79026.220 71 23.43014.520 20.37026.01026.25026.25019.92016.41016.410 25.08030.93031.41027.660 72 24.72015.330 21.51027.45027.69027.69021.00017.31017.310 26.46032.64033.12029.160 73 26.10016.170 22.71028.98029.22029.22022.20018.27018.270 27.93034.44034.98030.810 74 28.20017.490 24.54031.29031.59031.59023.97019.74019.740 30.18037.23037.80033.270 75 30.51018.930 26.55033.87034.17034.17025.92021.36021.360 32.64040.26040.89036.000 76 33.12020.520 28.80036.75037.08037.08028.14023.19023.190 35.43043.71044.37039.090 77 35.82022.200 31.17039.75040.11040.11030.45025.08025.080 38.34047.28048.00042.270 78 38.73024.000 33.69042.99043.38043.38032.91027.12027.120 41.43051.12051.90045.690 79 • 41.85025.950 36.42046.44046.86046.86035.58029.31029.310 44.79055.23056.07049.380 80 45.21028.020 39.33050.19050.64050.64038.43031.65031.650 48.36059.67060.57053.340 81 48.84030.270 42.48054.21054.69054.69041.52034.20034.200 52.26064.47065.46057.630 82 52.74032.700 45.87058.53059.07059.07044.82036.93036.930 56.43069.63070.68062.220 83 56.97035.310 49.56063.24063.81063.81048.42039.87039.870 60.96075.21076.35067.230 84 61.53038.160 53.52068.31068.91068.91052.29043.08043.080 65.85081.21082.44072.600 85 66.45041.190 57.81073.77074.43074.43056.49046.53046.530 71.10087.72089.04078.420 86 71.76044.490 62.43079.65080.37080.37060.99050.22050.220 76.77094.71096.15084.690 87 77.49048.030 67.41086.01086.79086.79065.88054.24054.240 82.920102.300103.83091.440 88 83.70051.900 72.81092.91093.75093.75071.16058.59058.590 89.550110.490112.17098.760 89 90.390 56.040 78.630100.320101.250101.250 76.830 63.270 63.270 96.720119.310121.110106.650 90 97.620 60.510 84.930108.360109.320109.320 82.980 68.340 68.340 104.460128.850130.800115.200 91 105.420 65.370 91.710117.030118.080118.080 89.610 73.800 73.800 112.800139.140141.270124.410 92 113.850 70.590 99.060126.360127.500127.500 96.780 79.710 79.710 121.830150.270152.550134.340 93 122.970 76.230 106.980136.500137.730137.730104.520 86.070 86.070 131.580162.330164.790145.110 94 132.810 82.350 115.530147.420148.740148.740112.890 92.970 92.970 142.110175.320177.960156.720 95 Alle Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Änderungen und Druckfehler vorbehalten. TA = Tarifart PG = Preisgruppe PG 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 8 ANGEBOTSPORTFOLIO 9 Angebotsportfolio EL CARTEL MEDIA ist der Werbevermarkter von RTL II. Rund um das attraktive Programm des Senders bietet das Unternehmen eine breite Palette kreativer Kampagnen an – über alle digitalen Medien hinweg. Im Zentrum des Portfolios steht der Reichweitengarant TV, synergetisch ergänzt durch rtl2.de, HbbTV, die Online-Mediathek RTL II NOW und verschiedene Mobile Apps. EL CARTEL MEDIA begleitet seine Kunden kompetent, kreativ und servicestark in die digitale Zukunft. KLASSISCHER TV-SPOT DRTV ONLINE & SOCIAL MEDIA HBBTV SONDERWERBEFORMEN & KOOPERATIONEN MOBILE APPS 10 AngebotsportfoliO Sonderwerbeformen & Kooperationen bei RTL II Intelligente und maßgeschneiderte Kommunikationslösungen abseits des klassischen Werbeblocks verleihen Ihrem Markenauftritt das besondere Etwas. Sponsoring Exclusive Position Special Creation Individuelle Inszenierung Placement Kooperationen Programm- & Rubrikensponsoring Pre- & Postsplit Skyscraper, Cut In & Framesplit Movesplit Haptisches Product Placement Lizenzkooperationen Label- & Tagessponsoring Programmsplit & News-Countdown Individuelle Platzierungen Digitales Product Placement Produktkooperationen Titelsponsoring Scharnier-, Abspann& Teasersplit Abspannframe, Logomorphing & Werbetrenner Singlespot & Spotpremiere Wetter- & Promosplit Diary Promostory Individuelle Splitmaske POS-Kooperationen Testimonals 11 Angebotsportfolio Sonderwerbeformen & Kooperationen bei RTL II Mit dem Sponsoring eines RTL II-Formats oder einer Sendungsrubrik präsentieren Sie Ihrer Zielgruppe genau die Sendung, die ihr gefällt und über die sie spricht! Dank der hohen Frequenz Ihrer Kommunikationsbotschaft bauen Sie so schnell und effektiv die Bekanntheit Ihrer Marke aus und übertragen gleichzeitig das positive Image der TV-Marke auf Ihre Produkte. Sie wollen maximale Aufmerksamkeit für Ihren TV-Spot? Dann bieten Ihnen die Exclusive Positions bei RTL II durch die exklusive Platzierung im Werbeblock genau diesen Alleinstellungsbonus. Möchten Sie Ihre Markenbotschaft aufmerksamkeitsstark und nah am redaktionellen Kontext einer Sendung ausrichten? Und das auch ohne klassischen TV-Spot? Dann erfüllen unsere kreativen und individuellen Lösung im Bereich der Special Creations genau und zielgerichtet diese Anforderungen. Ganz nach Ihren Wünschen und einzigartig in der gestalterischen Umsetzung. Mit unseren Individuellen Inszenierungen finden wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Produkt die passende Stelle im laufenden RTL II-Programm. Die auf Ihre Kommunikationsbedürfnisse abgestimmte szenenindividuelle Platzierung oder gestaltete Spotumgebung schafft eine harmonische Rezeptionssituation und erhöht so die Wirkung Ihres Spots. Oder möchten Sie Ihr Produkt direkt als Bestandteil einer Sendung im Format inszenieren? Mit haptischem oder digitalem Product Placement erreichen Sie dies auf authentische und imageprägende Art und Weise. Suchen Sie noch nach dem perfekten Gesicht für Ihre Kampagne? Oder möchten Sie Ihr Produkt mit starken RTL II Programmmarken aufladen? Dann bieten wir Ihnen im Bereich Kooperationen vielfältige Möglichkeiten, von unserem Know-How und Fan-Potential zu profitieren. 12 Angebotsportfolio HbbTV Das HbbTV Angebot von RTL II verbindet dank seiner interaktiven Darstellung die positiven Merkmale des herkömmlichen Teletextes mit den vielfältigen Vorteilen der digitalen Welt! Über den Red Button auf der Fernbedienung können sich die Zuschauer parallel zum laufenden Programm über alle Sendungen informieren. Die Navigation erfolgt intuitiv über die Startleiste am unteren Bildrand. Neben einem elektronischen Programmguide liefert das Angebot umfangreiche Informationen rund um das RTL II-Programm und viele weitere Inhalte, die erstmals mit hochauflösenden Bildern und Videoinhalten angereichert werden können. Für besonders aufmerksamkeitsstarke Platzierungen bieten wir individuelle HbbTV-Microsites, die ganz nach Kundenwünschen und Kampagnenzielen angepasst und mit interaktiven Elementen wie Video- oder Gewinnspieleinbindungen ergänzt werden können. Flankierende Banner und Integrationen innerhalb der Red-Button-Einblendung bzw. auf der Startleiste runden das Angebot ab und bieten zusätzliche Präsenzmöglichkeiten für Werbetreibende. Angebote und Preise erhalten Sie gerne auf Anfrage. 13 Angebotsportfolio Online & Social Media RTL II bietet mit seinem Web-Auftritt RTL2.de ein hochwertiges Internetportal, das den Usern umfangreiche Einblicke in die Programmwelt des Senders bietet und crossmediale Kampagnenergänzungen ermöglicht. Zusätzlich steht den Usern über RTL2NOW.de ein umfangreiches Video-on-Demand Angebot mit aktuellen Formaten zur Verfügung, die jederzeit abrufbar sind. Verpasste Sendungen können so direkt im Anschluss an die TV-Ausstrahlung angeschaut werden. In Social Media Communities diskutieren Fans über ihre Lieblingsformate und können sich untereinander austauschen und gemeinsam Inhalte generieren. RTL II nutzt dieses Instrument innerhalb der Online-Promotion und bietet zielgruppenaffine Integrationen zu zahlreichen Formaten – z.B. im Rahmen der erfolgreichen Facebook-Seiten zu Berlin – Tag & Nacht, Köln 50667, Privatdetektive im Einsatz, GRIP und Die Geissens. Angebote und Preise erhalten Sie gerne auf Anfrage. 14 Angebotsportfolio Mobile Mit seinen Apps bietet RTL II mobile Plattformen erfolgreicher Formate, die insbesondere bei einer jungen, aktiven und trendsetzenden Zielgruppe gefragt sind. Diese Umfelder ermöglichen es Werbetreibenden, Marken und Produkte zielgruppengenau zu platzieren und diese zum ständigen Begleiter der Konsumenten zu machen. Mit den kostenlosen Mobile Apps von Berlin – Tag & Nacht und Köln 50667 können die Fans ihre Lieblingssendung beispielsweise überall hin mitnehmen! Die Apps verfügen über einen Video-on-Demand-Service, Community-Features und viele Infos rund um die Sendungen. Die Second-Screen-Funktion ermöglicht es den Fans, sich während der laufenden Sendung über das Gesehene auszutauschen. Mit der umfangreichen Smartphone-App von RTL II NOW ist zudem das gesamte TV-Programm mobil verfügbar – als Livestream oder auf Abruf. Für Ihre Markenbotschaft bieten die erfolgreichen RTL II-Apps dank Pre-Rolls, Content Ads oder aufmerksamkeitsstarker Presenter-Intros attraktive Platzierungsmöglichkeiten. Angebote und Preise erhalten Sie gerne auf Anfrage. 15 Angebotsportfolio DRTV Direct Response TV bezeichnet Werbespots, bei denen der Zuschauer über Service-Rufnummern oder Fax mit dem Produktanbieter in Kontakt treten kann. Im Gegensatz zum Teleshopping steht bei DRTV-Spots nicht die unmittelbare Bestellung im Vordergrund, sondern die Möglichkeit, sich über das Produkt zu informieren. Sofern sie nicht als Dauerwerbesendung gestaltet sind, fallen DRTV-Spots unter die stündliche Werbezeitenbeschränkung für Spotwerbung. 16 AGBs und Impressum 17 EL CARTEL MEDIA Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Ausstrahlung von Fernsehwerbung. Gültig ab 31.08.2013 01. Definitionen 02. Vertragsgegenstand 03. Vertragsschluss 04. Ausstrahlungen 05. Zurückweisung 06. Sendematerial / Produkte 07. Mängel 08. Umbuchung, Kündigung 09. Preisberechnung, Preisänderungen 10. Rabatte 11. Zahlungsbedingungen 12. Nutzungsrechte, Rechtegarantien 13. Haftung 14. Datenschutz 15. Schlussbestimmungen 1. Definitionen 1.1 „Werbespot“ ist ein mindestens fünfsekündiger Film, in dem ein Produkt oder eine Dienstleistung innerhalb einer Werbeinsel im Fernsehprogramm beworben wird. 1.2 „Product Placement“ ist die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken, Tätigkeiten (im Folgenden „Produkt“ oder „Produkte“ genannt) eines Herstellers oder Erbringers von Produkten in der Produktion gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung mit dem Ziel der Absatzförderung. Die kostenlose Bereitstellung von Produkten ist Produktplatzierung, sofern die betreffenden Produkte von bedeutendem Wert sind. Ein Produkt ist von bedeutendem Wert, wenn sein Wert ein Prozent der Produktionskosten oder mehr, bzw. mindestens EURO 1.000,00 beträgt. Die Bestimmung des bedeutenden Wertes gilt für jede Ware oder Dienstleistung gesondert. Werden mehrere Leistungen durch dasselbe Unternehmen bereit gestellt, werden die Leistungen jedoch wertmäßig addiert. 1.3 „Sonderwerbeform“ ist jede sonstige Form der Produkt- oder Markenpräsentation im Fernsehprogramm (z.B. Sponsoring), die kein Werbespot und kein Product Placement ist. 1.4 Werbespots, Product Placement und Sonderwerbeformen werden zusammen „Werbung“ genannt. 1.5 „Auftrag“ ist der Vertrag zwischen dem Fernsehsender, bei dem die Werbung zur Ausstrahlung kommen soll, (im Folgenden „Sender“ genannt), vertreten durch die EL CARTEL MEDIA GmbH & Co. KG (im Folgenden „EL CARTEL MEDIA“ genannt), und dem Vertragspartner (im Folgenden „Kunde“ genannt) über die Ausstrahlung von Werbung. 1.6 Unter einer Eckplatzierung versteht man die erste und zweite sowie letzte und vorletzte Position im Werbeblock. Wunschplatzierungen können mit einem Aufschlag von 20% gekauft werden 2. Vertragsgegenstand 2.1 EL CARTEL MEDIA vermarktet die Werbezeiten des Senders und Produktionen des Senders für Product Placement und handelt als Vertreter des Senders. 2.2 Für alle Aufträge gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von EL CARTEL MEDIA schriftlich bestätigt werden. 2.3 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Zugang ausdrücklich Widerspruch erhebt. 3. Vertragsschluss 3.1 Angebote von EL CARTEL MEDIA sind vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung oder Mitteilung unverbindlich und stehen stets unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Werbezeiten bzw. der Produktion und Ausstrahlung der Sendung, in der ein Produkt platziert werden soll. 3.2 Unterbreitet der Kunde ein Angebot, so kommt der Auftrag durch schriftliche oder elektronische Annahme durch EL CARTEL MEDIA zustande oder, falls die Annahme nicht vor Ausstrahlung der Werbung erfolgt, durch Ausstrahlung. 3.3 Aufträge von Agenturen werden nur für namentlich genau benannte Werbungtreibende angenommen. EL CARTEL MEDIA ist berechtigt, von der Agentur einen Mandatsnachweis zu verlangen. Die Fakturierung erfolgt an die Agentur. Bei Buchungen von Agenturen behält sich EL CARTEL MEDIA das Recht vor, Buchungsbestätigungen an den Werbungtreibenden weiterzuleiten. Die Agentur tritt mit Auftragserteilung die Zahlungsansprüche gegen ihre Kunden aus dem der Forderung zugrunde liegenden Werbevertrag an den Sender ab (Sicherungsabtretung). Der Sender nimmt diese Abtretung an. 3.4 Agenturen können die für einen Werbungtreibenden gebuchten Sendetermine nicht auf einen anderen Werbungtreibenden oder eine andere Agentur übertragen lassen. 3.5 Die Zusammenfassung von mehreren Werbungtreibenden in einer Werbesendung, sog. Verbundwerbung, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von EL CARTEL MEDIA. Die Werbungtreibenden sind namentlich zu benennen. EL CARTEL MEDIA ist zur Erhebung eines Verbundzuschlags berechtigt. 4. Ausstrahlungen 4.1 Ausstrahlungen von Werbespots und Sonderwerbeformen 4.1.1 Angaben zu bestimmten Sendezeiten, Terminen oder Werbeblöcken sind lediglich als unverbindliche Planungsvorgaben zu verstehen, sofern diese nicht schriftlich verbindlich vereinbart wurden. EL CARTEL MEDIA wird sich in diesem Fall nach Kräften darum bemühen, die Ausstrahlung des Werbespots in einem vom Kunden gewünschten Werbeblock zu ermöglichen, ohne hierfür Gewähr zu übernehmen. EL CARTEL MEDIA ist aber berechtigt, eine Verschiebung der Ausstrahlung vorzunehmen, solange die tatsächliche Ausstrahlung in der gebuchten Preisgruppe erfolgt und der Kunde darüber unterrichtet wird. 4.1.2 EL CARTEL MEDIA ist berechtigt, neben den in den Programmschemata ausgewiesenen Werbeblöcken wei- 18 EL CARTEL MEDIA Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Ausstrahlung von Fernsehwerbung. Gültig ab 31.08.2013 tere Werbeblöcke anzubieten. Konkurrenzausschluss innerhalb eines Werbeblocks oder Programmumfeldes wird grundsätzlich nicht gewährleistet. 4.1.3 EL CARTEL MEDIA ist berechtigt, Werbung, die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet ist, unabhängig von etwa im Auftrag genannten Zeiten, in Zeiten zu verschieben, zu denen die Werbung in zulässiger Weise ausgestrahlt werden kann. 4.1.4 Bei Werbung, für die schriftlich verbindlich Sendezeiten, Termine oder Werbeblöcke vereinbart wurden, bedarf die Verschiebung grundsätzlich der Zustimmung des Kunden. Stimmt der Kunde der Verschiebung nicht zu, vereinbaren die Parteien einen neuen Ausstrahlungstermin. Können sich die Parteien nicht auf einen neuen Termin einigen, entfällt die Ausstrahlungsverpflichtung. Bereits erbrachte Leistungen sind unverzüglich zu erstatten. 4.1.5 Die Zustimmung gemäß 4.1.4 ist bei nur geringfügigen zeitlichen und dem Kunden zumutbaren Verschiebungen entbehrlich. Die Verschiebung einer Werbung ist geringfügig, wenn sie innerhalb des gleichen redaktionellen Umfeldes erfolgt und sie zu keiner wesentlichen Abweichung der Ausstrahlung von dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt führt. 4.1.6 Die Zustimmung gemäß 4.1.4 ist außerdem entbehrlich, wenn der Sender den vorgesehenen Programmablauf wegen aktueller Geschehnisse, aus ernsthaften technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik oder gesetzlicher Bestimmungen ändert. EL CARTEL MEDIA wird den Kunden über eine solche Verschiebung informieren, soweit es sich nicht um eine geringfügige Verschiebung handelt. 4.1.7 Der Sender ist berechtigt, die Werbung im gesamten Sendegebiet des Senders auszustrahlen, ein Anspruch des Kunden besteht jedoch nur für das deutsche Sendegebiet. Ferner ist der Sender berechtigt (aber nicht verpflichtet) die Werbung im Rahmen von Video-on-Demandoder anderen Abruf-Angeboten, die von dem Sender oder einem Dritten betrieben werden (z.B. über www.rtl2.de und/oder www.rtl2now.de), öffentlich zugänglich zu ma- chen (z.B. „7-Tage-Chatch-up-Angebote“). Aufgrund der gegebenen technischen Bedingungen kann das Sendesignal (oder ggf. die Verbreitung durch Abruf-Angebote) bei den verschiedenen technischen Formen der Ausstrahlung, der Verbreitung oder des Abrufs teilweise auch über das Sendegebiet hinaus in anderen Ländern empfangbar und/ oder abrufbar sein. Ein Anspruch des Kunden auf eine verschlüsselte Verbreitung besteht nicht. 4.1.8 Nach Abschluss des Sendemonats stellt EL CARTEL MEDIA dem Kunden Sendebestätigungen mit Angabe der tatsächlichen Ausstrahlungszeit und der jeweiligen Werbeinseln zur Verfügung. 4.2 Ausstrahlungen von Sendungen, in denen Produkte platziert werden 4.2.1 Angaben zur Ausstrahlung der Sendung, insbesondere Sendeplatz, Sendezeitraum und Häufigkeit der Ausstrahlung sind vorbehaltlich redaktioneller Entscheidungen und daher unverbindlich. EL CARTEL MEDIA übernimmt keine Gewährleistung dafür, wann, wie lange und in welchem Zusammenhang das Produkt in der Sendung zu sehen ist oder erwähnt wird. Diese Entscheidungen liegen ebenfalls im freien Ermessen der Redaktion der Sendung. 4.2.2 Bei einer Verschiebung des Sendeplatzes erfolgt keine Erstattung, insbesondere keine (anteilige) Rückerstattung des geleisteten Entgelts. Dies gilt für entgeltliches und unentgeltliches Product Placement. 4.3 Ausstrahlung von Sendungen, in denen Geld- und/ oder Sachpreise ausgelobt werden 4.3.1 Angaben zur Ausstrahlung der Sendung, insbesondere Sendeplatz, Sendezeitraum und Häufigkeit der Ausstrahlung sind vorbehaltlich redaktioneller Entscheidungen und daher unverbindlich. EL CARTEL MEDIA übernimmt keine Gewährleistung dafür, wann, wie lange und in welchem Zusammenhang das Gewinnspiel bzw. die ausgelobten Preise in der Sendung zu sehen sind. Diese Entscheidungen liegen ebenfalls im freien Ermessen der Redaktion der Sendung. 4.3.2 Soweit EL CARTEL MEDIA und der Kunde vereinbaren, dass das notwendige Sendematerial für das Gewinnspiel dem Sender vom Kunden zur Verfügung gestellt wird, findet Ziffer 6.1 entsprechende Anwendung. 4.3.3 Soweit EL CARTEL MEDIA und der Kunde vereinbaren, dass der Sender das notwendige Sendematerial für das Gewinnspiel erstellt, ist der Kunde verpflichtet dem Sender das notwendige Sendematerial (z.B. Gewinndarstellungen, Logos, etc.) bis spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Sendetermin, während der Bürozeiten (Mo.Fr. 9.00-18.00 Uhr), kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für die Lieferung von Gewinndarstellungen in Form von Sachgegenständen (z.B. Produkte), gilt Ziffer 6.2 entsprechend. Für die rechtzeitige Lieferung ist der Kunde verantwortlich. 4.2.3 Bei entgeltlichem Product Placement erbringt EL CARTEL MEDIA lediglich im Falle einer Absetzung der Produktion oder von Teilen der Produktion vor deren Erstausstrahlung eine angemessene Entschädigung, die EL CARTEL MEDIA festlegt. 4.3.4 Soweit die Erhebung der Gewinnerdaten durch den Sender erfolgt, wird dieser die Gewinnerdaten unverzüglich an den Kunden weitergeben. Im Übrigen ist ausschließlich der Kunde für die Gewinnübergabe und -abwicklung verantwortlich und zu deren Durchführung verpflichtet. 4.2.4 EL CARTEL MEDIA ist grundsätzlich berechtigt, für die angebotene Sendung weitere Product Placements anzunehmen. Ein Konkurrenzausschluss ist nicht vereinbart. 4.3.5 Bei einer Verschiebung des Sendeplatzes erfolgt keine Erstattung, insbesondere keine (anteilige) Rückerstattung des geleisteten Entgelts. 4.2.5 Ziffer 4.1.7 findet entsprechende Anwendung auf Sendungen, in denen Produkte platziert werden. 4.3.6 EL CARTEL MEDIA ist grundsätzlich berechtigt, für die angebotene Sendung auch weitere Gewinnspiele anzunehmen. Ein Konkurrenzschutz ist nicht vereinbart. 19 EL CARTEL MEDIA Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Ausstrahlung von Fernsehwerbung. Gültig ab 31.08.2013 5. Zurückweisung 5.1 EL CARTEL MEDIA ist nicht verpflichtet, Werbung des Kunden vor Ausstrahlung anzusehen und zu prüfen. 5.2 EL CARTEL MEDIA behält sich auch bei verbindlich angenommenen Aufträgen vor, die Ausstrahlung ganz oder teilweise zurückzuweisen bzw. keine weiteren Ausstrahlungen vorzunehmen, wenn die zur Verfügung gestellte Werbung oder der Ausstrahlungszeitpunkt der Werbung gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen, insbesondere auch gegen die jeweils geltenden gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten verstößt, nicht den technischen Vorschriften (siehe Ziffer 6) entspricht oder den Interessen von EL CARTEL MEDIA oder des Senders widerspricht. Die Zurückweisung bzw. der Abbruch der Ausstrahlung eines Werbespots ist dem Kunden durch EL CARTEL MEDIA jeweils unverzüglich mitzuteilen. 5.3 Erfolgt die Zurückweisung bzw. der Abbruch der weiteren Ausstrahlung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich neue bzw. geänderte Werbung zur Ausstrahlung zur Verfügung zu stellen, auf die die Zurückweisungs- bzw. Abbruchsgründe nicht zutreffen. Sollte diese Ersatz-Werbung für die Einhaltung des vereinbarten Ausstrahlungszeitpunkts verspätet zur Verfügung gestellt werden, so dass die Ausstrahlung nicht mehr möglich ist, behält EL CARTEL MEDIA dessen ungeachtet den Vergütungsanspruch, als ob die Ausstrahlung zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt wäre. 6.1.1 Der Kunde ist verpflichtet, EL CARTEL MEDIA das für die Ausstrahlung notwendige Material (Motivpläne und Sendekopien) in technisch einwandfreier Qualität bis spätestens 7 Werktage vor dem vereinbarten Sendetermin, während der Bürozeiten (Mo.-Fr. 9.00-18.00 Uhr), kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für die rechtzeitige Lieferung des Materials ist der Kunde verantwortlich. 6.1.2 Die Sendekopien sind EL CARTEL MEDIA als Videobänder, in der Sendenorm Digital Betacam PAL zur Verfügung zu stellen. Alternativ kann eine digitale Spotanlieferung erfolgen. Werbung in HD kann ausschließlich auf dem digitalen Weg angeliefert werden. Physische Anlieferung: Digital Betacam PAL: Bild: Pal-D1 Signale in 16:9 anamorph und den Normen ITU-R BT.601/656 entsprechend. Der Time Code (VITC und LTC identisch) muss steigend und ohne Unterbrechung enthalten sein. Digitale Spotanlieferung -per Webinterface: Format: SD: MXF-Container gemäß OP1a mit 50 Mbit/s VideoDatenstrom im IMX-Format (D10) nach SMPTE 386M mit 50 Halbbildern pro Sekunde, max. 5 Minuten Länge HD: MXF-Container gemäß OP1a mit dem Kodierungsalgorithmus XDCAM-HD 422 (1080i/25), max. 5 Minuten Länge. ungeeignetem oder beschädigtem Sendematerial fordert EL CARTEL MEDIA unverzüglich Ersatz an. Der Kunde trägt die Gefahr bei der Übermittlung des Materials. Da die Sendeabwicklung technisch im HD 1080i/25 Format arbeitet, werden während Ausstrahlung alle SDSpots zunächst auf HD konvertiert (upconversion). Für die Verbreitung der SD-Sendewege (z.B. DVB-T, Satellit-SD) wird das HD-Sendesignal nach SD konvertiert (downconversion). 6.1.3 Der Kunde ist verpflichtet, EL CARTEL MEDIA gleichzeitig mit der Übersendung der Sendekopien die für die Abrechnung mit der GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben, insbesondere Produzent, Verlag, Komponist, Titel und Länge der verwendeten Musik in zweifacher schriftlicher und in elektronischer Form (per E-Mail an: [email protected], auf CD-Rom oder Diskette) mitzuteilen. 6.1.4 Die Sendekopien sind zu übersenden an: EL CARTEL MEDIA GmbH & Co. KG, Motivdisposition, LilDagover-Ring 1, 82031 Grünwald. 6. Sendematerial / Produkte Generell gilt, die technischen Richtlinien und Spezifikation zur digitalen Anlieferung unter www.elcartelmedia.de/ AGB zu beachten. 6.1.5 Die überlassenen Unterlagen und Sendekopien (Material) werden von EL CARTEL MEDIA nicht verwahrt, sondern als File archiviert, um einen erneuten Einsatz auch nach länger zurückliegendem Ausstrahlungstermin zu ermöglichen. Eine Archivierung des physischen Sendebands durch EL CARTEL MEDIA erfolgt nicht. EL CARTEL MEDIA ist zur Vernichtung des zur Verfügung gestellten Materials berechtigt, sofern der Kunde nicht bereits ausdrücklich bei der Anlieferung eine Rücksendung des Materials fordert. Eine Rücksendung erfolgt nur in diesem Fall und auf Kosten des Kunden innerhalb von 20 Tagen nach dem letzten Ausstrahlungstermin. EL CARTEL MEDIA haftet nicht für Schäden oder Verlust des Materials, es sei denn, EL CARTEL MEDIA hat vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt. EL CARTEL MEDIA ist zur Zurückbehaltung des Materials bis zur vollständigen Zahlung des Auftrages berechtigt. 6.1 Sendematerial für Werbespots und Sonderwerbeformen Hinsichtlich des Sendematerials gilt sowohl für Videobänder als auch für die digitale Spotanlieferung: Bei erkennbar 6.1.6 Wird die Ausstrahlung der Werbung zu dem vereinbarten Zeitpunkt unmöglich, weil die EL CARTEL MEDIA 5.4 Erfolgt die Zurückweisung bzw. der Abbruch aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, so kann dieser im Hinblick auf die zurückgewiesene Werbung von dem Auftrag zurücktreten und Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen verlangen, soweit diese noch nicht durch Ausstrahlungen verbraucht sind. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Ton (physische und digitale Anlieferung): StereoSendeton auf Spur 1+2. Lautheitsausteuerung gemäß EBU -Recommendation R128 mit einer Programmlautheit (Target Level) von -23 LUFS (+/- 1 LU).Dabei darf der maximale TruePeak Level -1 dBTP nicht überschreiten. Die maximale Momentary Loudness darf -15 LUFS (+8 LU) und die maximale Short-term Loudness darf -20 LUFS (+3 LU) nicht überschreiten. 20 EL CARTEL MEDIA Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Ausstrahlung von Fernsehwerbung. Gültig ab 31.08.2013 übergebenen Unterlagen oder Sendekopien technisch oder anderweitig fehlerhaft sind oder werden sie nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, und hat der Kunde dies zumindest überwiegend zu vertreten, kann EL CARTEL MEDIA die für die vereinbarte Sendezeit geschuldete Vergütung dem Kunden in Rechnung stellen, auch wenn die Werbung nicht zur Ausstrahlung kommt. 6.2 Lieferung von Produkten zur Produktplatzierung / zum Product Placement 6.2.1 Der Kunde stellt das mangelfreie zu platzierende Produkt für die Produktion zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort auf eigene Kosten zur Verfügung. Soweit Ort und Zeitpunkt nicht vereinbart sind, stellt der Kunde das Produkt am Sitz des Senders zum Produktionsstart zur Verfügung. Soweit es sich bei dem Produkt nicht um eine Dienstleistung oder um ein Produkt handelt, welches während der Produktion verbraucht wird, holt der Kunde das Produkt nach Fertigstellung der Produktion der Sendung, in die das Produkt eingebunden werden soll, auf eigene Kosten wieder an dem vereinbarten Ort ab. 6.2.2 Die Kosten für den Transport (Anlieferung sowie Abholung) des Produktes übernimmt der Kunde. 6.2.3 Der Kunde haftet für das Produkt sowie etwaige durch die Platzierung und Verwendung des Produktes oder dessen verspätete oder mangelhafte Anlieferung entstehende Schäden unbeschränkt und stellt EL CARTEL MEDIA, den Sender sowie die Produktionsfirma von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Platzierung des Produktes in der Sendung frei. Dies schließt angemessene Kosten der Rechtsverteidigung ein. EL CARTEL MEDIA ist insbesondere in den Fällen der verspäteten oder unterlassenen Anlieferung und der Anlieferung eines mangelhaften Produktes zur Vermeidung von Schäden, insbesondere zur Vermeidung von Produktionsausfall, dazu berechtigt ein entsprechendes Ersatzprodukt auf Kosten des Kunden zu besorgen. 6.2.4 Der Kunde wird das Produkt ausreichend versichern. 7. Mängel 7.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Werbung unverzüglich mit oder nach Ausstrahlung zu überprüfen und einen etwaigen offensichtlichen Mangel unverzüglich und einen sonstigen Mangel spätestens 2 Wochen nach Ausstrahlung anzuzeigen, anderenfalls gilt die Ausführung des Auftrags als genehmigt. Im Fall eines von EL CARTEL MEDIA oder vom Sender zu vertretenden Mangels ist die Haftung zunächst auf Nacherfüllung beschränkt, d.h. die Werbung wird in einem vergleichbaren programmlichen Umfeld derselben Preisgruppe ausgestrahlt. EL CARTEL MEDIA wird dem Kunden den Ausstrahlungstermin rechtzeitig mitteilen. Sollte die Nacherfüllung wiederholt fehlschlagen, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder, bei nicht nur geringfügigen Mängeln, Rücktritt vom Auftrag verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Haftung von EL CARTEL MEDIA für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. 7.2 Ein Mangel der Werbung liegt nicht vor bei einer Sendestörung, die weniger als 10 % der technischen Reichweite betrifft, es sei denn diese Sendestörung beruht auf einem mindestens grob fahrlässigen Verhalten des Senders. Basis für die Feststellung einer Sendestörung ist das Störungsprotokoll der Kabel Deutschland GmbH, Network Monitoring Center. 7.3 Die vorstehenden Regelungen der Ziffern 7.1 und 7.2 finden keine Anwendung auf Product Placement. 8. Umbuchung, Kündigung 8.1 Der Sender, wie auch der Kunde, sind berechtigt, Aufträge über die Ausstrahlung von Werbung ganz oder teilweise bis zu sechs Wochen vor dem ersten Ausstrahlungstermin ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Der Kunde ist berechtigt, Aufträge über die Ausstrahlung von Werbung ganz oder teilweise bis zu 10 Werktage vor dem ersten Ausstrahlungstermin umzubuchen. 8.2 Widerruft der Kunde seinen Auftrag ohne Einhaltung der genannten Frist, wird sich der Sender bemühen, die Werbung so kurzfristig wie unter Aufrechterhaltung des ordentlichen Sendeablaufes möglich, nicht mehr auszustrahlen, übernimmt dafür jedoch keine Haftung. Der Kun- de bleibt im Fall des Widerrufs zur vollständigen Zahlung verpflichtet, es sei denn er kann nachweisen, dass dem Sender ein geringerer Schaden entstanden ist. 8.3 Die Kündigung eines Auftrages, der die Ausstrahlung von Werbespots mit einer Dauer von mehr als 90 Sekunden Länge oder Sonderwerbeformen zum Gegenstand hat, ist ausgeschlossen. 8.4 Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für EL CARTEL MEDIA bzw. den Sender besteht insbesondere dann, wenn konkrete Anhaltspunkte über die wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden bestehen oder wenn unvorhergesehene Programmänderungen beim Sender auftreten. 8.5 Die vorstehenden Regelungen der Ziffern 8.1 bis 8.4 finden keine Anwendung auf Aufträge über die Einbindung von Product Placement. 9. Preisberechnung, Preisänderungen 9.1 Es gilt die bei Abschluss des Auftrages gültige Preisliste. Für die Preisberechnung ist die tatsächliche Dauer des Werbespots zugrunde zu legen. Preise für Sonderwerbeformen und Product Placement werden gesondert vereinbart. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Kunde trägt eine etwa anfallende urheber- bzw. leistungsschutzrechtliche Vergütung, die wegen der ausgestrahlten Werbung an Verwertungsgesellschaften zu zahlen ist. 9.2 EL CARTEL MEDIA ist jederzeit berechtigt, die Preise zu ändern. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, treten neue Preise auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Kunde innerhalb von 3 Tagen nach entsprechender Mitteilung durch EL CARTEL MEDIA berechtigt, den Auftrag umzubuchen oder schriftlich vom Auftrag zurück zu treten, dies gilt nicht für Product Placement. 9.3 Die Preisberechnung für entgeltliches Product Placement bezieht sich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, nur auf die Erstausstrah- 21 EL CARTEL MEDIA Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Ausstrahlung von Fernsehwerbung. Gültig ab 31.08.2013 lung der Sendung. 10. Rabatte 10.1 Gemäß der Preislisten von EL CARTEL MEDIA (jeweils gültiger Stand) können auf die Listenpreise Rabatte auf die Gesamtrechnungssumme für innerhalb eines Kalenderjahres ausgestrahlte Werbung eines Kunden bei einem Sender gewährt werden. Sonderwerbeformen werden bei der Berechnung der Rabattstaffel berücksichtigt, eine Rabattgewährung auf die Sonderwerbeformen selbst erfolgt jedoch nicht. Product Placement wird weder bei der Berechnung der Rabattstaffel berücksichtigt noch findet eine Rabattgewährung auf Product Placements statt. Rabatte werden zum Berechnungszeitpunkt lediglich vorläufig gewährt. Die endgültige Abrechnung erfolgt am Ende des Kalenderjahres rückwirkend, entsprechend der tatsächlich abgenommenen Werbesendezeit. 10.2 Agenturen erhalten für die von ihnen erteilten Aufträge, ausgenommen für Aufträge von Product Placement, eine Entlohnung in Höhe von 15% des Rechnungsnettos, d.h. auf die Rechnungssumme ohne MwSt und nach Abzug von sonstigen Rabatten, aber vor Skonto. Diese Agenturentlohnung (AE) wird vom Rechnungsbetrag in Abzug gebracht. Ein solcher Anspruch besteht nur gegen Nachweis der Agenturtätigkeit und Fakturierung an die Agentur. Gegenüber Kleinst- und Scheinagenturen behält sich EL CARTEL MEDIA die Ablehnung der Agenturentlohnung vor. 10.3 Auf Anfrage kann EL CARTEL MEDIA der Gewährung eines Konzernrabattes für mehrere Kunden (Mutterund Tochtergesellschaften) schriftlich zustimmen, wenn eine kapitalmäßige Beteiligung zwischen der Mutter- und Tochtergesellschaft mit mehr als 50% am 1.1. des Kalenderjahres besteht. Die Anfrage und der Nachweis über die Konzernzugehörigkeit ist gegenüber EL CARTEL MEDIA bis spätestens 30.06. des Kalenderjahres zu erbringen. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt, bei Konzernaustritten innerhalb eines Kalenderjahres, die EL CARTEL MEDIA unverzüglich anzuzeigen sind, findet allenfalls eine anteilige Rabattgewährung statt. 11. Zahlungsbedingungen 11.1 Die Vergütung für die Ausstrahlung von Werbung bei dem Sender wird grundsätzlich monatlich im Voraus auf Basis des bis dahin in Auftrag gegebenen Volumens in Rechnung gestellt. 11.2 Bei Zahlungseingang innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum wird 2% Skonto gewährt, jedoch nur dann, wenn der Rechnungsbetrag spätestens drei Werktage vor der ersten Ausstrahlung dieses Monats beim Sender eingeht und alle vorausgegangenen Rechnungen bezahlt sind. 11.3 Bei nachträglicher Änderung der Auftragsdaten im Rechnungszeitraum erstellt EL CARTEL MEDIA eine Ergänzungsrechnung, in der entweder der noch zu zahlende Differenzbetrag in Rechnung gestellt oder eine Gutschrift ausgestellt wird. Bei Zahlungseingang des Differenzbetrages beim Sender innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum wird 2% Skonto gewährt, jedoch nur dann, wenn der Kunde bereits bei der ursprünglich für diesen Monat gestellten Rechnung zum Skontoabzug berechtigt war. 11.4 Auf Antrag des Kunden kann Zahlung nach dem SEPA-Firmenlastschriftverfahren eingeräumt werden. EL CARTEL MEDIA wird den Kunden spätestens einen Tag vor der anstehenden Kontobelastung von dieser informieren. 11.5 Der Kunde gerät in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 3 Wochen nach Rechnungsdatum auf das auf der Rechnung angegebene Konto des Senders eingegangen ist. 11.6 Schecks werden stets nur erfüllungshalber angenommen. 11.7 Bankspesen (z.B. wegen mangelnder Deckung, Rückscheckgebühren, Auslands-, Stornogebühren, etc.) gehen zu Lasten des Kunden. 11.8 Sollte der Rechnungsbetrag nicht spätestens drei Werktage vor Ausstrahlung bei dem Sender eingegangen sein oder im Falle von Zahlungsverzug ist der Sender berechtigt, die (weitere) Ausstrahlung zu unterlassen, bis der Kunde die Zahlung vollständig geleistet hat. Das gilt auch für den Fall, dass nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch des Senders durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. 11.9 Übernimmt der Sender die Produktion von Werbung aufgrund gesonderter vertraglicher Vereinbarung, wird die dafür vereinbarte Vergütung gesondert in Rechnung gestellt. Die Vergütung hierfür ist mit Rechnungsstellung in voller Höhe ohne Abzug zur Zahlung fällig. 12. Nutzungsrechte, Rechtegarantien 12.1 Der Kunde überträgt auf den Fernsehsender sämtliche Rechte zur Nutzung an dem Werbespot, der Sonderwerbeform bzw. dem in eine Sendung eingebundenen Produkt. Dies beinhaltet alle technischen Nutzungsarten wie z.B. Satellit, terrestrisch und Kabel, einschließlich Kabelweitersendung und der notwendigen Sublizenzrechte für die weiterverbreitenden Kabelunternehmen. Ausgenommen hiervon sind die vom Sender pauschal von der GEMA erworbenen Senderechte. Die Rechteübertragung erfolgt zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang. Dies gilt insbesondere auch für das Recht, die Nutzungsrechte auf mit der Sendeabwicklung beauftragte Dritte zu übertragen und die Ausstrahlung der Werbung mittels aller bekannten technischen Verfahren vorzunehmen. 12.2 Der Kunde sichert zu, über diese Rechte zu verfügen und diese nicht anderweitig (insbesondere auf eine andere Verwertungsgesellschaft) übertragen zu haben. 12.3 Im Verhältnis zum Sender trägt der Kunde allein die rundfunkrechtliche, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die zur Verfügung gestellte Werbung und das Produkt. Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte gegen die Ausstrahlung der Werbung oder die Produkte stellt der Kunde den Sender von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei. Dies schließt angemessene Kosten der Rechtsverteidigung ein. 22 EL CARTEL MEDIA Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Ausstrahlung von Fernsehwerbung. Gültig ab 31.08.2013 12.4 Der Kunde garantiert, dass weder die Werbung noch der Zeitpunkt der Ausstrahlung der Werbung, sofern dieser von ihm festgelegt wurde, gegen rechtliche, insbesondere auch wettbewerbsrechtliche, rundfunkstaatsvertragliche Bestimmungen und Werberichtlinien, verstößt. 13. Haftung 13.1 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Sender nur für die Verletzung von Kardinalpflichten und nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Kardinalspflichten im Sinne dieser Ziffer 13 sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Verletzungen des Lebens, Körpers, der Gesundheit und/oder die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Regelungen in dieser Ziffer 13.1 gelten bei Product Placement auch in Bezug auf Schäden, die nach Überlassung an dem Produkt entstehen. 14. Datenschutz 14.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten des Kunden, die dieser EL CARTEL MEDIA bzw. dem Sender zur Verfügung stellt, sowie Daten, die sich aus der Erteilung und Durchführung von Aufträgen ergeben, insbesondere zum Zweck der Marktforschung, durch EL CARTEL MEDIA, den Sender und Dritte genutzt und elektronisch maschinell verarbeitet werden. 15.3 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingung gilt dasjenige, was die Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. 15. Schlussbestimmungen 15.1 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur aufgrund von Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu. 15.4 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch EL CARTEL MEDIA. Eine Änderung dieser Schriftformklausel ist nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wird. 15.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Sender und dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Gerichtsstand ist München, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. 23 EL CARTEL MEDIA Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Verbreitung von Online-Werbung. Gültig seit 01.07.2012 01. Definitionen 02. Vertragsgegenstand 03. Schaltung 04. Zurückweisung 05. Material 06. Mängel 07. Nutzungsrechte, Rechtegarantien 08. Datenschutz 09. Preise 10. Sonstiges 1. Definitionen 1.1 „Online-Werbung“ ist die werbliche Nutzung des werblich adressierbaren Inventars eines Online-Dienstes mittels Werbemitteln (z.B. Banner, Mobile-Banner, Rectangle, Skyscraper etc.). 2. Vertragsgegenstand 2.1 Die RTL2 Fernsehen GmbH & Co. KG (nachfolgend „Sender“) ist u.a. Anbieterin von Internetseiten, wie z.B. „rtl2.de“. 2.1 Die EL CARTEL MEDIA GmbH & Co. KG (nachfolgend „EL CARTEL MEDIA“) vermarktet u.a. die Werbezeiten und „Cross-Promotion“-Kampagnen des Senders und handelt als dessen Vertreter. 2.2 Für alle Aufträge, welche die Verbreitung von Online-Werbung umfassen (z.B. im Rahmen von „CrossPromotion“-Kampagnen), gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ergänzend finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Ausstrahlung von Fernsehwerbung (Fernsehwerbung-AGB) entsprechende Anwendung (Online-Werbung ist für diese Zwecke Werbung i.S.v. Ziffer 1.5 der Fernsehwerbung-AGB); soweit nachstehend auf die Fernsehwerbung-AGB ausdrücklich Bezug genommen wird, hat dies lediglich klarstellende Bedeutung. Im Falle von Widersprüchen zwischen den AGB und den Fernsehwerbung-AGB, gehen die AGB vor. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von EL CARTEL MEDIA schriftlich bestätigt werden. 2.3 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Zugang ausdrücklich widerspricht. 3. Schaltung 3.1 Angaben zur Schaltung von Online-Werbung an einer bestimmten Position des jeweiligen Online-Dienstes oder auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Webseite sind lediglich als unverbindliche Planungsvorgaben zu verstehen, sofern diese nicht schriftlich verbindlich vereinbart wurden. EL CARTEL MEDIA wird sich nach Kräften bemühen, die Schaltung der Online-Werbung an der vom Kunden gewünschten Position und Zeit zu ermöglichen, ohne hierfür Gewähr zu übernehmen. EL CARTEL MEDIA ist berechtigt, eine Verschiebung der Ausstrahlung vorzunehmen, solange die tatsächliche Ausstrahlung in der gebuchten Preisgruppe erfolgt und der Kunde darüber unterrichtet wird. 3.2 Bei Online-Werbung, für die schriftlich verbindliche Positionen oder Zeiten vereinbart wurden, bedarf die Verschiebung grundsätzlich der Zustimmung des Kunden. Ausgenommen hiervon sind geringfügige Verschiebungen, die hinsichtlich der Position und/oder Zeit vergleichbar sind. Stimmt der Kunde der Verschiebung nicht zu, vereinbaren die Parteien eine neue Schaltung (Position/Zeit). Können sich die Parteien nicht auf eine neue Schaltung einigen, entfällt die Schaltungsverpflichtung. Bereits erbrachte Leistungen sind unverzüglich zu erstatten. 3.3 Die Zustimmung zur Verschiebung gemäß Ziffer 3.2 ist außerdem entbehrlich, wenn die gebuchte Online-Werbung wegen aktueller Geschehnisse, höherer Gewalt, Streik, gesetzlicher Bestimmungen oder aus technischen Gründen (einschließlich Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten, z.B. Access-Providern) verschoben wird. EL CARTEL MEDIA wird den Kunden über eine solche Verschiebung informieren, soweit es sich nicht um eine geringfügige Verschiebung handelt. 3.4 Konkurrenzausschluss im Rahmen der Platzierung/ Schaltung von Online-Werbung wird grundsätzlich nicht gewährleistet. 4. Zurückweisung 4.1 EL CARTEL MEDIA ist nicht verpflichtet, Online-Werbung des Kunden anzusehen und zu prüfen. 4.2 EL CARTEL MEDIA hält sich auch bei verbindlich angenommenen Aufträgen vor, die Schaltung ganz, teilweise oder vorübergehend zurückzuweisen bzw. abzubrechen, wenn der Verdacht besteht, dass die vom Kunden zur Verfügung gestellte Online-Werbung bzw. das Material und/ oder etwaige Daten/Internetseiten, auf die in der OnlineWerbung durch Hyperlink verwiesen wird, gegen gesetzliche und/oder behördliche Bestimmungen verstoßen wird, diese nicht den technischen Vorschriften (siehe Ziffer 5) entsprechen, den Interessen von EL CARTEL MEDIA oder des Senders widersprechen und/oder der Kunde nachträglich eine inhaltliche Änderung der Online-Werbung und/ oder der Daten/Internetseiten, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird, vorgenommen hat. Die Zurückweisung bzw. der Abbruch der Schaltung wird dem Kunden mitgeteilt. 4.3 Es wird klargestellt, dass Ziffer 5.3 und 5.4 der Fernsehwerbung-AGB entsprechende Anwendung finden. 5. Material 5.1 Der Kunde ist verpflichtet, EL CARTEL MEDIA das für die Schaltung der Online-Werbung notwendige Material in technisch einwandfreier Qualität gem. dieser Ziffer 5.2 bis spätestens 4 Werktage und Videomaterial bis spätestens 6 Werktage vor dem vereinbarten Beginn des vereinbarten Schaltungszeitraums, während der Bürozeiten (Mo.-Fr. 9.00-18.00 Uhr), kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sollten längere Vorlaufzeiten nach den technischen Richtlinien und Spezifikationen gem. dieser Ziffer 5.2 für die gebuchte Online-Werbung Anwendung finden, so gelten diese. Für die rechtzeitige Lieferung des Materials ist der Kunde verantwortlich. 5.2 Das Material ist EL CARTEL MEDIA gemäß den technischen Richtlinien und Spezifikationen abrufbar unter www.elcartelmedia.de/54.htm zu übermitteln. 5.3 Das Material ist per E-Mail zu übersenden an: [email protected]. 24 EL CARTEL MEDIA Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Verbreitung von Online-Werbung. Gültig seit 01.07.2012 5.4 Der Kunde ist verpflichtet, EL CARTEL MEDIA gleichzeitig mit der Übersendung des Materials die für die Abrechnung mit der GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben, insbesondere Produzent, Verlag, Komponist, Titel und Länge der verwendeten Musik in zweifacher schriftlicher und in elektronischer Form (per E-Mail an [email protected], auf CD-ROM oder DVD) mitzuteilen. insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. Die Rechteübertragung erfolgt zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags erforderlichem Umfang. Dies gilt insbesondere auch für das Recht, die Nutzungsrechte auf die mit der Abwicklung der Schaltung der Online-Werbung beauftragten Dritten zu übertragen und die Verbreitung mittels aller bekannten technischen Verfahren vorzunehmen. 5.5 Es wird klargestellt, dass Ziffer 6.1.5 und 6.1.6 der Fernsehwerbung-AGB entsprechende Anwendung finden. 7.2 EL CARTEL MEDIA sowie der Sender sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die von dem Kunden gelieferte Online-Werbung dergestalt zu bearbeiten, dass diese als solche gekennzeichnet wird (z.B. durch die Einfügung des Wortes „Anzeige“), und/oder diese vom redaktionellen Inhalt räumlich abzusetzen. 5.6 Sollte der Kunde das notwendige Material nicht rechtzeitig im Sinne von Ziffer 5 liefern, ist EL CARTEL MEDIA berechtigt, die vorgesehene Platzierung anderweitig zu vergeben und behält dessen ungeachtet den Vergütungsanspruch, als ob die Ausstrahlung zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt wäre. 6. Mängel 6.1 Die Schaltung erfolgt in der bei dem jeweiligen Internetanbieter üblichen Qualität. Die Parteien stellen klar, dass eine absolut fehlerfreie Wiedergabe nicht möglich und damit nicht geschuldet ist, insbesondere stellen folgende Fälle keinen Mangel dar: - Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder - Rechnerausfall bei Dritten (z.B. bei anderen Providern) oder - unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) anderer Provider und/oder Online-Dienste oder - durch einen Ausfall des Ad.Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend addiert) innerhalb von 30 Tagen andauert. 6.2 Der Kunde ist verpflichtet, Online-Werbung unverzüglich nach erstmaliger Schaltung zu überprüfen und einen etwaigen offensichtlichen Mangel unverzüglich und einen sonstigen Mangel innerhalb der ersten Schaltungswoche anzuzeigen, anderenfalls gilt die Ausführung des Auftrags als genehmigt. Im Übrigen gilt Ziffer 7.1 entsprechend. 7. Nutzungsrechte, Rechtegarantien 7.1 Der Kunde überträgt dem Sender sämtliche Rechte zur Online-Nutzung der Online-Werbung bzw. des Materials, 7.3 Es wird klargestellt, dass Ziffer 12.2 der Fernsehwerbung-AGB entsprechende Anwendung findet. 7.4 Im Verhältnis zum Sender trägt der Kunde allein die jugendmedienschutzrechtliche, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die zur Verfügung gestellte Online-Werbung. Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte gegen das Angebot oder die Verbreitung der Werbung, stellt der Kunde den Sender von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei. Dies schließt angemessene Kosten der Rechtsverfolgung ein. 7.5 Der Kunde garantiert, dass weder die Online-Werbung noch etwaige Daten/Internetseiten, auf die mittels Hyperlink in der Online-Werbung verwiesen wird, gegen rechtliche Vorschriften, insbesondere solche des Wettbewerbs- und des Jugendmedienschutzrechts, und/oder behördliche Bestimmungen verstoßen. 8. Datenschutz 8.1 Es wird klargestellt, dass Ziffer 14 der FernsehwerbungAGB entsprechende Anwendung findet. 8.2 Sollte der Kunde durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B. den Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Online-Werbung gewinnen oder sammeln, sichert er zu, dass bei der Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung von personenbezogenen Daten sämtliche rechtlichen Vorgaben eingehalten werden (wie z.B. die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG), des Rundfunk- staatsvertrages (RStV) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)). 8.3 Die nach dieser Ziffer 8.2 gewonnenen Daten darf der Kunde und/oder eine Agentur, die für einen Kunden OnlineWerbung bucht bzw. abwickelt, nur im Rahmen der jeweiligen Kampagne und für den jeweiligen Kunden auswerten. Eine anderweitige Speicherung, Auswertung, Nutzung und/ oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf der Webseite, auf der die OnlineWerbung geschaltet ist, und deren weitere Nutzung. 8.4 Setzt der Kunde für die Schaltung der Online-Werbung Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Betreiber dieser Systeme diese Ziffer 8 einhält. 8.5 Sollte der Kunde gegen diese Ziffer 8 verstoßen, zahlt er für jeden Verstoß, unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs, eine angemessen Vertragsstrafe an EL CARTEL MEDIA, die von dieser im konkreten Fall in der Höhe festgelegt wird. Weitere Ansprüche bleiben unberührt, insbesondere gilt Ziffer 7.4. 9. Preise 9.1 Preise für die Schaltung von Online-Werbung werden gesondert vereinbart. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Kunde trägt eine etwa anfallende urheber- bzw. leistungsschutzrechtliche Vergütung, die wegen der ausgestrahlten Werbung an Verwertungsgesellschaften zu zahlen ist. 9.2 Es wird klargestellt, dass Ziffer 9.2 und 9.3 der Fernsehwerbung-AGB entsprechende Anwendung finden. 10. Sonstiges 10.1 EL CARTEL MEDIA ist berechtigt, die Bruttowerbeumsätze des Kunden auf Produktebene zur Veröffentlichung an Nielsen Media Research oder vergleichbare Institutionen weiterzuleiten. 10.2 EL CARTEL MEDIA wird dem Kunden über die Anzahl der während der Kampagne ausgelieferten AdImpressions und/oder AdClicks in einem von EL CARTEL MEDIA vorgegebenen Format berichten. Maßgeblich sind insoweit die von EL CARTEL MEDIA ermittelten Daten. 25 IMPRESSUM Herausgeber EL CARTEL MEDIA GmbH & Co. KG lil-dagover-ring 1 82031 grünwald ph +49 89 64185 7950 fx +49 89 64185 7009 [email protected] www.elcartelmedia.de Projektmanagement Alexandra Ölke, Robert Schaperjahn 26