Preismappe 2014 - El Cartel Media

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PREISE 2014
INHALTSVERZEICHNIS
03Kontakt
Tarifarten und Preislisten
04
Tarifarten RTL II 2014 / Preissystematik
05
Spotpreisberechnung / Rabattstaffel 2014
06-08Haupttarif
Angebotsportfolio
10Übersicht
11-12 Sonderwerbeformen & Kooperationen bei RTL II
13HbbTV
14
Online & Social Media
15Mobile
16DRTV
AGBs und Impressum
18-23 AGBs zur Ausstrahlung von Fernsehwerbung
24-25 AGBs für die Verbreitung von Online-Werbung
26Impressum
2
KONTAKT
Andreas Kösling
Joachim Riegel
Vertriebsdirektor
Chief Operating Officer
ph +49 89 64185 7200
ph +49 89 64185 7010
[email protected] [email protected]
Andreas von Berg
Jan Hoffmann
Leiter Sonderwerbeformen
Leiter Disposition
ph +49 89 64185 7700
ph +49 89 64185 7300
[email protected] [email protected]
Sabine Ensslin
Leiterin Verkaufsmarketing
ph +49 89 64185 7400
[email protected]
3
TARIFARTEN RTL II 2014 / PREISSYSTEMATIK
TA
01
30
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
65
66
67
68
76
77
79
80
94
Standardtarif
Gegeneventtarif
Movesplit
Framesplit
Skyscraper
Promosplit
Teasersplit
Cut In
Werbetrennermove
Spotpremiere
Programmsplit
Scharniersplit
Abspannsplit
Presplit
Postsplit
Wettersplit
Gewinnspiel
Promostory
Singlespot
News Countdown
Sponsoring
Änderungen und Druckfehler vorbehalten
Der Haupttarif ist gültig für Standardtarif (TA 01) und alle Sonderwerbeformen
(TA 30-80 & 94).
4
SPOTPREISBERECHNUNG / RABATTSTAFFEL 2014
DIE SPOTPREISBERECHUNG ERFOLGT LINEAR:
SPOTPREIS=
30-SEKUNDEN-PREIS
30
X SPOTLÄNGE
OTC-PFLICHTHINWEIS:
Die 4-sekündigen, standardisierten Pflichthinweise für OTC-Produkte sind
kostenfrei.
Änderungen und Druckfehler vorbehalten
Rabatt in %
Jahresumsatz in TEUR ab
-
0,0
125
0,5
150
1,0
250
1,5
500
2,0
1.0003,0
1.5004,0
2.0005,0
2.5005,5
3.0006,0
4.0007,0
5.00010,0
6.00011,0
5
HAUPTTARIF TA 01, 30 - 80 & 94
PREISE 2014 IN € - 30 SEKUNDEN
0 2014
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
PG
62
87
111
112
112
85
70
70
107
132
134
118
Saisonalitätsindex
150 90 120180180180120 120120150 210210180
1
210120 180240240240180 150150210 270270240
2
270180 240300300300240 180180300 360360330
3
330210 300360360360270 240240360 450450390
4
390240 330420450450330 270270420 510510450
5
450270 390510510510390 330330480 600600540
6
510330 450570570570420 360360540 660690600
7
570360 510630630630480 390390600 750750660
8
630390 540690720720540 450450660 840840750
9
690420 600780780780600 480480750 900930810
10
780480 690870870870660 540540840
1.020
1.050930
11
• 870540 750960960960750 600600930
1.140
1.170
1.020
12
960 600 8401.0801.0801.080 810 660 6601.020 1.2601.2901.140
13
1.050 660 9001.1701.1701.170 900 750 7501.110 1.3801.4101.230
14
1.140 720 9901.2601.2901.290 960 810 8101.230 1.5001.5301.350
15
1.230 750 1.0801.3801.3801.3801.050 870 8701.320 1.6201.6501.440
16
1.320 810 1.1401.4701.4701.4701.110 930 9301.410 1.7401.7701.560
17
1.410 870 1.2301.5601.5901.5901.200 990 9901.500 1.8601.8901.650
18
1.500 930 1.3201.6801.6801.6801.290 1.0501.0501.620 1.9802.0101.770
19
1.590 990 1.3801.7701.7701.7701.350 1.1101.1101.710 2.1002.1301.890
20
1.7101.050 1.5001.8901.9201.9201.440 1.2001.2001.830 2.2502.2802.010
21
1.8301.140 1.5902.0402.0402.0401.560 1.2901.2901.950 2.4302.4602.160
22
1.9501.200 1.7102.1602.1902.1901.650 1.3801.3802.100 2.5802.6102.310
23
2.0701.290 1.8002.3102.3102.3101.770 1.4401.4402.220 2.7302.7602.430
24
2.1901.350 1.9202.4302.4602.4601.860 1.5301.5302.340 2.8802.9402.580
25
2.3101.440 2.0102.5502.5802.5801.950 1.6201.6202.460 3.0603.0902.730
26
2.4301.500 2.1002.7002.7302.7302.070 1.7101.7102.610 3.2103.2702.880
27
2.5801.590 2.2502.8502.8802.8802.190 1.8001.8002.760 3.4203.4503.030
28
2.7301.680 2.3703.0303.0603.0602.310 1.9201.9202.910 3.6003.6603.210
29
2.8801.800 2.5203.2103.2403.2402.460 2.0102.0103.090 3.8103.8703.390
30
3.0301.890 2.6403.3603.3903.3902.580 2.1302.1303.240 3.9904.0503.570
31
3.1801.980 2.7603.5403.5703.5702.700 2.2202.2203.390 4.2004.2603.750
32
3.3302.070 2.9103.6903.7203.7202.820 2.3402.3403.570 4.4104.4703.930
33
3.5102.190 3.0603.9003.9303.9302.970 2.4602.4603.750 4.6204.7104.140
34
Alle Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Änderungen und Druckfehler vorbehalten. TA = Tarifart PG = Preisgruppe
PG
1
2
3
4
5
6
7
8
9
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11
12
13
14
15
16
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19
20
21
22
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26
27
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29
30
31
32
33
34
6
HAUPTTARIF TA 01, 30 - 80 & 94
PREISE 2014 IN € - 30 SEKUNDEN
0 2014
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
PG
62
87
111
112
112
85
70
70
107
132
134
118
Saisonalitätsindex
3.6902.2803.210 4.1104.1404.1403.150 2.5802.580 3.9604.860 4.9504.350
35
3.8702.4003.360 4.2904.3204.3203.300 2.7002.700 4.1405.100 5.1904.560
36
4.0502.5203.510 4.5004.5304.5303.450 2.8502.850 4.3205.340 5.4304.770
37
4.2602.6403.720 4.7404.7704.7703.630 2.9702.970 4.5605.610 5.7005.040
38
4.4702.7603.900 4.9505.0105.0103.810 3.1203.120 4.7705.910 6.0005.280
39
4.7102.9104.110 5.2205.2805.2803.990 3.3003.300 5.0406.210 6.3005.550
40
4.9503.0604.320 5.4905.5505.5504.200 3.4803.480 5.3106.540 6.6305.850
41
5.1903.2104.530 5.7605.8205.8204.410 3.6303.630 5.5506.840 6.9606.120
42
5.4603.3904.740 6.0606.1206.1204.650 3.8103.810 5.8507.200 7.3206.450
43
5.7303.5404.980 6.3606.4206.4204.860 4.0204.020 6.1207.560 7.6806.750
44
6.0303.7505.250 6.6906.7506.7505.130 4.2304.230 6.4507.950 8.0707.110
45
• 6.3303.9305.520 7.0207.0807.0805.370 4.4404.440 6.7808.370 8.4907.470
46
6.6604.1405.790 7.3807.4707.4705.670 4.6504.650 7.1408.790 8.9107.860
47
7.0204.3506.120 7.8007.8607.8605.970 4.9204.920 7.5009.270 9.4208.280
48
7.3804.5906.420 8.1908.2808.2806.270 5.1605.160 7.8909.750 9.9008.700
49
7.7404.8006.720 8.5808.6708.6706.570 5.4305.430 8.28010.23010.3809.120
50
8.1305.0407.080 9.0309.1209.1206.900 5.7005.700 8.70010.74010.8909.600
51
8.5505.3107.440 9.4809.5709.5707.260 6.0006.000 9.15011.28011.460
10.080
52
8.970 5.550 7.800 9.96010.05010.050 7.620 6.270 6.270 9.60011.850 12.03010.590
53
9.420 5.850 8.190 10.47010.56010.560 8.010 6.600 6.600 10.08012.420 12.63011.130
54
9.900 6.150 8.610 10.98011.10011.100 8.430 6.930 6.930 10.59013.080 13.26011.670
55
10.410 6.450 9.060 11.55011.67011.670 8.850 7.290 7.290 11.13013.740 13.95012.270
56
10.950 6.780 9.540 12.15012.27012.270 9.300 7.680 7.680 11.73014.460 14.67012.930
57
11.490 7.110 9.990 12.75012.87012.870 9.780 8.040 8.040 12.30015.180 15.39013.560
58
12.090 7.50010.530 13.41013.53013.53010.290 8.460 8.460 12.93015.960 16.20014.280
59
12.690 7.86011.040 14.10014.22014.22010.800 8.880 8.880 13.59016.740 17.01014.970
60
13.320 8.25011.580 14.79014.91014.91011.310 9.330 9.330 14.25017.580 17.85015.720
61
13.980 8.67012.150 15.51015.66015.66011.880 9.780 9.780 14.97018.450 18.72016.500
62
14.700 9.12012.780 16.32016.47016.47012.510 10.29010.290 15.72019.410 19.71017.340
63
15.450 9.57013.440 17.16017.31017.31013.140 10.83010.830 16.53020.400 20.70018.240
64
16.26010.08014.160 18.06018.21018.21013.830 11.37011.370 17.40021.450 21.78019.200
65
17.13010.62014.910 19.02019.20019.20014.550 12.00012.000 18.33022.620 22.95020.220
66
18.03011.19015.690 20.01020.19020.19015.330 12.63012.630 19.29023.790 24.15021.270
67
18.99011.76016.530 21.09021.27021.27016.140 13.29013.290 20.31025.080 25.44022.410
68
Alle Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Änderungen und Druckfehler vorbehalten. TA = Tarifart PG = Preisgruppe
PG
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40
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68
7
HAUPTTARIF TA 01, 30 - 80 & 94
PREISE 2014 IN € - 30 SEKUNDEN
0 2014
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
PG
62
87
111
112
112
85
70
70
107
132
134
118
Saisonalitätsindex
69
20.01012.420 17.40022.20022.41022.41017.01014.01014.010 21.42026.40026.82023.610
70
21.09013.080 18.36023.40023.61023.61017.94014.76014.760 22.56027.84028.26024.900
22.23013.770 19.35024.69024.90024.90018.90015.57015.570 23.79029.34029.79026.220
71
23.43014.520 20.37026.01026.25026.25019.92016.41016.410 25.08030.93031.41027.660
72
24.72015.330 21.51027.45027.69027.69021.00017.31017.310 26.46032.64033.12029.160
73
26.10016.170 22.71028.98029.22029.22022.20018.27018.270 27.93034.44034.98030.810
74
28.20017.490 24.54031.29031.59031.59023.97019.74019.740 30.18037.23037.80033.270
75
30.51018.930 26.55033.87034.17034.17025.92021.36021.360 32.64040.26040.89036.000
76
33.12020.520 28.80036.75037.08037.08028.14023.19023.190 35.43043.71044.37039.090
77
35.82022.200 31.17039.75040.11040.11030.45025.08025.080 38.34047.28048.00042.270
78
38.73024.000 33.69042.99043.38043.38032.91027.12027.120 41.43051.12051.90045.690
79
• 41.85025.950 36.42046.44046.86046.86035.58029.31029.310 44.79055.23056.07049.380
80
45.21028.020 39.33050.19050.64050.64038.43031.65031.650 48.36059.67060.57053.340
81
48.84030.270 42.48054.21054.69054.69041.52034.20034.200 52.26064.47065.46057.630
82
52.74032.700 45.87058.53059.07059.07044.82036.93036.930 56.43069.63070.68062.220
83
56.97035.310 49.56063.24063.81063.81048.42039.87039.870 60.96075.21076.35067.230
84
61.53038.160 53.52068.31068.91068.91052.29043.08043.080 65.85081.21082.44072.600
85
66.45041.190 57.81073.77074.43074.43056.49046.53046.530 71.10087.72089.04078.420
86
71.76044.490 62.43079.65080.37080.37060.99050.22050.220 76.77094.71096.15084.690
87
77.49048.030 67.41086.01086.79086.79065.88054.24054.240 82.920102.300103.83091.440
88
83.70051.900 72.81092.91093.75093.75071.16058.59058.590 89.550110.490112.17098.760
89
90.390 56.040 78.630100.320101.250101.250 76.830 63.270 63.270 96.720119.310121.110106.650
90
97.620 60.510 84.930108.360109.320109.320 82.980 68.340 68.340 104.460128.850130.800115.200
91
105.420 65.370 91.710117.030118.080118.080 89.610 73.800 73.800 112.800139.140141.270124.410
92
113.850 70.590 99.060126.360127.500127.500 96.780 79.710 79.710 121.830150.270152.550134.340
93
122.970 76.230 106.980136.500137.730137.730104.520 86.070 86.070 131.580162.330164.790145.110
94
132.810 82.350 115.530147.420148.740148.740112.890 92.970 92.970 142.110175.320177.960156.720
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Alle Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Änderungen und Druckfehler vorbehalten. TA = Tarifart PG = Preisgruppe
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ANGEBOTSPORTFOLIO
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Angebotsportfolio
EL CARTEL MEDIA ist der Werbevermarkter von RTL II. Rund um das attraktive Programm des Senders bietet das
Unternehmen eine breite Palette kreativer Kampagnen an – über alle digitalen Medien hinweg. Im Zentrum des
Portfolios steht der Reichweitengarant TV, synergetisch ergänzt durch rtl2.de, HbbTV, die Online-Mediathek RTL II
NOW und verschiedene Mobile Apps. EL CARTEL MEDIA begleitet seine Kunden kompetent, kreativ und servicestark
in die digitale Zukunft.
KLASSISCHER
TV-SPOT
DRTV
ONLINE &
SOCIAL MEDIA
HBBTV
SONDERWERBEFORMEN
& KOOPERATIONEN
MOBILE
APPS
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AngebotsportfoliO
Sonderwerbeformen & Kooperationen bei RTL II
Intelligente und maßgeschneiderte Kommunikationslösungen abseits des klassischen Werbeblocks verleihen Ihrem
Markenauftritt das besondere Etwas.
Sponsoring
Exclusive
Position
Special
Creation
Individuelle
Inszenierung
Placement
Kooperationen
Programm- &
Rubrikensponsoring
Pre- & Postsplit
Skyscraper,
Cut In & Framesplit
Movesplit
Haptisches
Product Placement
Lizenzkooperationen
Label- &
Tagessponsoring
Programmsplit &
News-Countdown
Individuelle
Platzierungen
Digitales
Product Placement
Produktkooperationen
Titelsponsoring
Scharnier-, Abspann& Teasersplit
Abspannframe,
Logomorphing &
Werbetrenner
Singlespot &
Spotpremiere
Wetter- & Promosplit
Diary
Promostory
Individuelle
Splitmaske
POS-Kooperationen
Testimonals
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Angebotsportfolio
Sonderwerbeformen & Kooperationen bei RTL II
Mit dem Sponsoring eines RTL II-Formats oder einer Sendungsrubrik präsentieren Sie Ihrer Zielgruppe genau die
Sendung, die ihr gefällt und über die sie spricht! Dank der hohen Frequenz Ihrer Kommunikationsbotschaft bauen Sie
so schnell und effektiv die Bekanntheit Ihrer Marke aus und übertragen gleichzeitig das positive Image der TV-Marke auf
Ihre Produkte.
Sie wollen maximale Aufmerksamkeit für Ihren TV-Spot? Dann bieten Ihnen die Exclusive Positions bei RTL II durch die
exklusive Platzierung im Werbeblock genau diesen Alleinstellungsbonus.
Möchten Sie Ihre Markenbotschaft aufmerksamkeitsstark und nah am redaktionellen Kontext einer Sendung ausrichten?
Und das auch ohne klassischen TV-Spot? Dann erfüllen unsere kreativen und individuellen Lösung im Bereich der
Special Creations genau und zielgerichtet diese Anforderungen. Ganz nach Ihren Wünschen und einzigartig in der
gestalterischen Umsetzung.
Mit unseren Individuellen Inszenierungen finden wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Produkt die passende Stelle im
laufenden RTL II-Programm. Die auf Ihre Kommunikationsbedürfnisse abgestimmte szenenindividuelle Platzierung oder
gestaltete Spotumgebung schafft eine harmonische Rezeptionssituation und erhöht so die Wirkung Ihres Spots.
Oder möchten Sie Ihr Produkt direkt als Bestandteil einer Sendung im Format inszenieren? Mit haptischem oder digitalem Product Placement erreichen Sie dies auf authentische und imageprägende Art und Weise.
Suchen Sie noch nach dem perfekten Gesicht für Ihre Kampagne? Oder möchten Sie Ihr Produkt mit starken RTL II
Programmmarken aufladen? Dann bieten wir Ihnen im Bereich Kooperationen vielfältige Möglichkeiten, von unserem
Know-How und Fan-Potential zu profitieren.
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Angebotsportfolio
HbbTV
Das HbbTV Angebot von RTL II verbindet dank seiner interaktiven Darstellung die positiven Merkmale des herkömmlichen Teletextes mit den vielfältigen Vorteilen der digitalen Welt! Über den Red Button auf der Fernbedienung
können sich die Zuschauer parallel zum laufenden Programm über alle Sendungen informieren. Die Navigation erfolgt
intuitiv über die Startleiste am unteren Bildrand. Neben einem elektronischen Programmguide liefert das Angebot
umfangreiche Informationen rund um das RTL II-Programm und viele weitere Inhalte, die erstmals mit hochauflösenden
Bildern und Videoinhalten angereichert werden können.
Für besonders aufmerksamkeitsstarke Platzierungen bieten wir individuelle HbbTV-Microsites, die
ganz nach Kundenwünschen und Kampagnenzielen angepasst und mit interaktiven
Elementen wie Video- oder Gewinnspieleinbindungen ergänzt werden können.
Flankierende Banner und Integrationen innerhalb der Red-Button-Einblendung
bzw. auf der Startleiste runden das Angebot ab und bieten zusätzliche
Präsenzmöglichkeiten für Werbetreibende.
Angebote und Preise erhalten Sie gerne auf Anfrage.
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Angebotsportfolio
Online & Social Media
RTL II bietet mit seinem Web-Auftritt RTL2.de ein hochwertiges Internetportal, das den Usern umfangreiche Einblicke
in die Programmwelt des Senders bietet und crossmediale Kampagnenergänzungen ermöglicht. Zusätzlich steht den
Usern über RTL2NOW.de ein umfangreiches Video-on-Demand Angebot mit aktuellen Formaten zur Verfügung, die
jederzeit abrufbar sind. Verpasste Sendungen können so direkt im Anschluss an die TV-Ausstrahlung angeschaut
werden.
In Social Media Communities diskutieren Fans über ihre Lieblingsformate und können sich untereinander austauschen
und gemeinsam Inhalte generieren. RTL II nutzt dieses Instrument innerhalb der Online-Promotion und bietet
zielgruppenaffine Integrationen zu zahlreichen Formaten – z.B. im Rahmen der erfolgreichen Facebook-Seiten zu Berlin – Tag & Nacht, Köln 50667, Privatdetektive im
Einsatz, GRIP und Die Geissens.
Angebote und Preise erhalten Sie gerne auf Anfrage.
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Angebotsportfolio
Mobile
Mit seinen Apps bietet RTL II mobile Plattformen erfolgreicher Formate, die insbesondere bei einer jungen, aktiven und
trendsetzenden Zielgruppe gefragt sind. Diese Umfelder ermöglichen es Werbetreibenden, Marken
und Produkte zielgruppengenau zu platzieren und diese zum ständigen Begleiter der Konsumenten zu machen. Mit den
kostenlosen Mobile Apps von Berlin – Tag & Nacht und Köln 50667 können die Fans ihre Lieblingssendung
beispielsweise überall hin mitnehmen! Die Apps verfügen über einen Video-on-Demand-Service, Community-Features
und viele Infos rund um die Sendungen. Die Second-Screen-Funktion ermöglicht es den Fans, sich während der
laufenden Sendung über das Gesehene auszutauschen.
Mit der umfangreichen Smartphone-App von RTL II NOW ist zudem das gesamte TV-Programm mobil verfügbar –
als Livestream oder auf Abruf.
Für Ihre Markenbotschaft bieten die erfolgreichen RTL II-Apps dank Pre-Rolls, Content Ads
oder aufmerksamkeitsstarker Presenter-Intros attraktive Platzierungsmöglichkeiten.
Angebote und Preise erhalten Sie gerne auf Anfrage.
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Angebotsportfolio
DRTV
Direct Response TV bezeichnet Werbespots, bei denen der Zuschauer über Service-Rufnummern oder Fax mit
dem Produktanbieter in Kontakt treten kann. Im Gegensatz zum Teleshopping steht bei DRTV-Spots nicht die unmittelbare Bestellung im Vordergrund, sondern die Möglichkeit, sich über das Produkt zu informieren.
Sofern sie nicht als Dauerwerbesendung gestaltet sind, fallen DRTV-Spots unter die stündliche Werbezeitenbeschränkung für Spotwerbung.
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AGBs und Impressum
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EL CARTEL MEDIA
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Ausstrahlung von Fernsehwerbung. Gültig ab 31.08.2013
01. Definitionen
02. Vertragsgegenstand
03. Vertragsschluss
04. Ausstrahlungen
05. Zurückweisung
06. Sendematerial / Produkte
07. Mängel
08. Umbuchung, Kündigung
09. Preisberechnung, Preisänderungen
10. Rabatte
11. Zahlungsbedingungen
12. Nutzungsrechte, Rechtegarantien
13. Haftung
14. Datenschutz
15. Schlussbestimmungen
1. Definitionen
1.1 „Werbespot“ ist ein mindestens fünfsekündiger Film,
in dem ein Produkt oder eine Dienstleistung innerhalb einer Werbeinsel im Fernsehprogramm beworben wird.
1.2 „Product Placement“ ist die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken, Tätigkeiten (im Folgenden „Produkt“ oder „Produkte“ genannt)
eines Herstellers oder Erbringers von Produkten in der
Produktion gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung mit dem Ziel der Absatzförderung. Die kostenlose
Bereitstellung von Produkten ist Produktplatzierung, sofern die betreffenden Produkte von bedeutendem Wert
sind. Ein Produkt ist von bedeutendem Wert, wenn sein
Wert ein Prozent der Produktionskosten oder mehr, bzw.
mindestens EURO 1.000,00 beträgt. Die Bestimmung des
bedeutenden Wertes gilt für jede Ware oder Dienstleistung
gesondert. Werden mehrere Leistungen durch dasselbe
Unternehmen bereit gestellt, werden die Leistungen jedoch wertmäßig addiert.
1.3 „Sonderwerbeform“ ist jede sonstige Form der Produkt- oder Markenpräsentation im Fernsehprogramm
(z.B. Sponsoring), die kein Werbespot und kein Product
Placement ist.
1.4 Werbespots, Product Placement und Sonderwerbeformen werden zusammen „Werbung“ genannt.
1.5 „Auftrag“ ist der Vertrag zwischen dem Fernsehsender, bei dem die Werbung zur Ausstrahlung kommen soll,
(im Folgenden „Sender“ genannt), vertreten durch die
EL CARTEL MEDIA GmbH & Co. KG (im Folgenden „EL
CARTEL MEDIA“ genannt), und dem Vertragspartner (im
Folgenden „Kunde“ genannt) über die Ausstrahlung von
Werbung.
1.6 Unter einer Eckplatzierung versteht man die erste und
zweite sowie letzte und vorletzte Position im Werbeblock.
Wunschplatzierungen können mit einem Aufschlag von
20% gekauft werden
2. Vertragsgegenstand
2.1 EL CARTEL MEDIA vermarktet die Werbezeiten des
Senders und Produktionen des Senders für Product
Placement und handelt als Vertreter des Senders.
2.2 Für alle Aufträge gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine
eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur
wirksam, wenn sie von EL CARTEL MEDIA schriftlich bestätigt werden.
2.3 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der
Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Zugang ausdrücklich Widerspruch erhebt.
3. Vertragsschluss
3.1 Angebote von EL CARTEL MEDIA sind vorbehaltlich
einer anders lautenden Vereinbarung oder Mitteilung
unverbindlich und stehen stets unter dem Vorbehalt der
Verfügbarkeit der angebotenen Werbezeiten bzw. der Produktion und Ausstrahlung der Sendung, in der ein Produkt
platziert werden soll.
3.2 Unterbreitet der Kunde ein Angebot, so kommt der
Auftrag durch schriftliche oder elektronische Annahme
durch EL CARTEL MEDIA zustande oder, falls die Annahme nicht vor Ausstrahlung der Werbung erfolgt, durch
Ausstrahlung.
3.3 Aufträge von Agenturen werden nur für namentlich
genau benannte Werbungtreibende angenommen. EL
CARTEL MEDIA ist berechtigt, von der Agentur einen
Mandatsnachweis zu verlangen. Die Fakturierung erfolgt
an die Agentur. Bei Buchungen von Agenturen behält
sich EL CARTEL MEDIA das Recht vor, Buchungsbestätigungen an den Werbungtreibenden weiterzuleiten. Die
Agentur tritt mit Auftragserteilung die Zahlungsansprüche
gegen ihre Kunden aus dem der Forderung zugrunde liegenden Werbevertrag an den Sender ab (Sicherungsabtretung). Der Sender nimmt diese Abtretung an.
3.4 Agenturen können die für einen Werbungtreibenden
gebuchten Sendetermine nicht auf einen anderen Werbungtreibenden oder eine andere Agentur übertragen
lassen.
3.5 Die Zusammenfassung von mehreren Werbungtreibenden in einer Werbesendung, sog. Verbundwerbung,
bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von
EL CARTEL MEDIA. Die Werbungtreibenden sind namentlich zu benennen. EL CARTEL MEDIA ist zur Erhebung
eines Verbundzuschlags berechtigt.
4. Ausstrahlungen
4.1 Ausstrahlungen von Werbespots und Sonderwerbeformen
4.1.1 Angaben zu bestimmten Sendezeiten, Terminen
oder Werbeblöcken sind lediglich als unverbindliche Planungsvorgaben zu verstehen, sofern diese nicht schriftlich verbindlich vereinbart wurden. EL CARTEL MEDIA
wird sich in diesem Fall nach Kräften darum bemühen,
die Ausstrahlung des Werbespots in einem vom Kunden
gewünschten Werbeblock zu ermöglichen, ohne hierfür
Gewähr zu übernehmen. EL CARTEL MEDIA ist aber
berechtigt, eine Verschiebung der Ausstrahlung vorzunehmen, solange die tatsächliche Ausstrahlung in der
gebuchten Preisgruppe erfolgt und der Kunde darüber
unterrichtet wird.
4.1.2 EL CARTEL MEDIA ist berechtigt, neben den in den
Programmschemata ausgewiesenen Werbeblöcken wei-
18
EL CARTEL MEDIA
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Ausstrahlung von Fernsehwerbung. Gültig ab 31.08.2013
tere Werbeblöcke anzubieten. Konkurrenzausschluss innerhalb eines Werbeblocks oder Programmumfeldes wird
grundsätzlich nicht gewährleistet.
4.1.3 EL CARTEL MEDIA ist berechtigt, Werbung, die
für Kinder und Jugendliche nicht geeignet ist, unabhängig von etwa im Auftrag genannten Zeiten, in Zeiten zu
verschieben, zu denen die Werbung in zulässiger Weise
ausgestrahlt werden kann.
4.1.4 Bei Werbung, für die schriftlich verbindlich Sendezeiten, Termine oder Werbeblöcke vereinbart wurden, bedarf die Verschiebung grundsätzlich der Zustimmung des
Kunden. Stimmt der Kunde der Verschiebung nicht zu,
vereinbaren die Parteien einen neuen Ausstrahlungstermin. Können sich die Parteien nicht auf einen neuen Termin einigen, entfällt die Ausstrahlungsverpflichtung. Bereits erbrachte Leistungen sind unverzüglich zu erstatten.
4.1.5 Die Zustimmung gemäß 4.1.4 ist bei nur geringfügigen zeitlichen und dem Kunden zumutbaren Verschiebungen entbehrlich. Die Verschiebung einer Werbung
ist geringfügig, wenn sie innerhalb des gleichen redaktionellen Umfeldes erfolgt und sie zu keiner wesentlichen
Abweichung der Ausstrahlung von dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt führt.
4.1.6 Die Zustimmung gemäß 4.1.4 ist außerdem entbehrlich, wenn der Sender den vorgesehenen Programmablauf
wegen aktueller Geschehnisse, aus ernsthaften technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik oder gesetzlicher Bestimmungen ändert. EL CARTEL MEDIA wird
den Kunden über eine solche Verschiebung informieren,
soweit es sich nicht um eine geringfügige Verschiebung
handelt.
4.1.7 Der Sender ist berechtigt, die Werbung im gesamten
Sendegebiet des Senders auszustrahlen, ein Anspruch
des Kunden besteht jedoch nur für das deutsche Sendegebiet. Ferner ist der Sender berechtigt (aber nicht verpflichtet) die Werbung im Rahmen von Video-on-Demandoder anderen Abruf-Angeboten, die von dem Sender oder
einem Dritten betrieben werden (z.B. über www.rtl2.de
und/oder www.rtl2now.de), öffentlich zugänglich zu ma-
chen (z.B. „7-Tage-Chatch-up-Angebote“). Aufgrund der
gegebenen technischen Bedingungen kann das Sendesignal (oder ggf. die Verbreitung durch Abruf-Angebote) bei
den verschiedenen technischen Formen der Ausstrahlung,
der Verbreitung oder des Abrufs teilweise auch über das
Sendegebiet hinaus in anderen Ländern empfangbar und/
oder abrufbar sein. Ein Anspruch des Kunden auf eine verschlüsselte Verbreitung besteht nicht.
4.1.8 Nach Abschluss des Sendemonats stellt EL CARTEL
MEDIA dem Kunden Sendebestätigungen mit Angabe der
tatsächlichen Ausstrahlungszeit und der jeweiligen Werbeinseln zur Verfügung.
4.2 Ausstrahlungen von Sendungen, in denen Produkte
platziert werden
4.2.1 Angaben zur Ausstrahlung der Sendung, insbesondere Sendeplatz, Sendezeitraum und Häufigkeit der Ausstrahlung sind vorbehaltlich redaktioneller Entscheidungen
und daher unverbindlich. EL CARTEL MEDIA übernimmt
keine Gewährleistung dafür, wann, wie lange und in welchem Zusammenhang das Produkt in der Sendung zu
sehen ist oder erwähnt wird. Diese Entscheidungen liegen
ebenfalls im freien Ermessen der Redaktion der Sendung.
4.2.2 Bei einer Verschiebung des Sendeplatzes erfolgt
keine Erstattung, insbesondere keine (anteilige) Rückerstattung des geleisteten Entgelts. Dies gilt für entgeltliches
und unentgeltliches Product Placement.
4.3 Ausstrahlung von Sendungen, in denen Geld- und/
oder Sachpreise ausgelobt werden
4.3.1 Angaben zur Ausstrahlung der Sendung, insbesondere Sendeplatz, Sendezeitraum und Häufigkeit der
Ausstrahlung sind vorbehaltlich redaktioneller Entscheidungen und daher unverbindlich. EL CARTEL MEDIA
übernimmt keine Gewährleistung dafür, wann, wie lange
und in welchem Zusammenhang das Gewinnspiel bzw.
die ausgelobten Preise in der Sendung zu sehen sind.
Diese Entscheidungen liegen ebenfalls im freien Ermessen der Redaktion der Sendung.
4.3.2 Soweit EL CARTEL MEDIA und der Kunde vereinbaren, dass das notwendige Sendematerial für das Gewinnspiel dem Sender vom Kunden zur Verfügung gestellt
wird, findet Ziffer 6.1 entsprechende Anwendung.
4.3.3 Soweit EL CARTEL MEDIA und der Kunde vereinbaren, dass der Sender das notwendige Sendematerial für
das Gewinnspiel erstellt, ist der Kunde verpflichtet dem
Sender das notwendige Sendematerial (z.B. Gewinndarstellungen, Logos, etc.) bis spätestens 4 Wochen vor dem
vereinbarten Sendetermin, während der Bürozeiten (Mo.Fr. 9.00-18.00 Uhr), kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Für die Lieferung von Gewinndarstellungen in Form von
Sachgegenständen (z.B. Produkte), gilt Ziffer 6.2 entsprechend. Für die rechtzeitige Lieferung ist der Kunde
verantwortlich.
4.2.3 Bei entgeltlichem Product Placement erbringt EL
CARTEL MEDIA lediglich im Falle einer Absetzung der
Produktion oder von Teilen der Produktion vor deren Erstausstrahlung eine angemessene Entschädigung, die EL
CARTEL MEDIA festlegt.
4.3.4 Soweit die Erhebung der Gewinnerdaten durch
den Sender erfolgt, wird dieser die Gewinnerdaten unverzüglich an den Kunden weitergeben. Im Übrigen ist
ausschließlich der Kunde für die Gewinnübergabe und
-abwicklung verantwortlich und zu deren Durchführung
verpflichtet.
4.2.4 EL CARTEL MEDIA ist grundsätzlich berechtigt, für
die angebotene Sendung weitere Product Placements anzunehmen. Ein Konkurrenzausschluss ist nicht vereinbart.
4.3.5 Bei einer Verschiebung des Sendeplatzes erfolgt
keine Erstattung, insbesondere keine (anteilige) Rückerstattung des geleisteten Entgelts.
4.2.5 Ziffer 4.1.7 findet entsprechende Anwendung auf
Sendungen, in denen Produkte platziert werden.
4.3.6 EL CARTEL MEDIA ist grundsätzlich berechtigt,
für die angebotene Sendung auch weitere Gewinnspiele
anzunehmen. Ein Konkurrenzschutz ist nicht vereinbart.
19
EL CARTEL MEDIA
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Ausstrahlung von Fernsehwerbung. Gültig ab 31.08.2013
5. Zurückweisung
5.1 EL CARTEL MEDIA ist nicht verpflichtet, Werbung des
Kunden vor Ausstrahlung anzusehen und zu prüfen.
5.2 EL CARTEL MEDIA behält sich auch bei verbindlich
angenommenen Aufträgen vor, die Ausstrahlung ganz
oder teilweise zurückzuweisen bzw. keine weiteren Ausstrahlungen vorzunehmen, wenn die zur Verfügung gestellte Werbung oder der Ausstrahlungszeitpunkt der Werbung gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen,
insbesondere auch gegen die jeweils geltenden gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten verstößt, nicht den technischen Vorschriften (siehe Ziffer 6)
entspricht oder den Interessen von EL CARTEL MEDIA
oder des Senders widerspricht. Die Zurückweisung bzw.
der Abbruch der Ausstrahlung eines Werbespots ist dem
Kunden durch EL CARTEL MEDIA jeweils unverzüglich
mitzuteilen.
5.3 Erfolgt die Zurückweisung bzw. der Abbruch der weiteren Ausstrahlung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich neue
bzw. geänderte Werbung zur Ausstrahlung zur Verfügung
zu stellen, auf die die Zurückweisungs- bzw. Abbruchsgründe nicht zutreffen. Sollte diese Ersatz-Werbung für
die Einhaltung des vereinbarten Ausstrahlungszeitpunkts
verspätet zur Verfügung gestellt werden, so dass die Ausstrahlung nicht mehr möglich ist, behält EL CARTEL MEDIA dessen ungeachtet den Vergütungsanspruch, als ob
die Ausstrahlung zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt wäre.
6.1.1 Der Kunde ist verpflichtet, EL CARTEL MEDIA das
für die Ausstrahlung notwendige Material (Motivpläne und
Sendekopien) in technisch einwandfreier Qualität bis spätestens 7 Werktage vor dem vereinbarten Sendetermin,
während der Bürozeiten (Mo.-Fr. 9.00-18.00 Uhr), kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für die rechtzeitige Lieferung
des Materials ist der Kunde verantwortlich.
6.1.2 Die Sendekopien sind EL CARTEL MEDIA als Videobänder, in der Sendenorm Digital Betacam PAL zur Verfügung zu stellen. Alternativ kann eine digitale Spotanlieferung erfolgen. Werbung in HD kann ausschließlich auf dem
digitalen Weg angeliefert werden.
Physische Anlieferung:
Digital Betacam PAL: Bild: Pal-D1 Signale in 16:9 anamorph und den Normen ITU-R BT.601/656 entsprechend.
Der Time Code (VITC und LTC identisch) muss steigend
und ohne Unterbrechung enthalten sein.
Digitale Spotanlieferung -per Webinterface:
Format:
SD: MXF-Container gemäß OP1a mit 50 Mbit/s VideoDatenstrom im IMX-Format (D10) nach SMPTE
386M mit 50 Halbbildern pro Sekunde, max. 5 Minuten
Länge
HD: MXF-Container gemäß OP1a mit dem Kodierungsalgorithmus XDCAM-HD 422 (1080i/25), max. 5 Minuten
Länge.
ungeeignetem oder beschädigtem Sendematerial fordert
EL CARTEL MEDIA unverzüglich Ersatz an. Der Kunde
trägt die Gefahr bei der Übermittlung des Materials.
Da die Sendeabwicklung technisch im HD 1080i/25
Format arbeitet, werden während Ausstrahlung alle SDSpots zunächst auf HD konvertiert (upconversion).
Für die Verbreitung der SD-Sendewege (z.B. DVB-T, Satellit-SD) wird das HD-Sendesignal nach SD konvertiert
(downconversion).
6.1.3 Der Kunde ist verpflichtet, EL CARTEL MEDIA
gleichzeitig mit der Übersendung der Sendekopien die
für die Abrechnung mit der GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben, insbesondere Produzent, Verlag, Komponist, Titel und Länge der
verwendeten Musik in zweifacher schriftlicher und in elektronischer Form (per E-Mail an: [email protected],
auf CD-Rom oder Diskette) mitzuteilen.
6.1.4 Die Sendekopien sind zu übersenden an: EL
CARTEL MEDIA GmbH & Co. KG, Motivdisposition, LilDagover-Ring 1, 82031 Grünwald.
6. Sendematerial / Produkte
Generell gilt, die technischen Richtlinien und Spezifikation
zur digitalen Anlieferung unter www.elcartelmedia.de/
AGB zu beachten.
6.1.5 Die überlassenen Unterlagen und Sendekopien
(Material) werden von EL CARTEL MEDIA nicht verwahrt,
sondern als File archiviert, um einen erneuten Einsatz
auch nach länger zurückliegendem Ausstrahlungstermin
zu ermöglichen. Eine Archivierung des physischen Sendebands durch EL CARTEL MEDIA erfolgt nicht. EL CARTEL
MEDIA ist zur Vernichtung des zur Verfügung gestellten Materials berechtigt, sofern der Kunde nicht bereits
ausdrücklich bei der Anlieferung eine Rücksendung des
Materials fordert. Eine Rücksendung erfolgt nur in diesem
Fall und auf Kosten des Kunden innerhalb von 20 Tagen
nach dem letzten Ausstrahlungstermin. EL CARTEL MEDIA haftet nicht für Schäden oder Verlust des Materials, es
sei denn, EL CARTEL MEDIA hat vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt. EL CARTEL MEDIA ist zur Zurückbehaltung
des Materials bis zur vollständigen Zahlung des Auftrages
berechtigt.
6.1 Sendematerial für Werbespots und Sonderwerbeformen
Hinsichtlich des Sendematerials gilt sowohl für Videobänder als auch für die digitale Spotanlieferung: Bei erkennbar
6.1.6 Wird die Ausstrahlung der Werbung zu dem vereinbarten Zeitpunkt unmöglich, weil die EL CARTEL MEDIA
5.4 Erfolgt die Zurückweisung bzw. der Abbruch aus
Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, so kann
dieser im Hinblick auf die zurückgewiesene Werbung von
dem Auftrag zurücktreten und Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen verlangen, soweit diese noch nicht durch
Ausstrahlungen verbraucht sind. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Ton (physische und digitale Anlieferung): StereoSendeton auf Spur 1+2. Lautheitsausteuerung gemäß
EBU -Recommendation R128 mit einer Programmlautheit
(Target Level) von -23 LUFS (+/- 1 LU).Dabei darf der maximale TruePeak Level -1 dBTP nicht überschreiten. Die
maximale Momentary Loudness darf -15 LUFS (+8 LU)
und die maximale Short-term Loudness darf -20 LUFS (+3
LU) nicht überschreiten.
20
EL CARTEL MEDIA
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Ausstrahlung von Fernsehwerbung. Gültig ab 31.08.2013
übergebenen Unterlagen oder Sendekopien technisch
oder anderweitig fehlerhaft sind oder werden sie nicht
rechtzeitig zur Verfügung gestellt, und hat der Kunde dies
zumindest überwiegend zu vertreten, kann EL CARTEL
MEDIA die für die vereinbarte Sendezeit geschuldete Vergütung dem Kunden in Rechnung stellen, auch wenn die
Werbung nicht zur Ausstrahlung kommt.
6.2 Lieferung von Produkten zur Produktplatzierung /
zum Product Placement
6.2.1 Der Kunde stellt das mangelfreie zu platzierende
Produkt für die Produktion zum vereinbarten Zeitpunkt am
vereinbarten Ort auf eigene Kosten zur Verfügung. Soweit
Ort und Zeitpunkt nicht vereinbart sind, stellt der Kunde
das Produkt am Sitz des Senders zum Produktionsstart
zur Verfügung. Soweit es sich bei dem Produkt nicht um
eine Dienstleistung oder um ein Produkt handelt, welches
während der Produktion verbraucht wird, holt der Kunde
das Produkt nach Fertigstellung der Produktion der Sendung, in die das Produkt eingebunden werden soll, auf
eigene Kosten wieder an dem vereinbarten Ort ab.
6.2.2 Die Kosten für den Transport (Anlieferung sowie Abholung) des Produktes übernimmt der Kunde.
6.2.3 Der Kunde haftet für das Produkt sowie etwaige
durch die Platzierung und Verwendung des Produktes
oder dessen verspätete oder mangelhafte Anlieferung
entstehende Schäden unbeschränkt und stellt EL CARTEL
MEDIA, den Sender sowie die Produktionsfirma von allen
Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Platzierung
des Produktes in der Sendung frei. Dies schließt angemessene Kosten der Rechtsverteidigung ein. EL CARTEL
MEDIA ist insbesondere in den Fällen der verspäteten
oder unterlassenen Anlieferung und der Anlieferung eines
mangelhaften Produktes zur Vermeidung von Schäden,
insbesondere zur Vermeidung von Produktionsausfall,
dazu berechtigt ein entsprechendes Ersatzprodukt auf
Kosten des Kunden zu besorgen.
6.2.4 Der Kunde wird das Produkt ausreichend versichern.
7. Mängel
7.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Werbung unverzüglich mit oder nach Ausstrahlung zu überprüfen und einen
etwaigen offensichtlichen Mangel unverzüglich und einen
sonstigen Mangel spätestens 2 Wochen nach Ausstrahlung anzuzeigen, anderenfalls gilt die Ausführung des Auftrags als genehmigt. Im Fall eines von EL CARTEL MEDIA
oder vom Sender zu vertretenden Mangels ist die Haftung
zunächst auf Nacherfüllung beschränkt, d.h. die Werbung
wird in einem vergleichbaren programmlichen Umfeld derselben Preisgruppe ausgestrahlt. EL CARTEL MEDIA wird
dem Kunden den Ausstrahlungstermin rechtzeitig mitteilen. Sollte die Nacherfüllung wiederholt fehlschlagen, kann
der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder, bei nicht nur
geringfügigen Mängeln, Rücktritt vom Auftrag verlangen.
Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Haftung von EL CARTEL MEDIA für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung von Leben, Körper
und Gesundheit bleibt unberührt.
7.2 Ein Mangel der Werbung liegt nicht vor bei einer Sendestörung, die weniger als 10 % der technischen Reichweite betrifft, es sei denn diese Sendestörung beruht auf
einem mindestens grob fahrlässigen Verhalten des Senders. Basis für die Feststellung einer Sendestörung ist das
Störungsprotokoll der Kabel Deutschland GmbH, Network
Monitoring Center.
7.3 Die vorstehenden Regelungen der Ziffern 7.1 und 7.2
finden keine Anwendung auf Product Placement.
8. Umbuchung, Kündigung
8.1 Der Sender, wie auch der Kunde, sind berechtigt,
Aufträge über die Ausstrahlung von Werbung ganz oder
teilweise bis zu sechs Wochen vor dem ersten Ausstrahlungstermin ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Der
Kunde ist berechtigt, Aufträge über die Ausstrahlung von
Werbung ganz oder teilweise bis zu 10 Werktage vor dem
ersten Ausstrahlungstermin umzubuchen.
8.2 Widerruft der Kunde seinen Auftrag ohne Einhaltung
der genannten Frist, wird sich der Sender bemühen, die
Werbung so kurzfristig wie unter Aufrechterhaltung des
ordentlichen Sendeablaufes möglich, nicht mehr auszustrahlen, übernimmt dafür jedoch keine Haftung. Der Kun-
de bleibt im Fall des Widerrufs zur vollständigen Zahlung
verpflichtet, es sei denn er kann nachweisen, dass dem
Sender ein geringerer Schaden entstanden ist.
8.3 Die Kündigung eines Auftrages, der die Ausstrahlung
von Werbespots mit einer Dauer von mehr als 90 Sekunden Länge oder Sonderwerbeformen zum Gegenstand
hat, ist ausgeschlossen.
8.4 Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für EL CARTEL MEDIA bzw. den Sender besteht insbesondere dann, wenn
konkrete Anhaltspunkte über die wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden bestehen oder wenn unvorhergesehene Programmänderungen beim Sender auftreten.
8.5 Die vorstehenden Regelungen der Ziffern 8.1 bis 8.4
finden keine Anwendung auf Aufträge über die Einbindung von Product Placement.
9. Preisberechnung, Preisänderungen
9.1 Es gilt die bei Abschluss des Auftrages gültige Preisliste. Für die Preisberechnung ist die tatsächliche Dauer
des Werbespots zugrunde zu legen. Preise für Sonderwerbeformen und Product Placement werden gesondert
vereinbart. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Kunde trägt eine etwa anfallende urheber- bzw. leistungsschutzrechtliche Vergütung, die
wegen der ausgestrahlten Werbung an Verwertungsgesellschaften zu zahlen ist.
9.2 EL CARTEL MEDIA ist jederzeit berechtigt, die Preise
zu ändern. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, treten neue Preise auch für laufende Aufträge
sofort in Kraft. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Kunde
innerhalb von 3 Tagen nach entsprechender Mitteilung
durch EL CARTEL MEDIA berechtigt, den Auftrag umzubuchen oder schriftlich vom Auftrag zurück zu treten, dies
gilt nicht für Product Placement.
9.3 Die Preisberechnung für entgeltliches Product Placement bezieht sich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde, nur auf die Erstausstrah-
21
EL CARTEL MEDIA
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Ausstrahlung von Fernsehwerbung. Gültig ab 31.08.2013
lung der Sendung.
10. Rabatte
10.1 Gemäß der Preislisten von EL CARTEL MEDIA (jeweils gültiger Stand) können auf die Listenpreise Rabatte auf die Gesamtrechnungssumme für innerhalb eines
Kalenderjahres ausgestrahlte Werbung eines Kunden bei
einem Sender gewährt werden. Sonderwerbeformen werden bei der Berechnung der Rabattstaffel berücksichtigt,
eine Rabattgewährung auf die Sonderwerbeformen selbst
erfolgt jedoch nicht. Product Placement wird weder bei
der Berechnung der Rabattstaffel berücksichtigt noch findet eine Rabattgewährung auf Product Placements statt.
Rabatte werden zum Berechnungszeitpunkt lediglich
vorläufig gewährt. Die endgültige Abrechnung erfolgt am
Ende des Kalenderjahres rückwirkend, entsprechend der
tatsächlich abgenommenen Werbesendezeit.
10.2 Agenturen erhalten für die von ihnen erteilten Aufträge, ausgenommen für Aufträge von Product Placement,
eine Entlohnung in Höhe von 15% des Rechnungsnettos, d.h. auf die Rechnungssumme ohne MwSt und nach
Abzug von sonstigen Rabatten, aber vor Skonto. Diese
Agenturentlohnung (AE) wird vom Rechnungsbetrag in
Abzug gebracht. Ein solcher Anspruch besteht nur gegen
Nachweis der Agenturtätigkeit und Fakturierung an die
Agentur. Gegenüber Kleinst- und Scheinagenturen behält
sich EL CARTEL MEDIA die Ablehnung der Agenturentlohnung vor.
10.3 Auf Anfrage kann EL CARTEL MEDIA der Gewährung eines Konzernrabattes für mehrere Kunden (Mutterund Tochtergesellschaften) schriftlich zustimmen, wenn
eine kapitalmäßige Beteiligung zwischen der Mutter- und
Tochtergesellschaft mit mehr als 50% am 1.1. des Kalenderjahres besteht. Die Anfrage und der Nachweis über die
Konzernzugehörigkeit ist gegenüber EL CARTEL MEDIA
bis spätestens 30.06. des Kalenderjahres zu erbringen.
Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt, bei Konzernaustritten innerhalb eines Kalenderjahres, die EL CARTEL MEDIA unverzüglich
anzuzeigen sind, findet allenfalls eine anteilige Rabattgewährung statt.
11. Zahlungsbedingungen
11.1 Die Vergütung für die Ausstrahlung von Werbung bei
dem Sender wird grundsätzlich monatlich im Voraus auf
Basis des bis dahin in Auftrag gegebenen Volumens in
Rechnung gestellt.
11.2 Bei Zahlungseingang innerhalb von zehn Tagen ab
Rechnungsdatum wird 2% Skonto gewährt, jedoch nur
dann, wenn der Rechnungsbetrag spätestens drei Werktage vor der ersten Ausstrahlung dieses Monats beim
Sender eingeht und alle vorausgegangenen Rechnungen
bezahlt sind.
11.3 Bei nachträglicher Änderung der Auftragsdaten im
Rechnungszeitraum erstellt EL CARTEL MEDIA eine Ergänzungsrechnung, in der entweder der noch zu zahlende
Differenzbetrag in Rechnung gestellt oder eine Gutschrift
ausgestellt wird. Bei Zahlungseingang des Differenzbetrages beim Sender innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum wird 2% Skonto gewährt, jedoch nur dann,
wenn der Kunde bereits bei der ursprünglich für diesen
Monat gestellten Rechnung zum Skontoabzug berechtigt
war.
11.4 Auf Antrag des Kunden kann Zahlung nach dem
SEPA-Firmenlastschriftverfahren eingeräumt werden. EL
CARTEL MEDIA wird den Kunden spätestens einen Tag
vor der anstehenden Kontobelastung von dieser informieren.
11.5 Der Kunde gerät in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 3 Wochen nach Rechnungsdatum
auf das auf der Rechnung angegebene Konto des Senders
eingegangen ist.
11.6 Schecks werden stets nur erfüllungshalber angenommen.
11.7 Bankspesen (z.B. wegen mangelnder Deckung,
Rückscheckgebühren, Auslands-, Stornogebühren, etc.)
gehen zu Lasten des Kunden.
11.8 Sollte der Rechnungsbetrag nicht spätestens drei
Werktage vor Ausstrahlung bei dem Sender eingegangen
sein oder im Falle von Zahlungsverzug ist der Sender berechtigt, die (weitere) Ausstrahlung zu unterlassen, bis der
Kunde die Zahlung vollständig geleistet hat. Das gilt auch
für den Fall, dass nach Vertragsschluss erkennbar wird,
dass der Zahlungsanspruch des Senders durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird.
11.9 Übernimmt der Sender die Produktion von Werbung
aufgrund gesonderter vertraglicher Vereinbarung, wird die
dafür vereinbarte Vergütung gesondert in Rechnung gestellt. Die Vergütung hierfür ist mit Rechnungsstellung in
voller Höhe ohne Abzug zur Zahlung fällig.
12. Nutzungsrechte, Rechtegarantien
12.1 Der Kunde überträgt auf den Fernsehsender sämtliche Rechte zur Nutzung an dem Werbespot, der Sonderwerbeform bzw. dem in eine Sendung eingebundenen
Produkt. Dies beinhaltet alle technischen Nutzungsarten
wie z.B. Satellit, terrestrisch und Kabel, einschließlich Kabelweitersendung und der notwendigen Sublizenzrechte
für die weiterverbreitenden Kabelunternehmen. Ausgenommen hiervon sind die vom Sender pauschal von der
GEMA erworbenen Senderechte. Die Rechteübertragung
erfolgt zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang. Dies gilt
insbesondere auch für das Recht, die Nutzungsrechte auf
mit der Sendeabwicklung beauftragte Dritte zu übertragen und die Ausstrahlung der Werbung mittels aller bekannten technischen Verfahren vorzunehmen.
12.2 Der Kunde sichert zu, über diese Rechte zu verfügen
und diese nicht anderweitig (insbesondere auf eine andere Verwertungsgesellschaft) übertragen zu haben.
12.3 Im Verhältnis zum Sender trägt der Kunde allein die
rundfunkrechtliche, wettbewerbsrechtliche und sonstige
Verantwortung für die zur Verfügung gestellte Werbung
und das Produkt. Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte gegen die Ausstrahlung der Werbung oder die Produkte stellt der Kunde den Sender von
allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.
Dies schließt angemessene Kosten der Rechtsverteidigung ein.
22
EL CARTEL MEDIA
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Ausstrahlung von Fernsehwerbung. Gültig ab 31.08.2013
12.4 Der Kunde garantiert, dass weder die Werbung noch
der Zeitpunkt der Ausstrahlung der Werbung, sofern dieser von ihm festgelegt wurde, gegen rechtliche, insbesondere auch wettbewerbsrechtliche, rundfunkstaatsvertragliche Bestimmungen und Werberichtlinien, verstößt.
13. Haftung
13.1 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Sender nur für
die Verletzung von Kardinalpflichten und nur in Höhe des
vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Dies gilt
auch für Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern
oder Erfüllungsgehilfen. Kardinalspflichten im Sinne dieser
Ziffer 13 sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Verletzungen des Lebens, Körpers, der
Gesundheit und/oder die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Regelungen in dieser Ziffer 13.1 gelten
bei Product Placement auch in Bezug auf Schäden, die
nach Überlassung an dem Produkt entstehen.
14. Datenschutz
14.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten des Kunden, die dieser EL CARTEL MEDIA bzw. dem Sender zur Verfügung stellt, sowie Daten,
die sich aus der Erteilung und Durchführung von Aufträgen
ergeben, insbesondere zum Zweck der Marktforschung,
durch EL CARTEL MEDIA, den Sender und Dritte genutzt
und elektronisch maschinell verarbeitet werden.
15.3 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser
AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingung gilt dasjenige, was die
Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit
vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg
zu erzielen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur aufgrund von Forderungen
aus demselben Vertragsverhältnis zu.
15.4 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des
Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch EL
CARTEL MEDIA. Eine Änderung dieser Schriftformklausel
ist nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wird.
15.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Sender
und dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Gerichtsstand ist
München, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
23
EL CARTEL MEDIA
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Verbreitung von Online-Werbung. Gültig seit 01.07.2012
01. Definitionen
02. Vertragsgegenstand
03. Schaltung
04. Zurückweisung
05. Material
06. Mängel
07. Nutzungsrechte, Rechtegarantien
08. Datenschutz
09. Preise
10. Sonstiges
1. Definitionen
1.1 „Online-Werbung“ ist die werbliche Nutzung des werblich adressierbaren Inventars eines Online-Dienstes mittels Werbemitteln (z.B. Banner, Mobile-Banner, Rectangle,
Skyscraper etc.).
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die RTL2 Fernsehen GmbH & Co. KG (nachfolgend
„Sender“) ist u.a. Anbieterin von Internetseiten, wie z.B.
„rtl2.de“.
2.1 Die EL CARTEL MEDIA GmbH & Co. KG (nachfolgend
„EL CARTEL MEDIA“) vermarktet u.a. die Werbezeiten und
„Cross-Promotion“-Kampagnen des Senders und handelt
als dessen Vertreter.
2.2 Für alle Aufträge, welche die Verbreitung von Online-Werbung umfassen (z.B. im Rahmen von „CrossPromotion“-Kampagnen), gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ergänzend finden
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Ausstrahlung
von Fernsehwerbung (Fernsehwerbung-AGB) entsprechende Anwendung (Online-Werbung ist für diese Zwecke
Werbung i.S.v. Ziffer 1.5 der Fernsehwerbung-AGB); soweit
nachstehend auf die Fernsehwerbung-AGB ausdrücklich
Bezug genommen wird, hat dies lediglich klarstellende
Bedeutung. Im Falle von Widersprüchen zwischen den
AGB und den Fernsehwerbung-AGB, gehen die AGB vor.
Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine
eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur
wirksam, wenn sie von EL CARTEL MEDIA schriftlich bestätigt werden.
2.3 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich
bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Zugang ausdrücklich
widerspricht.
3. Schaltung
3.1 Angaben zur Schaltung von Online-Werbung an einer
bestimmten Position des jeweiligen Online-Dienstes oder
auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Webseite sind lediglich als unverbindliche Planungsvorgaben zu verstehen, sofern diese nicht schriftlich verbindlich vereinbart wurden. EL CARTEL MEDIA wird sich nach
Kräften bemühen, die Schaltung der Online-Werbung an
der vom Kunden gewünschten Position und Zeit zu ermöglichen, ohne hierfür Gewähr zu übernehmen. EL CARTEL
MEDIA ist berechtigt, eine Verschiebung der Ausstrahlung
vorzunehmen, solange die tatsächliche Ausstrahlung in der
gebuchten Preisgruppe erfolgt und der Kunde darüber unterrichtet wird.
3.2 Bei Online-Werbung, für die schriftlich verbindliche
Positionen oder Zeiten vereinbart wurden, bedarf die Verschiebung grundsätzlich der Zustimmung des Kunden.
Ausgenommen hiervon sind geringfügige Verschiebungen,
die hinsichtlich der Position und/oder Zeit vergleichbar sind.
Stimmt der Kunde der Verschiebung nicht zu, vereinbaren
die Parteien eine neue Schaltung (Position/Zeit). Können
sich die Parteien nicht auf eine neue Schaltung einigen, entfällt die Schaltungsverpflichtung. Bereits erbrachte Leistungen sind unverzüglich zu erstatten.
3.3 Die Zustimmung zur Verschiebung gemäß Ziffer 3.2 ist
außerdem entbehrlich, wenn die gebuchte Online-Werbung
wegen aktueller Geschehnisse, höherer Gewalt, Streik, gesetzlicher Bestimmungen oder aus technischen Gründen
(einschließlich Störungen aus dem Verantwortungsbereich
von Dritten, z.B. Access-Providern) verschoben wird. EL
CARTEL MEDIA wird den Kunden über eine solche Verschiebung informieren, soweit es sich nicht um eine geringfügige Verschiebung handelt.
3.4 Konkurrenzausschluss im Rahmen der Platzierung/
Schaltung von Online-Werbung wird grundsätzlich nicht
gewährleistet.
4. Zurückweisung
4.1 EL CARTEL MEDIA ist nicht verpflichtet, Online-Werbung des Kunden anzusehen und zu prüfen.
4.2 EL CARTEL MEDIA hält sich auch bei verbindlich angenommenen Aufträgen vor, die Schaltung ganz, teilweise
oder vorübergehend zurückzuweisen bzw. abzubrechen,
wenn der Verdacht besteht, dass die vom Kunden zur Verfügung gestellte Online-Werbung bzw. das Material und/
oder etwaige Daten/Internetseiten, auf die in der OnlineWerbung durch Hyperlink verwiesen wird, gegen gesetzliche und/oder behördliche Bestimmungen verstoßen wird,
diese nicht den technischen Vorschriften (siehe Ziffer 5)
entsprechen, den Interessen von EL CARTEL MEDIA oder
des Senders widersprechen und/oder der Kunde nachträglich eine inhaltliche Änderung der Online-Werbung und/
oder der Daten/Internetseiten, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird, vorgenommen hat. Die Zurückweisung bzw.
der Abbruch der Schaltung wird dem Kunden mitgeteilt.
4.3 Es wird klargestellt, dass Ziffer 5.3 und 5.4 der Fernsehwerbung-AGB entsprechende Anwendung finden.
5. Material
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, EL CARTEL MEDIA das für
die Schaltung der Online-Werbung notwendige Material in
technisch einwandfreier Qualität gem. dieser Ziffer 5.2 bis
spätestens 4 Werktage und Videomaterial bis spätestens
6 Werktage vor dem vereinbarten Beginn des vereinbarten
Schaltungszeitraums, während der Bürozeiten (Mo.-Fr.
9.00-18.00 Uhr), kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sollten längere Vorlaufzeiten nach den technischen Richtlinien
und Spezifikationen gem. dieser Ziffer 5.2 für die gebuchte
Online-Werbung Anwendung finden, so gelten diese. Für
die rechtzeitige Lieferung des Materials ist der Kunde verantwortlich.
5.2 Das Material ist EL CARTEL MEDIA gemäß den technischen Richtlinien und Spezifikationen abrufbar unter
www.elcartelmedia.de/54.htm zu übermitteln.
5.3 Das Material ist per E-Mail zu übersenden an:
[email protected].
24
EL CARTEL MEDIA
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Verbreitung von Online-Werbung. Gültig seit 01.07.2012
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, EL CARTEL MEDIA gleichzeitig mit der Übersendung des Materials die für die Abrechnung mit der GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben, insbesondere Produzent,
Verlag, Komponist, Titel und Länge der verwendeten Musik
in zweifacher schriftlicher und in elektronischer Form (per
E-Mail an [email protected], auf CD-ROM oder DVD)
mitzuteilen.
insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. Die Rechteübertragung erfolgt zeitlich, örtlich und
inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags erforderlichem Umfang. Dies gilt insbesondere auch für das Recht,
die Nutzungsrechte auf die mit der Abwicklung der Schaltung der Online-Werbung beauftragten Dritten zu übertragen und die Verbreitung mittels aller bekannten technischen
Verfahren vorzunehmen.
5.5 Es wird klargestellt, dass Ziffer 6.1.5 und 6.1.6 der
Fernsehwerbung-AGB entsprechende Anwendung finden.
7.2 EL CARTEL MEDIA sowie der Sender sind berechtigt,
aber nicht verpflichtet, die von dem Kunden gelieferte
Online-Werbung dergestalt zu bearbeiten, dass diese als
solche gekennzeichnet wird (z.B. durch die Einfügung des
Wortes „Anzeige“), und/oder diese vom redaktionellen Inhalt
räumlich abzusetzen.
5.6 Sollte der Kunde das notwendige Material nicht rechtzeitig im Sinne von Ziffer 5 liefern, ist EL CARTEL MEDIA
berechtigt, die vorgesehene Platzierung anderweitig zu vergeben und behält dessen ungeachtet den Vergütungsanspruch, als ob die Ausstrahlung zum vereinbarten Zeitpunkt
erfolgt wäre.
6. Mängel
6.1 Die Schaltung erfolgt in der bei dem jeweiligen Internetanbieter üblichen Qualität. Die Parteien stellen klar, dass
eine absolut fehlerfreie Wiedergabe nicht möglich und damit nicht geschuldet ist, insbesondere stellen folgende Fälle
keinen Mangel dar:
- Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- Rechnerausfall bei Dritten (z.B. bei anderen Providern)
oder
- unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf
sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) anderer Provider und/oder Online-Dienste oder
- durch einen Ausfall des Ad.Servers, der nicht länger als
24 Stunden (fortlaufend addiert) innerhalb von 30 Tagen
andauert.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, Online-Werbung unverzüglich nach erstmaliger Schaltung zu überprüfen und einen
etwaigen offensichtlichen Mangel unverzüglich und einen
sonstigen Mangel innerhalb der ersten Schaltungswoche
anzuzeigen, anderenfalls gilt die Ausführung des Auftrags
als genehmigt. Im Übrigen gilt Ziffer 7.1 entsprechend.
7. Nutzungsrechte, Rechtegarantien
7.1 Der Kunde überträgt dem Sender sämtliche Rechte zur
Online-Nutzung der Online-Werbung bzw. des Materials,
7.3 Es wird klargestellt, dass Ziffer 12.2 der Fernsehwerbung-AGB entsprechende Anwendung findet.
7.4 Im Verhältnis zum Sender trägt der Kunde allein die
jugendmedienschutzrechtliche,
wettbewerbsrechtliche
und sonstige Verantwortung für die zur Verfügung gestellte
Online-Werbung. Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte gegen das Angebot oder die Verbreitung
der Werbung, stellt der Kunde den Sender von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei. Dies schließt
angemessene Kosten der Rechtsverfolgung ein.
7.5 Der Kunde garantiert, dass weder die Online-Werbung
noch etwaige Daten/Internetseiten, auf die mittels Hyperlink
in der Online-Werbung verwiesen wird, gegen rechtliche
Vorschriften, insbesondere solche des Wettbewerbs- und
des Jugendmedienschutzrechts, und/oder behördliche Bestimmungen verstoßen.
8. Datenschutz
8.1 Es wird klargestellt, dass Ziffer 14 der FernsehwerbungAGB entsprechende Anwendung findet.
8.2 Sollte der Kunde durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B. den Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Online-Werbung gewinnen oder
sammeln, sichert er zu, dass bei der Erhebung, Verarbeitung
und/oder Nutzung von personenbezogenen Daten sämtliche rechtlichen Vorgaben eingehalten werden (wie z.B. die
Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG), des Rundfunk-
staatsvertrages (RStV) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)).
8.3 Die nach dieser Ziffer 8.2 gewonnenen Daten darf der
Kunde und/oder eine Agentur, die für einen Kunden OnlineWerbung bucht bzw. abwickelt, nur im Rahmen der jeweiligen Kampagne und für den jeweiligen Kunden auswerten.
Eine anderweitige Speicherung, Auswertung, Nutzung und/
oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Dieses Verbot
erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf der Webseite, auf der die OnlineWerbung geschaltet ist, und deren weitere Nutzung.
8.4 Setzt der Kunde für die Schaltung der Online-Werbung
Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch
der Betreiber dieser Systeme diese Ziffer 8 einhält.
8.5 Sollte der Kunde gegen diese Ziffer 8 verstoßen, zahlt
er für jeden Verstoß, unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs, eine angemessen Vertragsstrafe an EL
CARTEL MEDIA, die von dieser im konkreten Fall in der
Höhe festgelegt wird. Weitere Ansprüche bleiben unberührt, insbesondere gilt Ziffer 7.4.
9. Preise
9.1 Preise für die Schaltung von Online-Werbung werden
gesondert vereinbart. Alle Preise verstehen sich zuzüglich
gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Kunde trägt eine etwa
anfallende urheber- bzw. leistungsschutzrechtliche Vergütung, die wegen der ausgestrahlten Werbung an Verwertungsgesellschaften zu zahlen ist.
9.2 Es wird klargestellt, dass Ziffer 9.2 und 9.3 der Fernsehwerbung-AGB entsprechende Anwendung finden.
10. Sonstiges
10.1 EL CARTEL MEDIA ist berechtigt, die Bruttowerbeumsätze des Kunden auf Produktebene zur Veröffentlichung
an Nielsen Media Research oder vergleichbare Institutionen
weiterzuleiten.
10.2 EL CARTEL MEDIA wird dem Kunden über die Anzahl
der während der Kampagne ausgelieferten AdImpressions
und/oder AdClicks in einem von EL CARTEL MEDIA vorgegebenen Format berichten. Maßgeblich sind insoweit die
von EL CARTEL MEDIA ermittelten Daten.
25
IMPRESSUM
Herausgeber
EL CARTEL MEDIA GmbH & Co. KG
lil-dagover-ring 1
82031 grünwald
ph +49 89 64185 7950
fx +49 89 64185 7009
[email protected]
www.elcartelmedia.de
Projektmanagement
Alexandra Ölke, Robert Schaperjahn
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