MEDIADATEN 2017 EL CARTEL MEDIA EL CARTEL MEDIA VORWORT Liebe Kunden, Die Medienbranche befindet sich mitten in einem spannenden Wandel. Digitale Angebote gewinnen zunehmend an Bedeutung, gleichzeitig bleibt lineares Fernsehen das reichweitenstärkste und einflussreichste Medium. Als digitales Medienhaus begegnen wir diesen Herausforderungen, indem wir uns konstant weiterentwickeln und dabei in allen Kanälen denken. Damit bieten wir Ihnen bei El Cartel Media ein vielfältiges, crossmediales Marketingportfolio mit kreativen und maßgeschneiderten Konzepten für Ihre ideale Markenkommunikation. Neu in unserem Portfolio ist das digitale Angebot RTL II YOU, das lineare TV- und Video-on-Demand-Elemente perfekt verbindet. ANDREAS BARTL Geschäftsführer RTL II / EL CARTEL MEDIA RTL II steht für effektive Zielgruppenansprache – ganz gleich ob im TV, bei Social Media, HbbTV, Mobile, Events oder durch Licensing. Neben den beliebten RTL II-Marken finden sich auch 2017 bei RTL II einige interessante Neuerungen – von eigenproduzierter Fiction bis hin zu mitreißenden Shows. Machen Sie sich mit unseren Mediadaten 2017 selbst ein erstes Bild über die Genre- und Programmvielfalt bei RTL II. Zusätzlich finden Sie einen Überblick über die TV- und Digitalpreise und Konditionen. Gemäß dem neuen RTL II-Claim „Zeig mir mehr!“ wünschen wir uns, dass auch Sie mehr für das kommende Jahr sehen wollen und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen. ANDREAS KÖSLING Geschäftsführer EL CARTEL MEDIA Andreas Bartl und Andreas Kösling Geschäftsführer 2 EL CARTEL MEDIA INHALTSVERZEICHNIS INHALT TARIFARTEN & PREISLISTEN 5 Tarifarten TV / Preissystematik 6 Spotpreisberechnung / Rabattstaffel 7 Haupttarif 10 11 Nachttarif 12 Kontinuierlicher Preisvorteil 13 Preisliste Digital Wirtschaftlichkeit der Timeslots KONTAKT AGB & IMPRESSUM 3 Per Klick auf den Inhalt gelangen Sie direkt zur gewünschten Seiten Über den Footer kehren Sie zum Verzeichnis zurück EL CARTEL MEDIA TARIFARTEN & PREISLISTEN MEDIADATEN 2017 EL CARTEL MEDIA TARIFARTEN / PREISSYSTEMATIK TA 01 07 30 52 53 54 Standardtarif Standardtarif Nacht 1 bis 5 Uhr 2 Gegeneventtarif 1 Movesplit 1 Framesplit 1 Skyscraper 1 55 Promosplit 1 57 Cut In 59 Spotpremiere 1 56 58 60 1 TA 1 Teasersplit 1 1 Werbetrennermove 1 Programmsplit 1 61 65 66 67 68 76 77 78 79 80 94 95 Scharniersplit 1 Abspannsplit 1 Presplit 1 Postsplit 1 Wettersplit 1 Gewinnspiel 1 Promostory 1 VIP-Spot 1 Singlespot 1 News Countdown 1 Sponsoring 1 Product Placement 3 Der Haupttarif ist gültig für die Tarifarten TA 01, 30 - 80 & 94 ² Der Standardtarif Nacht ist gültig für die Werbeinseln im Nachtumfeld 1 bis 5 Uhr (TA 07) ³ Preise werden individuell kalkuliert - Preis auf Anfrage 5 Änderungen und Druckfehler vorbehalten EL CARTEL MEDIA SPOTPREISBERECHNUNG / RABATTSTAFFEL DIE SPOTPREISBERECHUNG ERFOLGT LINEAR JAHRESUMSATZ MEDIA-BRUTTO 1 IN TEUR AB SPOTPREIS = 30 - SEKUNDEN-PREIS 30 OTC-PFLICHTHINWEIS: Die 4-sekündigen, standardisierten Pflichthinweise für OTC-Produkte sind kostenfrei. 6 Änderungen und Druckfehler vorbehalten X SPOTLÄNGE 125 150 250 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 4.000 5.000 6.000 RABATT IN % 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 3,0 4,0 5,0 5,5 6,0 7,0 10,0 11,0 EL CARTEL MEDIA HAUPTTARIF TA 01, 30 - 80 & 94 PREISE 2017 IN EURO 30 SEKUNDEN PG • 7 2017 Saisonalitätsindex 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 150 210 270 330 390 450 510 570 630 690 780 870 960 1.050 1.140 1.230 1.320 1.410 1.500 1.590 1.710 1.830 1.950 2.070 2.190 2.310 2.430 2.580 2.730 2.880 3.030 3.180 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 64 88 104 106 104 85 72 72 110 132 138 125 90 120 180 210 240 300 330 360 390 450 510 570 600 660 720 780 840 900 960 1.020 1.080 1.170 1.260 1.320 1.410 1.470 1.560 1.650 1.740 1.830 1.950 2.040 120 180 240 300 330 390 450 510 540 600 690 780 840 930 990 1.080 1.170 1.230 1.320 1.410 1.500 1.620 1.710 1.830 1.920 2.040 2.130 2.280 2.400 2.520 2.670 2.790 150 210 270 330 420 480 540 600 660 720 810 900 990 1.080 1.200 1.290 1.380 1.470 1.560 1.650 1.770 1.890 2.040 2.160 2.280 2.400 2.520 2.670 2.850 3.000 3.150 3.300 150 210 300 360 420 480 540 600 660 720 840 930 1.020 1.110 1.200 1.290 1.410 1.500 1.590 1.680 1.800 1.950 2.070 2.190 2.310 2.460 2.580 2.730 2.880 3.060 3.210 3.360 150 210 270 330 420 480 540 600 660 720 810 900 990 1.080 1.200 1.290 1.380 1.470 1.560 1.650 1.770 1.890 2.040 2.160 2.280 2.400 2.520 2.670 2.850 3.000 3.150 3.300 120 150 180 240 270 330 360 420 450 510 570 630 690 750 810 900 960 1.020 1.080 1.140 1.230 1.320 1.410 1.500 1.590 1.650 1.740 1.860 1.980 2.070 2.190 2.280 120 150 180 240 270 330 360 420 450 510 570 630 690 750 810 900 960 1.020 1.080 1.140 1.230 1.320 1.410 1.500 1.590 1.650 1.740 1.860 1.980 2.070 2.190 2.280 210 270 360 450 510 600 660 750 840 900 1.020 1.140 1.260 1.380 1.500 1.620 1.740 1.860 1.980 2.100 2.250 2.430 2.580 2.730 2.880 3.060 3.210 3.420 3.600 3.810 3.990 4.200 210 300 360 450 540 630 690 780 870 960 1.080 1.200 1.320 1.440 1.560 1.710 1.830 1.950 2.070 2.190 2.370 2.520 2.700 2.850 3.030 3.180 3.360 3.570 3.780 3.960 4.170 4.380 180 270 330 420 480 570 630 720 780 870 990 1.080 1.200 1.320 1.440 1.530 1.650 1.770 1.890 1.980 2.130 2.280 2.430 2.580 2.730 2.880 3.030 3.240 3.420 3.600 3.780 3.990 Alle Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Änderungen und Druckfehler vorbehalten. TA = Tarifart PG = Preisgruppe 120 180 240 270 330 390 420 480 540 600 660 750 810 900 960 1.050 1.110 1.200 1.290 1.350 1.440 1.560 1.650 1.770 1.860 1.950 2.070 2.190 2.310 2.460 2.580 2.700 180 240 300 360 420 510 570 630 690 750 870 960 1.050 1.170 1.260 1.350 1.440 1.560 1.650 1.740 1.890 2.010 2.160 2.280 2.400 2.550 2.670 2.850 3.000 3.180 3.330 3.510 EL CARTEL MEDIA PG 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 HAUPTTARIF TA 01, 30 - 80 & 94 PREISE 2017 IN EURO 30 SEKUNDEN PG • 8 2017 Saisonalitätsindex 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 3.330 3.510 3.690 3.870 4.050 4.260 4.470 4.710 4.950 5.190 5.460 5.730 6.030 6.330 6.660 7.020 7.380 7.740 8.130 8.550 8.970 9.420 9.900 10.410 10.950 11.490 12.090 12.690 13.320 13.980 14.700 15.450 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 64 88 104 106 104 85 72 72 110 132 138 125 2.130 2.250 2.370 2.490 2.580 2.730 2.850 3.000 3.180 3.330 3.480 3.660 3.870 4.050 4.260 4.500 4.710 4.950 5.190 5.460 5.730 6.030 6.330 6.660 7.020 7.350 7.740 8.130 8.520 8.940 9.420 9.900 2.940 3.090 3.240 3.420 3.570 3.750 3.930 4.140 4.350 4.560 4.800 5.040 5.310 5.580 5.850 6.180 6.480 6.810 7.140 7.530 7.890 8.280 8.700 9.150 9.630 10.110 10.650 11.160 11.730 12.300 12.930 13.590 3.450 3.660 3.840 4.020 4.200 4.440 4.650 4.890 5.160 5.400 5.670 5.970 6.270 6.570 6.930 7.290 7.680 8.040 8.460 8.880 9.330 9.810 10.290 10.830 11.400 11.940 12.570 13.200 13.860 14.550 15.300 16.080 3.540 3.720 3.900 4.110 4.290 4.530 4.740 4.980 5.250 5.490 5.790 6.060 6.390 6.720 7.050 7.440 7.830 8.190 8.610 9.060 9.510 9.990 10.500 11.040 11.610 12.180 12.810 13.440 14.130 14.820 15.570 16.380 3.450 3.660 3.840 4.020 4.200 4.440 4.650 4.890 5.160 5.400 5.670 5.970 6.270 6.570 6.930 7.290 7.680 8.040 8.460 8.880 9.330 9.810 10.290 10.830 11.400 11.940 12.570 13.200 13.860 14.550 15.300 16.080 2.820 2.970 3.150 3.300 3.450 3.630 3.810 3.990 4.200 4.410 4.650 4.860 5.130 5.370 5.670 5.970 6.270 6.570 6.900 7.260 7.620 8.010 8.430 8.850 9.300 9.780 10.290 10.800 11.310 11.880 12.510 13.140 2.400 2.520 2.670 2.790 2.910 3.060 3.210 3.390 3.570 3.750 3.930 4.140 4.350 4.560 4.800 5.040 5.310 5.580 5.850 6.150 6.450 6.780 7.140 7.500 7.890 8.280 8.700 9.150 9.600 10.080 10.590 11.130 2.400 2.520 2.670 2.790 2.910 3.060 3.210 3.390 3.570 3.750 3.930 4.140 4.350 4.560 4.800 5.040 5.310 5.580 5.850 6.150 6.450 6.780 7.140 7.500 7.890 8.280 8.700 9.150 9.600 10.080 10.590 11.130 3.660 3.870 4.050 4.260 4.470 4.680 4.920 5.190 5.460 5.700 6.000 6.300 6.630 6.960 7.320 7.710 8.130 8.520 8.940 9.420 9.870 10.350 10.890 11.460 12.060 12.630 13.290 13.950 14.640 15.390 16.170 17.010 4.590 4.830 5.100 5.340 5.580 5.880 6.180 6.510 6.840 7.170 7.530 7.920 8.310 8.730 9.180 9.690 10.170 10.680 11.220 11.790 12.390 12.990 13.650 14.370 15.120 15.870 16.680 17.520 18.390 19.290 20.280 21.330 4.170 4.380 4.620 4.830 5.070 5.340 5.580 5.880 6.180 6.480 6.840 7.170 7.530 7.920 8.340 8.790 9.240 9.690 10.170 10.680 11.220 11.790 12.390 13.020 13.680 14.370 15.120 15.870 16.650 17.490 18.390 19.320 Alle Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Änderungen und Druckfehler vorbehalten. TA = Tarifart PG = Preisgruppe 4.410 4.620 4.860 5.100 5.340 5.610 5.910 6.210 6.540 6.840 7.200 7.560 7.950 8.370 8.790 9.270 9.750 10.230 10.740 11.280 11.850 12.420 13.080 13.740 14.460 15.180 15.960 16.740 17.580 18.450 19.410 20.400 EL CARTEL MEDIA PG 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 HAUPTTARIF TA 01, 30 - 80 & 94 PREISE 2017 IN EURO 30 SEKUNDEN PG • 9 2017 Saisonalitätsindex 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 16.260 17.130 18.030 18.990 20.010 21.090 22.230 23.430 24.720 26.100 28.200 30.510 33.120 35.820 38.730 41.850 45.210 48.840 52.740 56.970 61.530 66.450 71.760 77.490 83.700 90.390 97.620 105.420 113.850 122.970 132.810 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 64 88 104 106 104 85 72 72 110 132 138 125 10.410 10.950 11.550 12.150 12.810 13.500 14.220 15.000 15.810 16.710 18.060 19.530 21.210 22.920 24.780 26.790 28.920 31.260 33.750 36.450 39.390 42.540 45.930 49.590 53.580 57.840 62.490 67.470 72.870 78.690 84.990 14.310 15.060 15.870 16.710 17.610 18.570 19.560 20.610 21.750 22.980 24.810 26.850 29.160 31.530 34.080 36.840 39.780 42.990 46.410 50.130 54.150 58.470 63.150 68.190 73.650 79.530 85.920 92.760 100.200 108.210 116.880 16.920 17.820 18.750 19.740 20.820 21.930 23.130 24.360 25.710 27.150 29.340 31.740 34.440 37.260 40.290 43.530 47.010 50.790 54.840 59.250 63.990 69.120 74.640 80.580 87.060 94.020 101.520 109.650 118.410 127.890 138.120 17.250 18.150 19.110 20.130 21.210 22.350 23.550 24.840 26.190 27.660 29.880 32.340 35.100 37.980 41.040 44.370 47.910 51.780 55.890 60.390 65.220 70.440 76.080 82.140 88.710 95.820 103.470 111.750 120.690 130.350 140.790 16.920 17.820 18.750 19.740 20.820 21.930 23.130 24.360 25.710 27.150 29.340 31.740 34.440 37.260 40.290 43.530 47.010 50.790 54.840 59.250 63.990 69.120 74.640 80.580 87.060 94.020 101.520 109.650 118.410 127.890 138.120 13.830 14.550 15.330 16.140 17.010 17.940 18.900 19.920 21.000 22.200 23.970 25.920 28.140 30.450 32.910 35.580 38.430 41.520 44.820 48.420 52.290 56.490 60.990 65.880 71.160 76.830 82.980 89.610 96.780 104.520 112.890 11.700 12.330 12.990 13.680 14.400 15.180 16.020 16.860 17.790 18.780 20.310 21.960 23.850 25.800 27.900 30.120 32.550 35.160 37.980 41.010 44.310 47.850 51.660 55.800 60.270 65.070 70.290 75.900 81.960 88.530 95.610 11.700 12.330 12.990 13.680 14.400 15.180 16.020 16.860 17.790 18.780 20.310 21.960 23.850 25.800 27.900 30.120 32.550 35.160 37.980 41.010 44.310 47.850 51.660 55.800 60.270 65.070 70.290 75.900 81.960 88.530 95.610 17.880 18.840 19.830 20.880 22.020 23.190 24.450 25.770 27.180 28.710 31.020 33.570 36.420 39.390 42.600 46.050 49.740 53.730 58.020 62.670 67.680 73.110 78.930 85.230 92.070 99.420 107.370 115.950 125.250 135.270 146.100 21.450 22.620 23.790 25.080 26.400 27.840 29.340 30.930 32.640 34.440 37.230 40.260 43.710 47.280 51.120 55.230 59.670 64.470 69.630 75.210 81.210 87.720 94.710 102.300 110.490 119.310 128.850 139.140 150.270 162.330 175.320 22.440 23.640 24.870 26.220 27.600 29.100 30.690 32.340 34.110 36.030 38.910 42.090 45.720 49.440 53.460 57.750 62.400 67.410 72.780 78.630 84.900 91.710 99.030 106.950 115.500 124.740 134.730 145.470 157.110 169.710 183.270 20.340 21.420 22.530 23.730 25.020 26.370 27.780 29.280 30.900 32.640 35.250 38.130 41.400 44.790 48.420 52.320 56.520 61.050 65.940 71.220 76.920 83.070 89.700 96.870 104.640 112.980 122.040 131.790 142.320 153.720 166.020 Alle Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Änderungen und Druckfehler vorbehalten. TA = Tarifart PG = Preisgruppe EL CARTEL MEDIA PG 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 NACHTTARIF TA 07 PREISE 2017 IN EURO 30 SEKUNDEN PG • 10 2017 Saisonalitätsindex 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 150 210 270 330 390 450 510 570 630 690 780 870 960 1.050 1.140 1.230 1.320 1.410 1.500 1.590 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 105 105 105 105 90 90 90 90 90 110 110 110 150 210 270 360 420 480 540 600 660 720 810 900 1.020 1.110 1.200 1.290 1.380 1.470 1.590 1.680 150 180 240 300 360 420 450 510 570 630 690 780 870 960 1.020 1.110 1.200 1.260 1.350 1.440 150 180 240 300 360 420 450 510 570 630 690 780 870 960 1.020 1.110 1.200 1.260 1.350 1.440 150 180 240 300 360 420 450 510 570 630 690 780 870 960 1.020 1.110 1.200 1.260 1.350 1.440 150 180 240 300 360 420 450 510 570 630 690 780 870 960 1.020 1.110 1.200 1.260 1.350 1.440 180 240 300 360 420 510 570 630 690 750 870 960 1.050 1.170 1.260 1.350 1.440 1.560 1.650 1.740 180 240 300 360 420 510 570 630 690 750 870 960 1.050 1.170 1.260 1.350 1.440 1.560 1.650 1.740 180 240 300 360 420 510 570 630 690 750 870 960 1.050 1.170 1.260 1.350 1.440 1.560 1.650 1.740 150 210 270 360 420 480 540 600 660 720 810 900 1.020 1.110 1.200 1.290 1.380 1.470 1.590 1.680 150 210 270 360 420 480 540 600 660 720 810 900 1.020 1.110 1.200 1.290 1.380 1.470 1.590 1.680 150 210 270 360 420 480 540 600 660 720 810 900 1.020 1.110 1.200 1.290 1.380 1.470 1.590 1.680 Alle Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Änderungen und Druckfehler vorbehalten. TA = Tarifart PG = Preisgruppe 150 180 240 300 360 420 450 510 570 630 690 780 870 960 1.020 1.110 1.200 1.260 1.350 1.440 EL CARTEL MEDIA PG 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 WIRTSCHAFTLICHKEIT DER TIMESLOTS Wir steuern das Preis-Leistungs-Verhältnis für die 14-49-Jährigen über die gesamte Woche und alle Zeitschienen hinweg sorgfältig aus. Das zeigt sich in der Detailansicht lückenlos: In dieser Zielgruppe ist RTL II in fast allen Slots der preiswerteste Anbieter im TKP-Ranking der Wettbewerber*. Für zahlreiche Zielgruppen ist und bleibt RTL II so wettbewerbsfähig. Insbesondere in den jüngeren Kernzielgruppen bietet das Programm in puncto Wirtschaftlichkeit ein attraktives Buchungsumfeld. Rang im TKP-Vergleich der Top 6 Sender 1 11 2 100% E14-49 90% Mo Di Mi Do Fr Sa So E14-29 6-9 Uhr 6-9 Uhr 9-13 Uhr 9-13 Uhr 13-17 Uhr 13-17 Uhr 17-20 Uhr 17-20 Uhr 20-23 Uhr 20-23 Uhr 23-1 Uhr 23-1 Uhr 83% M14-29 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So 83% Mo Di Mi Do Fr Sa So F14-29 6-9 Uhr 6-9 Uhr 9-13 Uhr 9-13 Uhr 13-17 Uhr 13-17 Uhr 17-20 Uhr 17-20 Uhr 20-23 Uhr 20-23 Uhr 23-1 Uhr 23-1 Uhr * Quelle: AGF in Kooperation mit GfK; 01.07.2015-30.06.2016; 06-01 Uhr; Werbung TA 1-30 ekl. 12, Prozentuale Angaben: Anteil Top 2 Slots nach TKP im 6-Sender-Vergleich an Gesamtangebot (42 Timeslots) / Top 6 Sender: RTL II, kabel eins, VOX, Sat.1, ProSieben, RTL. EL CARTEL MEDIA KONTINUIERLICHER PREISVORTEIL RTL II hat eine klare Position im Preisgefüge der Top 6 Privatsender und belegt konsequent Rang 1 im Preis-Leistungs-Vergleich. Seit Jahren werden die 14-49-Jährigen zum wirtschaftlichsten Tausend-KontaktPreis erreicht. Erst mit deutlichem Abstand im zweistelligen Prozentbereich folgen kabel eins und VOX als direkte Wettbewerber unter den Sendern der zweiten Generation. Beispiel: Im laufenden Jahr liegt RTL II über den Gesamttag bei einem TKP von 24,25€ bei den 14-49-Jährigen. Kabel eins ist 13% teuer, der TKP von VOX liegt im Schnitt 25% höher. Die Privatsender der ersten Generation bieten Werbekontakte zu ca. einem Drittel höheren TKPs. TKP-Abstand zu RTL II (Erw. 14-49 J., Differenz in %) 2013 2014 2015 2016 1.HJ 21,06 € 23,17 € 25,61 € 24,25 € 35% 36% 31% 30% 31% 33% 37% 30% 32% 34% 32% 33% 25% 14% 14% 16% 13% 16% 17% 19% VERSUS TKP RTL II 12 kabel eins VOX Sat.1 Quelle: AGF in Kooperation mit GfK; 01.01.2013-30.06.2016; 06-01 Uhr; Werbung TA 1-30 ekl. 12, Prozentuale Angaben: Setzt man den Jahresdurchschnitts-TKP von RTL II gleich 100 Prozent, liegt der TKP des jeweiligen Wettbewerbers um X% darüber ProSieben RTL EL CARTEL MEDIA PREISLISTE DIGITAL STAND: 29/07/2016 CLASSICAD IN-PAGE Super Banner / 6:1 Banner Medium Rectangle / 4:1 Banner Ad Bundle / 6:1, 4:1 Banner Halfpage Ad / 3:1 Banner Billboard Ad / 2:1 Banner (Wide) Skyscraper1 Wallpaper1 Video Floor Ad Banderole Ad Layer / Page Layer (Takeover, Interstitial)* 1 Smart TV Tablet Preise (TKP in €) Siehe Hinweis Seite 2 Advanced Premium RTL2.de / RTL II Red. TV NOW / Mobile-Apps 20,00 30,00 25,00 50,00 60,00 20,00 40,00 80,00 60,00 60,00 / 85,00 Extended 30,00 40,00 35,00 60,00 70,00 30,00 50,00 90,00 70,00 70,00 / 95,00 RON inkl. RTL II YOU 30,00 40,00 70,00 30,00 70,00 / 95,00 * Nicht buchbar auf RTL II RED. und/oder TV NOW Preisaufschlag für die expandierende Variante: 50%. IN-STREAM Pre-Roll Ad 20‘‘ (VOD) Mid-Roll Ad 20‘‘ (VOD) Post-Roll Ad 20‘‘ (VOD) Shuffle-Roll Basic / Premium 20‘‘ (VOD/Live) Individuelle Screen-Ausspielung Spotverlängerung je 10 Sekunden2 Pre-Roll Takeover 20‘‘ / XXL 20‘‘(VOD) Pre-Roll Branded Player XXL (VOD) Branded Player XXL (VOD) Break Ad / XXL (VOD) Break Ad Takeover (VOD) Cut-In Overlay Ad (VOD) 2 Phone PC/Laptop Ausspielung 75,00 65,00 55,00 60,00 / 70,00 +5,00 +/-10,00 105,00 80,00 / 80,00 40,00 / 60,00 30,00 85,00 75,00 65,00 70,00 / 80,00 +5,00 +/-10,00 120,00 /145,00 120,00 90,00 / 90,00 50,00 / 70,00 105,00 40,00 85,00 75,00 65,00 75,00 / - 90,00 / 90,00 50,00 / 70,00 105,00 40,00 Der Preis bei Roll-Ads bzw. Shuffle-Roll Ads versteht sich bis zu 20 Sek. als Basispreis, Spotverlängerung bis max. 30 Sek. wird jeweils mit einem Aufschlag berechnet. IN-LINE Video Flow Ad3 Pre-Loader 20’’ Individuelle Screen-Ausspielung Sportverlängerung je 10 Sekunden4 25,00 35,00 +5,00 +/-10,00 Der Preis für das Video Flow Ad gilt für jede Spotlänge, maximal jedoch 30 Sekunden. Der Preis bei Pre-Loader versteht sich bis zu 20 Sek. als Basispreis, Spotverlängerung wird jeweils mit einem Aufschlag berechnet. Die Werbemittel sind nicht durchgängig auf allen Kanälen und Rubriken buchbar. Gezielte Umfeldplatzierungen stellen wir gern auf Anfrage bereit. 2 13 15,00 25,00 4 +5,00 +/-10,00 EL CARTEL MEDIA PREISLISTE DIGITAL SPECIALAD IN-PAGE Sponsoring / Presenting-Zone* Connected TV / Menü-Teaser Connected TV / Addressable Framesplit Ausspielung 35,00 25,00 80,00 Preise (TKP in €) 45,00 45,00 25,00 * Nicht buchbar auf RTL II RED. und/oder TV NOW IN-STREAM Sponsoring / Opener max. 10’’ Sponsoring / Opener + Closer max. 10’’ Sponsoring / Reminder max. 10’’ 65,00 75,00 65,00 65,00 75,00 65,00 Aufschlag (in %) +20,001 + 5,002 +10,002 +15,002 Connected TV / Branded Red-Button Interactive Video / Social Media Ad Interactive Video / Choose Ad o. Coupon Interactive Video / Multifeature Ad Aufschlag TV-Werbeform Aufschlag Pre-/ Mid-oder Shuffle-Roll Hinweis zur Kombibelegung Extended (RON – Run of Network inkl. RTL II YOU): Die Belegung der Kombination beinhaltet neben RTL II YOU mind. zwei weitere Angebote aus den Rubriken Advanced und Premium. Dabei umfasst die Buchung keinen Anspruch auf Auslieferung auf Einzelangebote bzw. Rubriken. Je nach Werbeform, Verfügbarkeit etc. können Einzelangebote bzw. Rubriken nicht enthalten sein, bzw. durch andere Angebote u.o. Rubriken ergänzt werden. Darüber hinaus behält sich ECM vor, Optimierungen im Zuge des Qualitätsstandards jedezeit vorzunehmen. 1 2 EXCLUSIVEAD IN-PAGE Microsite PC/Desktop3 Microsite Mobile3 Microsite HbbTV3 3 Leistungsumfang Basic Extended / Games Special Full-Flex Smartpage Phone/Tablet Smartpage TV Festpreise (in €) 1.500 2.500 3.500 ab 1.500 4.500 Preise basieren auf einer Mindeslaufzeit von 4 Wochen; ohne flankierendes Mediavolumen. PARTNERAD Individuelle Platzierungen Maßgeschneiderte Integrationen und Kooperationsansätze für Kampagnen mit speziellen Zielsetzungen erstellen wir gern individuell auf Anfrage. 14 EL CARTEL MEDIA PREISLISTE DIGITAL TARGETING IN-PAGE Zielgruppen / Kriterien1 IN-STREAM Zielgruppen / Kriterien1 RABATTSTAFFELUNG Targeting Zeit, Alter, Geschlecht Regio, Interessen, Einkommen, Wetter, Keyword Re-Targeting Profilinformationen, Kriterien-Kombinationen Aufschlag in % Targeting Zeit, Alter, Geschlecht Aufschlag in % 15 30 30 45 15 Bis zu 3 Targeting-Kriterien kombinierbar, maßgeblich für den Aufschlag ist das Targetingkriterium aus der höchsten Targetingkategorie der Kombinationsauswahl. Die Werbemittel sind nicht durchgängig auf allen Kanälen und Rubriken buchbar. Gezielte Umfeldplatzierungen stellen wir gern auf Anfrage bereit. 1 IN-PAGE Buchungsvolumen ab Umsatz in € 15.000 25.000 50.000 75.000 100.000 125.000 150.000 200.000 250.000 Rabatt in % 2,0 3,0 4,0 5,0 7,5 10,0 12,5 15,0 20,0 BUCHUNGSINFORMATIONEN Allgemein Preise zzgl. gesetzlicher MwSt./AE-fähig; Änderungen und Druckfehler vorbehalten. Das Mindestbuchungsvolumen beträgt 5.000 € netto (Agenturnetto). Anlieferung unter Berücksichtigung der jeweils gültigen technischen Spezifikationen an E-Mail: [email protected]. Es gelten die AGB der El Cartel Media GmbH & Co. KG in ihrer jeweils gültigen Fassung, veröffentlicht auf www.elcartelmedia.de. OTC-Produkte Bei Werbung für Arzneimittel im Sinne des §4 (3) HWG wird der OTC-Pflichthinweis zur Hälfte berechnet, sofern dieser dem von OWM bzw. BAH empfohlenen Standard (grauer Hintergrund, weißer Text, exakt 4 Sekunden Länge, Wahrung der Neutralität im Sinne von keinerlei werbenden Äußerungen) entspricht. Die Gesamtlänge des Spots (Spotlänge plus Pflichthinweis) bietet die Grundlage für die Preisberechnung. 15 EL CARTEL MEDIA KONTAKT ANDREAS KÖSLING STEPHAN KARRER ph +49 89 64185 7000 ph +49 89 64185 7200 [email protected] [email protected] GESCHÄFTSFÜHRER 16 MEDIA SALES JENS FEUCHT MEDIA INSIGHTS & PRICING MARTIN WENDLER DIGITAL MEDIA SOLUTIONS ph +49 89 64185 7400 ph +49 89 64185 7800 [email protected] [email protected] JAN HOFFMANN MEDIA SERVICES ph +49 89 64185 7300 DENNIS DE GRAAF BRAND PARTNERSHIP & ENTERTAINMENT ph +49 89 64185 7700 [email protected] [email protected] EL CARTEL MEDIA AGB MEDIADATEN 2017 EL CARTEL MEDIA AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Verbreitung von Werbung 01. Definitionen 02. Vertragsgegenstand 03. Vertragsschluss 04. Verbreitung von Werbung 05. Zurückweisung 06. Material 07. Mängel 08. Umbuchung, Kündigung 09. Nutzungsrechte, Rechtegarantien 10. Haftung 11. Datenschutz 12. Preise 13. Rabatte 14. Zahlungsbedingungen 15. Sonstiges 16. Schlussbestimmungen 01. Definitionen 1.1 „AdClicks“ sind die Angabe, wie häufig die ausgelieferte Digital-Werbung angeklickt wurde. 1.9 „Verbreitung“ ist die Ausstrahlung bzw. Auslieferung von Werbung insgesamt, unabhängig davon, ob es sich um Fernseh- oder Digital-Werbung handelt. 1.10 „Werbespot“ ist ein mindestens fünfsekündiger Film, in dem ein Produkt innerhalb einer Werbeinsel im Fernsehprogramm oder als Digital-Werbung beworben wird. 1.11 „Werbung“ meint Digital-Werbung, Product Placement und Fernsehwerbung. 02. Vertragsgegenstand 2.1 RTL II ist u.a. Veranstalterin eines Fernsehprogramms sowie Anbieterin von Internetseiten, digitalen Angeboten und mobilen Apps, wie z.B. „rtl2.de“ und „rtl2you.de“. 2.2 EL CARTEL MEDIA vermarktet die Werbung in den Angeboten von RTL II und handelt als deren Vertreter. 2.3 Für alle Aufträge, welche die Verbreitung von Digital-Werbung und/oder Fernsehwerbung und/oder Product Placement umfassen, gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von EL CARTEL MEDIA schriftlich bestätigt werden. 1.2 „AdImpressions“ sind die Anzahl der vom AdServer der EL CARTEL MEDIA abgerufenen Digital-Werbemittel. 2.4 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Zugang ausdrücklich widerspricht. 1.3 „Auftrag“ ist der Vertrag zwischen RTL2 Fernsehen GmbH & Co. KG (nachfolgend „RTL II“), vertreten durch die EL CARTEL MEDIA GmbH & Co. KG (nachfolgend „EL CARTEL MEDIA“), und dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“) über die Verbreitung von Werbung (RTL II und der Kunde nachfolgend einzeln „Partei“, zusammen „Parteien“). Kunde kann eine Agentur oder ein Werbungtreibender sein. 03. Vertragsschluss 3.1 Angebote von EL CARTEL MEDIA sind vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung oder Mitteilung unverbindlich und stehen stets unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der jeweils angebotenen Werbeflächen bzw. der Ausstrahlung der Sendung, in der ein Produkt platziert werden soll. 1.4 „Digital-Werbung“ ist die werbliche Nutzung des werblich adressierbaren Inventars eines Angebots außerhalb des Fernsehprogramms von RTL II mittels Werbemitteln (z.B. Banner, Mobile-Banner, Rectangle, Skyscraper, Inpage- und Instream-Ads). 3.2 Unterbreitet der Kunde ein Angebot, so kommt der Auftrag durch schriftliche oder elektronische Annahme durch EL CARTEL MEDIA zustande oder, falls die Annahme nicht vor Verbreitung der Werbung erfolgt, durch deren Verbreitung. 1.5 „Eckplatzierung“ ist die erste und zweite sowie letzte und vorletzte Position im Werbeblock. Wunschplatzierungen können mit einem Aufschlag von 20% gekauft werden. 3.3 Aufträge von Agenturen werden nur für namentlich genau benannte Werbungtreibende angenommen. EL CARTEL MEDIA ist berechtigt, von der Agentur einen Mandatsnachweis zu verlangen. Die Fakturierung erfolgt an die Agentur. Bei Buchungen von Agenturen behält sich EL CARTEL MEDIA das Recht vor, Buchungsbestätigungen an den Werbungtreibenden weiterzuleiten. Die Agentur tritt mit Auftragserteilung die Zahlungsansprüche gegen ihre Werbungtreibenden aus dem der Forderung zugrunde liegenden Werbevertrag an RTL II ab (Sicherungsabtretung). RTL II nimmt diese Abtretung an. 1.6 „Fernsehwerbung“ meint Werbespots innerhalb einer Werbeinsel im Fernsehprogramm und Sonderwerbeformen. 1.7 „Product Placement“ (auch „Produktplatzierung“) ist die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken, Tätigkeiten (nachfolgend „Produkt“ oder „Produkte“) eines Herstellers oder Erbringers von Produkten in der Produktion gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung mit dem Ziel der Absatzförderung. Die kostenlose Bereitstellung von Produkten ist Produktplatzierung, sofern die betreffenden Produkte von bedeutendem Wert sind. Ein Produkt ist von bedeutendem Wert, wenn sein Wert ein Prozent der Produktionskosten oder mehr, bzw. mindestens EURO 1.000,00 beträgt. Die Bestimmung des bedeutenden Wertes gilt für jedes Produkt gesondert. Werden mehrere Produkte durch dasselbe Unternehmen bereitgestellt, werden die Produkte jedoch wertmäßig addiert. 1.8 „Sonderwerbeform“ ist jede Form der Produkt- oder Markenpräsentation im Fernsehprogramm (z.B. Sponsoring), die kein Werbespot und kein Product Placement ist. 18 3.4 Agenturen können die für einen Werbungtreibenden gebuchten Sendetermine und Werbeflächen nicht auf einen anderen Werbungtreibenden oder eine andere Agentur übertragen lassen. 3.5 Die Zusammenfassung von mehreren Werbungtreibenden in einer Werbung, sog. Verbundwerbung, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von EL CARTEL MEDIA. Die Werbungtreibenden sind namentlich zu benennen. EL CARTEL MEDIA ist zur Erhebung eines Verbundzuschlags berechtigt. 04. Verbreitung von Werbung 4.1 Digital-Werbung und Fernsehwerbung 4.1.1 Angaben zur Verbreitung von Werbung zu bestimmten Sendezeiten, Terminen oder Werbeblöcken sind ebenso wie Angaben zur Auslieferung von Digital-Werbung an einer bestimmten Position oder auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf das jeweilige Angebot lediglich als unverbindliche Planungsvorgaben zu verstehen, sofern diese nicht schriftlich verbindlich vereinbart wurden. EL CARTEL MEDIA wird sich nach Kräften bemühen, die Verbreitung der Werbung an der vom Kunden gewünschten Position und Zeit bzw. in einem vom Kunden gewünschten Werbeblock zu ermöglichen, ohne hierfür Gewähr zu übernehmen. EL CARTEL MEDIA ist berechtigt, eine Verschiebung der Verbreitung vorzunehmen, solange die tatsächliche Verbreitung in der gebuchten Preisgruppe erfolgt und der Kunde darüber unterrichtet wird. 4.1.2 Bei Werbung, für die schriftlich verbindliche Positionen, Zeiten, Termine oder Werbeblöcke vereinbart wurden, bedarf die Verschiebung grundsätzlich der Zustimmung des Kunden. Ausgenommen hiervon sind geringfügige Verschiebungen, die hinsichtlich der Position, Zeit und/oder redaktionellem Umfeld vergleichbar sind, es sei denn, die Werbewirkung würde dadurch spürbar beeinträchtigt. Stimmt der Kunde der Verschiebung nicht zu, vereinbaren die Parteien die entsprechenden Details der Verbreitung neu (Position/Zeit/Termin/Werbeblock). Können sich die Parteien nicht auf die Details für eine neue Verbreitung einigen, entfällt die Verbreitungsverpflichtung. Bereits erbrachte Leistungen sind unverzüglich zu erstatten. 4.1.3 Die Zustimmung zur Verschiebung gemäß Ziffer 4.1.2 ist außerdem entbehrlich, wenn die gebuchte Werbung wegen aktueller Geschehnisse, höherer Gewalt, Streik, gesetzlicher Bestimmungen oder aus technischen Gründen (einschließlich Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten, z.B. Access-Providern bei Digital-Werbung) verschoben wird bzw. sich der Programmablauf aus entsprechenden Gründen ändert, jeweils soweit der Zweck der Verbreitung hierdurch nicht spürbar beeinträchtigt wird. EL CARTEL MEDIA wird den Kunden über eine solche Verschiebung informieren, soweit es sich nicht um eine geringfügige Verschiebung handelt. Ziffer 4.1.2 Sätze 3 bis 5 gelten entsprechend. 4.1.4 Im Rahmen der Auslieferung von Digital-Werbung sind die von EL CARTEL MEDIA über ihren AdServer (bzw. ihrer Dienstleister) ermittelten Daten zur Bemessung der AdImpressions und der AdClicks maßgeblich. EL CARTEL MEDIA wird dem Kunden über die Anzahl der während der Kampagne ausgelieferten AdImpressions und/oder AdClicks in einem von EL CARTEL MEDIA vorgegebenen Format berichten. Als AdImpression gilt jede Antwort durch den AdServer von EL CARTEL MEDIA (bzw. ihrer Dienstleister) als Reaktion auf die Anfrage des Browsers eines Nutzers, bereinigt um die durch automatisierte Prozesse, wie z.B. Suchmaschinenscans erzeugten Impressions. Sollten die vertraglich vereinbarten AdImpressions oder AdClicks schon vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit erreicht werden, werden sich die Parteien über eine Erhöhung der vereinbarten Vergütung oder eine vorzeitige Beendigung der Laufzeit einigen. 4.1.5 In Bezug auf Fernsehwerbung ist EL CARTEL MEDIA berechtigt, neben den in den Programmschemata ausgewiesenen Werbeblöcken weitere Werbeblöcke anzubieten. Satz 1 gilt entsprechend für Digital-Werbung. Konkurrenzausschluss im Rahmen der Platzierung/Verbreitung von Werbung oder innerhalb eines Werbeblocks oder Programmumfelds wird grundsätzlich nicht gewährleistet. 4.1.6 EL CARTEL MEDIA ist berechtigt, Werbung, die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet ist, unabhängig von etwa im Auftrag genannten Zeiten und/oder Positionen, in Zeiten und/oder an Positionen zu verschieben, zu/an denen die Werbung in zulässiger Weise verbreitet werden kann. 4.1.7 RTL II ist berechtigt, Fernsehwerbung im gesamten Sendegebiet von RTL II zu verbreiten, ein Anspruch des Kunden besteht jedoch nur für das deutsche Sendegebiet. Im Falle von Digital-Werbung ist RTL II zur weltweiten Verbreitung berechtigt. Ferner ist RTL II auch im Fall von Fernsehwerbung berechtigt (aber nicht verpflichtet) die Werbung im Rahmen von Video-on-Demand- oder anderen Abruf-Angeboten, die von RTL II EL CARTEL MEDIA AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Verbreitung von Werbung oder einem Dritten betrieben werden (z.B. über www.rtl2.de und/oder www.tvnow.de/rtl2), öffentlich zugänglich zu machen (z.B. „7-Tage-Catch-up-Angebote“). Aufgrund der gegebenen technischen Bedingungen kann das Sendesignal bzw. die Verbreitung durch (digitale) Angebote oder ggfs. Abruf-Angebote bei den verschiedenen technischen Formen der Verbreitung oder des Abrufs teilweise auch über das Sendegebiet hinaus in anderen Ländern empfangbar und/oder abrufbar sein. Ein Anspruch des Kunden auf eine verschlüsselte Verbreitung besteht nicht. 4.3.4 Soweit die Erhebung der Gewinnerdaten durch RTL II erfolgt, wird diese die Gewinnerdaten unverzüglich an den Kunden weitergeben. Im Übrigen ist ausschließlich der Kunde für die Gewinnübergabe und -abwicklung verantwortlich und zu deren Durchführung verpflichtet. 4.1.8 Nach Abschluss des Sendemonats stellt EL CARTEL MEDIA dem Kunden für Fernsehwerbung Sendebestätigungen mit Angabe der tatsächlichen Ausstrahlungszeit und der jeweiligen Werbeinseln zur Verfügung. Für Digital-Werbung stellt EL CARTEL MEDIA dem Kunden nach Abschluss der Kampagne einen Kampagnenreport mit Leistungsaufstellung zur Verfügung. 4.3.6 EL CARTEL MEDIA ist grundsätzlich berechtigt, für das jeweilige Angebot auch weitere Gewinnspiele anzunehmen. Ein Konkurrenzschutz ist nicht vereinbart. 4.2 Product Placements 4.2.1 Angaben zur Ausstrahlung der Sendung, insbesondere Sendeplatz, Sendezeitraum und Häufigkeit der Ausstrahlung sind vorbehaltlich redaktioneller Entscheidungen und daher unverbindlich. EL CARTEL MEDIA übernimmt keine Gewährleistung dafür, wann, wie lange und in welchem Zusammenhang das Produkt in der Sendung zu sehen ist oder erwähnt wird. Diese Entscheidungen liegen ebenfalls im freien Ermessen der Redaktion der Sendung. 4.2.2 Bei einer Verschiebung des Sendeplatzes erfolgt keine Erstattung, insbesondere keine (anteilige) Rückerstattung des geleisteten Entgelts. Dies gilt für entgeltliches und unentgeltliches Product Placement. 4.2.3 Bei entgeltlichem Product Placement erbringt EL CARTEL MEDIA lediglich im Falle einer Absetzung der Produktion oder von Teilen der Produktion vor deren Erstausstrahlung eine angemessene Entschädigung, die EL CARTEL MEDIA festlegt. 4.2.4 EL CARTEL MEDIA ist grundsätzlich berechtigt, für die angebotene Sendung weitere Product Placements anzunehmen. Ein Konkurrenzausschluss ist nicht vereinbart. 4.2.5 Abweichend von Ziffer 4.1.7 dürfen Sendungen, in denen Produkte platziert werden, weltweit verbreitet werden. 4.3 Angebote, in denen Geld- und/oder Sachpreise ausgelobt werden 4.3.1 Angaben zur Verbreitung der Angebote, insbesondere Sendeplatz, Sendezeitraum und Häufigkeit der Platzierung der Preise stehen unter dem Vorbehalt redaktioneller Entscheidungen und sind daher unverbindlich. EL CARTEL MEDIA übernimmt keine Gewährleistung dafür, wann, wie lange und in welchem Zusammenhang das Gewinnspiel bzw. die ausgelobten Preise in dem Angebot zu sehen sind. Diese Entscheidungen liegen ebenfalls im freien Ermessen der Redaktion des Angebots. 4.3.5 Bei einer Verschiebung des Sendeplatzes erfolgt keine Erstattung, insbesondere keine (anteilige) Rückerstattung des geleisteten Entgelts. 05. Zurückweisung 5.1 EL CARTEL MEDIA behält sich – auch bei verbindlich angenommenen Aufträgen – vor, die Verbreitung ganz, teilweise oder vorübergehend zurückzuweisen bzw. abzubrechen und keine weiteren Verbreitungen mehr vorzunehmen, wenn der Verdacht besteht, dass (i) die vom Kunden zur Verfügung gestellte Werbung bzw. das Material, (ii) (bei Digital-Werbung) etwaige Daten/Internetseiten, auf die in der Digital-Werbung durch Hyperlink verwiesen wird, und/oder (iii) der Verbreitungszeitpunkt der Werbung - gegen gesetzliche und/oder behördliche Bestimmungen, insbesondere auch gegen die jeweils geltenden gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten verstößt oder verstoßen wird, - nicht den technischen Vorschriften (siehe Ziffer 6) entspricht, und/oder - den Interessen von EL CARTEL MEDIA oder von RTL II widerspricht und/oder (iv) der Kunde nachträglich eine inhaltliche Änderung der Werbung und/oder (bei Digital-Werbung) der Daten/Internetseiten, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird, vorgenommen hat. Die Zurückweisung bzw. der Abbruch der Verbreitung wird dem Kunden durch EL CARTEL MEDIA jeweils unverzüglich mitgeteilt. EL CARTEL MEDIA wird die Sperrung aufheben, sobald der Verdacht endgültig entkräftet ist. EL CARTEL MEDIA und RTL II sind berechtigt, die Werbung bzw. das vom Kunden zur Verfügung gestellte Material Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle zur Prüfung vorzulegen. 5.2 Erfolgt die Zurückweisung bzw. der Abbruch der weiteren Verbreitung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich neue bzw. geänderte Werbung zur Verbreitung zur Verfügung zu stellen, auf welche die Zurückweisungs- bzw. Abbruchsgründe nicht zutreffen. Sollte diese Ersatz-Werbung für die Einhaltung des vereinbarten Verbreitungszeitpunkts verspätet zur Verfügung gestellt werden, so dass die Verbreitung zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich ist, behält EL CARTEL MEDIA dessen ungeachtet den Vergütungsanspruch, als ob die Verbreitung zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt wäre. 4.3.2 Soweit EL CARTEL MEDIA und der Kunde vereinbaren, dass das notwendige Material für das Gewinnspiel RTL II vom Kunden zur Verfügung gestellt wird, finden Ziffern 6.1 bis 6.6 entsprechende Anwendung. 5.3 Erfolgt die Zurückweisung bzw. der Abbruch aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, so kann dieser im Hinblick auf die zurückgewiesene Werbung von dem Auftrag zurücktreten und Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen verlangen. Wurden zum Zeitpunkt der Zurückweisung bzw. des Abbruchs bereits Verbreitungen vorgenommen, erfolgt die Rückzahlung pro rata. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. 4.3.3 Soweit EL CARTEL MEDIA und der Kunde vereinbaren, dass RTL II das notwendige Material für das Gewinnspiel erstellt, ist der Kunde verpflichtet RTL II das notwendige Material (z.B. Gewinndarstellungen, Logos, etc.) bis spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Sendetermin, während der Bürozeiten (Mo.-Fr. 9.00-18.00 Uhr), kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für die Lieferung von Gewinndarstellungen in Form von Sachgegenständen (z.B. Produkte), gilt Ziffer 6.7 entsprechend. Für die rechtzeitige Lieferung ist der Kunde verantwortlich. 06. Material 6.1 Der Kunde ist verpflichtet, EL CARTEL MEDIA das für die Auslieferung der Digital-Werbung notwendige Material in technisch einwandfreier Qualität bis spätestens fünf Werktage und Material für die Ausstrahlung der Fernsehwerbung (Motivpläne und Sendekopien) bis spätestens sieben Werktage vor dem Beginn des vereinbarten Verbreitungszeitraums bzw. vor dem vereinbarten Sendetermin, während der Bürozeiten (Mo.-Fr. 9.00-18.00 Uhr), kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sollten längere Vorlaufzeiten nach den technischen Richtlinien und 19 Spezifikationen gem. Ziffer 6.2 und 6.3 für die gebuchte Werbung Anwendung finden, so gelten diese. Für die rechtzeitige Lieferung des Materials ist der Kunde verantwortlich. 6.2 Das Material für Digital-Werbung ist EL CARTEL MEDIA gemäß den technischen Richtlinien und Spezifikationen abrufbar unter www.elcartelmedia.de per E-Mail an: [email protected] zu übermitteln. 6.3 Die Sendekopien für Fernsehwerbung sind EL CARTEL MEDIA als Videobänder, in der Sendenorm Digital Betacam PAL zur Verfügung zu stellen an: EL CARTEL MEDIA GmbH & Co. KG, Motivdisposition, Lil-DagoverRing 1, 82031 Grünwald. Alternativ kann eine digitale Spotanlieferung erfolgen. Fernsehwerbung in HD kann ausschließlich auf dem digitalen Weg angeliefert werden. Physische Anlieferung: Digital Betacam PAL: Bild: Pal-D1 Signale in 16:9 anamorph und den Normen ITU-R BT.601/656 entsprechend. Der Time Code (VITC und LTC identisch) muss steigend und ohne Unterbrechung enthalten sein. Digitale Spotanlieferung -per Webinterface: Format: SD: MXF-Container gemäß OP1a mit 50 Mbit/s Video-Datenstrom im IMX-Format (D10) nach SMPTE 386M mit 50 Halbbildern pro Sekunde, max. 5 Minuten Länge HD: MXF-Container gemäß OP1a mit dem Kodierungsalgorithmus XDCAM-HD 422 (1080i/25), max. 5 Minuten Länge. Ton (physische und digitale Anlieferung): Stereo-Sendeton auf Spur 1+2. Lautheitsausteuerung gemäß EBU -Recommendation R128 mit einer Programmlautheit (Target Level) von 23 LUFS (+/- 1 LU).Dabei darf der maximale TruePeak Level -1 dBTP nicht überschreiten. Die maximale Momentary Loudness darf -15 LUFS (+8 LU) und die maximale Short-term Loudness darf -20 LUFS (+3 LU) nicht überschreiten. Generell gilt, die technischen Richtlinien und Spezifikationen zur digitalen Anlieferung unter www.elcartelmedia. de/AGB zu beachten. Hinsichtlich des Materials gilt sowohl für Videobänder als auch für die digitale Spotanlieferung: Bei erkennbar ungeeignetem oder beschädigtem Material fordert EL CARTEL MEDIA unverzüglich Ersatz an. Der Kunde trägt die Gefahr bei der Übermittlung des Materials. Da die Sendeabwicklung technisch im HD 1080i/25 Format arbeitet, werden während Verbreitung alle SD-Spots zunächst auf HD konvertiert (upconversion). Für die Verbreitung der SD-Sendewege (z.B. DVB-T, Satellit-SD) wird das HD-Sendesignal nach SD konvertiert (downconversion). 6.4 Der Kunde ist verpflichtet, EL CARTEL MEDIA gleichzeitig mit der Übersendung des Materials die für die Abrechnung mit der GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben, insbesondere Produzent, Verlag, Komponist, Titel und Länge der verwendeten Musik in zweifacher schriftlicher (an: EL CARTEL MEDIA GmbH & Co. KG, Motivdisposition, Lil-Dagover-Ring 1, 82031 Grünwald) und in elektronischer Form per E-Mail an [email protected] mitzuteilen. 6.5 Das überlassene Material wird von EL CARTEL MEDIA nicht verwahrt, sondern als File archiviert, um einen erneuten Einsatz auch nach länger zurückliegendem Verbreitungstermin zu ermöglichen. Eine Archivierung des physischen Materials durch EL CARTEL MEDIA erfolgt nicht. EL CARTEL MEDIA ist zur Vernichtung des zur Verfügung gestellten Materials berechtigt, sofern der Kunde nicht bereits ausdrücklich bei der Anlieferung eine EL CARTEL MEDIA AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Verbreitung von Werbung Rücksendung des Materials fordert. Eine Rücksendung erfolgt nur in diesem Fall und auf Kosten des Kunden innerhalb von 20 Tagen nach dem letzten Verbreitungstermin. EL CARTEL MEDIA haftet nicht für Schäden oder Verlust des Materials, es sei denn, EL CARTEL MEDIA hat vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt. EL CARTEL MEDIA ist zur Zurückbehaltung des Materials bis zur vollständigen Zahlung des Auftrages berechtigt. 6.6 Wird die Verbreitung der Werbung zu dem vereinbarten Zeitpunkt unmöglich, weil das EL CARTEL MEDIA übergebene Material oder die EL CARTEL MEDIA übergebenen Unterlagen technisch oder anderweitig fehlerhaft sind oder werden sie nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, und hat der Kunde dies zumindest überwiegend zu vertreten, kann EL CARTEL MEDIA die für die vereinbarte Sendezeit oder Platzierung geschuldete Vergütung dem Kunden in Rechnung stellen, auch wenn die Werbung nicht zur Verbreitung kommt. EL CARTEL MEDIA ist in diesem Fall berechtigt, die vorgesehene Sendezeit oder Platzierung anderweitig zu vergeben und behält dessen ungeachtet den Vergütungsanspruch, als ob die Verbreitung zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt wäre. 6.7 Lieferung von Produkten zum Product Placement 6.7.1 Der Kunde stellt das mangelfreie zu platzierende Produkt für die Produktion zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort auf eigene Kosten zur Verfügung. Soweit Ort und Zeitpunkt nicht vereinbart sind, stellt der Kunde das Produkt am Sitz von RTL II zum Produktionsstart zur Verfügung. Soweit es sich bei dem Produkt nicht um eine Dienstleistung oder um ein Produkt handelt, welches während der Produktion verbraucht wird, holt der Kunde das Produkt nach Fertigstellung der Produktion der Sendung, in die das Produkt eingebunden werden soll, auf eigene Kosten wieder an dem vereinbarten Ort ab. 6.7.2. Die Kosten für den Transport (Anlieferung sowie Abholung) des Produktes übernimmt der Kunde. 6.7.3 Der Kunde haftet für das Produkt sowie etwaige durch die Platzierung und Verwendung des Produktes oder dessen verspätete oder mangelhafte Anlieferung entstehende Schäden unbeschränkt und stellt EL CARTEL MEDIA, RTL II sowie die Produktionsfirma von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Platzierung des Produktes in der Sendung frei. Dies schließt angemessene Kosten der Rechtsverteidigung ein. EL CARTEL MEDIA ist insbesondere in Fällen der verspäteten oder unterlassenen Anlieferung und der Anlieferung eines mangelhaften Produktes zur Vermeidung von Schäden, insbesondere zur Vermeidung von Produktionsausfall, dazu berechtigt ein entsprechendes Ersatzprodukt auf Kosten des Kunden zu besorgen. 6.7.4 Der Kunde wird das Produkt ausreichend versichern. 07. Mängel 7.1 Die Verbreitung von Werbung erfolgt in der bei dem jeweiligen Anbieter üblichen Qualität. Die Qualität hängt dabei auch von der vom Kunden zur Verfügung gestellten Vorlage ab. Die Parteien stellen klar, dass eine absolut fehlerfreie Wiedergabe nicht möglich und damit nicht geschuldet ist, insbesondere stellen folgende Fälle keinen Mangel dar, es sei denn der betreffende Fall beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von RTL II oder ECM: - Störung der von Dritten betriebenen Kommunikationsnetze oder anderen Verbreitungswegen oder - Rechnerausfall bei Dritten oder - unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) Dritter oder - durch einen Ausfall des AdServers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen andauert 20 7.2 Der Kunde ist verpflichtet, Werbung unverzüglich mit oder nach erstmaliger Verbreitung zu überprüfen und etwaige offensichtliche Mängel unverzüglich und sonstige Mängel (i) bei Digital-Werbung innerhalb der ersten Auslieferungswoche bzw. (ii) bei Fernsehwerbung spätestens zwei Wochen nach Ausstrahlung anzuzeigen, anderenfalls gilt die Ausführung des Auftrags als genehmigt. Im Fall eines von EL CARTEL MEDIA oder von RTL II zu vertretenden Mangels ist die Haftung zunächst auf Nacherfüllung beschränkt, d.h. die Werbung wird (i) bei Digital-Werbung an einer vergleichbaren Position/Zeit und (ii) bei Fernsehwerbung in einem vergleichbaren programmlichen Umfeld, jeweils derselben Preisgruppe verbreitet. EL CARTEL MEDIA wird dem Kunden den Verbreitungstermin rechtzeitig mitteilen. Sollte die Nacherfüllung wiederholt fehlschlagen, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder, bei nicht nur geringfügigen Mängeln, Rücktritt vom Auftrag verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Haftung von EL CARTEL MEDIA für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. Die Regelung dieser Ziffer findet keine Anwendung auf Product Placement. 7.3 Ein Mangel der Werbung liegt nicht vor bei einer Sendestörung, die weniger als 10% der technischen Reichweite betrifft, es sei denn diese Sendestörung beruht auf einem mindestens grob fahrlässigen Verhalten von RTL II. Basis für die Feststellung einer Sendestörung ist das Störungsprotokoll der Kabel Deutschland GmbH, Network Monitoring Center. 8. Umbuchung, Kündigung 8.1 Sowohl RTL II als auch der Kunde sind berechtigt, Aufträge über die Verbreitung von Werbung ganz oder teilweise bis zu sechs Wochen vor dem ersten Verbreitungstermin ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Der Kunde ist berechtigt, Aufträge über die Verbreitung von Werbung ganz oder teilweise bis zu zehn Werktage vor dem ersten Verbreitungstermin umzubuchen. 8.2 Kündigt der Kunde seinen Auftrag ohne Einhaltung der genannten Frist, wird sich RTL II bemühen, die Werbung so kurzfristig wie dies möglich ist, ohne in den geplanten Ablauf des betreffenden Angebots einzugreifen, nicht mehr zu verbreiten, übernimmt dafür jedoch keine Haftung. Der Kunde bleibt im Fall der Kündigung zur vollständigen Zahlung verpflichtet, es sei denn er kann nachweisen, dass RTL II ein geringerer Schaden entstanden ist. 8.3 Die Kündigung eines Auftrages, der die Verbreitung von Werbespots mit einer Dauer von mehr als 90 Sekunden Länge oder Sonderwerbeformen zum Gegenstand hat, ist ausgeschlossen. 8.4 Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für EL CARTEL MEDIA bzw. RTL II besteht insbesondere dann, wenn konkrete Anhaltspunkte über die wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden bestehen oder wenn unvorhergesehene Programmänderungen bei RTL II auftreten. 8.5 Die vorstehenden Regelungen der Ziffern 8.1 bis 8.3 finden keine Anwendung auf Aufträge über die Einbindung von Product Placement. 09. Nutzungsrechte, Rechtegarantien 9.1 Der Kunde überträgt RTL II die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Nutzungsrechte an der zur Verfügung gestellten Werbung, insbesondere (i) bei Digital-Werbung sämtliche Rechte zur Online-Nutzung der Digital-Werbung bzw. des Materials, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung und (ii) bei Fernsehwerbung sämtliche Rechte zur Nutzung an dem Werbespot bzw. der Sonderwerbeform und (iii) bei Product Placement sämtliche Rechte zur (auch Online-)Nutzung an dem in eine Sendung eingebundenen Produkt. Dies beinhaltet alle technischen Nutzungsarten wie z.B. Satellit, terrestrisch und Kabel, einschließ- lich Kabelweitersendung und der notwendigen Sublizenzrechte für die weiterverbreitenden Kabelunternehmen; ausgenommen hiervon sind die von RTL II pauschal von der GEMA erworbenen Senderechte. Die Rechteübertragung erfolgt zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Umfang. Dies gilt insbesondere auch für das Recht, die Nutzungsrechte auf die mit der (Sende-) Abwicklung der Verbreitung der Werbung beauftragten Dritten zu übertragen und die Verbreitung der Werbung mittels aller bekannten technischen Verfahren vorzunehmen. Das Online-Bereithaltungsrecht, das Online-Übertragungsrecht und das Online-Wiedergaberecht werden örtlich unbeschränkt übertragen und berechtigen zur Auslieferung mittels aller Formen des Internets. Der Kunde stimmt zu, das EL CARTEL MEDIA und RTL II die Werbemittel nach der ersten Verbreitung auch zum Zwecke der Eigenwerbung oder Kundenberatung in dem dazu erforderlichen Umfang unentgeltlich nutzen kann. Des Weiteren stimmt der Kunde zu, dass EL CARTEL MEDIA und RTL II die Werbung Aufsichtsgremien, wie z.B. dem Deutschen Werberat, auf entsprechende Anfrage des jeweiligen Gremiums zur Verfügung stellen können. Diese Zustimmung kann der Kunde im Einzelfall beschränken oder insgesamt mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. 9.2 EL CARTEL MEDIA sowie RTL II sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die von dem Kunden gelieferte Werbung dergestalt zu bearbeiten, dass diese als solche gekennzeichnet wird (z.B. durch die Einfügung des Wortes „Anzeige“), und/oder diese vom redaktionellen Inhalt räumlich abzusetzen. 9.3 Der Kunde sichert zu, über die RTL II in dieser Ziffer 9 eingeräumten Rechte zu verfügen und diese nicht anderweitig (insbesondere auf eine andere Verwertungsgesellschaft) übertragen zu haben. Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, die mit der Digital-Werbung verbundenen Hyperlinks zu setzen. 9.4 Im Verhältnis zu RTL II trägt der Kunde allein die rundfunkrechtliche, jugendmedienschutzrechtliche, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die zur Verfügung gestellte Werbung und das Produkt. Insbesondere ist EL CARTEL MEDIA nicht verpflichtet, Werbung des Kunden, insbesondere vor Verbreitung, anzusehen und zu prüfen. Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte gegen (i) das Angebot oder die Verbreitung der Werbung oder (ii) die Produkte, stellt der Kunde RTL II von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei. Dies schließt angemessene Kosten der Rechtsverteidigung ein. 9.5 Der Kunde garantiert, dass weder die Werbung, (bei Digital-Werbung) etwaige Daten/Internetseiten, auf die mittels Hyperlink in der Digital-Werbung verwiesen wird, noch der Zeitpunkt der Verbreitung der Werbung, sofern dieser von ihm festgelegt wurde, gegen rechtliche Vorschriften, insbesondere solche des Wettbewerbsund des Jugendmedienschutzrechts, und/oder rundfunkstaatsvertragliche Bestimmungen und Werberichtlinien, und/oder behördliche Bestimmungen verstoßen. 10. Haftung Bei leichter Fahrlässigkeit haftet RTL II nur für die Verletzung von Kardinalpflichten und nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Kardinalpflichten im Sinne dieser Ziffer 10 sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Verletzungen des Lebens, Körpers, der Gesundheit und/oder die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Regelungen in dieser Ziffer 10 gelten bei Product Placement auch in Bezug auf Schäden, die nach Überlassung an dem Produkt entstehen. 11. Datenschutz 11.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten des Kunden, die dieser EL CARTEL MEDIA bzw. RTL II zur Verfügung stellt, sowie Daten, die sich aus der Erteilung und Durchführung von Aufträgen ergeben, insbesondere zum Zweck der Marktforschung, durch EL CARTEL MEDIA und RTL II genutzt und elekt- EL CARTEL MEDIA AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Verbreitung von Werbung ronisch maschinell verarbeitet werden. EL CARTEL MEDIA und RTL II sind berechtigt, Dritte mit der Verarbeitung solcher Daten zu beauftragen, sofern diese Dritten sich schriftlich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichten. Ende des Kalenderjahres rückwirkend, entsprechend der tatsächlich abgenommenen Werbesendezeit. 11.2 Sollte der Kunde durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B. den Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Verbreitung von Werbung gewinnen oder sammeln, sichert er zu, dass bei der Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung von personenbezogenen Daten sämtliche rechtlichen Vorgaben eingehalten werden (wie z.B. die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG), des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)). 13.2 Agenturen erhalten für die von ihnen erteilten Aufträge, ausgenommen für Aufträge von Product Placement, eine Entlohnung in Höhe von 15% des Rechnungsnettos, d.h. auf die Rechnungssumme ohne MwSt und nach Abzug von sonstigen Rabatten, aber vor Skonto. Diese Agenturentlohnung (AE) wird vom Rechnungsbetrag in Abzug gebracht. Ein solcher Anspruch besteht nur gegen Nachweis der Agenturtätigkeit und Fakturierung an die Agentur. Gegenüber Kleinst- und Scheinagenturen behält sich EL CARTEL MEDIA die Ablehnung der Agenturentlohnung vor. Agenturen können zudem Rabatte auf die von ihnen gebuchte Werbung sowie Vergütungen für Leistungen an RTL II oder ECM erhalten. 11.3 Die nach Ziffer 11.2 gewonnenen Daten darf der Kunde und/oder eine Agentur, die für einen Werbungtreibenden Werbung bucht bzw. abwickelt, nur im Rahmen der jeweiligen Kampagne und für den jeweiligen Kunden auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen und pseudonymen Daten umfassen, die durch die Verbreitung von Werbung auf den von EL CARTEL MEDIA vermarkteten Angeboten und Diensten generiert worden sind. Eine anderweitige Speicherung, Auswertung, Nutzung und/oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf der Webseite, auf der die Digital-Werbung ausgeliefert wird, und deren weitere Nutzung. 13.3 Auf Anfrage kann EL CARTEL MEDIA der Gewährung eines Konzernrabattes für mehrere Kunden (Mutterund Tochtergesellschaften) schriftlich zustimmen, wenn eine kapitalmäßige Beteiligung zwischen der Mutterund Tochtergesellschaft mit mehr als 50% am 01.01. des Kalenderjahres besteht. Die Anfrage und der Nachweis über die Konzernzugehörigkeit ist gegenüber EL CARTEL MEDIA bis spätestens 30.06. des Kalenderjahres zu erbringen. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt, bei Konzernaustritten innerhalb eines Kalenderjahres, die EL CARTEL MEDIA unverzüglich anzuzeigen sind, findet allenfalls eine anteilige Rabattgewährung statt. 11.4 Setzt der Kunde für die Verbreitung der Werbung Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Betreiber dieser Systeme diese Ziffer 11 einhält. 14. Zahlungsbedingungen 14.1 Die Vergütung für die Verbreitung von Werbung wird grundsätzlich monatlich im Voraus auf Basis des bis dahin in Auftrag gegebenen Volumens in Rechnung gestellt. 11.5 Sollte der Kunde gegen diese Ziffer 11 verstoßen, zahlt er für jeden Verstoß, unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs, eine angemessen Vertragsstrafe an EL CARTEL MEDIA, die von dieser im konkreten Fall in der Höhe festgelegt wird. Weitere Ansprüche bleiben unberührt, insbesondere gilt Ziffer 9.4. 12. Preise 12.1 Für Werbespots im Fernsehprogramm gilt die bei Abschluss des Auftrages gültige Preisliste (abrufbar unter http://www.elcartelmedia.de/33.htm). Für die Preisberechnung ist die tatsächliche Dauer des Werbespots zugrunde zu legen. Preise für die Auslieferung von Digital-Werbung sowie für Sonderwerbeformen und Product Placement werden gesondert vereinbart. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Kunde trägt eine etwa anfallende urheber- bzw. leistungsschutzrechtliche Vergütung, die wegen der verbreiteten Werbung an Verwertungsgesellschaften zu zahlen ist. 12.2 EL CARTEL MEDIA ist jederzeit berechtigt, die Preise zu ändern. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, treten neue Preise auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Kunde innerhalb von drei Tagen nach entsprechender Mitteilung durch EL CARTEL MEDIA berechtigt, den Auftrag umzubuchen oder schriftlich den Auftrag zu kündigen, dies gilt nicht für Product Placement. 12.3 Die Preisberechnung für entgeltliches Product Placement bezieht sich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, nur auf die Erstausstrahlung der Sendung. 13. Rabatte 13.1 Gemäß der Preislisten von EL CARTEL MEDIA (jeweils gültiger Stand) können auf die Listenpreise Rabatte auf die Gesamtrechnungssumme für innerhalb eines Kalenderjahres verbreitete Werbung eines Kunden bei RTL II gewährt werden. Sonderwerbeformen werden bei der Berechnung der Rabattstaffel berücksichtigt, eine Rabattgewährung auf die Sonderwerbeformen selbst erfolgt jedoch nicht. Product Placement wird weder bei der Berechnung der Rabattstaffel berücksichtigt noch findet eine Rabattgewährung auf Product Placements statt. Rabatte werden zum Berechnungszeitpunkt lediglich vorläufig gewährt. Die endgültige Abrechnung erfolgt am 21 14.9 Übernimmt RTL II die Produktion von Werbung aufgrund gesonderter vertraglicher Vereinbarung, wird die dafür vereinbarte Vergütung gesondert in Rechnung gestellt. Die Vergütung hierfür ist mit Rechnungsstellung in voller Höhe ohne Abzug zur Zahlung fällig. 15. Sonstiges EL CARTEL MEDIA ist berechtigt, die Bruttowerbeumsätze des Kunden auf Produktebene zur Veröffentlichung an Nielsen Media Research oder vergleichbare Institutionen weiterzuleiten. 16. Schlussbestimmungen 16.1 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur aufgrund von Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu. 16.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen RTL II und dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Gerichtsstand ist München, wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. 16.3 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. 16.4 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch EL CARTEL MEDIA. Eine Änderung dieser Schriftformklausel ist nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wird. 14.2 Bei Zahlungseingang innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum wird 2% Skonto gewährt, jedoch nur dann, wenn der Rechnungsbetrag spätestens drei Werktage vor der ersten Verbreitung dieses Monats bei RTL II eingeht und alle vorausgegangenen Rechnungen bezahlt sind. 14.3 Bei nachträglicher Änderung der Auftragsdaten im Rechnungszeitraum erstellt EL CARTEL MEDIA eine Ergänzungsrechnung, in der entweder der noch zu zahlende Differenzbetrag in Rechnung gestellt oder eine Gutschrift ausgestellt wird. Bei Zahlungseingang des Differenzbetrages bei RTL II innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum wird 2% Skonto gewährt, jedoch nur dann, wenn der Kunde bereits bei der ursprünglich für diesen Monat gestellten Rechnung zum Skontoabzug berechtigt war. 14.4 Auf Antrag des Kunden kann Zahlung nach dem SEPA-Firmenlastschriftverfahren eingeräumt werden. EL CARTEL MEDIA wird den Kunden spätestens einen Tag vor der anstehenden Kontobelastung von dieser informieren. 14.5 Der Kunde gerät in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von drei Wochen nach Rechnungsdatum auf das auf der Rechnung angegebene Konto von RTL II eingegangen ist. 14.6 Schecks werden stets nur erfüllungshalber angenommen. 14.7 Bankspesen (z.B. wegen mangelnder Deckung, Rückscheckgebühren, Auslands-, Stornogebühren, etc.) gehen zu Lasten des Kunden. 14.8 Sollte der Rechnungsbetrag nicht spätestens drei Werktage vor Verbreitung bei RTL II eingegangen sein sowie im Falle von Zahlungsverzug ist RTL II berechtigt, die (weitere) Verbreitung zu unterlassen, bis der Kunde die Zahlung vollständig geleistet hat. Das gilt auch für den Fall, dass nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch von RTL II durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. EL CARTEL MEDIA IMPRESSUM HERAUSGEBER EL CARTEL MEDIA GmbH & Co. KG Lil-Dagover-Ring 1 82031 Grünwald ph +49 89 64185 7950 fx +49 89 64185 7009 [email protected] www.elcartelmedia.de 22 EL CARTEL MEDIA