mediadaten 2017 - El Cartel Media

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MEDIADATEN 2017
EL CARTEL MEDIA
EL CARTEL MEDIA
VORWORT
Liebe Kunden,
Die Medienbranche befindet sich mitten in einem spannenden Wandel. Digitale Angebote gewinnen zunehmend an
Bedeutung, gleichzeitig bleibt lineares Fernsehen das reichweitenstärkste und einflussreichste Medium.
Als digitales Medienhaus begegnen wir diesen Herausforderungen, indem wir uns konstant weiterentwickeln und dabei
in allen Kanälen denken. Damit bieten wir Ihnen bei El Cartel Media ein vielfältiges, crossmediales Marketingportfolio mit
kreativen und maßgeschneiderten Konzepten für Ihre ideale Markenkommunikation. Neu in unserem Portfolio ist das
digitale Angebot RTL II YOU, das lineare TV- und Video-on-Demand-Elemente perfekt verbindet.
ANDREAS BARTL
Geschäftsführer
RTL II / EL CARTEL MEDIA
RTL II steht für effektive Zielgruppenansprache – ganz gleich ob im TV, bei Social Media, HbbTV, Mobile, Events oder
durch Licensing. Neben den beliebten RTL II-Marken finden sich auch 2017 bei RTL II einige interessante Neuerungen –
von eigenproduzierter Fiction bis hin zu mitreißenden Shows.
Machen Sie sich mit unseren Mediadaten 2017 selbst ein erstes Bild über die Genre- und Programmvielfalt bei RTL II.
Zusätzlich finden Sie einen Überblick über die TV- und Digitalpreise und Konditionen.
Gemäß dem neuen RTL II-Claim „Zeig mir mehr!“ wünschen wir uns, dass auch Sie mehr für das kommende Jahr
sehen wollen und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen.
ANDREAS KÖSLING
Geschäftsführer
EL CARTEL MEDIA
Andreas Bartl und Andreas Kösling
Geschäftsführer
2
EL CARTEL MEDIA
INHALTSVERZEICHNIS
INHALT
TARIFARTEN & PREISLISTEN
5
Tarifarten TV / Preissystematik
6
Spotpreisberechnung / Rabattstaffel
7
Haupttarif
10
11
Nachttarif
12
Kontinuierlicher Preisvorteil
13
Preisliste Digital
Wirtschaftlichkeit der Timeslots KONTAKT
AGB & IMPRESSUM
3
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EL CARTEL MEDIA
TARIFARTEN & PREISLISTEN
MEDIADATEN 2017
EL CARTEL MEDIA
TARIFARTEN / PREISSYSTEMATIK
TA
01
07
30
52
53
54
Standardtarif
Standardtarif Nacht 1 bis 5 Uhr 2
Gegeneventtarif 1
Movesplit
1
Framesplit 1
Skyscraper 1
55
Promosplit 1
57
Cut In
59
Spotpremiere 1
56
58
60
1
TA
1
Teasersplit 1
1
Werbetrennermove 1
Programmsplit 1
61
65
66
67
68
76
77
78
79
80
94
95
Scharniersplit 1
Abspannsplit 1
Presplit 1
Postsplit 1
Wettersplit 1
Gewinnspiel 1
Promostory 1
VIP-Spot 1
Singlespot 1
News Countdown 1
Sponsoring
1
Product Placement 3
Der Haupttarif ist gültig für die Tarifarten TA 01, 30 - 80 & 94
² Der Standardtarif Nacht ist gültig für die Werbeinseln im Nachtumfeld 1 bis 5 Uhr (TA 07)
³ Preise werden individuell kalkuliert - Preis auf Anfrage
5
Änderungen und Druckfehler vorbehalten
EL CARTEL MEDIA
SPOTPREISBERECHNUNG / RABATTSTAFFEL
DIE SPOTPREISBERECHUNG ERFOLGT LINEAR
JAHRESUMSATZ MEDIA-BRUTTO 1
IN TEUR AB
SPOTPREIS =
30 - SEKUNDEN-PREIS
30
OTC-PFLICHTHINWEIS:
Die 4-sekündigen, standardisierten Pflichthinweise
für OTC-Produkte sind kostenfrei.
6
Änderungen und Druckfehler vorbehalten
X
SPOTLÄNGE
125
150
250
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
4.000
5.000
6.000
RABATT IN %
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
3,0
4,0
5,0
5,5
6,0
7,0
10,0
11,0
EL CARTEL MEDIA
HAUPTTARIF TA 01, 30 - 80 & 94
PREISE 2017
IN EURO
30 SEKUNDEN
PG
•
7
2017
Saisonalitätsindex
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
150
210
270
330
390
450
510
570
630
690
780
870
960
1.050
1.140
1.230
1.320
1.410
1.500
1.590
1.710
1.830
1.950
2.070
2.190
2.310
2.430
2.580
2.730
2.880
3.030
3.180
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
64
88
104
106
104
85
72
72
110
132
138
125
90
120
180
210
240
300
330
360
390
450
510
570
600
660
720
780
840
900
960
1.020
1.080
1.170
1.260
1.320
1.410
1.470
1.560
1.650
1.740
1.830
1.950
2.040
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180
240
300
330
390
450
510
540
600
690
780
840
930
990
1.080
1.170
1.230
1.320
1.410
1.500
1.620
1.710
1.830
1.920
2.040
2.130
2.280
2.400
2.520
2.670
2.790
150
210
270
330
420
480
540
600
660
720
810
900
990
1.080
1.200
1.290
1.380
1.470
1.560
1.650
1.770
1.890
2.040
2.160
2.280
2.400
2.520
2.670
2.850
3.000
3.150
3.300
150
210
300
360
420
480
540
600
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720
840
930
1.020
1.110
1.200
1.290
1.410
1.500
1.590
1.680
1.800
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2.310
2.460
2.580
2.730
2.880
3.060
3.210
3.360
150
210
270
330
420
480
540
600
660
720
810
900
990
1.080
1.200
1.290
1.380
1.470
1.560
1.650
1.770
1.890
2.040
2.160
2.280
2.400
2.520
2.670
2.850
3.000
3.150
3.300
120
150
180
240
270
330
360
420
450
510
570
630
690
750
810
900
960
1.020
1.080
1.140
1.230
1.320
1.410
1.500
1.590
1.650
1.740
1.860
1.980
2.070
2.190
2.280
120
150
180
240
270
330
360
420
450
510
570
630
690
750
810
900
960
1.020
1.080
1.140
1.230
1.320
1.410
1.500
1.590
1.650
1.740
1.860
1.980
2.070
2.190
2.280
210
270
360
450
510
600
660
750
840
900
1.020
1.140
1.260
1.380
1.500
1.620
1.740
1.860
1.980
2.100
2.250
2.430
2.580
2.730
2.880
3.060
3.210
3.420
3.600
3.810
3.990
4.200
210
300
360
450
540
630
690
780
870
960
1.080
1.200
1.320
1.440
1.560
1.710
1.830
1.950
2.070
2.190
2.370
2.520
2.700
2.850
3.030
3.180
3.360
3.570
3.780
3.960
4.170
4.380
180
270
330
420
480
570
630
720
780
870
990
1.080
1.200
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1.440
1.530
1.650
1.770
1.890
1.980
2.130
2.280
2.430
2.580
2.730
2.880
3.030
3.240
3.420
3.600
3.780
3.990
Alle Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Änderungen und Druckfehler vorbehalten. TA = Tarifart PG = Preisgruppe
120
180
240
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330
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420
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660
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900
960
1.050
1.110
1.200
1.290
1.350
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2.070
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2.580
2.700
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510
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630
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960
1.050
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1.560
1.650
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2.010
2.160
2.280
2.400
2.550
2.670
2.850
3.000
3.180
3.330
3.510
EL CARTEL MEDIA
PG
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
HAUPTTARIF TA 01, 30 - 80 & 94
PREISE 2017
IN EURO
30 SEKUNDEN
PG
•
8
2017
Saisonalitätsindex
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
3.330
3.510
3.690
3.870
4.050
4.260
4.470
4.710
4.950
5.190
5.460
5.730
6.030
6.330
6.660
7.020
7.380
7.740
8.130
8.550
8.970
9.420
9.900
10.410
10.950
11.490
12.090
12.690
13.320
13.980
14.700
15.450
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
64
88
104
106
104
85
72
72
110
132
138
125
2.130
2.250
2.370
2.490
2.580
2.730
2.850
3.000
3.180
3.330
3.480
3.660
3.870
4.050
4.260
4.500
4.710
4.950
5.190
5.460
5.730
6.030
6.330
6.660
7.020
7.350
7.740
8.130
8.520
8.940
9.420
9.900
2.940
3.090
3.240
3.420
3.570
3.750
3.930
4.140
4.350
4.560
4.800
5.040
5.310
5.580
5.850
6.180
6.480
6.810
7.140
7.530
7.890
8.280
8.700
9.150
9.630
10.110
10.650
11.160
11.730
12.300
12.930
13.590
3.450
3.660
3.840
4.020
4.200
4.440
4.650
4.890
5.160
5.400
5.670
5.970
6.270
6.570
6.930
7.290
7.680
8.040
8.460
8.880
9.330
9.810
10.290
10.830
11.400
11.940
12.570
13.200
13.860
14.550
15.300
16.080
3.540
3.720
3.900
4.110
4.290
4.530
4.740
4.980
5.250
5.490
5.790
6.060
6.390
6.720
7.050
7.440
7.830
8.190
8.610
9.060
9.510
9.990
10.500
11.040
11.610
12.180
12.810
13.440
14.130
14.820
15.570
16.380
3.450
3.660
3.840
4.020
4.200
4.440
4.650
4.890
5.160
5.400
5.670
5.970
6.270
6.570
6.930
7.290
7.680
8.040
8.460
8.880
9.330
9.810
10.290
10.830
11.400
11.940
12.570
13.200
13.860
14.550
15.300
16.080
2.820
2.970
3.150
3.300
3.450
3.630
3.810
3.990
4.200
4.410
4.650
4.860
5.130
5.370
5.670
5.970
6.270
6.570
6.900
7.260
7.620
8.010
8.430
8.850
9.300
9.780
10.290
10.800
11.310
11.880
12.510
13.140
2.400
2.520
2.670
2.790
2.910
3.060
3.210
3.390
3.570
3.750
3.930
4.140
4.350
4.560
4.800
5.040
5.310
5.580
5.850
6.150
6.450
6.780
7.140
7.500
7.890
8.280
8.700
9.150
9.600
10.080
10.590
11.130
2.400
2.520
2.670
2.790
2.910
3.060
3.210
3.390
3.570
3.750
3.930
4.140
4.350
4.560
4.800
5.040
5.310
5.580
5.850
6.150
6.450
6.780
7.140
7.500
7.890
8.280
8.700
9.150
9.600
10.080
10.590
11.130
3.660
3.870
4.050
4.260
4.470
4.680
4.920
5.190
5.460
5.700
6.000
6.300
6.630
6.960
7.320
7.710
8.130
8.520
8.940
9.420
9.870
10.350
10.890
11.460
12.060
12.630
13.290
13.950
14.640
15.390
16.170
17.010
4.590
4.830
5.100
5.340
5.580
5.880
6.180
6.510
6.840
7.170
7.530
7.920
8.310
8.730
9.180
9.690
10.170
10.680
11.220
11.790
12.390
12.990
13.650
14.370
15.120
15.870
16.680
17.520
18.390
19.290
20.280
21.330
4.170
4.380
4.620
4.830
5.070
5.340
5.580
5.880
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6.480
6.840
7.170
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Alle Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Änderungen und Druckfehler vorbehalten. TA = Tarifart PG = Preisgruppe
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WIRTSCHAFTLICHKEIT DER TIMESLOTS
Wir steuern das Preis-Leistungs-Verhältnis für die 14-49-Jährigen über
die gesamte Woche und alle Zeitschienen hinweg sorgfältig aus. Das
zeigt sich in der Detailansicht lückenlos: In dieser Zielgruppe ist RTL II in
fast allen Slots der preiswerteste Anbieter im TKP-Ranking der Wettbewerber*.
Für zahlreiche Zielgruppen ist und bleibt RTL II so wettbewerbsfähig.
Insbesondere in den jüngeren Kernzielgruppen bietet das Programm in
puncto Wirtschaftlichkeit ein attraktives Buchungsumfeld.
Rang im TKP-Vergleich der Top 6 Sender
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E14-29
6-9 Uhr
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9-13 Uhr
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13-17 Uhr
13-17 Uhr
17-20 Uhr
17-20 Uhr
20-23 Uhr
20-23 Uhr
23-1 Uhr
23-1 Uhr
83%
M14-29
Mo
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Mi
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Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
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Sa
So
83%
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
F14-29
6-9 Uhr
6-9 Uhr
9-13 Uhr
9-13 Uhr
13-17 Uhr
13-17 Uhr
17-20 Uhr
17-20 Uhr
20-23 Uhr
20-23 Uhr
23-1 Uhr
23-1 Uhr
* Quelle: AGF in Kooperation mit GfK; 01.07.2015-30.06.2016; 06-01 Uhr; Werbung TA 1-30 ekl. 12,
Prozentuale Angaben: Anteil Top 2 Slots nach TKP im 6-Sender-Vergleich an Gesamtangebot (42 Timeslots) / Top 6 Sender: RTL II, kabel eins, VOX, Sat.1, ProSieben, RTL.
EL CARTEL MEDIA
KONTINUIERLICHER PREISVORTEIL
RTL II hat eine klare Position im Preisgefüge der Top 6 Privatsender und
belegt konsequent Rang 1 im Preis-Leistungs-Vergleich. Seit Jahren
werden die 14-49-Jährigen zum wirtschaftlichsten Tausend-KontaktPreis erreicht. Erst mit deutlichem Abstand im zweistelligen Prozentbereich folgen kabel eins und VOX als direkte Wettbewerber unter den
Sendern der zweiten Generation.
Beispiel: Im laufenden Jahr liegt RTL II
über den Gesamttag bei einem TKP von
24,25€ bei den 14-49-Jährigen. Kabel eins
ist 13% teuer, der TKP von VOX liegt im
Schnitt 25% höher. Die Privatsender der
ersten Generation bieten Werbekontakte
zu ca. einem Drittel höheren TKPs.
TKP-Abstand zu RTL II (Erw. 14-49 J., Differenz in %)
2013
2014
2015
2016 1.HJ
21,06 €
23,17 €
25,61 €
24,25 €
35%
36%
31% 30% 31%
33%
37%
30%
32%
34%
32%
33%
25%
14% 14%
16%
13%
16%
17%
19%
VERSUS
TKP RTL II
12
kabel eins
VOX
Sat.1
Quelle: AGF in Kooperation mit GfK; 01.01.2013-30.06.2016; 06-01 Uhr; Werbung TA 1-30 ekl. 12,
Prozentuale Angaben: Setzt man den Jahresdurchschnitts-TKP von RTL II gleich 100 Prozent, liegt der TKP des jeweiligen Wettbewerbers um X% darüber
ProSieben
RTL
EL CARTEL MEDIA
PREISLISTE DIGITAL
STAND: 29/07/2016
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Wallpaper1
Video Floor Ad
Banderole Ad
Layer / Page Layer (Takeover, Interstitial)*
1
Smart TV
Tablet
Preise (TKP in €)
Siehe Hinweis Seite 2
Advanced
Premium
RTL2.de / RTL II Red.
TV NOW / Mobile-Apps
20,00
30,00
25,00
50,00
60,00
20,00
40,00
80,00
60,00
60,00 / 85,00
Extended
30,00
40,00
35,00
60,00
70,00
30,00
50,00
90,00
70,00
70,00 / 95,00
RON inkl. RTL II YOU
30,00
40,00
70,00
30,00
70,00 / 95,00
* Nicht buchbar auf RTL II RED. und/oder TV NOW
Preisaufschlag für die expandierende Variante: 50%.
IN-STREAM
Pre-Roll Ad 20‘‘ (VOD)
Mid-Roll Ad 20‘‘ (VOD)
Post-Roll Ad 20‘‘ (VOD)
Shuffle-Roll Basic / Premium 20‘‘ (VOD/Live)
Individuelle Screen-Ausspielung
Spotverlängerung je 10 Sekunden2
Pre-Roll Takeover 20‘‘ / XXL 20‘‘(VOD)
Pre-Roll Branded Player XXL (VOD)
Branded Player XXL (VOD)
Break Ad / XXL (VOD)
Break Ad Takeover (VOD)
Cut-In Overlay Ad (VOD)
2
Phone
PC/Laptop
Ausspielung
75,00
65,00
55,00
60,00 / 70,00
+5,00
+/-10,00
105,00
80,00 / 80,00
40,00 / 60,00
30,00
85,00
75,00
65,00
70,00 / 80,00
+5,00
+/-10,00
120,00 /145,00
120,00
90,00 / 90,00
50,00 / 70,00
105,00
40,00
85,00
75,00
65,00
75,00 / -
90,00 / 90,00
50,00 / 70,00
105,00
40,00
Der Preis bei Roll-Ads bzw. Shuffle-Roll Ads versteht sich bis zu 20 Sek. als Basispreis, Spotverlängerung bis max. 30 Sek. wird jeweils mit einem Aufschlag berechnet.
IN-LINE
Video Flow Ad3
Pre-Loader 20’’
Individuelle Screen-Ausspielung
Sportverlängerung je 10 Sekunden4
25,00
35,00
+5,00
+/-10,00
Der Preis für das Video Flow Ad gilt für jede Spotlänge, maximal jedoch 30 Sekunden.
Der Preis bei Pre-Loader versteht sich bis zu 20 Sek. als Basispreis, Spotverlängerung wird jeweils mit einem Aufschlag berechnet.
Die Werbemittel sind nicht durchgängig auf allen Kanälen und Rubriken buchbar. Gezielte Umfeldplatzierungen stellen wir gern auf Anfrage bereit.
2
13
15,00
25,00
4
+5,00
+/-10,00
EL CARTEL MEDIA
PREISLISTE DIGITAL
SPECIALAD
IN-PAGE
Sponsoring / Presenting-Zone*
Connected TV / Menü-Teaser
Connected TV / Addressable Framesplit
Ausspielung
35,00
25,00
80,00
Preise (TKP in €)
45,00
45,00
25,00
* Nicht buchbar auf RTL II RED. und/oder TV NOW
IN-STREAM
Sponsoring / Opener max. 10’’
Sponsoring / Opener + Closer max. 10’’
Sponsoring / Reminder max. 10’’
65,00
75,00
65,00
65,00
75,00
65,00
Aufschlag (in %)
+20,001
+ 5,002
+10,002
+15,002
Connected TV / Branded Red-Button
Interactive Video / Social Media Ad
Interactive Video / Choose Ad o. Coupon
Interactive Video / Multifeature Ad
Aufschlag TV-Werbeform
Aufschlag Pre-/ Mid-oder Shuffle-Roll
Hinweis zur Kombibelegung Extended (RON – Run of Network inkl. RTL II YOU): Die Belegung der Kombination beinhaltet neben RTL II YOU mind. zwei weitere
Angebote aus den Rubriken Advanced und Premium. Dabei umfasst die Buchung keinen Anspruch auf Auslieferung auf Einzelangebote bzw. Rubriken. Je nach Werbeform, Verfügbarkeit etc. können Einzelangebote bzw.
Rubriken nicht enthalten sein, bzw. durch andere Angebote u.o. Rubriken ergänzt werden. Darüber hinaus behält sich ECM vor, Optimierungen im Zuge des Qualitätsstandards jedezeit vorzunehmen.
1
2
EXCLUSIVEAD
IN-PAGE
Microsite PC/Desktop3
Microsite Mobile3
Microsite HbbTV3
3
Leistungsumfang
Basic
Extended / Games Special
Full-Flex
Smartpage Phone/Tablet
Smartpage TV
Festpreise (in €)
1.500
2.500
3.500
ab 1.500
4.500
Preise basieren auf einer Mindeslaufzeit von 4 Wochen; ohne flankierendes Mediavolumen.
PARTNERAD
Individuelle Platzierungen
Maßgeschneiderte Integrationen und Kooperationsansätze für Kampagnen mit speziellen Zielsetzungen erstellen wir gern individuell auf Anfrage.
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EL CARTEL MEDIA
PREISLISTE DIGITAL
TARGETING
IN-PAGE
Zielgruppen / Kriterien1
IN-STREAM
Zielgruppen / Kriterien1
RABATTSTAFFELUNG
Targeting
Zeit, Alter, Geschlecht
Regio, Interessen, Einkommen, Wetter, Keyword
Re-Targeting
Profilinformationen, Kriterien-Kombinationen
Aufschlag in %
Targeting
Zeit, Alter, Geschlecht
Aufschlag in %
15
30
30
45
15
Bis zu 3 Targeting-Kriterien kombinierbar, maßgeblich für den Aufschlag ist das Targetingkriterium aus der höchsten Targetingkategorie der Kombinationsauswahl.
Die Werbemittel sind nicht durchgängig auf allen Kanälen und Rubriken buchbar. Gezielte Umfeldplatzierungen stellen wir gern auf Anfrage bereit.
1
IN-PAGE
Buchungsvolumen ab
Umsatz in €
15.000
25.000
50.000
75.000
100.000
125.000
150.000
200.000
250.000
Rabatt in %
2,0
3,0
4,0
5,0
7,5
10,0
12,5
15,0
20,0
BUCHUNGSINFORMATIONEN
Allgemein
Preise zzgl. gesetzlicher MwSt./AE-fähig; Änderungen und Druckfehler vorbehalten.
Das Mindestbuchungsvolumen beträgt 5.000 € netto (Agenturnetto).
Anlieferung unter Berücksichtigung der jeweils gültigen technischen Spezifikationen an E-Mail: [email protected]. Es gelten die AGB
der El Cartel Media GmbH & Co. KG in ihrer jeweils gültigen Fassung, veröffentlicht auf www.elcartelmedia.de.
OTC-Produkte
Bei Werbung für Arzneimittel im Sinne des §4 (3) HWG wird der OTC-Pflichthinweis zur Hälfte berechnet, sofern dieser dem von OWM bzw. BAH
empfohlenen Standard (grauer Hintergrund, weißer Text, exakt 4 Sekunden Länge, Wahrung der Neutralität im Sinne von keinerlei werbenden
Äußerungen) entspricht. Die Gesamtlänge des Spots (Spotlänge plus Pflichthinweis) bietet die Grundlage für die Preisberechnung.
15
EL CARTEL MEDIA
KONTAKT
ANDREAS
KÖSLING
STEPHAN
KARRER
ph +49 89 64185 7000
ph +49 89 64185 7200
[email protected]
[email protected]
GESCHÄFTSFÜHRER
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MEDIA SALES
JENS
FEUCHT
MEDIA INSIGHTS
& PRICING
MARTIN
WENDLER
DIGITAL MEDIA
SOLUTIONS
ph +49 89 64185 7400
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JAN
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BRAND PARTNERSHIP
& ENTERTAINMENT
ph +49 89 64185 7700
[email protected]
[email protected]
EL CARTEL MEDIA
AGB
MEDIADATEN 2017
EL CARTEL MEDIA
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Verbreitung von Werbung
01. Definitionen
02. Vertragsgegenstand
03. Vertragsschluss
04. Verbreitung von Werbung
05. Zurückweisung
06. Material
07. Mängel
08. Umbuchung, Kündigung
09. Nutzungsrechte, Rechtegarantien
10. Haftung
11. Datenschutz
12. Preise
13. Rabatte
14. Zahlungsbedingungen
15. Sonstiges
16. Schlussbestimmungen
01. Definitionen
1.1 „AdClicks“ sind die Angabe, wie häufig die ausgelieferte Digital-Werbung angeklickt wurde.
1.9 „Verbreitung“ ist die Ausstrahlung bzw. Auslieferung von Werbung insgesamt, unabhängig davon, ob es sich
um Fernseh- oder Digital-Werbung handelt.
1.10 „Werbespot“ ist ein mindestens fünfsekündiger Film, in dem ein Produkt innerhalb einer Werbeinsel im Fernsehprogramm oder als Digital-Werbung beworben wird.
1.11 „Werbung“ meint Digital-Werbung, Product Placement und Fernsehwerbung.
02. Vertragsgegenstand
2.1 RTL II ist u.a. Veranstalterin eines Fernsehprogramms sowie Anbieterin von Internetseiten, digitalen Angeboten
und mobilen Apps, wie z.B. „rtl2.de“ und „rtl2you.de“.
2.2 EL CARTEL MEDIA vermarktet die Werbung in den Angeboten von RTL II und handelt als deren Vertreter.
2.3 Für alle Aufträge, welche die Verbreitung von Digital-Werbung und/oder Fernsehwerbung und/oder Product
Placement umfassen, gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gegenbestätigungen
des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von EL CARTEL MEDIA schriftlich bestätigt werden.
1.2 „AdImpressions“ sind die Anzahl der vom AdServer der EL CARTEL MEDIA abgerufenen Digital-Werbemittel.
2.4 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der
Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Zugang ausdrücklich widerspricht.
1.3 „Auftrag“ ist der Vertrag zwischen RTL2 Fernsehen GmbH & Co. KG (nachfolgend „RTL II“), vertreten durch die
EL CARTEL MEDIA GmbH & Co. KG (nachfolgend „EL CARTEL MEDIA“), und dem Vertragspartner (nachfolgend
„Kunde“) über die Verbreitung von Werbung (RTL II und der Kunde nachfolgend einzeln „Partei“, zusammen „Parteien“). Kunde kann eine Agentur oder ein Werbungtreibender sein.
03. Vertragsschluss
3.1 Angebote von EL CARTEL MEDIA sind vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung oder Mitteilung unverbindlich und stehen stets unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der jeweils angebotenen Werbeflächen bzw. der
Ausstrahlung der Sendung, in der ein Produkt platziert werden soll.
1.4 „Digital-Werbung“ ist die werbliche Nutzung des werblich adressierbaren Inventars eines Angebots außerhalb
des Fernsehprogramms von RTL II mittels Werbemitteln (z.B. Banner, Mobile-Banner, Rectangle, Skyscraper, Inpage- und Instream-Ads).
3.2 Unterbreitet der Kunde ein Angebot, so kommt der Auftrag durch schriftliche oder elektronische Annahme
durch EL CARTEL MEDIA zustande oder, falls die Annahme nicht vor Verbreitung der Werbung erfolgt, durch
deren Verbreitung.
1.5 „Eckplatzierung“ ist die erste und zweite sowie letzte und vorletzte Position im Werbeblock.
Wunschplatzierungen können mit einem Aufschlag von 20% gekauft werden.
3.3 Aufträge von Agenturen werden nur für namentlich genau benannte Werbungtreibende angenommen. EL
CARTEL MEDIA ist berechtigt, von der Agentur einen Mandatsnachweis zu verlangen. Die Fakturierung erfolgt an
die Agentur. Bei Buchungen von Agenturen behält sich EL CARTEL MEDIA das Recht vor, Buchungsbestätigungen
an den Werbungtreibenden weiterzuleiten. Die Agentur tritt mit Auftragserteilung die Zahlungsansprüche gegen ihre
Werbungtreibenden aus dem der Forderung zugrunde liegenden Werbevertrag an RTL II ab (Sicherungsabtretung).
RTL II nimmt diese Abtretung an.
1.6 „Fernsehwerbung“ meint Werbespots innerhalb einer Werbeinsel im Fernsehprogramm und Sonderwerbeformen.
1.7 „Product Placement“ (auch „Produktplatzierung“) ist die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken, Tätigkeiten (nachfolgend „Produkt“ oder „Produkte“) eines Herstellers oder Erbringers von
Produkten in der Produktion gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung mit dem Ziel der Absatzförderung.
Die kostenlose Bereitstellung von Produkten ist Produktplatzierung, sofern die betreffenden Produkte von bedeutendem Wert sind. Ein Produkt ist von bedeutendem Wert, wenn sein Wert ein Prozent der Produktionskosten oder
mehr, bzw. mindestens EURO 1.000,00 beträgt. Die Bestimmung des bedeutenden Wertes gilt für jedes Produkt
gesondert. Werden mehrere Produkte durch dasselbe Unternehmen bereitgestellt, werden die Produkte jedoch
wertmäßig addiert.
1.8 „Sonderwerbeform“ ist jede Form der Produkt- oder Markenpräsentation im Fernsehprogramm (z.B. Sponsoring), die kein Werbespot und kein Product Placement ist.
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3.4 Agenturen können die für einen Werbungtreibenden gebuchten Sendetermine und Werbeflächen nicht auf einen
anderen Werbungtreibenden oder eine andere Agentur übertragen lassen.
3.5 Die Zusammenfassung von mehreren Werbungtreibenden in einer Werbung, sog. Verbundwerbung, bedarf
der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von EL CARTEL MEDIA. Die Werbungtreibenden sind namentlich zu
benennen. EL CARTEL MEDIA ist zur Erhebung eines Verbundzuschlags berechtigt.
04. Verbreitung von Werbung
4.1 Digital-Werbung und Fernsehwerbung
4.1.1 Angaben zur Verbreitung von Werbung zu bestimmten Sendezeiten, Terminen oder Werbeblöcken sind ebenso wie Angaben zur Auslieferung von Digital-Werbung an einer bestimmten Position oder auf Einhaltung einer
bestimmten Zugriffszeit auf das jeweilige Angebot lediglich als unverbindliche Planungsvorgaben zu verstehen,
sofern diese nicht schriftlich verbindlich vereinbart wurden. EL CARTEL MEDIA wird sich nach Kräften bemühen,
die Verbreitung der Werbung an der vom Kunden gewünschten Position und Zeit bzw. in einem vom Kunden
gewünschten Werbeblock zu ermöglichen, ohne hierfür Gewähr zu übernehmen. EL CARTEL MEDIA ist berechtigt,
eine Verschiebung der Verbreitung vorzunehmen, solange die tatsächliche Verbreitung in der gebuchten Preisgruppe erfolgt und der Kunde darüber unterrichtet wird.
4.1.2 Bei Werbung, für die schriftlich verbindliche Positionen, Zeiten, Termine oder Werbeblöcke vereinbart wurden,
bedarf die Verschiebung grundsätzlich der Zustimmung des Kunden. Ausgenommen hiervon sind geringfügige
Verschiebungen, die hinsichtlich der Position, Zeit und/oder redaktionellem Umfeld vergleichbar sind, es sei denn,
die Werbewirkung würde dadurch spürbar beeinträchtigt. Stimmt der Kunde der Verschiebung nicht zu, vereinbaren die Parteien die entsprechenden Details der Verbreitung neu (Position/Zeit/Termin/Werbeblock). Können sich
die Parteien nicht auf die Details für eine neue Verbreitung einigen, entfällt die Verbreitungsverpflichtung. Bereits
erbrachte Leistungen sind unverzüglich zu erstatten.
4.1.3 Die Zustimmung zur Verschiebung gemäß Ziffer 4.1.2 ist außerdem entbehrlich, wenn die gebuchte Werbung
wegen aktueller Geschehnisse, höherer Gewalt, Streik, gesetzlicher Bestimmungen oder aus technischen Gründen
(einschließlich Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten, z.B. Access-Providern bei Digital-Werbung)
verschoben wird bzw. sich der Programmablauf aus entsprechenden Gründen ändert, jeweils soweit der Zweck
der Verbreitung hierdurch nicht spürbar beeinträchtigt wird. EL CARTEL MEDIA wird den Kunden über eine solche
Verschiebung informieren, soweit es sich nicht um eine geringfügige Verschiebung handelt. Ziffer 4.1.2 Sätze 3 bis
5 gelten entsprechend.
4.1.4 Im Rahmen der Auslieferung von Digital-Werbung sind die von EL CARTEL MEDIA über ihren AdServer (bzw.
ihrer Dienstleister) ermittelten Daten zur Bemessung der AdImpressions und der AdClicks maßgeblich. EL CARTEL
MEDIA wird dem Kunden über die Anzahl der während der Kampagne ausgelieferten AdImpressions und/oder
AdClicks in einem von EL CARTEL MEDIA vorgegebenen Format berichten. Als AdImpression gilt jede Antwort
durch den AdServer von EL CARTEL MEDIA (bzw. ihrer Dienstleister) als Reaktion auf die Anfrage des Browsers
eines Nutzers, bereinigt um die durch automatisierte Prozesse, wie z.B. Suchmaschinenscans erzeugten Impressions. Sollten die vertraglich vereinbarten AdImpressions oder AdClicks schon vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit
erreicht werden, werden sich die Parteien über eine Erhöhung der vereinbarten Vergütung oder eine vorzeitige
Beendigung der Laufzeit einigen.
4.1.5 In Bezug auf Fernsehwerbung ist EL CARTEL MEDIA berechtigt, neben den in den Programmschemata
ausgewiesenen Werbeblöcken weitere Werbeblöcke anzubieten. Satz 1 gilt entsprechend für Digital-Werbung.
Konkurrenzausschluss im Rahmen der Platzierung/Verbreitung von Werbung oder innerhalb eines Werbeblocks
oder Programmumfelds wird grundsätzlich nicht gewährleistet.
4.1.6 EL CARTEL MEDIA ist berechtigt, Werbung, die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet ist, unabhängig
von etwa im Auftrag genannten Zeiten und/oder Positionen, in Zeiten und/oder an Positionen zu verschieben,
zu/an denen die Werbung in zulässiger Weise verbreitet werden kann.
4.1.7 RTL II ist berechtigt, Fernsehwerbung im gesamten Sendegebiet von RTL II zu verbreiten, ein Anspruch
des Kunden besteht jedoch nur für das deutsche Sendegebiet. Im Falle von Digital-Werbung ist RTL II zur
weltweiten Verbreitung berechtigt. Ferner ist RTL II auch im Fall von Fernsehwerbung berechtigt (aber nicht
verpflichtet) die Werbung im Rahmen von Video-on-Demand- oder anderen Abruf-Angeboten, die von RTL II
EL CARTEL MEDIA
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Verbreitung von Werbung
oder einem Dritten betrieben werden (z.B. über www.rtl2.de und/oder www.tvnow.de/rtl2), öffentlich zugänglich
zu machen (z.B. „7-Tage-Catch-up-Angebote“). Aufgrund der gegebenen technischen Bedingungen kann das
Sendesignal bzw. die Verbreitung durch (digitale) Angebote oder ggfs. Abruf-Angebote bei den verschiedenen
technischen Formen der Verbreitung oder des Abrufs teilweise auch über das Sendegebiet hinaus in anderen
Ländern empfangbar und/oder abrufbar sein. Ein Anspruch des Kunden auf eine verschlüsselte Verbreitung
besteht nicht.
4.3.4 Soweit die Erhebung der Gewinnerdaten durch RTL II erfolgt, wird diese die Gewinnerdaten unverzüglich
an den Kunden weitergeben. Im Übrigen ist ausschließlich der Kunde für die Gewinnübergabe und -abwicklung
verantwortlich und zu deren Durchführung verpflichtet.
4.1.8 Nach Abschluss des Sendemonats stellt EL CARTEL MEDIA dem Kunden für Fernsehwerbung Sendebestätigungen mit Angabe der tatsächlichen Ausstrahlungszeit und der jeweiligen Werbeinseln zur Verfügung.
Für Digital-Werbung stellt EL CARTEL MEDIA dem Kunden nach Abschluss der Kampagne einen Kampagnenreport mit Leistungsaufstellung zur Verfügung.
4.3.6 EL CARTEL MEDIA ist grundsätzlich berechtigt, für das jeweilige Angebot auch weitere Gewinnspiele
anzunehmen. Ein Konkurrenzschutz ist nicht vereinbart.
4.2 Product Placements
4.2.1 Angaben zur Ausstrahlung der Sendung, insbesondere Sendeplatz, Sendezeitraum und Häufigkeit der
Ausstrahlung sind vorbehaltlich redaktioneller Entscheidungen und daher unverbindlich. EL CARTEL MEDIA
übernimmt keine Gewährleistung dafür, wann, wie lange und in welchem Zusammenhang das Produkt in der
Sendung zu sehen ist oder erwähnt wird. Diese Entscheidungen liegen ebenfalls im freien Ermessen der Redaktion der Sendung.
4.2.2 Bei einer Verschiebung des Sendeplatzes erfolgt keine Erstattung, insbesondere keine (anteilige) Rückerstattung des geleisteten Entgelts. Dies gilt für entgeltliches und unentgeltliches Product Placement.
4.2.3 Bei entgeltlichem Product Placement erbringt EL CARTEL MEDIA lediglich im Falle einer Absetzung der
Produktion oder von Teilen der Produktion vor deren Erstausstrahlung eine angemessene Entschädigung, die
EL CARTEL MEDIA festlegt.
4.2.4 EL CARTEL MEDIA ist grundsätzlich berechtigt, für die angebotene Sendung weitere Product Placements
anzunehmen. Ein Konkurrenzausschluss ist nicht vereinbart.
4.2.5 Abweichend von Ziffer 4.1.7 dürfen Sendungen, in denen Produkte platziert werden, weltweit verbreitet
werden.
4.3 Angebote, in denen Geld- und/oder Sachpreise ausgelobt werden
4.3.1 Angaben zur Verbreitung der Angebote, insbesondere Sendeplatz, Sendezeitraum und Häufigkeit der Platzierung der Preise stehen unter dem Vorbehalt redaktioneller Entscheidungen und sind daher unverbindlich. EL
CARTEL MEDIA übernimmt keine Gewährleistung dafür, wann, wie lange und in welchem Zusammenhang das
Gewinnspiel bzw. die ausgelobten Preise in dem Angebot zu sehen sind. Diese Entscheidungen liegen ebenfalls
im freien Ermessen der Redaktion des Angebots.
4.3.5 Bei einer Verschiebung des Sendeplatzes erfolgt keine Erstattung, insbesondere keine (anteilige) Rückerstattung des geleisteten Entgelts.
05. Zurückweisung
5.1 EL CARTEL MEDIA behält sich – auch bei verbindlich angenommenen Aufträgen – vor, die Verbreitung
ganz, teilweise oder vorübergehend zurückzuweisen bzw. abzubrechen und keine weiteren Verbreitungen mehr
vorzunehmen, wenn der Verdacht besteht, dass (i) die vom Kunden zur Verfügung gestellte Werbung bzw. das
Material, (ii) (bei Digital-Werbung) etwaige Daten/Internetseiten, auf die in der Digital-Werbung durch Hyperlink
verwiesen wird, und/oder (iii) der Verbreitungszeitpunkt der Werbung
- gegen gesetzliche und/oder behördliche Bestimmungen, insbesondere auch gegen die jeweils geltenden
gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten verstößt oder verstoßen wird,
- nicht den technischen Vorschriften (siehe Ziffer 6) entspricht, und/oder
- den Interessen von EL CARTEL MEDIA oder von RTL II widerspricht
und/oder (iv) der Kunde nachträglich eine inhaltliche Änderung der Werbung und/oder (bei Digital-Werbung)
der Daten/Internetseiten, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird, vorgenommen hat. Die Zurückweisung bzw.
der Abbruch der Verbreitung wird dem Kunden durch EL CARTEL MEDIA jeweils unverzüglich mitgeteilt. EL
CARTEL MEDIA wird die Sperrung aufheben, sobald der Verdacht endgültig entkräftet ist. EL CARTEL MEDIA
und RTL II sind berechtigt, die Werbung bzw. das vom Kunden zur Verfügung gestellte Material Einrichtungen
der freiwilligen Selbstkontrolle zur Prüfung vorzulegen.
5.2 Erfolgt die Zurückweisung bzw. der Abbruch der weiteren Verbreitung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich neue bzw. geänderte Werbung zur Verbreitung zur Verfügung
zu stellen, auf welche die Zurückweisungs- bzw. Abbruchsgründe nicht zutreffen. Sollte diese Ersatz-Werbung
für die Einhaltung des vereinbarten Verbreitungszeitpunkts verspätet zur Verfügung gestellt werden, so dass
die Verbreitung zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich ist, behält EL CARTEL MEDIA dessen ungeachtet den
Vergütungsanspruch, als ob die Verbreitung zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt wäre.
4.3.2 Soweit EL CARTEL MEDIA und der Kunde vereinbaren, dass das notwendige Material für das Gewinnspiel
RTL II vom Kunden zur Verfügung gestellt wird, finden Ziffern 6.1 bis 6.6 entsprechende Anwendung.
5.3 Erfolgt die Zurückweisung bzw. der Abbruch aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, so kann
dieser im Hinblick auf die zurückgewiesene Werbung von dem Auftrag zurücktreten und Rückzahlung bereits
geleisteter Zahlungen verlangen. Wurden zum Zeitpunkt der Zurückweisung bzw. des Abbruchs bereits Verbreitungen vorgenommen, erfolgt die Rückzahlung pro rata. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
4.3.3 Soweit EL CARTEL MEDIA und der Kunde vereinbaren, dass RTL II das notwendige Material für das
Gewinnspiel erstellt, ist der Kunde verpflichtet RTL II das notwendige Material (z.B. Gewinndarstellungen, Logos, etc.) bis spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Sendetermin, während der Bürozeiten (Mo.-Fr.
9.00-18.00 Uhr), kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für die Lieferung von Gewinndarstellungen in Form von
Sachgegenständen (z.B. Produkte), gilt Ziffer 6.7 entsprechend. Für die rechtzeitige Lieferung ist der Kunde
verantwortlich.
06. Material
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, EL CARTEL MEDIA das für die Auslieferung der Digital-Werbung notwendige
Material in technisch einwandfreier Qualität bis spätestens fünf Werktage und Material für die Ausstrahlung der
Fernsehwerbung (Motivpläne und Sendekopien) bis spätestens sieben Werktage vor dem Beginn des vereinbarten Verbreitungszeitraums bzw. vor dem vereinbarten Sendetermin, während der Bürozeiten (Mo.-Fr. 9.00-18.00
Uhr), kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sollten längere Vorlaufzeiten nach den technischen Richtlinien und
19
Spezifikationen gem. Ziffer 6.2 und 6.3 für die gebuchte Werbung Anwendung finden, so gelten diese. Für die
rechtzeitige Lieferung des Materials ist der Kunde verantwortlich.
6.2 Das Material für Digital-Werbung ist EL CARTEL MEDIA gemäß den technischen Richtlinien und Spezifikationen abrufbar unter www.elcartelmedia.de per E-Mail an: [email protected] zu übermitteln.
6.3 Die Sendekopien für Fernsehwerbung sind EL CARTEL MEDIA als Videobänder, in der Sendenorm Digital
Betacam PAL zur Verfügung zu stellen an: EL CARTEL MEDIA GmbH & Co. KG, Motivdisposition, Lil-DagoverRing 1, 82031 Grünwald. Alternativ kann eine digitale Spotanlieferung erfolgen. Fernsehwerbung in HD kann
ausschließlich auf dem digitalen Weg angeliefert werden.
Physische Anlieferung:
Digital Betacam PAL: Bild: Pal-D1 Signale in 16:9 anamorph und den Normen ITU-R BT.601/656 entsprechend.
Der Time Code (VITC und LTC identisch) muss steigend und ohne Unterbrechung enthalten sein.
Digitale Spotanlieferung -per Webinterface:
Format:
SD: MXF-Container gemäß OP1a mit 50 Mbit/s Video-Datenstrom im IMX-Format (D10) nach SMPTE
386M mit 50 Halbbildern pro Sekunde, max. 5 Minuten Länge
HD: MXF-Container gemäß OP1a mit dem Kodierungsalgorithmus XDCAM-HD 422 (1080i/25), max. 5 Minuten
Länge.
Ton (physische und digitale Anlieferung): Stereo-Sendeton auf Spur 1+2. Lautheitsausteuerung gemäß EBU
-Recommendation R128 mit einer Programmlautheit (Target Level) von 23 LUFS (+/- 1 LU).Dabei darf der
maximale TruePeak Level -1 dBTP nicht überschreiten. Die maximale Momentary Loudness darf -15 LUFS (+8
LU) und die maximale Short-term Loudness darf -20 LUFS (+3 LU) nicht überschreiten.
Generell gilt, die technischen Richtlinien und Spezifikationen zur digitalen Anlieferung unter www.elcartelmedia.
de/AGB zu beachten.
Hinsichtlich des Materials gilt sowohl für Videobänder als auch für die digitale Spotanlieferung: Bei erkennbar
ungeeignetem oder beschädigtem Material fordert EL CARTEL MEDIA unverzüglich Ersatz an. Der Kunde trägt
die Gefahr bei der Übermittlung des Materials.
Da die Sendeabwicklung technisch im HD 1080i/25 Format arbeitet, werden während Verbreitung alle SD-Spots
zunächst auf HD konvertiert (upconversion).
Für die Verbreitung der SD-Sendewege (z.B. DVB-T, Satellit-SD) wird das HD-Sendesignal nach SD konvertiert
(downconversion).
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, EL CARTEL MEDIA gleichzeitig mit der Übersendung des Materials die für die
Abrechnung mit der GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben, insbesondere Produzent, Verlag, Komponist, Titel und Länge der verwendeten Musik in zweifacher schriftlicher (an: EL CARTEL
MEDIA GmbH & Co. KG, Motivdisposition, Lil-Dagover-Ring 1, 82031 Grünwald) und in elektronischer Form per
E-Mail an [email protected] mitzuteilen.
6.5 Das überlassene Material wird von EL CARTEL MEDIA nicht verwahrt, sondern als File archiviert, um einen
erneuten Einsatz auch nach länger zurückliegendem Verbreitungstermin zu ermöglichen. Eine Archivierung des
physischen Materials durch EL CARTEL MEDIA erfolgt nicht. EL CARTEL MEDIA ist zur Vernichtung des zur
Verfügung gestellten Materials berechtigt, sofern der Kunde nicht bereits ausdrücklich bei der Anlieferung eine
EL CARTEL MEDIA
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Verbreitung von Werbung
Rücksendung des Materials fordert. Eine Rücksendung erfolgt nur in diesem Fall und auf Kosten des Kunden
innerhalb von 20 Tagen nach dem letzten Verbreitungstermin. EL CARTEL MEDIA haftet nicht für Schäden oder
Verlust des Materials, es sei denn, EL CARTEL MEDIA hat vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt. EL CARTEL
MEDIA ist zur Zurückbehaltung des Materials bis zur vollständigen Zahlung des Auftrages berechtigt.
6.6 Wird die Verbreitung der Werbung zu dem vereinbarten Zeitpunkt unmöglich, weil das EL CARTEL MEDIA
übergebene Material oder die EL CARTEL MEDIA übergebenen Unterlagen technisch oder anderweitig fehlerhaft sind oder werden sie nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, und hat der Kunde dies zumindest überwiegend zu vertreten, kann EL CARTEL MEDIA die für die vereinbarte Sendezeit oder Platzierung geschuldete
Vergütung dem Kunden in Rechnung stellen, auch wenn die Werbung nicht zur Verbreitung kommt. EL CARTEL
MEDIA ist in diesem Fall berechtigt, die vorgesehene Sendezeit oder Platzierung anderweitig zu vergeben und
behält dessen ungeachtet den Vergütungsanspruch, als ob die Verbreitung zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt
wäre.
6.7 Lieferung von Produkten zum Product Placement
6.7.1 Der Kunde stellt das mangelfreie zu platzierende Produkt für die Produktion zum vereinbarten Zeitpunkt
am vereinbarten Ort auf eigene Kosten zur Verfügung. Soweit Ort und Zeitpunkt nicht vereinbart sind, stellt der
Kunde das Produkt am Sitz von RTL II zum Produktionsstart zur Verfügung. Soweit es sich bei dem Produkt
nicht um eine Dienstleistung oder um ein Produkt handelt, welches während der Produktion verbraucht wird,
holt der Kunde das Produkt nach Fertigstellung der Produktion der Sendung, in die das Produkt eingebunden
werden soll, auf eigene Kosten wieder an dem vereinbarten Ort ab.
6.7.2. Die Kosten für den Transport (Anlieferung sowie Abholung) des Produktes übernimmt der Kunde.
6.7.3 Der Kunde haftet für das Produkt sowie etwaige durch die Platzierung und Verwendung des Produktes oder dessen verspätete oder mangelhafte Anlieferung entstehende Schäden unbeschränkt und stellt EL
CARTEL MEDIA, RTL II sowie die Produktionsfirma von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der
Platzierung des Produktes in der Sendung frei. Dies schließt angemessene Kosten der Rechtsverteidigung
ein. EL CARTEL MEDIA ist insbesondere in Fällen der verspäteten oder unterlassenen Anlieferung und der
Anlieferung eines mangelhaften Produktes zur Vermeidung von Schäden, insbesondere zur Vermeidung von
Produktionsausfall, dazu berechtigt ein entsprechendes Ersatzprodukt auf Kosten des Kunden zu besorgen.
6.7.4 Der Kunde wird das Produkt ausreichend versichern.
07. Mängel
7.1 Die Verbreitung von Werbung erfolgt in der bei dem jeweiligen Anbieter üblichen Qualität. Die Qualität hängt
dabei auch von der vom Kunden zur Verfügung gestellten Vorlage ab. Die Parteien stellen klar, dass eine absolut
fehlerfreie Wiedergabe nicht möglich und damit nicht geschuldet ist, insbesondere stellen folgende Fälle keinen
Mangel dar, es sei denn der betreffende Fall beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von
RTL II oder ECM:
- Störung der von Dritten betriebenen Kommunikationsnetze oder anderen Verbreitungswegen oder
- Rechnerausfall bei Dritten oder
- unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern)
Dritter oder
- durch einen Ausfall des AdServers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von
30 Tagen andauert
20
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, Werbung unverzüglich mit oder nach erstmaliger Verbreitung zu überprüfen und
etwaige offensichtliche Mängel unverzüglich und sonstige Mängel (i) bei Digital-Werbung innerhalb der ersten
Auslieferungswoche bzw. (ii) bei Fernsehwerbung spätestens zwei Wochen nach Ausstrahlung anzuzeigen, anderenfalls gilt die Ausführung des Auftrags als genehmigt. Im Fall eines von EL CARTEL MEDIA oder von RTL
II zu vertretenden Mangels ist die Haftung zunächst auf Nacherfüllung beschränkt, d.h. die Werbung wird (i)
bei Digital-Werbung an einer vergleichbaren Position/Zeit und (ii) bei Fernsehwerbung in einem vergleichbaren
programmlichen Umfeld, jeweils derselben Preisgruppe verbreitet. EL CARTEL MEDIA wird dem Kunden den
Verbreitungstermin rechtzeitig mitteilen. Sollte die Nacherfüllung wiederholt fehlschlagen, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder, bei nicht nur geringfügigen Mängeln, Rücktritt vom Auftrag verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Haftung von EL CARTEL MEDIA für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit und die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. Die Regelung dieser
Ziffer findet keine Anwendung auf Product Placement.
7.3 Ein Mangel der Werbung liegt nicht vor bei einer Sendestörung, die weniger als 10% der technischen Reichweite betrifft, es sei denn diese Sendestörung beruht auf einem mindestens grob fahrlässigen Verhalten von
RTL II. Basis für die Feststellung einer Sendestörung ist das Störungsprotokoll der Kabel Deutschland GmbH,
Network Monitoring Center.
8. Umbuchung, Kündigung
8.1 Sowohl RTL II als auch der Kunde sind berechtigt, Aufträge über die Verbreitung von Werbung ganz oder
teilweise bis zu sechs Wochen vor dem ersten Verbreitungstermin ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Der
Kunde ist berechtigt, Aufträge über die Verbreitung von Werbung ganz oder teilweise bis zu zehn Werktage vor
dem ersten Verbreitungstermin umzubuchen.
8.2 Kündigt der Kunde seinen Auftrag ohne Einhaltung der genannten Frist, wird sich RTL II bemühen, die
Werbung so kurzfristig wie dies möglich ist, ohne in den geplanten Ablauf des betreffenden Angebots einzugreifen, nicht mehr zu verbreiten, übernimmt dafür jedoch keine Haftung. Der Kunde bleibt im Fall der Kündigung
zur vollständigen Zahlung verpflichtet, es sei denn er kann nachweisen, dass RTL II ein geringerer Schaden
entstanden ist.
8.3 Die Kündigung eines Auftrages, der die Verbreitung von Werbespots mit einer Dauer von mehr als 90 Sekunden Länge oder Sonderwerbeformen zum Gegenstand hat, ist ausgeschlossen.
8.4 Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für EL CARTEL
MEDIA bzw. RTL II besteht insbesondere dann, wenn konkrete Anhaltspunkte über die wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden bestehen oder wenn unvorhergesehene Programmänderungen bei RTL II auftreten.
8.5 Die vorstehenden Regelungen der Ziffern 8.1 bis 8.3 finden keine Anwendung auf Aufträge über die Einbindung von Product Placement.
09. Nutzungsrechte, Rechtegarantien
9.1 Der Kunde überträgt RTL II die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Nutzungsrechte an der
zur Verfügung gestellten Werbung, insbesondere (i) bei Digital-Werbung sämtliche Rechte zur Online-Nutzung
der Digital-Werbung bzw. des Materials, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung und (ii)
bei Fernsehwerbung sämtliche Rechte zur Nutzung an dem Werbespot bzw. der Sonderwerbeform und (iii)
bei Product Placement sämtliche Rechte zur (auch Online-)Nutzung an dem in eine Sendung eingebundenen
Produkt. Dies beinhaltet alle technischen Nutzungsarten wie z.B. Satellit, terrestrisch und Kabel, einschließ-
lich Kabelweitersendung und der notwendigen Sublizenzrechte für die weiterverbreitenden Kabelunternehmen;
ausgenommen hiervon sind die von RTL II pauschal von der GEMA erworbenen Senderechte. Die Rechteübertragung erfolgt zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Umfang.
Dies gilt insbesondere auch für das Recht, die Nutzungsrechte auf die mit der (Sende-) Abwicklung der Verbreitung der Werbung beauftragten Dritten zu übertragen und die Verbreitung der Werbung mittels aller bekannten
technischen Verfahren vorzunehmen. Das Online-Bereithaltungsrecht, das Online-Übertragungsrecht und das
Online-Wiedergaberecht werden örtlich unbeschränkt übertragen und berechtigen zur Auslieferung mittels aller
Formen des Internets. Der Kunde stimmt zu, das EL CARTEL MEDIA und RTL II die Werbemittel nach der ersten
Verbreitung auch zum Zwecke der Eigenwerbung oder Kundenberatung in dem dazu erforderlichen Umfang
unentgeltlich nutzen kann. Des Weiteren stimmt der Kunde zu, dass EL CARTEL MEDIA und RTL II die Werbung
Aufsichtsgremien, wie z.B. dem Deutschen Werberat, auf entsprechende Anfrage des jeweiligen Gremiums zur
Verfügung stellen können. Diese Zustimmung kann der Kunde im Einzelfall beschränken oder insgesamt mit
Wirkung für die Zukunft widerrufen.
9.2 EL CARTEL MEDIA sowie RTL II sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die von dem Kunden gelieferte
Werbung dergestalt zu bearbeiten, dass diese als solche gekennzeichnet wird (z.B. durch die Einfügung des
Wortes „Anzeige“), und/oder diese vom redaktionellen Inhalt räumlich abzusetzen.
9.3 Der Kunde sichert zu, über die RTL II in dieser Ziffer 9 eingeräumten Rechte zu verfügen und diese nicht
anderweitig (insbesondere auf eine andere Verwertungsgesellschaft) übertragen zu haben. Der Kunde sichert
zu, dass er berechtigt ist, die mit der Digital-Werbung verbundenen Hyperlinks zu setzen.
9.4 Im Verhältnis zu RTL II trägt der Kunde allein die rundfunkrechtliche, jugendmedienschutzrechtliche, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die zur Verfügung gestellte Werbung und das Produkt.
Insbesondere ist EL CARTEL MEDIA nicht verpflichtet, Werbung des Kunden, insbesondere vor Verbreitung,
anzusehen und zu prüfen. Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte gegen (i) das Angebot
oder die Verbreitung der Werbung oder (ii) die Produkte, stellt der Kunde RTL II von allen Ansprüchen Dritter in
diesem Zusammenhang frei. Dies schließt angemessene Kosten der Rechtsverteidigung ein.
9.5 Der Kunde garantiert, dass weder die Werbung, (bei Digital-Werbung) etwaige Daten/Internetseiten, auf
die mittels Hyperlink in der Digital-Werbung verwiesen wird, noch der Zeitpunkt der Verbreitung der Werbung,
sofern dieser von ihm festgelegt wurde, gegen rechtliche Vorschriften, insbesondere solche des Wettbewerbsund des Jugendmedienschutzrechts, und/oder rundfunkstaatsvertragliche Bestimmungen und Werberichtlinien, und/oder behördliche Bestimmungen verstoßen.
10. Haftung
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet RTL II nur für die Verletzung von Kardinalpflichten und nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern
oder Erfüllungsgehilfen. Kardinalpflichten im Sinne dieser Ziffer 10 sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Verletzungen des Lebens, Körpers, der
Gesundheit und/oder die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Regelungen in dieser Ziffer 10 gelten
bei Product Placement auch in Bezug auf Schäden, die nach Überlassung an dem Produkt entstehen.
11. Datenschutz
11.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten des Kunden, die dieser EL CARTEL
MEDIA bzw. RTL II zur Verfügung stellt, sowie Daten, die sich aus der Erteilung und Durchführung von Aufträgen
ergeben, insbesondere zum Zweck der Marktforschung, durch EL CARTEL MEDIA und RTL II genutzt und elekt-
EL CARTEL MEDIA
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Verbreitung von Werbung
ronisch maschinell verarbeitet werden. EL CARTEL MEDIA und RTL II sind berechtigt, Dritte mit der Verarbeitung
solcher Daten zu beauftragen, sofern diese Dritten sich schriftlich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen
Vorschriften verpflichten.
Ende des Kalenderjahres rückwirkend, entsprechend der tatsächlich abgenommenen Werbesendezeit.
11.2 Sollte der Kunde durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B. den Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Verbreitung von Werbung gewinnen oder sammeln, sichert er zu, dass bei der Erhebung,
Verarbeitung und/oder Nutzung von personenbezogenen Daten sämtliche rechtlichen Vorgaben eingehalten
werden (wie z.B. die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG), des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) sowie des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)).
13.2 Agenturen erhalten für die von ihnen erteilten Aufträge, ausgenommen für Aufträge von Product Placement,
eine Entlohnung in Höhe von 15% des Rechnungsnettos, d.h. auf die Rechnungssumme ohne MwSt und nach
Abzug von sonstigen Rabatten, aber vor Skonto. Diese Agenturentlohnung (AE) wird vom Rechnungsbetrag in
Abzug gebracht. Ein solcher Anspruch besteht nur gegen Nachweis der Agenturtätigkeit und Fakturierung an
die Agentur. Gegenüber Kleinst- und Scheinagenturen behält sich EL CARTEL MEDIA die Ablehnung der Agenturentlohnung vor. Agenturen können zudem Rabatte auf die von ihnen gebuchte Werbung sowie Vergütungen
für Leistungen an RTL II oder ECM erhalten.
11.3 Die nach Ziffer 11.2 gewonnenen Daten darf der Kunde und/oder eine Agentur, die für einen Werbungtreibenden Werbung bucht bzw. abwickelt, nur im Rahmen der jeweiligen Kampagne und für den jeweiligen
Kunden auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen und pseudonymen Daten umfassen, die durch
die Verbreitung von Werbung auf den von EL CARTEL MEDIA vermarkteten Angeboten und Diensten generiert
worden sind. Eine anderweitige Speicherung, Auswertung, Nutzung und/oder Weitergabe an Dritte ist nicht
gestattet. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf der
Webseite, auf der die Digital-Werbung ausgeliefert wird, und deren weitere Nutzung.
13.3 Auf Anfrage kann EL CARTEL MEDIA der Gewährung eines Konzernrabattes für mehrere Kunden (Mutterund Tochtergesellschaften) schriftlich zustimmen, wenn eine kapitalmäßige Beteiligung zwischen der Mutterund Tochtergesellschaft mit mehr als 50% am 01.01. des Kalenderjahres besteht. Die Anfrage und der Nachweis
über die Konzernzugehörigkeit ist gegenüber EL CARTEL MEDIA bis spätestens 30.06. des Kalenderjahres zu
erbringen. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt, bei Konzernaustritten
innerhalb eines Kalenderjahres, die EL CARTEL MEDIA unverzüglich anzuzeigen sind, findet allenfalls eine anteilige Rabattgewährung statt.
11.4 Setzt der Kunde für die Verbreitung der Werbung Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch
der Betreiber dieser Systeme diese Ziffer 11 einhält.
14. Zahlungsbedingungen
14.1 Die Vergütung für die Verbreitung von Werbung wird grundsätzlich monatlich im Voraus auf Basis des bis
dahin in Auftrag gegebenen Volumens in Rechnung gestellt.
11.5 Sollte der Kunde gegen diese Ziffer 11 verstoßen, zahlt er für jeden Verstoß, unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs, eine angemessen Vertragsstrafe an EL CARTEL MEDIA, die von dieser im konkreten
Fall in der Höhe festgelegt wird. Weitere Ansprüche bleiben unberührt, insbesondere gilt Ziffer 9.4.
12. Preise
12.1 Für Werbespots im Fernsehprogramm gilt die bei Abschluss des Auftrages gültige Preisliste (abrufbar
unter http://www.elcartelmedia.de/33.htm). Für die Preisberechnung ist die tatsächliche Dauer des Werbespots
zugrunde zu legen. Preise für die Auslieferung von Digital-Werbung sowie für Sonderwerbeformen und Product
Placement werden gesondert vereinbart. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der
Kunde trägt eine etwa anfallende urheber- bzw. leistungsschutzrechtliche Vergütung, die wegen der verbreiteten
Werbung an Verwertungsgesellschaften zu zahlen ist.
12.2 EL CARTEL MEDIA ist jederzeit berechtigt, die Preise zu ändern. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist, treten neue Preise auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. Im Falle einer Preiserhöhung ist der
Kunde innerhalb von drei Tagen nach entsprechender Mitteilung durch EL CARTEL MEDIA berechtigt, den Auftrag umzubuchen oder schriftlich den Auftrag zu kündigen, dies gilt nicht für Product Placement.
12.3 Die Preisberechnung für entgeltliches Product Placement bezieht sich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde, nur auf die Erstausstrahlung der Sendung.
13. Rabatte
13.1 Gemäß der Preislisten von EL CARTEL MEDIA (jeweils gültiger Stand) können auf die Listenpreise Rabatte
auf die Gesamtrechnungssumme für innerhalb eines Kalenderjahres verbreitete Werbung eines Kunden bei RTL
II gewährt werden. Sonderwerbeformen werden bei der Berechnung der Rabattstaffel berücksichtigt, eine Rabattgewährung auf die Sonderwerbeformen selbst erfolgt jedoch nicht. Product Placement wird weder bei der
Berechnung der Rabattstaffel berücksichtigt noch findet eine Rabattgewährung auf Product Placements statt.
Rabatte werden zum Berechnungszeitpunkt lediglich vorläufig gewährt. Die endgültige Abrechnung erfolgt am
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14.9 Übernimmt RTL II die Produktion von Werbung aufgrund gesonderter vertraglicher Vereinbarung, wird die
dafür vereinbarte Vergütung gesondert in Rechnung gestellt. Die Vergütung hierfür ist mit Rechnungsstellung in
voller Höhe ohne Abzug zur Zahlung fällig.
15. Sonstiges
EL CARTEL MEDIA ist berechtigt, die Bruttowerbeumsätze des Kunden auf Produktebene zur Veröffentlichung
an Nielsen Media Research oder vergleichbare Institutionen weiterzuleiten.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur aufgrund von Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
16.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen RTL II und dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Gerichtsstand ist München, wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
16.3 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt.
16.4 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch
EL CARTEL MEDIA. Eine Änderung dieser Schriftformklausel ist nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wird.
14.2 Bei Zahlungseingang innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum wird 2% Skonto gewährt, jedoch nur
dann, wenn der Rechnungsbetrag spätestens drei Werktage vor der ersten Verbreitung dieses Monats bei RTL
II eingeht und alle vorausgegangenen Rechnungen bezahlt sind.
14.3 Bei nachträglicher Änderung der Auftragsdaten im Rechnungszeitraum erstellt EL CARTEL MEDIA eine
Ergänzungsrechnung, in der entweder der noch zu zahlende Differenzbetrag in Rechnung gestellt oder eine
Gutschrift ausgestellt wird. Bei Zahlungseingang des Differenzbetrages bei RTL II innerhalb von vierzehn Tagen
ab Rechnungsdatum wird 2% Skonto gewährt, jedoch nur dann, wenn der Kunde bereits bei der ursprünglich
für diesen Monat gestellten Rechnung zum Skontoabzug berechtigt war.
14.4 Auf Antrag des Kunden kann Zahlung nach dem SEPA-Firmenlastschriftverfahren eingeräumt werden.
EL CARTEL MEDIA wird den Kunden spätestens einen Tag vor der anstehenden Kontobelastung von dieser
informieren.
14.5 Der Kunde gerät in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von drei Wochen nach Rechnungsdatum auf das auf der Rechnung angegebene Konto von RTL II eingegangen ist.
14.6 Schecks werden stets nur erfüllungshalber angenommen.
14.7 Bankspesen (z.B. wegen mangelnder Deckung, Rückscheckgebühren, Auslands-, Stornogebühren, etc.)
gehen zu Lasten des Kunden.
14.8 Sollte der Rechnungsbetrag nicht spätestens drei Werktage vor Verbreitung bei RTL II eingegangen sein
sowie im Falle von Zahlungsverzug ist RTL II berechtigt, die (weitere) Verbreitung zu unterlassen, bis der Kunde
die Zahlung vollständig geleistet hat. Das gilt auch für den Fall, dass nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass
der Zahlungsanspruch von RTL II durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird.
EL CARTEL MEDIA
IMPRESSUM
HERAUSGEBER
EL CARTEL MEDIA GmbH & Co. KG
Lil-Dagover-Ring 1
82031 Grünwald
ph +49 89 64185 7950
fx +49 89 64185 7009
[email protected]
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