GUERILLA MARKETING HOME EBAY UND DAS LÖSCHEN VON NEGATIVEN BEWERTUNGEN 29.06.04 RTL ./. TC Unterhaltungselektronik AG: Die "Fernsehfee" alias TIVION Einen von der Firma TC Unterhaltungselektronik AG (TC) entwickelten Werbeblocker namens "Fernsehfee" hatte der TV-Sender für RTL zum Anlass genommen, gegen die aufmüpfige Firma aus Koblenz zu klagen, nachdem außergerichtliche Einigungsversuche gescheitert waren. RTL, stellvertretend für die privaten Fernsehsender, wollte seit 1999 den Verkauf der Apparate (damals noch "Fernsehfee") verhindern, die es dem Zuschauer ermöglichen, werbefreies Fernsehen zu genießen. Der Zuschauer bestimmt mittels Software wann und wohin das neue Gerät namens "Tivion" zappt, sobald auf dem aktuellen Sender die Werbung beginnt. Sobald wieder die Hauptsendung ausgestrahlt wird, zappt "Tivion" automatisch um. Das Ganze soll mit Hilfe einer Verbindung zum Internet funktionieren. Der Bundesgerichtshof gab nun der kleinen Firma TC aus Koblenz Recht. Dass massenhaftes Wegzappen den Einnahmen der TV-Sender schaden wird, ist klar. Aber welcher Zuschauer wurde gefragt, ob er Fernsehen mit Werbung wolle. Niemand! In Artikel 2 Grundgesetz ist übrigens festgelegt, dass jeder Mensch in der Bundesrepublik Deutschland das Recht auf eine unbeeinflusste Entwicklung seiner Persönlichkeit hat. Zuviel Werbeunterbrechungen können die freie Entfaltung behindern - je jünger der Zuschauer, umso mehr gilt der Satz! Werbung ade. Diejenigen, die an die neue Technik glauben und Geld investieren wollen, können sich hier gleich Aktienanteile zeichnen. Geschrieben von dpms am 29.06.04 14:46 Kommentare Sende einen Kommentar Name: eMail Addresse: Homepage: Login-Daten speichern und über Neues bei DPMS INFO per eMail informiert bleiben ? JA NEIN KOMMENTARE: VORSCHAU ABSENDEN HOME INFO SYNDICATE THIS SITE KANZLEI SEVRIENS MASTER ARCHIV IMPRESSUM THEMEN DATENSCHUTZ DOMAINRECHT DPMS SPEZIAL INTERNETRECHT KUNSTRECHT MARKENRECHT MIETRECHT MEDIENRECHT MEDIZINRECHT OFF TOPIC PATENTRECHT PROMIRECHT SCHMERZENSGELD SOFTWARERECHT SPORTRECHT STANDESRECHT STRAFRECHT URHEBERRECHT WETTBEWERBSRECHT ARCHIV SUCHE FINDE LINKS FRIENDS & PARTNER GERMAN BLAWGS WERBUNG