RECHT Einwilligungserfordernisse bei betreuten Patienten und Vorsorgevollmachten Missverständnisse können von vornherein ausgeschlossen werden Rechtliche Grundlage jeder medizinischen Behandlung ist die Einwilligung des Patienten, der vom Zahnarzt oder Arzt über die möglichen Konsequenzen der Behandlung aufgeklärt wurde. Diese kann vom Patienten grundsätzlich nur persönlich erteilt werden. Wenn er minderjährig ist, wird die Einwilligung vom Sorgeberechtigen erteilt, also einer anderen Person. Der Minderjährige kann die Einwilligung selbst rechtlich wirksam nicht erteilen. (Vermögenssorge etc.) begrenzt und nicht allumfassend angeordnet. Es kann also sein, dass der Patient zwar einen Betreuer hat, aber über seine Gesundheitssorge alleine entscheiden kann. Wenn allerdings eine Einwilligung des Betreuers erforderlich ist, muss der Zahnarzt sich vor der Behandlung mit diesem verständigen. Gegebenenfalls ist es darüber hinaus sogar erforderlich, dass eine Genehmigung durch das VormundschaftsDie Bestellung der Betreuung gericht eingeholt werden muss. Dies Auch bei Volljährigen können hat natürlich weit reichende Kon- ist in Extremfällen notwendig, wenn Fälle auftreten, in denen der Patient sequenzen für den Betreuten. Er die begründete Gefahr besteht, dass nicht berechtigt ist, eine Einwilli- kann jetzt für die Bereiche, in denen der Patient aufgrund der Maßnahme gung selbstständig zu erklären. Sol- der Betreuer bestellt ist, nicht mehr sterben könnte oder einen schweren che Fälle können vorliegen, wenn entscheiden. Der Betreuer fällt die oder länger andauernden gesundder Patient unter Betreuung steht Entscheidung, und dies kann sich im heitlichen Schaden erleidet. Bei und der bestellte Betreuer mit dem Bereich der Gesundheitssorge auch zahnärztlichen Behandlungen dürfte Aufgabenkreis Gesundheitssorge be- auf die Behandlungen beim Zahn- es sich insoweit auf seltene Ausnahtraut wurde. Eine dritte Person kann arzt auswirken. Sofern der Zahnarzt mefälle beschränken. Eine solche schließlich dann Einwilligungsbe- Kenntnis davon erlangt, dass für ei- Genehmigung ist natürlich auch rechtigt sein, wenn der Patient eine nen Patienten ein Betreuer bestellt einzuholen, wenn kein Betreuer, Vorsorgevollmacht erteilt hat. ist, sollte er zunächst klären, ob sich sondern ein Vorsorgebevollmächtigdiese Betreuung auch tatsächlich auf ter eingeschaltet ist. Eine Betreuung kann beim Amts- den Bereich der Gesundheitssorge Beachtlich ist aber die Fallkongericht durch Jedermann zu Gunsten erstreckt. Meistens ist die Betreuung stellation, in denen der Patient eineiner Person beantragt werden. nämlich nur auf bestimmte Bereiche willigungsfähig ist, obwohl ein BeEine Betreuung kann sich z. B. treuer für die Gesundheitssorge deshalb als notwendig erweisen, bestellt ist. weil die Person psychisch krank Der Zahnarzt sollte in jedem ist. Eine Geschäftsunfähigkeit Fall mit dem Betreuer oder muss damit nicht zwingend verBevollmächtigten zusammenbunden sein. Wenn eine Vorausarbeiten und sich mit ihm versetzung dafür vorliegt, dass ein ständigen. Wenn sodann unterVolljähriger nicht mehr in der schiedliche Anweisungen vom Lage ist, seine eigenen AngelePatienten und dessen Betreuer genheiten zu besorgen, bestellt erteilt werden, ist die Menihm das Vormundschaftsgericht, schenkenntnis und Erfahrung soweit erforderlich, einen Bedes Zahnarztes gefragt. Er wird treuer. Eine Erforderlichkeit ist letztlich zu beurteilen haben, ob dann nicht gegeben, wenn es der Patient „Herr seiner Sinne“ ausreicht, einen Bevollmächtigist oder der Betreuer vernünftig ten zu beauftragen, der die Anhandelt. Fallkonstellationen bei gelegenheiten ebenso gut wie ein medizinisch notwendigen MaßBetreuer erledigen kann. Diese nahmen sollten letztlich immer Voraussetzungen werden vom zu Gunsten des Patientenwohles Vormundschaftsrichter geprüft. entschieden werden. Bei rein Die Prüfung erfolgt auch dakosmetischen Maßnahmen mag durch, dass der Richter sich mit die Beurteilung eine andere sein. der Person bekannt macht und Jedenfalls sollte der Zahnarzt imsich mit ihr unterhält. Wenn er mer in Kontakt mit dem Betreuer Zweifel hat, wird ein Sachveroder Bevollmächtigten stehen, ständiger eingeschaltet, der die um Missverständnisse von vornVoraussetzungen für eine Beherein auszuschließen. Rechtsanwalt Philipp v. Wrangell unterstützt die treuung prüft. Zahnärztekammer bei rechtlichen Fragen. RA Philipp v. Wrangell Sollte der zu Betreuende eine Foto: Zahnärztekammer Fachanwalt für Familienrecht 36 dens 12/2006 Vorsorgevollmacht errichtet haben, dies wird vom Richter geprüft, wird in der Regel kein Betreuer bestellt, sondern die Vorsorgevollmacht wird umgesetzt. Die Bundesnotarkammer hat im Internet ein Zentrales Vorsorgeregister eingerichtet. Dieses kann von immer mehr Gerichten auch über Zugangscodes eingesehen werden. Jedermann kann sich über www.vorsorgeregister.de seine Vorsorgevollmacht registrieren lassen.