Die Vorsorgevollmacht - Evangelisches Krankenhaus Düsseldorf

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Kann ich alles regeln?
Patientenverfügung verständlich erklärt
Dr. med. Susanne Hirsmüller, MSc Palliative Care, Vorsitzende des Ethikkomitees
Definition
Eine PV ist die schriftliche Willensäußerung eines voll-
jährigen, einwilligungsfähigen Patienten - zur zukünftigen
Behandlung - für den Fall der Unfähigkeit zur Äußerung
oder Entscheidung
insbesondere die Einwilligung oder Verweigerung in
bestimmte ärztliche Maßnahmen.
So können Sie vorsorgen:
• Patientenverfügung
• Vorsorgevollmacht
• Betreuungsverfügung
• Organspendeausweis
• Sorgerechtsverfügung
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Die Vorsorgevollmacht, mit der der Patient eine Vertrauens-
person zu seinem Vertreter (Bevollmächtigten) in Gesundheitsangelegenheiten bestellt
Die Betreuungsverfügung, mit der der Patient das Betreu-
ungsgericht bittet, die von ihm vorgeschlagene Vertrauensperson zu seinem Vertreter (Betreuer) in Gesundheitsangelegenheiten zu bestellen. Das Betreuungsgericht prüft zu
gegebener Zeit, ob der Vorschlag dem aktuellen Willen des
Betroffenen entspricht und die vorgeschlagene Person als
Betreuer geeignet ist.
© EVANGELISCHES KRANKENHAUS DÜSSELDORF
Patientenverfügung: Inhalte
• Was soll in bestimmten Krankheitssituationen an
medizinischen und pflegerischen Maßnahmen
durchgeführt werden, was soll unterbleiben?
• Welche persönlichen Einstellungen zur
Endlichkeit des Lebens und zu den Möglichkeiten
der modernen Medizin prägen meine Wünsche
zur Behandlung am Lebensende?
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Patientenverfügung Inhalte
Festlegungen für das Vorgehen:
• in der unmittelbaren Sterbephase
• im Endstadium einer unheilbaren Erkrankung
• bei schwerer Hirnschädigung mit irreversibler
Bewusstlosigkeit
• bei fortgeschrittener Demenz (mit Störung der
Nahrungsaufnahme)
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Was sollte
beschrieben werden?
• Religiöse oder moralische Überzeugungen
• Lebensinhalte und -ziele
• Persönliche Einstellungen zu schwerer
Krankheit, Behinderung und Sterben
• Persönliche Wertvorstellungen in Bezug auf
Umgang mit eingeschränkter Denk-,
Interaktions- und Kommunikationsfähigkeit,
fehlender Mobilität, Schmerzen und Leiden,
Abhängigkeit von anderen Menschen,
Lebensqualität
Praktische Umsetzung
• Die PV sollte mit einer Vorsorgevollmacht
kombiniert werden.
• Sie ist vor allem eine Kommunikationshilfe.
• Sie ist für Patient, Angehörige und Ärzte Anlass,
über den Therapieumfang nachzudenken und in
einen Dialog miteinander zu treten.
• Unterschrift(en) vom Patienten und zusätzlich
empfohlen vom Hausarzt, Betreuer/
Bevollmächtigtem sowie Datum
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Häufige Missverständnisse
Die Patientenverfügung
• muss nicht notariell beglaubigt sein
• muss nicht in bestimmten Abständen erneut
unterschrieben werden und ist daher auch noch
nach 10 oder mehr Jahren gültig
ABER:
im Notfall muss jemand wissen, dass es sie gibt
und wo sie zu finden ist!!!
PRO
• Ausdruck der Selbstbestimmung
• Auseinandersetzung mit eigener Endlichkeit
• Kommunikation über letzte Lebensphase /
Entlastung der Nahestehenden
• Umgang mit eigenen Ängsten
• Gefühl der Sicherheit
CONTRA
• Vorhersehbarkeit des Lebensendes?
• Unvorhersehbarkeit kritischer Situationen?
• Können wir uns in die Situation sterbender oder
dementer Menschen versetzen?
• Wertewandel in der Krankheit / aktueller Wille?
Einige Menschen fühlen sich mit der Erstellung
einer PV überfordert, dann ist
• Vertrauen in die Entscheidungen des
behandelnden Arztes zu haben, oft eine gute
Entscheidung
Realität
„Unser persönlicher Entscheidungsspielraum wird am
Ende des Lebens sehr begrenzt sein. Diese sicher
bittere, aber durch kein juristisch noch so ausgeklügeltes
Verfahren aus der Welt zu schaffende Wahrheit müssen
sich Ärzte, Patienten, Betreuer und Angehörige, letztlich
wir alle uns rechtzeitig vor Augen führen. Die meisten
Menschen werden mit großer Wahrscheinlichkeit nicht
„autonom“ und „selbstbestimmt“ sterben. Es wäre gut,
diese letzte Illusion des Lebens sich selbst und Anderen
nicht erst aufzubauen.“
Prof. Dr. Axel W. Bauer
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Literaturtipps
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Beratungsstellen
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DRK
Verbraucherzentrale
Caritas
Diakonie
Betreuungsstelle beim
Jungendamt
Demenzservicezentrum
Verein für soziale Betreuung e.V
AWO
Hospizvereine
Umsetzung in
kritischen Situationen
Arzt prüft sorgfältig Indikation für Behandlung
• wenn keine PV vorliegt oder diese nicht auf vorliegende Situation zutrifft, muss sich die Entscheidung an mündlich geäußerten Behandlungswünschen
bzw. dem mutmaßlichen Patientenwillen richten, den
Bevollmächtigter/ Betreuer vertreten soll
• in schwierigen Situationen: Einschaltung von des
Ethikkomitees zur ethischen Fallberatung mit dem
Behandlungsteam, Bevollmächtigtem/Betreuer, ggf.
Angehörigen zur Ermittlung des mutmaßlichen
Patientenwillens
§ 1901 a Abs. 1 Satz 1 BGB
Ein Patient kann eine Patientenverfügung verfassen, mit
der er selbst in bestimmte ärztliche Maßnahmen, die nicht
unmittelbar bevorstehen, sondern erst in Zukunft erforderlich
werden können, im Vorhinein einwilligt oder diese untersagt.
Sie muss daher konkrete Festlegungen für bestimmte
beschriebene Situationen enthalten. Diese Erklärung ist für
andere verbindlich. Eine Patientenverfügung setzt die
Einwilligungsfähigkeit des Patienten voraus; sie bedarf der
Schriftform.
© EVANGELISCHES KRANKENHAUS DÜSSELDORF
Ärzte und PV
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 110 | Heft 33–34 | 19. August 2013 | A1580-1584
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Aufgabe des Arztes
Sofern der Arzt keinen berechtigten Zweifel daran hat,
dass die vorhandene Patientenverfügung auf die
aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft, hat
er auf ihrer Grundlage zu entscheiden. Sofern ein
Bevollmächtigter oder Betreuer vorhanden ist, hat
dieser zu prüfen, ob die Patientenverfügung wirksam
und einschlägig ist; sofern dies zutrifft, hat er ihr
Ausdruck und Geltung zu verschaffen
(§ 1901 a Abs. 1 und 5 BGB).
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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