VEBU-Stellungnahme 29.09.2016 Klimaschutzplan 2050 (BMUB-Entwurf 06.09.2016) Der VEBU (Vegetarierbund Deutschland e.V.) fordert die Berücksichtigung der Klimaschutzpotenziale pflanzlicher Lebensmittel im Klimaschutzplan 2050. Der VEBU hat sich intensiv am umfangreichen und partizipativen Prozess zur Erarbeitung des Klimaschutzplans 2050 beteiligt. Als Ergebnis des Prozesses entstand der BMUB-Entwurf vom 21. Juni 2016, den der VEBU positiv bewertet. Danach wurden nach Abstimmung mit BMWi und Kanzleramt im Entwurf vom 6. September 2016 weitreichende Anpassungen vorgenommen, zahlreiche Zielvorgaben und Maßnahmen aus allen Sektoren wurden abgeschwächt oder gestrichen. Der VEBU weist ausdrücklich darauf hin, dass der Klimaschutzplan 2050 konkrete Zwischenziele und zielführende Maßnahmen benötigt. Im Sektor Landwirtschaft muss dringend nachgebessert werden: Die Klimarelevanz tierischer Lebensmittel wird nicht adressiert, der Bereich Ernährung fehlt in Gänze. Es ist bereits zu diesem frühen Zeitpunkt der Umsetzung des Pariser Abkommens wichtig, dass grundlegende Probleme angesprochen werden, um eine Basis für weitere Diskussionen zu legen. Die landwirtschaftliche Tierhaltung ist der größte Emittent im landwirtschaftlichen Bereich, tierische Lebensmittel sind das Äquivalent auf dem eigenen Teller. Dies muss so auch benannt werden, um einen Grundstein für weitere Diskussionen und notwendige Transformationsprozesse zu legen. Mit dem „Klimaschutzplan der deutschen Zivilgesellschaft“ (siehe Anhang), der von über 50 zivilgesellschaftlichen Organisationen gemeinsam erarbeitet und unterzeichnet wurde, liegen eine Zielvorgabe und ein ambitioniertes Maßnahmenpaket für eine effektive Klimaschutzpolitik bereits vor. Der VEBU, der an dessen Erstellung mitgewirkt hat, empfiehlt diesen ausdrücklich. Klimaschutz in der Landwirtschaft Der enorme Handlungsbedarf in den Bereichen Landwirtschaft und Ernährung ist vielfach und von einer Vielzahl von Akteuren benannt worden. Auch das BMUB beklagt stagnierende Bemühungen der Landwirtschaft zum Klimaschutz. Der VEBU hebt insbesondere die Klimarelevanz tierischer Produkte hervor. - Laut Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO) sind 14,5 Prozent der globalen, anthropogenen Treibhausgasemissionen durch landwirtschaftliche Tierhaltung bedingt. - Laut Bayerischer Landesanstalt für Landwirtschaft sind rund zwei Drittel der in der deutschen Landwirtschaft emittierten CO²-Äquivalente auf die Tierhaltung zurückzuführen. - Das am 2. September an das BMEL übergebene Gutachten „Klimaschutz in der Land- und Forstwirtschaft sowie den nachgelagerten Bereichen Ernährung und Holzverwendung“ (WBAE/WBW) betont, dass in den Bereichen Landwirtschaft und Ernährung mehr Klimaschutz nötig und möglich sei. Insbesondere die Reduzierung des Konsums tierischer Produkte stelle eine Maßnahme mit besonders hohem Klimaschutzpotenzial dar. Ernährungsbedingte Treibhausgas-Emissionen seien für etwa ein Viertel der gesamten THG-Emissionen Deutschlands verantwortlich. - Nach Daten des Umweltbundesamtes (UBA) verursachen die Produktion und der Konsum von Nahrungsmitteln in Deutschland bis zu 30 Prozent aller Umweltwirkungen. Die Produktion tierischer Produkte belaste die Umwelt in hohem Maße – unter anderem durch hohe Treibhausgasemissionen. - Laut World Wide Fund For Nature (WWF) sind 70 Prozent der Treibhausgasemissionen unserer Ernährung auf tierische Produkte zurückzuführen. - Im „Nationalen Programm für Nachhaltigen Konsum“ der Bundesregierung wird deutlich benannt, dass pflanzliche Lebensmittel in der Regel erheblich weniger Umweltbeeinträchtigungen, unter anderem Treibhausgase, verursachen als Lebensmittel tierischer Herkunft. Identisch äußerte sich der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik des BMEL in seinem Gutachten „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“. Die Relevanz und der daraus resultierende Handlungsbedarf sind also Konsens. Folgerichtig fanden sich im ersten BMUB-Entwurf des Klimaschutzplans 2050 darauf abzielende Forderungen: o o o Ein Abbau der Wiederkäuerbestände. Reduzierung der Nachfrage nach tierischen Produkten entsprechend den Empfehlungen der DGE, um die angestrebte THG-Minderung ohne Verlagerungseffekte zu erreichen. Eine Änderung der Ernährungsgewohnheiten wurde „essentiell“ genannt. Die Absicht, dem Trend zur Steigerung des Exportes tierischer Produkte entgegenzuwirken. Die beiden ersten Forderungen wurden im jüngsten Entwurf wieder gestrichen, Gründe dafür sind aufgrund der besonderen Relevanz nicht ersichtlich. Ohne die Berücksichtigung der Klimaauswirkungen tierischer Produkte wird Deutschland keinen ambitionierten Klimaschutz realisieren können. Insbesondere ist auch die Vorbildfunktion in Bezug auf Entwicklungs- und Schwellenländer und dort stattfindende Transformationsprozesse hinsichtlich sich verändernder Ernährungsgewohnheiten zu bedenken. Aus diesen Gründen ist es aus Sicht des VEBU elementar, diese Forderungen wieder in den Entwurf aufzunehmen, um einen Grundstein für weitere Diskussionen zu legen. Eine Zielerklärung der Bundesregierung ist elementar, um Gespräche über die konkrete Ausgestaltung einer dringend notwendigen Transformation anzustoßen. Die Produktion pflanzlicher Lebensmittel ist in der Regel mit erheblich weniger Treibhausgasemissionen verbunden als die Produktion tierischer Produkte. Dies ist auch erklärte Position der Bundesregierung und muss im Klimaschutzplan klar benannt werden. Till Strecker Felix Domke Leitung VEBU-Politik Referent VEBU-Politik