schriftliche Stellungnahme eingereicht

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VEBU-Stellungnahme
29.09.2016
Klimaschutzplan 2050
(BMUB-Entwurf 06.09.2016)
Der VEBU (Vegetarierbund Deutschland e.V.) fordert die Berücksichtigung der
Klimaschutzpotenziale pflanzlicher Lebensmittel im Klimaschutzplan 2050.
Der VEBU hat sich intensiv am umfangreichen und partizipativen Prozess zur Erarbeitung des
Klimaschutzplans 2050 beteiligt. Als Ergebnis des Prozesses entstand der BMUB-Entwurf vom
21. Juni 2016, den der VEBU positiv bewertet. Danach wurden nach Abstimmung mit BMWi und
Kanzleramt im Entwurf vom 6. September 2016 weitreichende Anpassungen vorgenommen,
zahlreiche Zielvorgaben und Maßnahmen aus allen Sektoren wurden abgeschwächt oder
gestrichen.
Der VEBU weist ausdrücklich darauf hin, dass der Klimaschutzplan 2050 konkrete
Zwischenziele und zielführende Maßnahmen benötigt. Im Sektor Landwirtschaft muss dringend
nachgebessert werden: Die Klimarelevanz tierischer Lebensmittel wird nicht adressiert, der
Bereich Ernährung fehlt in Gänze. Es ist bereits zu diesem frühen Zeitpunkt der Umsetzung des
Pariser Abkommens wichtig, dass grundlegende Probleme angesprochen werden, um eine Basis
für weitere Diskussionen zu legen. Die landwirtschaftliche Tierhaltung ist der größte Emittent
im landwirtschaftlichen Bereich, tierische Lebensmittel sind das Äquivalent auf dem eigenen
Teller. Dies muss so auch benannt werden, um einen Grundstein für weitere Diskussionen und
notwendige Transformationsprozesse zu legen.
Mit dem „Klimaschutzplan der deutschen Zivilgesellschaft“ (siehe Anhang), der von über 50
zivilgesellschaftlichen Organisationen gemeinsam erarbeitet und unterzeichnet wurde, liegen
eine Zielvorgabe und ein ambitioniertes Maßnahmenpaket für eine effektive Klimaschutzpolitik
bereits vor. Der VEBU, der an dessen Erstellung mitgewirkt hat, empfiehlt diesen ausdrücklich.
Klimaschutz in der Landwirtschaft
Der enorme Handlungsbedarf in den Bereichen Landwirtschaft und Ernährung ist vielfach und
von einer Vielzahl von Akteuren benannt worden. Auch das BMUB beklagt stagnierende
Bemühungen der Landwirtschaft zum Klimaschutz.
Der VEBU hebt insbesondere die Klimarelevanz tierischer Produkte hervor.
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Laut Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO) sind 14,5 Prozent der
globalen, anthropogenen Treibhausgasemissionen durch landwirtschaftliche
Tierhaltung bedingt.
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Laut Bayerischer Landesanstalt für Landwirtschaft sind rund zwei Drittel der in der
deutschen Landwirtschaft emittierten CO²-Äquivalente auf die Tierhaltung
zurückzuführen.
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Das am 2. September an das BMEL übergebene Gutachten „Klimaschutz in der Land- und
Forstwirtschaft sowie den nachgelagerten Bereichen Ernährung und Holzverwendung“
(WBAE/WBW) betont, dass in den Bereichen Landwirtschaft und Ernährung mehr
Klimaschutz nötig und möglich sei. Insbesondere die Reduzierung des Konsums
tierischer Produkte stelle eine Maßnahme mit besonders hohem Klimaschutzpotenzial
dar. Ernährungsbedingte Treibhausgas-Emissionen seien für etwa ein Viertel der
gesamten THG-Emissionen Deutschlands verantwortlich.
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Nach Daten des Umweltbundesamtes (UBA) verursachen die Produktion und der Konsum
von Nahrungsmitteln in Deutschland bis zu 30 Prozent aller Umweltwirkungen. Die
Produktion tierischer Produkte belaste die Umwelt in hohem Maße – unter anderem
durch hohe Treibhausgasemissionen.
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Laut World Wide Fund For Nature (WWF) sind 70 Prozent der Treibhausgasemissionen
unserer Ernährung auf tierische Produkte zurückzuführen.
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Im „Nationalen Programm für Nachhaltigen Konsum“ der Bundesregierung wird deutlich
benannt, dass pflanzliche Lebensmittel in der Regel erheblich weniger
Umweltbeeinträchtigungen, unter anderem Treibhausgase, verursachen als
Lebensmittel tierischer Herkunft. Identisch äußerte sich der Wissenschaftliche Beirat für
Agrarpolitik des BMEL in seinem Gutachten „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten
Nutztierhaltung“.
Die Relevanz und der daraus resultierende Handlungsbedarf sind also Konsens. Folgerichtig
fanden sich im ersten BMUB-Entwurf des Klimaschutzplans 2050 darauf abzielende
Forderungen:
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Ein Abbau der Wiederkäuerbestände.
Reduzierung der Nachfrage nach tierischen Produkten entsprechend den
Empfehlungen der DGE, um die angestrebte THG-Minderung ohne
Verlagerungseffekte zu erreichen. Eine Änderung der Ernährungsgewohnheiten
wurde „essentiell“ genannt.
Die Absicht, dem Trend zur Steigerung des Exportes tierischer Produkte
entgegenzuwirken.
Die beiden ersten Forderungen wurden im jüngsten Entwurf wieder gestrichen, Gründe dafür
sind aufgrund der besonderen Relevanz nicht ersichtlich.
Ohne die Berücksichtigung der Klimaauswirkungen tierischer Produkte wird Deutschland
keinen ambitionierten Klimaschutz realisieren können. Insbesondere ist auch die
Vorbildfunktion in Bezug auf Entwicklungs- und Schwellenländer und dort stattfindende
Transformationsprozesse hinsichtlich sich verändernder Ernährungsgewohnheiten zu
bedenken.
Aus diesen Gründen ist es aus Sicht des VEBU elementar, diese Forderungen wieder in den
Entwurf aufzunehmen, um einen Grundstein für weitere Diskussionen zu legen. Eine
Zielerklärung der Bundesregierung ist elementar, um Gespräche über die konkrete
Ausgestaltung einer dringend notwendigen Transformation anzustoßen.
Die Produktion pflanzlicher Lebensmittel ist in der Regel mit erheblich weniger
Treibhausgasemissionen verbunden als die Produktion tierischer Produkte. Dies ist auch
erklärte Position der Bundesregierung und muss im Klimaschutzplan klar benannt werden.
Till Strecker
Felix Domke
Leitung VEBU-Politik
Referent VEBU-Politik
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