Tuberöse Sklerose Deutschland e. V. www.tsdev.org I N F O R M AT I O N S B L AT T 0 6 Nierenveränderungen bei Tuberöse Sklerose Complex (TSC) 1. Einleitung Bei mehr als 80 % der Patienten mit Tuberöse Sklerose (TSC) werden während ihres Lebens krankhafte Veränderungen an den Nieren diagnostiziert. Meist treten die ersten Probleme im zweiten oder dritten Lebensjahrzehnt auf. Nach Veränderungen an Gehirn und Haut sind damit Veränderungen an den Nieren die dritthäufigste Erscheinung bei TSC-Patienten. 2. Nierenzysten Nierenzysten sind kleine, gutartige, mit klarer Flüssigkeit gefüllte Bläschen, die normalerweise keine Beschwerden verursachen. Sie treten bei über 20 % der TSC-Patienten auf, kommen aber auch bei gesunden Personen nicht selten vor. Bereits mit Hilfe der Sonografie (Ultraschall) ist die Diagnose leicht zu stellen. Gelegentlich ist eine weitere Abklärung mittels Computertomografie (CT) oder Kernspintomografie (MRT) erforderlich. Normalerweise sind die Zysten klein und liegen vereinzelt oder verstreut in beiden Nieren vor. Sie bedürfen meist keiner Behandlung. In seltenen Fällen können die Zysten aber in großer Zahl auftreten und das normale Nierengewebe verdrängen und ersetzen. Man spricht dann von Zystennieren. Dieses Krankheitsbild betrifft immer beide Nieren und tritt bei der autosomal dominant vererbten Polyzystischen Nierenerkrankung (ADPKD) Typ 1 auf. Auf dem Chromosom 16 befindet sich sowohl das Gen für TSC2, als auch für die Polyzystische Nierenerkrankung Typ 1 (PKD1). Beide Gene liegen direkt nebeneinander und können zusammen genetisch verändert sein. Es ist also möglich, dass beide Erkrankungen, TSC und die Polyzystische Nierenerkrankung Typ 1, gemeinsam auftreten („Conti- Anschrift Tuberöse Sklerose Deutschland e. V. Vereinsbüro Im Brückfeld 15 65207 Wiesbaden Kontakt Tel. 0611/469-2707 Fax 0611/469-2708 eMail [email protected] www.tsdev.org guous gene syndrome“). Der Patient hat dann zwei Erbkrankheiten. Man kann also sagen, dass Zystennieren nicht die Folge der TSC sind, sondern ein eigenständiges Krankheitsbild darstellen. Bei dem Krankheitsbild der Zystennieren kann hoher Blutdruck auftreten, der behandelt werden muss. Infekte der Harnwege, gegen die Antibiotika verschrieben werden müssen, sind möglich. Es kann auch zu einer Einblutung in die Zysten kommen. Dabei kann es zu schmerzhaften Beschwerden oder Blut im Urin kommen. In der Regel ist lediglich Ruhe erforderlich. Der Blutverlust muss aber unter Umständen gesondert behandelt werden. Zystennieren führen langsam über viele Jahre zu einer Beeinträchtigung der Nierenfunktion. Aufschluss darüber gibt eine Blutuntersuchung auf harnpflichtige Substanzen (Kreatinin, Harnstoff). Ein vollständiger Verlust der Nierenfunktion und die Notwendigkeit einer Dialyse (Blutwäsche) sind möglich. Einzelne große Zysten oder besonders große Zystennieren können andere Bauchorgane verdrängen, was zu Beschwerden führen kann. Dann sind auch chirurgische Maßnahmen erforderlich. 3. Angiomyolipome Die häufigsten Nierenveränderungen bei TSC sind Angiomyolipome. Hierbei handelt es sich um gutartige Tumoren, die aus Gefäßen (Angio-), glatten Muskelzellen (-myo-) und Fettgewebe (-lipom) bestehen. Durch den Fettanteil kann man sie im Ultraschallbild, Computertomogramm (CT) oder Magnetresonanz- Spendenkonten Sparkasse Ettlingen BLZ 660 512 20 , Konto 123 54 64 Commerzbank Frankfurt BLZ 500 400 00, Konto 33 90 33 300 1 Mitgliedschaften des TSD e.V. Kindernetzwerk e.V. Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) Tuberous Sclerosis International (TSI) Tuberous Sclerosis Europe (TSE) Tomogramm (MRT) meist ausreichend sicher von bösartigen Nierentumoren unterscheiden. Vereinzelt findet man diese Veränderung auch bei Menschen ohne TSC, ganz besonders oft und besonders stark ausgeprägt jedoch bei Patienten mit TSC. Eine klinische Studie im Jahr 2006 zeigte beispielsweise, dass 85 % der teilnehmenden TSC-Patienten Angiomyolipome aufwiesen (Rakowsky et al.). Während bei Babys und Kleinkindern mit TSC noch keine Angiomyolipome nachweisbar sind, steigt das Erkrankungsrisiko mit dem Alter. In einer Studie wiesen 80 % der Kinder mit TSC im Alter von 10,5 Jahren Nierenveränderungen auf. Bei 75 % der Veränderungen handelte es sich um Angiomyolipome (Ewald et al.). Bei 60 % der Kinder vergrößerten sich die Angiomyolipome im Verlauf und/oder stiegen zahlenmäßig an. Beschwerden und Einschränkungen treten kaum vor dem dritten Lebensjahrzehnt auf. Mit unterschiedlicher Geschwindigkeit wachsen diese Tumoren über Jahre. Solange sie kleiner als drei bis vier Zentimeter im Durchmesser sind, verursachen sie keine Beschwerden. Mit zunehmender Größe steigt das Risiko für Beschwerden und Komplikationen. Größere Tumoren neigen zu einem schnelleren Wachstum als kleinere. Bei weiblichen TSC-Patienten ist das Wachstumspotenzial der Angiomyolipome insgesamt gesteigert. Angiomyolipome können auch für die LAM (Pulmonale Lymphangiomyomatose), eine Komplikation der Tuberösen Sklerose, verantwortlich sein. Hierbei gelangen glatte Muskelzellen aus den Angiomyolipomen der Nieren in die Blutbahn. Über den Blutweg erreichen sie die Lunge, wo sie sich festsetzen und vermehren. Die Folge ist eine Zerstörung des Lungengewebes mit einer Einschränkung der Lungenfunktion. Die LAM tritt fast nur bei Frauen auf. Bei Nachweis von Angiomyolipomen und weiblichem Geschlecht ist eine Untersuchung der Lunge daher ratsam. Weitere Informationen über die LAM können in dem Informationsblatt „Lungenbeteiligung bei TSC“ nachgelesen werden. Große Angiomyolipome können als einzeln stehende, knollige Tumoren im Nierengewebe liegen, können die Nieren aber auch vollkommen durchsetzen oder mantelförmig umgeben, sodass das Nierengewebe im Einzelnen nicht mehr auszumachen ist. Komplikationen ergeben sich durch Verdrängung und Einengung des Nierengewebes, was in seltenen Fällen zu einer Beeinträchtigung der Nierenfunktion führen kann. 2 Infolge der veränderten Blutgefäße in den Angiomyolipomen kann es zu Blutungen kommen. Diese Komplikation ist im Kindesalter jedoch selten, eher tritt sie bei größeren Tumoren (> 3 – 4 cm Durchmesser) im Jugend- und Erwachsenenalter auf. Wenn Angiomyolipome größer werden, entwickeln sie gerne klei- ne und auch große Gefäßaussackungen, so genannte Aneurysmen. Je größer die Aneurysmen sind, desto größer ist die Gefahr, dass sie platzen und es dadurch zu einer Blutung kommt. Aneurysmen mit einem Durchmesser von 5 mm haben das höchste Risiko für solch eine Ruptur. Frauen sind dabei etwas häufiger betroffen als Männer. Befindet sich das Angiomyolipom in Kontakt zum Nierenbecken, kann der Urin blutig gefärbt sein. Abhängig von der Lage der Angiomyolipome ist auch eine Blutung in die Nierenkapsel und/oder in den Retroperitonealraum, also in den Bereich zwischen Niere und Rückenmuskel, möglich. Warnsignale einer Blutung können heftige und z. T. kolikartige Schmerzen im Flankenbereich sein. Auch Übelkeit und Erbrechen können im Rahmen einer Blutung auftreten. Eine Angiomyolipom-Blutung kann sehr schwerwiegend sein. Wenn eine Blutung nicht rasch von selbst zum Stillstand kommt, ist ein sehr starker Blutverlust möglich. Zeichen hierfür sind eine sich rasch entwickelnde Schwäche, Blässe, Kaltschweißigkeit, Blutdruckabfall und schneller Puls: Der Patient ist im Schock und es besteht akute Lebensgefahr. In diesem Fall ist sofortige medizinische Hilfe notwendig! Oft kann die Entfernung der betroffenen Niere die einzige lebensrettende Maßnahme sein, unter Umständen kann die Blutung jedoch auch durch Verödung der Blutgefäße durch eine Katheterbehandlung (Tumorembolisation) gestoppt werden. Liegt keine Lebensgefahr vor, kann eine Blutung eventuell auch durch alleinige Entfernung des Angiomyolipoms oder Teilentfernung der Niere behandelt werden. Man ist zwar mit nur einer Niere lebensfähig, problematisch ist allerdings, dass bei TSC-Patienten die verbliebene Niere ebenfalls krankhafte Veränderungen aufweisen oder entwickeln kann. Aus diesem Grund ist man bestrebt, nur das blutende Angiomyolipom oder nur einen Teil der Niere zu entfernen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Arterie, die das Angiomyolipom speist, über einen Katheter zu veröden. Dadurch kommt die Blutung zum Stillstand. Nur wenige Angiomyolipome verursachen bedrohliche Komplikationen. Es fehlt an Erfahrung, ab welcher Größe im Vorhinein (prophylaktisch) vor einer etwaigen Komplikation eine Behandlung erfolgen sollte. Ab einer Größe von etwa vier Zentimetern kann es aber auch zu unspezifischen Beschwerden wie Bauch- oder Rückenschmerzen, Übelkeit und Erbrechen kommen. Zudem haben große Tumoren eine größere Tendenz zum Wachstum als kleine Tumoren. Im Fall von Beschwerden ist eine Behandlung durch Entfernen eines Tumors, eines Teils der Niere, der ganzen Niere oder durch Tumorembolisation zu erwägen. Es ist jedoch sehr zurückhaltend an eine teilweise oder ganze Entfernung einer Niere heranzugehen. In jedem Fall sollte eine Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der Größe, Lage, Darstellung in MRT oder CT, Funktion der Niere und dem Allgemeinzustand des Patienten erfolgen. Dies geschieht am besten in einer fächerübergreifenden Beratung mit Nephrologen, Urologen und Radiologen, die mit dem Krankheitsbild der Tuberösen Sklerose vertraut sind. In den letzten Jahren konnte sehr viel neues Wissen bezüglich medikamentöser Behandlungsansätze von Angiomyolipomen bei Tuberöser Sklerose gewonnen werden. Hierbei kommen Medikamente aus der Gruppe der mTOR-Inhibitoren zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um Medikamente, die aus der Transplantationsmedizin und teilweise aus der Onkologie (Tumormedizin) schon länger bekannt sind und durch ihre hemmende Wirkung auf das Schlüsselmolekül mTOR (welches bei Menschen mit Tuberöser Sklerose überaktiv ist) unter bestimmten Voraussetzungen Angiomyolipome verkleinern können. Die meiste Erfahrung bei Patienten mit Tuberöser Sklerose besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit den Wirkstoffen Sirolimus (Rapamycin) und Everolimus. Derzeit (Stand Juli 2010) wird die Wirksamkeit von Everolimus auf Angiomyolipome bei Patienten mit Tuberöser Sklerose (oder sporadischer Lymphangioleiomyomatose) in einer weltweit durchgeführten, großen klinischen Studie geprüft. Ziel ist eine Zulassung dieser Substanz für die Indikation „Angiomyolipom bei Tuberöser Sklerose“ durch die zuständigen Arzneimittelbehörden. Da es sich bei den mTORInhibitoren um Medikamente mit unter Umständen schwerwiegenden Nebenwirkungen handelt, sollte eine solche Behandlung derzeit vor allem im Rahmen von klinischen Studien (wenn möglich) und in jedem Fall nur von Ärzten durchgeführt werden, die mit den genannten Medikamenten vertraut sind. 4. Nierenzellkarzinom Das Nierenzellkarzinom ist ein bösartiger Tumor, der zu Tochtergeschwülsten (Metastasen) neigt und zum Tode führen kann. Im Vergleich zu nicht von TSC betroffenen Menschen tritt es bei TSC-Patienten oft in jüngeren Jahren, vermutlich etwas häufiger und in beiden Nieren auf. Nur 10 % der Patienten haben klassische Symptome wie Blut im Urin, Flankenschmerz und tastbare Tumormassen im Bereich der Nierengegend. In den meisten Fällen haben die Patienten aber keine Beschwerden, sodass der Tumor sehr groß werden kann. Erst im Spätstadium kommt es dann zu unspezifischen Symptomen wie Gewichtsverlust, Appetitlosigkeit und einer allgemeinen Schwäche. Bei TSC-Patienten besteht der Vorteil, dass solche bösartigen Tumoren im Rahmen der regelmäßigen Verlaufskontrollen diagnostiziert werden. Ist man sich in der Ultraschalluntersuchung unsicher, können CT oder MRT zusätzliche Hinweise geben, in denen der Tumor durch den fehlenden Fettanteil auffällt. Eine sichere Diagnose ist aber nur nach Entfernung des Tumors durch die mikroskopische Begutachtung möglich. Eine Behandlung besteht ähnlich wie bei dem Angiomyolipom in teilweiser oder ganzer Entfernung einer Niere oder in Entfernung des Tumors (Tumorresektion). MRI-Untersuchung der Nieren, die Zysten sind mit Pfeilen markiert Quelle: Franz 2004, J Child Neurol. 19:690 5. Empfehlung für TSC-Patienten Es ist ratsam, die Nieren bei Diagnosestellung von TSC mittels Ultraschall zu untersuchen. Daneben sind allgemeine Untersuchungen wie Blutdruckmessung und Urinstatus sowie eine Laboruntersuchung von Blutbild und Nierenfunktion erforderlich. Werden keine Zysten, Angiomyolipome oder Nierenkarzinome diagnostiziert und kommt es nicht zu irgendwelchen Beschwerden, ist die Wiederholung der Untersuchung in zweijährigen Abständen zu empfehlen. Bei krankhaften Veränderungen sind eventuell zusätzliche Untersuchungen mit CT oder MRT erforderlich und die Abstände zwischen Kontrolluntersuchungen zu verkürzen. Bei kleinen Veränderungen sind halbjährliche bis jährliche Kontrollen ratsam, bei größeren oder neu aufgetretenen Tumoren muss sogar in vierteljährlichen Intervallen kontrolliert werden. Es ist dennoch nicht möglich, eine feste Regel für die Häufigkeit einer Untersuchung aufzustellen. Wie oft Untersuchungen durchgeführt werden sollen, hängt vom Ausmaß eines Befundes, von der Einschätzung durch den untersuchenden Arzt, von der Geschwindigkeit der Größenzunahme eines Tumors und insbesondere von den auftretenden Beschwerden ab. Die Untersuchungen sollen dem Patienten, seinen Angehörigen und den betreuenden Ärzten Gewissheit und die größtmögliche Sicherheit verschaffen, dass rechtzeitig therapeutische Maßnahmen ergriffen und Notfälle nach Möglichkeit vermieden werden können, insbesondere solange keine Beschwerden vorliegen. Wenn Behandlungsmaßnahmen erwogen werden müssen, ist sehr zurückhaltend zu entscheiden, da in der Regel beide Nieren betroffen sind. Ziel dieser Bemühungen muss es sein, die Nierenfunktion zu erhalten. Die medikamentöse Behandlung von Nierenveränderungen liegt wie oben dargestellt noch im Bereich der Forschung. 3 Literatur: Redaktionelle Bearbeitung: “Tuberous Sclerosis Complex: From Basic Science To Clinical Phenotypes“, Paolo Curatolo, MacKeith Press for the international Review of Child Neurology Series, 2003 Dr. med. Carmen Gallitzendorfer, Mitglied des Bundesvorstandes des TSD e. V. Tuberous Sclerosis Complex: Genes, Clinica Features and Therapeutics, Kwiatowski D., Holets Whittemore V., Thiele E., Chapter 16: Cardiac and Vascular Manifestations (2010), Wiley-Blackwell, Deutschland Layout & Grafik: Sandra Welz Lektorat: Sandra Hoffmann „Sirolimus for angiomyolipoma in tuberous sclerosis complex or lymphangioleiomyomatosis.“, Bissler et al., N Engl J Med. 2008 Jan 10;358(2):140-51. Der Tuberöse Sklerose Deutschland e. V. dankt “Efficacy and Safety of RAD001 in Patients Aged 18 and Over With Angiomyolipoma Associated With Either Tuberous Sclerosis Complex (TSC) or Sporadic Lymphangioleiomyomatosis (LAM) (EXIST-2)” Nummer NCT00790400 www.clinicaltrials.gov • Herrn Prof. Dr. med. Michael Fischereder, Extraordinarius für Innere Medizin, Medizinische Klinik Innenstadt, München, Fachliche Beratung und Aktualisierung: • Herrn Dr. med. Michael Staehler, Oberarzt der Urologischen Klinik und Poliklinik, Klinikum der LMU München, Dr. med. Matthias Sauter Nephrologisches Zentrum der Medizinische Poliklinik Innenstadt, Klinikum der Universität München • Herrn Dr. med. Hans-Jörg Keim, Facharzt für Nephrologie in Darmstadt, für ihr Engagement und die fachliche Unterstützung bei der Erstellung dieses Informationsblattes. Mit freundlicher Unterstützung der Rechtlicher Hinweis: Mit den Infoblättern des Tuberöse Sklerose Deutschland e. V. werden Basisinformationen für Betroffene, deren Angehörige und weitere Kontaktpersonen bereitgestellt. Sie sollen Hilfestellung im Umgang mit der Erkrankung geben und zur weiteren Aufklärung hierüber beitragen. Die Informationen berücksichtigen den jeweils aktuellen Stand der Wissenschaft und werden regelmäßig aktualisiert. Ungeachtet dessen sind sie kein Ersatz diagnostischer und / oder therapeutischer Maßnahmen durch den Facharzt und sollten keinesfalls Anlass für eine eigenmächtige Veränderung oder den Abbruch ärztlicher Verordnungen sein. Dies kann zu lebensbedrohlichen Situationen führen! 4 Die Informationsblätter wollen auch nicht für einzelne Personen und / oder Institutionen werben oder Ratschläge erteilen. Eine Weitergabe des Informationsblattes an den behandelnden Arzt ist sinnvoll und erwünscht. Soweit in einzelnen Informationsblättern auf Links verwiesen wird, welche nicht vom Verfasser stammen, distanziert sich dieser ausdrücklich und erklärt, dass ein rechtsgeschäftlicher Wille mit der Bereitstellung solcher Verweise nicht verbunden ist. Stand: 08.08.2010 (überarbeitete Version)