PLA39807 - im GECMS des Verbands Region Stuttgart

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Sitzungsvorlage Nr. 3982007
Planungsausschuss
am 07.03.2007
zur Beschlussfassung
- Öffentliche Sitzung 026 - PlA 07.03.2007 - 398/2007
Zu Tagesordnungspunkt 5
1.Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Oberstenfeld
•
Stellungnahme gemäß § 4(1) BauGB i.V. mit § 8(3) BauGB (Parallelverfahren)
•
2 Anlagen
I.
Sachvortrag
Die Gemeinde Oberstenfeld beteiligt den Verband Region Stuttgart frühzeitig gemäß § 4(1) BauGB i.V.
mit § 8(3) BauGB (Parallelverfahren) an der 1. Änderung des Flächennutzungsplans (1997-2010) und
bittet um eine Stellungnahme innerhalb einer Monatsfrist (Schreiben vom 28.12.2006).
Da der Planungsausschuss des Verbandes Region Stuttgart turnusgemäß am 07.03.2007 zur Beratung
und Beschlussfassung zusammentritt wurde eine entsprechende Verlängerung der Frist zur Abgabe der
Stellungnahme beantragt und gewährt.
Aus den Unterlagen ergibt sich zusammengefasst folgendes, siehe hierzu die Anlagen 1+2:
Rechtliche Grundlagen
„Der geltende Flächennutzungsplan 1997-2010 der Gemeinde Oberstenfeld ist am 08.02.2000 vom Landratsamt Ludwigsburg genehmigt worden; er ist seit 18.02.2000 rechtskräftig.
Erfordernisse und Ziele der Planänderung
Das Wohngebiet Gehrn III in Oberstenfeld ist nahezu vollständig besiedelt. Zur Deckung der anhaltenden
Nachfrage aus dem Ort nach erschwinglichen Wohnbaugrundstücken und Wohnungen ist die Realisierung des Wohngebiets „Kleinfeldle“ im Ortsteil Gronau erforderlich. Mit dem Angebot unterschiedlicher
Bau- und Wohnformen soll den Wünschen und finanziellen Möglichkeiten der Nachfrager Rechnung getragen werden. Durch umfangreiche Grundstücksverhandlungen im Vorfeld der Planung ist ein Großteil
der Grundstücke im Eigentum der Gemeinde, wodurch die vorrangige Deckung des Eigenbedarfs der
Gemeinde gewährleistet ist.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans „Kleinfeldle“ im
Parallelverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass der örtliche
Bedarf an Bauplätzen und Wohnungen auch künftig gedeckt werden kann.
Darstellung und Erläuterung der Änderungsbereiche
• Darstellung im Flächennutzungsplan
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan … ist ein Teil des Plangebiets als Wohnbaufläche „Kleinfeldle“geplant- mit ca. 3,2 ha dargestellt. Im Bereich der geplanten Ausgleichsfläche zwischen Baugebiet und
Schmidbach ist eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft (§ 5 Abs.2 Ziff.10 BauGB) festgelegt. Diese Darstellungen stimmen mit der geplanten Art der Nutzung überein, der Bebauungsplan ist in diesen Bereichen gemäß § 8 Abs.2 BauGB aus
dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Auf dem südöstlichen Teil der geplanten Wohnbaufläche, die an das als eingeschränkte gewerbliche
Baufläche dargestellte Bestandsgebiet nordwestlich der Marbacher Straße angrenzt, ist eine gemischte
Baufläche „Kleinfeldle“-geplant- mit ca. 0,8 ha dargestellt. Ein kleiner Teil des als eingeschränkte gewerbliche Baufläche dargestellten Bestandsgebiets an der Marbacher Straße soll im Rahmen der Aufstellung
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des Bebauungsplans „Kleinfeldle“ zur Wohnbaufläche umgenutzt werden. Die Restfläche des dargestellten eingeschränkten Gewerbegebiets soll mittel- bis langfristig ebenfalls für Wohnbauzwecke umgenutzt
werden.
Die im geltenden FNP als gewerbliche Baufläche-Bestand- festgelegte Fläche an der Marbacher Straße
soll in ein Mischgebiet umgewidmet werden.
Für den Bereich der o.g, geplanten gemischten Baufläche und der bestehenden gewerblichen Bauflächen muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Die Änderung erfolgt parallel zur Aufstellung des
Bebauungsplans „Kleinfeldle“.
• Darstellungen im Regionalplan
… Die Gemeinde liegt im ländlichen Raum und bildet zusammen mit Großbottwar ein Doppelkleinzentrum. Als Gemeinde mit Eigenentwicklung darf sie für Bauflächen nur den örtlichen Bedarf geltend machen. Der Geltungsbereich liegt in einem schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz.
Weitere regionalplanerischen Belange werden nicht berührt.
Inhalt der Planänderung, Erläuterung
Der Standort für das Wohngebiet „Kleinfeldle“ mit ca. 5,2 ha wird derzeit größtenteils landwirtschaftlich
genutzt. Er liegt am Südwestrand der Ortslage von Gronau auf einem nach Süden leicht, zur Marbacher
Straße stärker abfallenden Hang. Im Nordwesten bildet der Schmidbach die Gebietsgrenze, während im
Südwesten die freie Feldflur, im Südosten das Gewerbegebiet an der Marbacher Straße und im Nordosten die bebaute Siedlungslage das Gebiet begrenzen. Die äußere Verkehrserschließung kann über die
Schmidhausener- und die Marbacher Straße erfolgen.
Die Bestandswohnbebauung im Norden besteht aus ein- bis zweigeschossigen Gebäuden mit großen
Parzellen. Der nördliche Teil des bestehenden eingeschränkten Gewerbegebiets, derzeit als Lagerplatz
von einem Gerüstbaubetrieb genutzt, wird in das Gebiet eingebunden und soll zum Wohngebiet umgenutzt werden.
In den restlichen bestehenden Gewerbegebietsflächen im Änderungsbereich befindet sich ein Baustoffhandel mit einem Baustofflager im Freien und einem Schuppen mit Fliesenausstellung, ein größeres Betriebsgebäude mit mehreren kleingewerblichen Nutzern und im Süden das Wohnhaus mit Büro eines
Steuerberaters. Zur städtebaulichen Neuordnung dieses Bereiches sollen langfristig Wohn- und Mischgebietsnutzungen angestrebt werden. Die das Wohnen nicht wesentlich störenden Nutzungen sind in
einem Mischgebiet zulässig.
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Vorgriff auf die zu erwartenden Veränderungen. Mit
dem geplanten Wohngebiet soll der gesamte Bereich, der sich über Jahrzehnte ungeplant entwickelt hat,
städtebaulich und wohnverträglich geordnet werden. Die derzeitige Nutzungsstruktur nordwestlich des
Gronauer Bachs mit einem beidseitigen Mischgebietsstreifen entlang der Marbacher Straße und Wohnbauflächen jeweils dahinter, wird aufgegriffen und konsequent zu Ende geführt. Der geplante Verkehrskreisel markiert den Ortseingang (Bremswirkung, Ortsbild) und dient der Anbindung der geplanten Wohngebietserschließung.
Der Standort Kleinfeldle eignet sich gut als Wohnstandort, lediglich die Nachbarschaft zum Gewerbegebiet wirkt sich derzeit noch einschränkend aus (Gewerbelärm). Im Zuge der Realisierung sind lärmabschirmende Maßnahmen auf der Basis eines Schallgutachtens im bestehenden Gewerbegebiet geplant.
Die in südwestlicher Richtung verlaufende Geländekuppe mit ihren Hochflächen müssen bei einer Besiedelung aus Gründen des Ortsbildes und des Landschaftsbildes (Fernwirkung) sensibel behandelt werden.
Dabei kommt der sorgfältigen Ortsrandgestaltung vor allem im Südwesten eine besondere Bedeutung zu.
Geplant sind ca. 95 Wohneinheiten (ohne Einliegerwohnungen). Bei einer Belegungsdichte von 2,5
EW/Wohneinheit ergeben sich ca. 235 Bewohner.
Westlich der geplanten Wohnbaufläche ist eine Ausgleichsfläche vorgesehen, in der Ausgleichsmaßnahmen u.a. auch unter dem Stichwort Ortsrandausbildung ergriffen werden sollen. Sie grenzt an die
empfindliche Bachauenzone an und bildet damit eine Pufferfläche zum künftigen Wohngebiet. Die Fläche
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reicht für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen nicht aus. Weiter Maßnahmen müssen an anderer
Stelle getroffen werden.
Die Fahrerschließung des Wohngebiets erfolgt von der Marbacher Straße mittels eines Kreisverkehrs und
über die Schmidhausener Straße.“
Umweltprüfung
Die Umweltprüfung zum Vorentwurf erfolgt im Rahmen eines Scoping-Papiers. Enthalten sind dabei „Zu
berücksichtigende Umweltbelange gemäß § 1 Abs.6 Nr.7 und § 1a BauGB, eine Vorabschätzung der
Erheblichkeit des Eingriffs (wird noch nicht vorgenommen) und Angaben über vorliegende Informationen.“
II.
Regionalplanerische Wertung
Durch die Planänderung wird eine zusätzliche Wohnbaufläche (W) mit ca. 2 ha (über den Planungszeitraum bis 2010 hinaus) dargestellt, ebenso zusätzlich ca. 0,4 ha Gemischte Baufläche (M) und weitere ca.
0,4 ha Wohnbaufläche (W). Diese Mehr-Darstellungen erfolgen im Vorgriff auf eine Fortschreibung des
Flächennutzungsplans. Das Flächenpotenzial mit 2,4 ha W-Fläche und 0,4 ha M-Fläche ist seinerzeit in
die Bedarfs- und Bauflächenbilanzierung einzubeziehen.
Mit der vorgelegten Planänderung erfolgt die abschließende Ausformung des Schutzbedürftigen Bereichs
für Landwirtschaft und Bodenschutz.
Der Planänderung kann dann zugestimmt werden, wenn der o.g. Sachverhalt und eine Bauflächenbilanz
in die Begründung mit aufgenommen und durch Gemeinderatsbeschluss im Rahmen des Verfahrens zur
Planänderung dem Verband Region Stuttgart gegenüber bestätigt wird, ansonsten bestehen Bedenken.
III.
Beschlussvorschlag
Aus regionalplanerischer Sicht wird zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans 1997-2010 der Gemeinde Oberstenfeld, Stand 1.12./06.12.2006, folgendes vorgetragen:
Die mit der Planänderung verbundene zusätzliche Darstellung von ca. 2,4 ha Wohnbaufläche (W) und ca.
0,4 ha Gemischte Baufläche (M) ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan 1997-2010 nicht enthalten.
Die Darstellungen erfolgen deshalb im Vorgriff auf eine Fortschreibung des Flächennutzungsplans.
Mit der Planänderung erfolgt die abschließende Ausformung des Schutzbedürftigen Bereichs für Landwirtschaft und Bodenschutz nach Pl. S. 3.2.2.2 (Z).
Dieser Sachzusammenhang ist in der Begründung zu ergänzen und im Rahmen des weiteren Verfahrens
durch Gemeinderatsbeschluss dem Verband Region Stuttgart gegenüber zu bestätigen, ansonsten bestehen Bedenken.
Der Landschaftsrahmenplan weist das betroffene Gebiet als Bereich sehr hoher Bedeutung für Landwirtschaft und Bodenschutz aus. Für die Umweltprüfung / das Scoping-Papier ist festzuhalten, dass für das
Schutzgut Boden ein erheblicher Eingriff absehbar ist.
PlA 07.03.2007 - 398/2007
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