Identifizierungspflicht im Prepaid-Bereich wird keine Lücken schließen

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Pressemitteilung
Identifizierungspflicht im Prepaid-Bereich wird keine Lücken
schließen
Frankfurt/Main, 16.06.2016 – Um den internationalen Terrorismus zu bekämpfen, sollen
Informationen international besser ausgetauscht werden. Dazu gehört, auch Kunden von
Prepaid-Karten für Mobiltelefone zu erfassen. Der vom Bundeskabinett am 01. Juni verabschiedete Gesetzentwurf sieht eine verpflichtende Identifizierung und Verifizierung von
Prepaid-Kunden vor. Der Prepaid Verband Deutschland e. V., PVD, bezweifelt, dass die
Verifizierung eine geeignete Maßnahme zur Terrorismusbekämpfung ist. In jedem Falle
aber ist sicherzustellen, dass die Identifizierung nicht an der physischen Verkaufsstelle
stattzufinden hat. Der PVD sowie der Handelsverband Deutschland, HDE, begrüßen
deshalb die Entscheidung, dass die Identifizierung auch bei Freischaltung erfolgen kann.
Wer anonym kommunizieren will, kann es weiterhin
„Selbst nach Einführung einer Identitätsprüfungspflicht im Prepaid-Bereich kann anonym
kommuniziert werden, so beispielsweise via IP-Telefonie, Skype, Facetime oder
WhatsApp“, erklärt Dr. Hugo Godschalk, Geschäftsführer des PVD e. V.. Deutlicher fügt er
hinzu: „Es werden staatlicherseits Verschärfungen der geltenden Rechtslage und eine
damit einhergehende Verifizierung der Kundendaten gefordert, um ein Datenregister zu
erhalten, auf das bei der Aufklärung von Straftaten zurückgegriffen werden soll. Gleichzeitig
wird die konsequente Abschaffung des § 111 Telekommunikationsgesetz angeregt, um
auch künftig eine anonyme Kommunikation wie etwa für Journalisten oder medizinische
Beratungen zu ermöglichen.“ Der PVD bezweifelt den Nutzen der Daten für die
Strafverfolgung.
Datenerhebung am PoS ungeeignet
„Verkaufsstellen von SIM-Karten und Prepaid-Karten wie beispielsweise ein Discounter,
eine Tankstelle oder ein Lebensmittelgeschäft mit zum Teil sehr hohen Kundenfrequenzen
sind die falschen Orte, um detailliert private Kundendaten zu erheben“, so das PVD
Vorstandsmitglied Jonny Natelberg. Ergänzend fügt er zu: „Auch die Verwahrung sensibler
Daten wäre am PoS kaum realisierbar.“ Stattdessen kann die Identitätsprüfung vor
Freischaltung der SIM-Karte laut Gesetzentwurf alternativ auch durch den Mobilanbieter
oder einen vertrauenswürdigen Dritten durchgeführt werden. Der Gesetzentwurf der
Bundesregierung sieht explizit vor, dass die Datenerhebung online mittels moderner
elektronischer Identifizierungsverfahren, per Postident-Verfahren oder anderer geeigneter
Methoden erfolgen kann.
Anhang: Positionspapier zur Identifizierung bei Prepaid-Nutzern von Mobilfunkgeräten
Pressemitteilung PVD – 02/2016
Pressekontakt
Katrin Barz
PR & Marketing
Prepaid Verband Deutschland e. V.
Im Uhrig 7
60433 Frankfurt
T. +49 69-951177-17
M. +49 177 6468655
E. [email protected]
Web. www.prepaidverband.de
Über den PVD
Der 2011 gegründete Prepaid Verband Deutschland (PVD) e.V. ist eine Branchenvereinigung und
Interessenvertretung der in Deutschland tätigen Prepaid-Industrie. Dazu gehören zum Beispiel
Anbieter von Prepaid-Zahlungsmitteln (z. B. Banken und E-Geld-Institute), Processingunternehmen,
Handelsunternehmen, die Gutscheinkarten herausgeben, Wallet-Anbieter, Kartenorganisationen,
Anbieter von Loyalty-Systemen und Distributoren der Prepaid-Zahlungsprodukte im Handel. Derzeit
sind 22 Firmen Mitglied im PVD.
Pressemitteilung PVD – 02/2016
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