Pressemitteilung Identifizierungspflicht im Prepaid-Bereich wird keine Lücken schließen Frankfurt/Main, 16.06.2016 – Um den internationalen Terrorismus zu bekämpfen, sollen Informationen international besser ausgetauscht werden. Dazu gehört, auch Kunden von Prepaid-Karten für Mobiltelefone zu erfassen. Der vom Bundeskabinett am 01. Juni verabschiedete Gesetzentwurf sieht eine verpflichtende Identifizierung und Verifizierung von Prepaid-Kunden vor. Der Prepaid Verband Deutschland e. V., PVD, bezweifelt, dass die Verifizierung eine geeignete Maßnahme zur Terrorismusbekämpfung ist. In jedem Falle aber ist sicherzustellen, dass die Identifizierung nicht an der physischen Verkaufsstelle stattzufinden hat. Der PVD sowie der Handelsverband Deutschland, HDE, begrüßen deshalb die Entscheidung, dass die Identifizierung auch bei Freischaltung erfolgen kann. Wer anonym kommunizieren will, kann es weiterhin „Selbst nach Einführung einer Identitätsprüfungspflicht im Prepaid-Bereich kann anonym kommuniziert werden, so beispielsweise via IP-Telefonie, Skype, Facetime oder WhatsApp“, erklärt Dr. Hugo Godschalk, Geschäftsführer des PVD e. V.. Deutlicher fügt er hinzu: „Es werden staatlicherseits Verschärfungen der geltenden Rechtslage und eine damit einhergehende Verifizierung der Kundendaten gefordert, um ein Datenregister zu erhalten, auf das bei der Aufklärung von Straftaten zurückgegriffen werden soll. Gleichzeitig wird die konsequente Abschaffung des § 111 Telekommunikationsgesetz angeregt, um auch künftig eine anonyme Kommunikation wie etwa für Journalisten oder medizinische Beratungen zu ermöglichen.“ Der PVD bezweifelt den Nutzen der Daten für die Strafverfolgung. Datenerhebung am PoS ungeeignet „Verkaufsstellen von SIM-Karten und Prepaid-Karten wie beispielsweise ein Discounter, eine Tankstelle oder ein Lebensmittelgeschäft mit zum Teil sehr hohen Kundenfrequenzen sind die falschen Orte, um detailliert private Kundendaten zu erheben“, so das PVD Vorstandsmitglied Jonny Natelberg. Ergänzend fügt er zu: „Auch die Verwahrung sensibler Daten wäre am PoS kaum realisierbar.“ Stattdessen kann die Identitätsprüfung vor Freischaltung der SIM-Karte laut Gesetzentwurf alternativ auch durch den Mobilanbieter oder einen vertrauenswürdigen Dritten durchgeführt werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht explizit vor, dass die Datenerhebung online mittels moderner elektronischer Identifizierungsverfahren, per Postident-Verfahren oder anderer geeigneter Methoden erfolgen kann. Anhang: Positionspapier zur Identifizierung bei Prepaid-Nutzern von Mobilfunkgeräten Pressemitteilung PVD – 02/2016 Pressekontakt Katrin Barz PR & Marketing Prepaid Verband Deutschland e. V. Im Uhrig 7 60433 Frankfurt T. +49 69-951177-17 M. +49 177 6468655 E. [email protected] Web. www.prepaidverband.de Über den PVD Der 2011 gegründete Prepaid Verband Deutschland (PVD) e.V. ist eine Branchenvereinigung und Interessenvertretung der in Deutschland tätigen Prepaid-Industrie. Dazu gehören zum Beispiel Anbieter von Prepaid-Zahlungsmitteln (z. B. Banken und E-Geld-Institute), Processingunternehmen, Handelsunternehmen, die Gutscheinkarten herausgeben, Wallet-Anbieter, Kartenorganisationen, Anbieter von Loyalty-Systemen und Distributoren der Prepaid-Zahlungsprodukte im Handel. Derzeit sind 22 Firmen Mitglied im PVD. Pressemitteilung PVD – 02/2016