Lungentuberkulose - Landratsamt Schwarzwald-Baar

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Lungentuberkulose
Was ist eine Lungentuberkulose?
Die Tuberkulose ist eine Infektionskrankheit, die durch Tuberkelbakterien hervorgerufen wird.
Sie befällt hauptsächlich die Lunge und Atemwege (Lungentuberkulose), kann aber auch in seltenen Fällen Veränderungen an anderen Organen (Magen, Darm, Leber, Knochen, Harnblase
etc.) hervorrufen. Die Tuberkulose ist weltweit verbreitet und gehört neben HIV/AIDS und Malaria zu den häufigsten Infektionskrankheiten. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) erkranken jährlich fast 9 Millionen Menschen und etwa 1,4 Millionen Menschen sterben
jedes Jahr an den Folgen dieser Krankheit, oftmals aufgrund einer unzureichenden Behandlung
oder schlechter Lebensumstände.
Wie wird die Erkrankung übertragen?
Der an offener Lungentuberkulose Erkrankte gibt beim Sprechen, Husten und Niesen feinste
Tröpfchen, die Tuberkel-Bakterien erhalten, an seine Umgebungsluft ab. So können die Tuberkulose-Erreger in die Atemwege weiterer Menschen gelangen.
Die Tuberkulose gilt als wenig ansteckende Erkrankung. Die Bakterien wachsen langsam.
Ob eine Person sich nach Kontakt zu Tuberkel-Bakterien ansteckt und in welcher Form sich eine
Tuberkulose entwickelt, ist von vielen Faktoren abhängig (Alter, Erregermenge, Abwehrlage des
Betroffenen etc.).
Wie erkenne ich eine Lungentuberkulose?
Hatte jemand mit Tuberkel-Bakterien Kontakt, so dauert es typischerweise 4-12 Wochen, bis
eine Ansteckung durch verschiedene Untersuchungsmethoden nachgewiesen werden kann.
Diese können sein:
Tuberkulin Hauttest (RT 23): Hierbei handelt es ich um einen Hauttest, das Ergebnis wird nach 2
bis 3 Tagen abgelesen.
Interfon-Y-Test: Durch eine Blutabnahme wird das Vorliegen einer Infektion nachgewiesen. Das
Ergebnis liegt etwa nach einer Woche vor.
Röntgenuntersuchung der Lunge: Hierbei sieht man eine Erkrankung an Tuberkulose. Sie wird
durchgeführt, wenn die o.g. Tests auffällig sind. Außerdem dient die Röntgenuntersuchung der
Verlaufskontrolle bei Erkrankten.
Sputumuntersuchung: Abgehusteter Schleim wird auf Tuberkelbakterien untersucht. Diese Untersuchung dient dem Nachweis, ob eine Tuberkulose ansteckend ist und wird ebenfalls als Verlaufskontrolle bei Erkrankten eingesetzt.
Krankheitsanzeichen:
Meist zeigen sich keine besonders charakteristischen Krankheitszeichen. Mögliche Hinweise auf
eine Tuberkulose-Erkrankung sind Husten oder Hüsteln, Gewichtsabnahme, Konzentrationsstörungen, Fieber, Nachtschweiß, Appetitmangel, Müdigkeit, allgemeine Schwäche, Zeichen eines
grippalen Infektes sowie Atembeschwerden.
Ein länger als drei Wochen bestehender Husten oder blutiger Auswurf sollte unbedingt von einem Arzt abgeklärt werden.
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Was kann man gegen eine Lungentuberkulose tun?
Die Behandlung der Tuberkulose erfolgt ausschließlich mit einer Kombination verschiedener Medikamente (Antibiotika), welche in Tablettenform verabreicht werden.
Die Standard-Kurzzeittherapie erstreckt sich über einen Zeitraum von 6 Monaten, auch wenn sich
kurz nach Therapiebeginn schon keine Krankheitszeichen oder Beschwerden mehr zeigen sollten.
Bei schweren Fällen, Rückfällen oder bei gleichzeitig vorhandenen anderen Erkrankungen kann
die Behandlung auch 9 bis 12 Monate oder länger andauern.
Betroffene, die an einer offenen Lungentuberkulose erkrankt sind, sollten isoliert und stationär
im Krankenhaus behandelt werden.
Eine besorgniserregende Entwicklung stellt die sogenannte extensiv resistente Tuberkulose
(XDR-TB) dar, d. h. Antibiotika sind nicht mehr wirksam und die TB ist nur noch schwer behandelbar.
Vorbeugende Maßnahmen:
Eine vorbeugende Impfung wird derzeit in Europa nicht mehr empfohlen, da der zur Verfügung
stehende Impfstoff nicht den gewünschten Effekt erreicht.
Entscheidend für eine effektive Tuberkulosebekämpfung sind die rasche Entdeckung erkrankter
und infektiöser Personen und eine schnell einsetzende Therapie.
Im Falle einer Erkrankung an ansteckender TBC ermittelt das Gesundheitsamt infektionsgefährdete Personen und veranlasst die notwendigen Untersuchungen. So sollten mögliche Ansteckungen rechtzeitig erkannt werden. In vielen Fällen lässt sich durch eine vorbeugende Behandlung
eine Erkrankung vermeiden.
Liegt bereits eine Erkrankung vor, so kann diese rechtzeitig behandelt werden, um eine Weiterverbreitung der Infektion zu verhindern.
Meldepflicht:
Gemäß § 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der Arzt verpflichtet, Erkrankung und Tod an Tuberkulose zu melden.
Gemäß § 7 IfSG besteht für das Labor eine Meldepflicht für den direkten Erregernachweis.
Gemäß § 34 IfSG dürfen Erkrankte nicht mehr in Gemeinschaftseinrichtungen. Erst, wenn eine entsprechende Antibiotikabehandlung über drei Wochen und drei Untersuchungen des Auswurfs in
Ordnung sind, darf die Gemeinschaftseinrichtung wieder besucht werden. Ein schriftliches, ärztliches Attest ist erforderlich.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Herdstraße 4
78050 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: September 2015
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