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Kurzklausur 6 – WS 2003 / 2004 – Schema D
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Kurzklausur 6
01.03.2004
Name:
Vorname:
Praktikumsgruppe:
Matrikelnummer:
Gesamtpunktzahl:
Schema D
Unterschrift Student(in):
Unterschrift Korrektor:
Regeln:
1. Es ist immer genau eine Antwort richtig.
2. Pro richtig gesetztem Kreuz gibt es einen Punkt.
3. Pro nicht gesetztem Kreuz gibt es keinen Punkt.
4. Pro falsch gesetztem Kreuz wird ein Punkt abgezogen.
1 nm = 10–9 m
Planck-Konstante: h = 6,62 x 10–34 J s
Lichtgeschwindigkeit: c = 300000 km/s
M: Ca: 40 Cl: 35.5
1. Für einen Metallkomplex gilt:
A
Die Bindung zwischen Zentralion und Ligand erfolgt durch DipolDipol-Wechselwirkung.
B X Der Ligand stellt beide Elektronen der Bindung zum Zentralion.
2. Silberfluorid bildet einen schwerlöslichen Niederschlag, der sich bei Zugabe
Ammoniak-Lösung auflöst.
A X
stimmt nicht
B
stimmt
3. Für das komplexe Salz K3[Fe(CN)6] gilt:
A
Die Oxidationszahl des Zentralions ist +2.
B X
Die Oxidationszahl des Zentralions ist +3.
4. Für Komplexe des Cu(II) ist typisch:
A
eine Koordinationszahl von 6
B X
eine Koordinationszahl von 4
5. Die Bildung von Komplexen kann beeinflussen:
A X
das Oxidationspotential des Zentralions
B
die Wertigkeit des Zentralions
6. Vom Platinkomplex [Pt(NH3)2Cl2] gibt es cis/trans-Isomere. Dies bedeutet:
A
Die Liganden sind tetraedrisch angeordnet.
B X
Die Liganden sind quadratisch-planar angeordnet.
7. Bei einer Komplextitration von Calciumchlorid-Lösung mit 0,02 mol/L
EDTA-Maßlösung wurden 30 ml verbraucht. In der Lösung waren daher
A X
66,6 mg Calciumchlorid.
B
33,3 mg Calciumchlorid.
8. Für den roten Blutfarbstoff Hämoglobin gilt:
Kurzklausur 6 – WS 2003 / 2004 – Schema D
A
B
X
Die Bindung an die Proteinkette erfolgt über einen Histidin-Rest.
Die Bindung an die Proteinkette erfolgt über einen PorphyrinRest.
9. Bariumsalze ergeben eine
A
orange-rote Flammenfärbung.
B X
grüne Flammenfärbung.
10. UV-Strahlen sind energieärmer als IR-Strahlen.
A X
stimmt nicht
B
stimmt
11. Bei der Infrarotspektroskopie werden angeregt:
A
magnetische Kernspinmomente
B X
Molekülschwingungen
12. Elektromagnetische Strahlung der Wellenlänge λ = 400 nm besitzt eine
Energie pro Lichtquant von
A
4,97 x 10–22 Joule
B X
4,97 x 10–19 Joule
13. Eine Lösung von p-Nitrophenolat in Wasser (ε = 193000 dm2/mol) hat in
einer 1 cm dicken Küvette im Photometer eine Extinktion von 0,579. Ihre
Konzentration ist daher:
A X
3 x 10–5 mol/l
B
3 x 10–6 mol/l
14. Die basische Verseifung eines Esters hat in einem Puffer vom pH 9,5
(pseudoerste Ordnung) eine Reaktionsgeschwindigkeitskonstante von
5 x 10–3 s–1. Bei pH 10,5 beträgt ihr Wert
A
5 x 10–4 s–1
B X
5 x 10–2 s–1
15. Eine Reaktion erster Ordnung hat eine RG-Konstante von 0,00693 /s. Die
Halbwertszeit beträgt dann rund
A X
100 s
B
10–2 s
16. Bei einer Gleichgewichtsreaktion verringert ein Katalysator die freie
Aktivierungsenthalpie ∆G#
A
zur bevorzugten Bildung der Produkte.
B X
für Hin- und Rückreaktion.
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