Merkblatt - Nationale Alarmzentrale

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport VBS
Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
Nationale Alarmzentrale NAZ
Referenz/Aktenzeichen: fch /
Zürich, 13. März 2011
Merkblatt der Nationalen Alarmzentrale zur radiologischen Situation und zu
Schutzmassnahmen in Japan für Schweizerinnen und Schweizer in Japan
via Schweizer Botschaft, Tokio
Welche Massnahmen sind unter welchen Umständen zweckmässig?
Die Gefahr durch erhöhte Radioaktivität ist abhängig von folgenden Faktoren:
–
–
–
Welche Menge an radioaktiven Stoffen wurde freigesetzt?
Wie sind die Wind- und Niederschlagsverhältnisse?
(Wind bestimmt die Richtung, in welche die Stoffe verbreitet werden. Bei
Niederschlägen können radioaktive Stoffe in der Luft ausgewaschen und auf dem
Boden abgelagert werden)
Welche Stoffe wurden genau freigesetzt?
Diese Faktoren sind den Behörden vor Ort am besten bekannt. Die Anweisungen der
lokalen Behörden und eventuell angeordnete Schutzmassnahmen sind darum
unbedingt zu befolgen.
1. Einnahme von Iodtabletten (Informationen von www.iodtabletten.ch)
Bei einem schweren Kernkraftwerkunfall kann radioaktives Iod in
die Umgebung austreten. Dieses wird vom Menschen durch die
Atemluft aufgenommen und reichert sich in der Schilddrüse an.
Kaliumiodidtabletten verhindern die Aufnahme von radioaktivem Iod
in die Schilddrüse, sofern sie rechtzeitig (möglichst vor der
Freisetzung von radioaktivem Iod) eingenommen werden. Der
Schutz der Schilddrüse mit Kaliumiodid gilt als sichere und
ungefährliche Massnahme. Bei einer kurzzeitigen Einnahme
innerhalb weniger Tage sind kaum Nebenwirkungen zu erwarten.
Die Packungsbeilage der in der Schweiz zur Verteilung vorgesehenen Iodtabletten kann hier
als pdf bezogen werden:
http://www.kaliumiodid.ch/media/kaliumiodid_patienteninformation_d.pdf
Wichtig ist, dass Iodtabletten nicht vor externer Strahlung schützen. Sie verhindern
lediglich die Aufnahme von radioaktivem Iod über die Schilddrüse durch die Atemluft.
Sie sollten nur auf Anweisung der Behörden eingenommen werden.
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Ident-Nr./Vers...10011077279/01
MS ID/Vers.
10002/02
Aktenzeichen
2. Geschützter Aufenthalt
Bei grossen Konzentrationen von Radioaktivität in der Luft würde in der Schweiz der
geschützte Aufenthalt in Gebäuden angeordnet. Dabei soll man sich in Gebäuden aufhalten
und nicht mehr ins Freie gehen.
• Dickere Wände bedeuten besseren Schutz. Besonders geeignet sind Räume im
Gebäudeinnern oder Keller (Abschirmung durch das Erdreich). Keinen guten Schutz
bieten Glas, Holz oder dünne Metallwände (Auto).
• Lüftungen sollten ausgeschaltet und Fenster geschlossen werden, damit die
Umgebungsluft nicht ins Gebäude eindringt.
• Falls eine solche Massnahme angeordnet wird, ist es wichtig, sich weiterhin laufend
über die Anordnungen der Behörden zu informiert zu halten (in der Schweiz würden
diese Anweisungen über Radio erfolgen).
3. Nahrungsmittel und Getränke
•
Trinkwasser kann auch bei erhöhter Radioaktivität in der Regel weiterhin getrunken
werden, ebenso können alle nicht frischen Lebensmittel (Konserven, etc.) konsumiert
werden. Nach einem Erdbeben ist die Qualität des Trinkwassers eventuell aus
anderen Gründen nicht mehr garantiert.
•
Kommt es zu einer Freisetzung von Radioaktivität, ordnen die Behörden ein
Messprogramm für Lebensmittel und eventuell Massnahmen in der Landwirtschaft an
(z.B. Ernte-, Weide- oder Fischereiverbot).
•
Abhängig von den Messwerten werden frische Lebensmittel womöglich nicht für den
Verkauf zugelassen oder Massnahmen für die Bevölkerung angeordnet.
4. Weitere Massnahmen
Beachten sie die Reisehinweise des EDA:
http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/travad/hidden/hidde2/japan.html
Website der Schweizer Botschaft in Tokio:
http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/reps/asia/vjpn/embjpn.html
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Ident.-Nr./Vers. 10011413032/01
MS ID/Vers.
10001/01
Aktenzeichen
994-EP
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