Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS Nationale Alarmzentrale NAZ Referenz/Aktenzeichen: fch / Zürich, 13. März 2011 Merkblatt der Nationalen Alarmzentrale zur radiologischen Situation und zu Schutzmassnahmen in Japan für Schweizerinnen und Schweizer in Japan via Schweizer Botschaft, Tokio Welche Massnahmen sind unter welchen Umständen zweckmässig? Die Gefahr durch erhöhte Radioaktivität ist abhängig von folgenden Faktoren: – – – Welche Menge an radioaktiven Stoffen wurde freigesetzt? Wie sind die Wind- und Niederschlagsverhältnisse? (Wind bestimmt die Richtung, in welche die Stoffe verbreitet werden. Bei Niederschlägen können radioaktive Stoffe in der Luft ausgewaschen und auf dem Boden abgelagert werden) Welche Stoffe wurden genau freigesetzt? Diese Faktoren sind den Behörden vor Ort am besten bekannt. Die Anweisungen der lokalen Behörden und eventuell angeordnete Schutzmassnahmen sind darum unbedingt zu befolgen. 1. Einnahme von Iodtabletten (Informationen von www.iodtabletten.ch) Bei einem schweren Kernkraftwerkunfall kann radioaktives Iod in die Umgebung austreten. Dieses wird vom Menschen durch die Atemluft aufgenommen und reichert sich in der Schilddrüse an. Kaliumiodidtabletten verhindern die Aufnahme von radioaktivem Iod in die Schilddrüse, sofern sie rechtzeitig (möglichst vor der Freisetzung von radioaktivem Iod) eingenommen werden. Der Schutz der Schilddrüse mit Kaliumiodid gilt als sichere und ungefährliche Massnahme. Bei einer kurzzeitigen Einnahme innerhalb weniger Tage sind kaum Nebenwirkungen zu erwarten. Die Packungsbeilage der in der Schweiz zur Verteilung vorgesehenen Iodtabletten kann hier als pdf bezogen werden: http://www.kaliumiodid.ch/media/kaliumiodid_patienteninformation_d.pdf Wichtig ist, dass Iodtabletten nicht vor externer Strahlung schützen. Sie verhindern lediglich die Aufnahme von radioaktivem Iod über die Schilddrüse durch die Atemluft. Sie sollten nur auf Anweisung der Behörden eingenommen werden. 1/2 Ident-Nr./Vers...10011077279/01 MS ID/Vers. 10002/02 Aktenzeichen 2. Geschützter Aufenthalt Bei grossen Konzentrationen von Radioaktivität in der Luft würde in der Schweiz der geschützte Aufenthalt in Gebäuden angeordnet. Dabei soll man sich in Gebäuden aufhalten und nicht mehr ins Freie gehen. • Dickere Wände bedeuten besseren Schutz. Besonders geeignet sind Räume im Gebäudeinnern oder Keller (Abschirmung durch das Erdreich). Keinen guten Schutz bieten Glas, Holz oder dünne Metallwände (Auto). • Lüftungen sollten ausgeschaltet und Fenster geschlossen werden, damit die Umgebungsluft nicht ins Gebäude eindringt. • Falls eine solche Massnahme angeordnet wird, ist es wichtig, sich weiterhin laufend über die Anordnungen der Behörden zu informiert zu halten (in der Schweiz würden diese Anweisungen über Radio erfolgen). 3. Nahrungsmittel und Getränke • Trinkwasser kann auch bei erhöhter Radioaktivität in der Regel weiterhin getrunken werden, ebenso können alle nicht frischen Lebensmittel (Konserven, etc.) konsumiert werden. Nach einem Erdbeben ist die Qualität des Trinkwassers eventuell aus anderen Gründen nicht mehr garantiert. • Kommt es zu einer Freisetzung von Radioaktivität, ordnen die Behörden ein Messprogramm für Lebensmittel und eventuell Massnahmen in der Landwirtschaft an (z.B. Ernte-, Weide- oder Fischereiverbot). • Abhängig von den Messwerten werden frische Lebensmittel womöglich nicht für den Verkauf zugelassen oder Massnahmen für die Bevölkerung angeordnet. 4. Weitere Massnahmen Beachten sie die Reisehinweise des EDA: http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/travad/hidden/hidde2/japan.html Website der Schweizer Botschaft in Tokio: http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/reps/asia/vjpn/embjpn.html 2/2 Ident.-Nr./Vers. 10011413032/01 MS ID/Vers. 10001/01 Aktenzeichen 994-EP